04.08.2005

Ausgabe 270/05

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Medi -Learn

Die Onlinezeitung von MEDI-LEARN
Medi-Zeitung

Medi -Learn

(in Kooperation mit dem Georg Thieme Verlag und der Deutschen Ärzte Finanz)


Die Gesundheit überwiegt alle äußeren Güter so sehr,
dass wahrscheinlich ein gesunder Bettler glücklicher ist als ein kranker König.
(unbekannt)


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 Inhalt (jetzt auch anklickbar)
1.Editorial
2.Zwischen den Zeilen 'Checkliste Ernährung'
3.Jede Menge Hilfe für die 'heiße Lernphase'
  
4.Formalitäten zum Berufsstart als Assistenzarzt
5.Signs, Symptoms, and Interpretation in Pediatrics
6.Physikum: Jetzt oder nie!
  
7.Klartext im Versicherungsdschungel (8): Die Unfallversicherung
8.Witten-Herdecke: Humanmedizin mit Schwächen?
9.Impressum, Abofunktion, Mitarbeit
    
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 Editorial
  

Hallo,

Sommer, Sonne, Strand und Meer - manch einer mag sich in diesen Wochen einen Urlaubstraum erfüllen können. Für über 12.000 Medizinstudenten heißt es jedoch "Lernen bis der Arzt bzw. das IMPP" kommt. In gut zwei Wochen findet das Herbstexamen statt. Damit hat die heiße Phase der Vorbereitung gerade begonnen. MEDI-LEARN stellt Euch in dieser Ausgabe jede Menge Tipps und Serviceleistungen rund um die Prüfungsvorbereitung vor, mit denen Ihr in den letzten Tagen noch einiges raus holen könnt. Zusätzlich ist pünktlich zum Examen die 2. Auflage der Physikumsfakten" erschienen (siehe Artikel 3).
Gute Nachrichten gibt es für alle Physikumsteilnehmer, die noch nach alter Approbationsordnung studieren - im Artikel "Physikum - jetzt oder nie!" erfahrt Ihr, warum die Bestehenschancen jetzt höher als je zuvor sind.

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Für die Auszeit während des Lernens oder für den Zeitvertreib am Strand geht unser Checkliste-Rätsel weiter - mit ein wenig Rätselglück könnt Ihr 1 von 49 Checklisten aus dem Georg Thieme Verlag gewinnen.
Wir wünschen allen Leser viel Spaß bei der Lektüre der Onlinezeitung und allen Examenskandidaten drücken wir die Daumen für die letzten Wochen.

Bis zur nächsten Woche,
Jens, Lilian und Christian
Redaktion Medi-Learn.net

P.S.: Physikumsfakten 2. Auflage erschienen - die optimale Wiederholung kurz vor der Prüfung - am besten sofort herunterladen mehr Infos - klick hier.

  

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Tarifreform im Öffentlichen Dienst, Privatisierungen, Klinikfusionen: es tut sich etwas in der Krankenhauslandschaft!

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über die Auswirkungen dieser und weiterer wichtiger gesetzlicher Rahmenbedingungen auf Ihre Karriere als Ärztin oder Arzt.

Termine und Veranstaltungsorte finden Sie in unserem Veranstaltungskalender unter der Rubrik "Klinik und Karriere":

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 2. Zwischen den Zeilen "Checkliste Ernährung"

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Titel: Checkliste Ernährung
Autor(en): Paolo M. Suter
Verlag: Georg Thieme Verlag
ISBN:3131182628
Preis: 29,95 Euro
Medizinlehrbuch

Checkliste Ernährung
"Essen um zu leben, nicht leben, um zu essen". Diese Aussage von Sokrates beruht auf fundiertem Wissen. Die vorliegende erweiterte und überarbeitete 2. Auflage der Checkliste Ernährung hilft den Wissenshunger zu stillen und das Motto von Sokrates in Theorie und Praxis umzusetzen. Um mehrere Kapitel erweitert (z.B. "Sarkopenie“ bzw. "Übergewicht bei Kindern"), mit neuesten Empfehlungen und Richtlinien, mehr Tabellen und außerdem in neuem Layout wird umfassendes evidenzbasiertes Wissen rund um das Thema Ernährung und Ernährungsmedizin in verträglicher Form, im altbewährten Checklistenstil zum Genuss "serviert“.

Dieses Buch führt Mediziner, Ernährungswissenschaftler, Diätassistenten, Studenten und andere interessierte Leser durch die wichtigsten theoretischen und praktischen Themengebiete der Ernährung. Die Checkliste Ernährung deckt den größten Teil des Inhaltes des "Curriculum Ernährungsmedizin" der Bundesärztekammer ab und kann entsprechend sowohl als Lern-, als auch als Orientierungshilfe eingesetzt werden.

Dies ist das nahezu wörtlich übernommene Vorwort der Checkliste Ernährung und fasst in fast perfekter Rezensionsform das Buch zusammen. Ergänzend hinzufügen will ich, dass das rund 420 Seiten starke Buch für 29,95 EUR im Buchhandel erhältlich ist. Es beschreibt neben den physiologischen Grundlagen detailliert Nährstoffe und Nahrungsbestandteile, geht auf rund 150 Seiten auf ernährungsbedingte Krankheiten ein und enthält im letzten Teil des Buches die Ernährungstherapie samt Nutritionssupport und Diäten.

Fazit: Die Checkliste Ernährung eignet sich optimal als Ergänzung zu zahlreichen anderen "Fach"-Checklisten.

Das Checkliste-Gewinnspiel

Die Checklisten aus dem Hause Thieme sind seit Jahren ein Garant für Wissen, das auf den Punkt gebracht, jederzeit griffbereit und kompetent zur Verfügung steht. Druckfrisch wurden bewährte Checklisten neu aufgelegt und sind ab sofort im Buchhandel erhältlich. Die Checklisten präsentieren sich ab nun in einem neuen, moderneren Design. Auch inhaltlich wurden sie überarbeitet und aktualisiert. Das Checklisten-Kreuzworträtsel geht weiter. Löst das Rätsel und gewinnt insgesamt 49 druckfrische Checklisten aus dem Thieme-Verlag. Wie? Ganz einfach: Kreuzworträtsel herunterladen und lösen - danach den Lösungssatz Online eintragen und schon bist Du dabei:

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7x7 = 49 Exemplare der Checklisten zu gewinnen!

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Autor(in): Christian Weier (MEDI-LEARN) ([email protected])
  
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 3. Jede Menge Hilfe für die 'heiße Lernphase'

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In gut zwei Wochen findet das Herbstexamen statt, an dem rund 12.000 Studenten im August 2005 teilnehmen und entweder Physikum oder zweites Staatsexamen schreiben werden. Wenn Du zu den "Glücklichen" gehörst und Dich gerade in der "heißen Phase" der Examensvorbereitung befindest, haben wir einige hilfreiche Tipps und Serviceleistungen für Dich:

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Artikelserie "Lernen, wie die Profis"
In der Artikelserie "Lernen, wie die Profis" verraten Dir die MEDI-LEARN Examensexperten, wie Du Dich am besten auf Deine Prüfung vorbereitest. Neben der Tagesplanung und Tipps zum Lernplan, bekommst Du Hinweise zur richtigen Bücherwahl und Du lernst die 5-Schritt-Methode des Lesens kennen. Darüber hinaus wird die Frage beantwortet, wann Du was am besten kreuzt. Außerdem stellen wir Dir die Technik des "Scannens" vor, die Dir gerade in der letzten Phase der Vorbereitung sehr helfen kann [zur Artikelserie].

Artikelserie "Profi-Tipps zur MC-Prüfung" (unbedingt lesen!)
In der Artikelserie "Profi-Tipps zur MC-Prüfung" geht es ganz konkret um die Prüfungstage. In welcher Reihenfolge solltest Du die Fragen lösen, wann auf den Lösungsbogen übertragen und wie viel Zeit solltest Du maximal mit einer Aufgabe verbringen. Im Kapitel "Korrigieren Sie Ihr Ergebnis nicht kaputt" erfährst Du etwas zu Übertragungsfehler und zum Zeigarnikeffekt. Im vierten Teil der kostenlosen Artikelserie verraten die MEDI-LEARN Examensexperten einige Ihrer MC-Techniken, mit denen Du Dir zusätzlich Punkte im Examen sichern kannst [zur Artikelserie].

Prüfungsprotokolle
An einigen Unis finden die mündlichen Prüfungen bereits vor den schriftlichen statt. Wer sich effektiv auf seine mündliche Prüfung vorbereiten möchte, kann auf die Prüfungsprotokolle von MEDI-LEARN zurückgreifen. Über 3.000 Protokolle stehen zum kostenlosen Download zur Verfügung [zu den Prüfungsprotokollen].

MEDI-LEARN Fakten zum Physikum (jetzt neue Auflage!)
MEDI-LEARN hat die letzten 16 Examina analysiert und diejenigen Fakten extrahiert, die in den schriftlichen Physikumsprüfungen immer wieder gefragt werden. Diese Inhalte sind in den "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum" nach Fächern und Stichworten sortiert.

Pünktlich für die "heiße Phase" ist nun die zweite Auflage erschienen, die die Examensprüfungen 08/2002 bis 03/2005 enthält. Die zweite Auflage wurde weiter verbessert: So sind die Fakten nach GK-Kapitel sortiert und an bestimmten Stellen wurden Querverweise zwischen Fächern und Kapitel integriert, um die Arbeit beim Lernen zu erleichert.

Die "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum" für alle 7 Fächer (Auflage 2 zur Zeit ohne "Physik") eignen sich hervorragend zur Auswahl der examensrelevanten Inhalte in der Lernphase und zur effizienten Wiederholung examensrelevanter Stichworte kurz vor der Prüfung. Die Fakten werden fächerweise und alphabetisch nach Themenschlagworten (z.B. beta-Oxidation der Fettsäuren, Health-Belief-Modell, N. medianus) samt der zu den jeweiligen Themen in vergangenen Examina erfragten Sachverhalte dargestellt. In der Auflage 2 liegen die Fakten auch nach Kapiteln sortiert vor.
Dabei ist besonderes Augenmerk auf die IMPP-relevanten Fakten gelegt worden. So wird sichergestellt, dass man in der Wiederholungsphase keine Zeit verschwendet und noch einmal schnell die examensrelevanten Themen wiederholen kann.

Die "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum" sind dabei nicht primär als Lehrbuch vorgesehen. In der Ergänzung zum Lehrbuch erlauben sie sowohl eine Auswahl der examensrelevanten Inhalte in der Lernphase als auch eine Wiederholung der examensrelevanten Stichworte kurz vor der Prüfung. Es empfiehlt sich zunächst aus einem Fachbuch zu lernen und dann das Fach zu kreuzen. Parallel zur Lernphase bieten die "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum" die ideale Möglichkeit, den Überblick über die einzelnen Fächer zu behalten bzw. zu bekommen und die IMPP-relevanten Fakten zu sichten.

Der Inhalt
Die "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum 1. Auflage" umfassen auf insgesamt 437 Seiten, examensrelevante Fakten aus den Fächern Biochemie, Anatomie, Physiologie, Med. Psychologie/Soziologie, Chemie, Biologie, Physik.

Kurz und knapp - die Zusammenfassung

  • alphabetisch-thematische Zusammenfassung der Fakten aller Fächer des Physikums

  • kapitelweise Sortierung der Fakten (neu in Auflage 2)

  • kompakte Darstellung

  • sehr stark an den IMPP Schwerpunkten orientiert

  • ideal für die Lern- und Wiederholungsphase vor der Prüfung

  • die 7 Skripte der 1. Auflage der "MEDI-LEARN Fakten zum Physikum" kosten 8,99 EUR - die neuen 6 Skripte der 2. Auflage kosten ebenfalls 8,99 EUR. Der Download und der Ausdruck muss durch den Käufer erfolgen und ist nicht im Preis enthalten. Im Paket (also 13 Skripte der Auflage 1 und Auflage 2) kosten zusamen 12,99 EUR.

zu den Vorschaudokumenten mit Bestellmöglichkeit
für die Medi-Learn Fakten zum Physikum

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MEDI-LEARN Tabellenskripte zum 2. Staatsexamen
Bei einer Lernzeit von drei bis sechs Monaten für das zweite Staatsexamen wird man kurz vor dem Prüfungstermin kaum noch die Einzelheiten zu allen Fächern parat haben, sodass kurz vor dem 2. Stex eine Wiederholung notwendig ist. Genau für diese Lernphase wurden die "Tabellenskripte zum 2. Stex" konzipiert.

Die einzelnen Fächer werden in Tabellenform so kurz und knapp wie möglich zusammengefasst. Dabei ist besonderes Augenmerk auf die IMPP-relevanten Fakten gelegt worden. Damit wird sichergestellt, dass man in der Wiederholungsphase Zeit verschwendet und noch einmal schnell die examensrelevanten Themen wiederholen kann.

Der Aufbau der Skripte orientiert sich vorwiegend an den einzelnen Krankheitsbildern, die in einer max. fünfspaltigen Tabelle dargestellt werden (Name, Ursache, Symptome, Diagnostik, Therapie). Dieser Aufbau zieht sich durch das gesamte Skript. Dabei war es notwendig, an manchen Stellen etwas von diesem Schema abzuweichen. Falls man sich - wie zum Beispiel in "Arbeitsmedizin" - wirklich nur einen Stoffnamen mit dem dazugehörigen Krankheitsbild merken muss, macht es keinen Sinn, eine Therapie zu erklären, die noch nie vom IMPP gefragt wurde. An diesem Punkt wurde darauf Wert gelegt, die Fakten so darzustellen, dass sie auf einen Blick erfassbar sind, wobei explizit nur die IMPP-relevanten Punkte integriert wurden.

Der Inhalt
Die Medi-Learn Skripte zum 2. Stex umfassen auf über 560 Seiten, examensrelevante Kapitel der Fächer Chirurgie, Innere Medizin, Neurologie, Dermatologie, Gynäkologie, Öko-Kurs, Orthopädie, Pädiatrie, Radiologie, Urologie, Normalwerte, Psychiatrie.

Kurz und knapp - die Zusammenfassung

  • tabellarische Zusammenfassung der wichtigsten Fächer zum 2. Stex
  • so kurz und knapp wie möglich
  • sehr stark an den IMPP Schwerpunkten orientiert
  • ideal für die Wiederholungsphase kurz vor der Prüfung
  • zum ermäßigten Preis von 8,99 Euro Online bestellbar - dieser Preis gilt für alle Tabellenskripte, die oben aufgelistet sind - der Download und der Ausdruck muss durch den Käufer erfolgen und ist nicht im Preis von 8,99 Euro enthalten.


zu den Vorschaudokumenten mit Bestellmöglichkeit
der Tabellenskripte für das 2. Staatsexamen
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Autor(in): MEDI-LEARN ([email protected])
  
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Physikumsfakten

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Tabellenskripte
  
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 4. Formalitäten zum Berufsstart als Assistenzarzt

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Dass es mit dem Studium alleine nicht getan ist und man nicht gleich Arzt ist, wenn man die Universität verlässt, wird jeder kurz vor oder unmittelbar nach Studienende feststellen. Den frisch Examinierten erwartet das, was man als „Papierkrieg“ bezeichnen kann: die Beantragung der Approbation. Wie macht man das? Was für Formalitäten sind nötig und wo bekommt man sie?

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Die Approbation als Arzt
von Trojan Urban (MEDI-LEARN)

Die Approbation wird grundsätzlich von der zuständigen Verwaltungsbehörde ausgestellt; welche das ist, erfährt man in der Regel vom Studiendekanat. Oft ist es derselbe Bereich des Landesverwaltungsamtes, der auch als Landesprüfungsamt fungiert.
Am besten ist es, die Approbation kurz vor dem Dritten Staatsexamen zu beantragen.
Die Erteilung der Approbation ist ein Verwaltungsakt, dementsprechend wird man einige Zeit damit verbringen müssen, die erforderlichen Bescheinigungen
„zusammenzusammeln“, damit man sie beantragen kann. Ein formloser Antrag ist ausreichend; manchmal wird er schon mit der Zulassung zum Dritten Staatsexamen geschickt, sodass er nur ausgefüllt werden muss.
Eine weitere Voraussetzung ist eine Erklärung über Straffreiheit: Man muss an Eidesstatt versichern, dass man nicht vorbestraft ist oder ein Gerichtsverfahren aussteht.
Die Geburtsurkunde gehört ebenfalls zu den geforderten Dokumenten; wenn man sie schon einmal beim Landesprüfungsamt vorgelegt hat, kann man eventuell darauf verzichten (am besten nachfragen!).
Weiterhin muss man seine Staatsbürgerschaft nachweisen; dazu wird der (gültige!) Ausweis oder Reisepass fotokopiert und beglaubigt.
Auch der bekannte Gang zum Einwohnermeldeamt bleibt dem zukünftigen Arzt nicht erspart: Ein „Führungszeugnis Belegart O“ muss beantragt werden. Es kostet 13 EURO und wird von der ausstellenden Behörde direkt an die Behörde geschickt, die die Approbation ausstellt. Achtung: Adresse der Approbationsbehörde muss bei der Antragstellung angegeben werden, diese also bitte vorher heraussuchen, sonst steht man unter Umständen drei Stunden umsonst Schlange...
Schließlich und endlich muss der Antragsteller noch seine gesundheitliche Eignung für den Arztberuf unter Beweis stellen, indem er eine Bescheinigung beilegt, die bescheinigt, dass er frei von Süchten und schweren körperlichen und /oder geistigen Gebrechen ist. Diese Bescheinigung bekommt man beim Hausarzt, beim PJ-Stationsarzt oder von einem vorher approbierten (ehemaligen) Kommilitonen. Jeder approbierte Arzt, der einen Stempel besitzt, darf diese Bescheinigung ausstellen.
Wenn man all dieses zusammen hat – Antrag, Straffreiheitserklärung, Geburtsurkunde, Staatsangehörigkeitsnachweis, Führungszeugnis, Gesundheitszeugnis- schickt man es an die Behörde, die für die Ausstellung der Approbation zuständig ist. Je nach Bundesland kostet die Approbation, wie jeder Verwaltungsakt, 80 bis 200 EURO – und wenn diese finanzielle Hürde genommen ist, bekommt man per Post einen Großbrief zugeschickt, der die staatliche Berufserlaubnis als Arzt enthält. Herzlichen Glückwunsch!

Doch mit der Erteilung der Approbation ist der „Papierkrieg“ noch nicht beendet:
Da jeder Arzt Pflichtmitglied in der Ärztekammer ist, muss man sich dort anmelden. Zuständig ist die Ärztekammer des Bundeslandes, in dem der /die frisch approbierte Mediziner /in seinen oder ihren Erstwohnsitz hat. Nach einem kurzen Anruf erhält man die Meldeunterlagen, die auszufüllen und zurückzuschicken sind. Auf Antrag erhält man auch einen Arztausweis, für den ein Passfoto beizulegen ist.

Die BfA ist allgemein als Träger der Renten bekannt, das Solidarprinzip lernt jeder im Sozialmedizin-Kurs kennen- doch für Ärzte gilt das alles nicht. Der Rententräger für Ärzte ist das Ärztliche Versorgungswerk. Hier ist man automatisch Pflichtmitglied, die Anmeldungsunterlagen werden dem Arzt nach Anmeldung in der Ärztekammer zugeschickt. Jeden Monat wird je nach Verdienst ein bestimmter Betrag dem Versorgungswerk zugeführt. Das Geld wird dann angelegt, und hier offenbaren sich die Vorteile dieses Systems:
Wenn man in den Ruhestand geht, bekommt man sein Geld samt Zinsen zurück, Monat für Monat. So hat man als Arzt eine relativ hohe und sichere Rente, was man von der BfA- Rente leider nicht behaupten kann... Von der Mitgliedschaft in der BfA ist man übrigens nicht automatisch freigestellt, man muss beim Versorgungswerk einen Befreiungsantrag stellen. Dieses ist aber jedem zu raten.


Lohnsteuerkarte
Die Lohnsteuerkarte ist bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung erhältlich. Sie wird dem Arbeitsnehmer automatisch zum Jahresbeginn zugeschickt. Die Lohnsteuerkarte ist im Personalbüro abzugeben und verbleibt dort bis zum Ende des Arbeitsjahres. Nach Ablauf dieses erhält man sie zurück. Auf ihr ist alles vermerkt und angegeben, was zur Berechnung der Abgaben notwendig ist, wie zum Beispiel die Steuerklasse, die Kirchenzugehörigkeit usw.

Wenn nun diese Formalitäten erledigt sind und man Bewerbung und Vorstellungsgespräch hinter sich gebracht hat, winkt der erste Arbeitsvertrag.


Arbeitsvertrag und Einstellungsuntersuchung
Im Arbeitsvertag wird festgelegt, was die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Arbeitsnehmers sind. Oft ist es ein Mustervordruck, den der frisch gebackene Assistenzarzt unterzeichnet.
Im Arbeitsvertrag wird zum Beispiel der Tätigkeitsbereich umrissen, die Wochenarbeitszeit festgelegt, Gehaltsbezüge angegeben und unter Umständen die Laufzeit genannt. Es gibt Arbeitsverträge, die auf Wusch des Arbeitsgebers und/oder Arbeitnehmers von Anfang an befristet sind; das Arbeitsverhältnis endet dann automatisch zum angegebenen Zeitpunkt, wenn man sich nicht um eine Verlängerung bemüht.
Die Wochenarbeitszeit kann ebenfalls im Arbeitsvertrag individuell festgelegt sein. Hat der Arbeitnehmer keine volle Stelle, ist auch eine reduzierte Stundenzahl möglich; man arbeitet dann entweder halbtags oder nur 3 Tage in der Woche; dieses Modell ist besonders bei alleinerziehenden Müttern oder Vätern beliebt.
Die Tätigkeitsbereiche, die im Vertrag fixiert werden, fallen unterschiedlich aus, je nachdem, wo man tätig ist: Stationsarbeit ist obligat. Wenn man die Ehre hat, an einer Uniklinik einen Arbeitsvertrag unterzeichnen zu dürfen, wird man in seinem Arbeitsvertrag oft noch andere Tätigkeiten finden: Forschung, Vorlesungsassistenz, Gutachtertätigkeit.
Je nach Klinikträger kann Tätigkeit und deren Entlohnung auch unterschiedlich ausfallen. Im öffentlichen Dienst (die meisten Krankenhäuser und Unikliniken) wird nach BAT bezahlt; ist die Wahl auf ein kirchliches Haus gefallen, wird nach dem Kirchentarif AVR entlohnt, der jedoch dem BAT sehr ähnlich ist. Diese Formalitäten werden im Arbeitsvertrag genau geregelt.

Die Einstellungsuntersuchung
Bevor es losgehen kann mit der Arbeit, wird oft eine Einstellungsuntersuchung gefordert. Diese wird in der Regel beim Betriebsarzt des Klinikums vorgenommen.
Die Impfungen werden aufgefrischt, eine körperliche Untersuchung samt Anamnese wird durchgeführt und routinemäßige Blutuntersuchungen vorgenommen. Die Einstellungsuntersuchung ist in der Regel kein Hindernis zum Antritt der Stelle und dient nur der Absicherung der Eignung des Arbeitnehmers von Seiten der Klinik.


In der nächsten Onlinezeitung findet Ihr einen Artikel zum Thema Weiterbildung als Assistensarzt.


[klick hier zum redaktionellen Bereich 'nach dem Studium']

   
Autor(in): Trojan Urban (MEDI-LEARN) ([email protected])
  
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 5. Signs, Symptoms, and Interpretation in Pediatrics

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Fakultative Veranstaltungen ergänzen das universitäre Programm vieler Fakultäten. Johanna Hammersen berichtet über eine solche Zusatzverstaltung und ihre Eindrücke: In den letzten Semesterferien hatte ich die Gelegenheit, an einem von IPOKRaTES Students organisiertem Seminar zum Thema „Signs, Symptoms, and Interpretation in Pediatrics“ teilzunehmen. IPOKRaTES steht für International Postgraduate Organization for Knowledgetransfer, Research and Teaching Excellent Students. Als Teil der IPOKRaTES International wurde IPOKRaTES Students, eine gemeinnützige Studenteninitiative, vor mehr als 20 Jahren gegründet wurde, mit dem Ziel, hochmotivierten Studenten die Gelegenheit zu geben, klinische Fähigkeiten und Fertigkeiten zu erlernen und zu verbessern.

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Das einwöchige Seminar mit Unterricht am Krankenbett in kleinen Gruppen und unter Anleitung eines hochmotivierten kompetenten Dozenten ist diesem Ziel wirklich gerecht geworden. An dieser Stelle sei der Klinik für Kinder und Jugendliche des Klinikums Augsburg herzlich gedankt, die so freundlich war, die 16 Teilnehmer, zwei Organisatoren und den Dozenten, Professor Dr. Truman von der Columbia University in New York, zu beherbergen. Ein herzliches Dankeschön gilt außerdem den großzügigen Sponsoren Novartis Oncology und von Stammer Consulting, ohne deren finanzielle Unterstützung die Durchführung des Seminars nicht möglich gewesen wäre.

Nun aber zum Ablauf des Seminars: Der Tag begann morgens mit einem einstündigen Vortrag zu verschiedenen Themen, z.B. zur Anamneseerhebung oder zur medizinischen Ausbildung und dem Gesundheitssystem in den USA. Gestärkt mit Kaffee und Brötchen schwärmten wir nach einer kurzen Pause in Vierergruppen auf die Stationen aus, wo wir eine Stunde Zeit hatten, einen vorher ausgewählten Patienten oder dessen Eltern zur Krankensgeschichte zu befragen und den kleinen Kranken zu untersuchen.
Anschließend trafen wir uns mit einer weiteren Vierergruppe und Professor Dr. Truman, um uns die Patienten gegenseitig vorzustellen, noch einmal nachzuuntersuchen und natürlich, um die Fälle zu diskutieren. Anamnese und Untersuchung und anschließende Präsentation mit Diskussion wechselten sich im weiteren Tagesverlauf stundenweise ab, unterbrochen von einer Mittagspause und einem weiteren Vortrag zu aktuellen Themen der klinischen Pädiatrie.

Was nach eintöniger Routine klingen mag, war in Wirklichkeit eine höchst spannende Angelegenheit: Jeder Student hatte mehrfach die Gelegenheit, eine Anamnese zu erheben, eine symptom- und organbezogene klinische Untersuchung durchzuführen und die Ergebnisse gegliedert zu präsentieren, sodass alle enorme Fortschritte in diesen Bereichen verzeichnen konnten.

Neben den in einer Kinderklinik fast obligatorischen Patienten mit Fieberkrämpfen oder Durchfallerkrankungen sahen wir auch Kinder, die an seltenen Stoffwechsel- oder Immundefekten litten. Durch die Patientenvorstellungen und die Diskussion von Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten lernten wir so fallbezogen jede Menge über das breite Spektrum der Pädiatrie und hatten dabei auch noch jede Menge Spaß und Freude.

Nicht unerwähnt bleiben sollen nämlich die gemeinsamen abendlichen Unternehmungen: In unterschiedlicher Besetzung, mal mit, mal ohne Professor Dr. Truman, erkundeten wir die Kneipen und das kulturelle Leben Augsburgs, was den guten Kontakt unter den Teilnehmern und mit dem Dozenten sehr förderte.

Die Teilnahme an einem IPOKRaTES-Seminar ist also jedem wärmstens zu empfehlen, der gerne sein klinisches Wissen und seine Fertigkeiten verbessern möchte.
Gelegenheit dazu gibt es gleich am Ende der nächsten Semesterferien:
Vom 10.-14 Oktober 2005 finden gleich zwei Seminare statt, eines im Fach Innere Medizin in Rosenheim, und ein weiteres im Fach Neurologie in Harlaching.

Bewerben können sich Medizinstudenten aus Deutschland und Österreich – weitere Informationen zu Seminaren und zur Bewerbung gibt es bald auf der Homepage von IPOKRaTES Students: www.ipokrates.info/students/students03.htm .

   
Autor(in): Johanna Hammersen ([email protected])
  
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 6. Physikum: Jetzt oder nie!

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Wer sein Studium vor dem Wintersemester 2003/04 begonnen hat und damit unter die alte Approbationsordnung fällt, hat zu den kommenden Prüfungsterminen (Herbst 05/ Frühjahr 06) historisch gute Bestehenschancen! Da erwartet wird, dass im Herbst 2005 und Frühjahr 2006 jeweils nicht mehr als 15 % der Prüfungsteilnehmer zur klassischen Referenzgruppe (Erstschreiber nach Mindeststudienzeit von 4 Semestern) gehören werden, wird die Bestehensgrenze für Absolventen des „alten Physikums“ im Rahmen einer Übergangsregelung neu berechnet:

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Abweichend vom sonst üblichen Verfahren (durchschnittliche Punktzahl der Referenzgruppe abzüglich 22 %), orientiert sich die Bestehensgrenze für die „Physikums-Veteranen“ am Gesamtdurchschnitt des Prüfungsjahrgangs abzüglich 12 %. Dadurch ergibt sich eine im Vergleich zu den Vorjahren deutlich niedrigere Bestehensgrenze!

Das Sensationspotential der bis 2006 gültigen Berechnungsgrundlage wird deutlich, wenn man die oben beschriebene Übergangsregelung rückwirkend auf die vergangenen Examina anwendet.

  • Im Herbst 2004 hatten insgesamt 7877 Studenten durchschnittlich 204,1 Punkte.
  • Die 5304 Studenten der Referenzgruppe hatten einen Schnitt von 217,1 Punkten.
  • Die 2573 Studenten der „Nicht-Referenzgruppe“ kamen somit auf 177 Punkte im Durchschnitt.

Die Bestehensgrenze hatte sich zu diesem Termin folgendermaßen errechnet: Durchschnittspunktzahl der Referenzgruppe abzüglich 22 %, aufgerundet zur nächsten ganzen Zahl, also:

217,1 – 47,76 = 169,3 -> 170

Nach Berechnung der Bestehensgrenze auf Grundlage der Übergangsregelung ergibt sich eine Bestehensgrenze aus der durchschnittlichen Gesamtleistung abzüglich 12 %. Die Gesamtleistung ergäbe sich jedoch nur aus der „Nicht-Referenzgruppe“, da ja keine Studenten der Referenzgruppe mehr antreten. Es ergibt sich somit:

177 – 21,28 = 156,03 -> 157

Unten findet sich eine Gegenüberstellung der regulären Bestehensgrenze (Ref-22) mit der durch die Übergangsregelung berechneten Bestehensgrenze (X-12%).







Es ergibt sich für die Herbstexamina eine Senkung der Bestehensgrenze im Mittel um 14 Punkte und zu den Frühjahrsterminen um 6 Punkte – das ist eine ganze Menge.
Aus den Ergebnis-Histogrammen (einzusehen unter www.impp.de) leitet sich weiter ab, dass die Durchfallquote der „Nicht-Referenzler“ in den jeweiligen Herbstexamina von ca. 40 % auf weniger als 10 % abgesenkt wird.

  • Im Herbst 2004 sind von insgesamt 7877 Studenten 1438 durchgefallen.
  • Von den 5304 Studenten der Referenzgruppe sind 446 (ca. 8,5 %) durchgefallen,
  • von den 2573 „Nicht-Referenzlern“ sind 992 Studenten durchgefallen (ca. 39 %).

Die Durchfallquote der Referenzler, die nach neuer AO schreiben, wird vermutlich unverändert beleiben, die Durchfallquote der Nicht-Referenzler wird hingegen deutlich niedriger ausfallen.

Zusätzliche Chance: Psychologie als mündliches Prüfungsfach wahrscheinlicher

Die Bestehenschancen erhöhen sich nochmals durch die Möglichkeit, eine schriftliche Fünf mit einer mündlichen Zwei oder Eins auszugleichen. Die besondere Situation der Übergangsregelung lässt erwarten, dass auch dieser Ausgleich im kommenden Herbst und im nächsten Frühjahr durch einen erhöhten Anteil an Psychologieprüfungen zum Tragen kommt.
Nach alter AO lag die Wahrscheinlichkeit, Psychologie als eines der zwei Prüfungsfächer, bei rund 18 %. Nach neuer AO ist Psychologie als mögliches mündliches Prüfungsfach ausgeschlossen. Damit stehen die Fachprüfer nur noch den Kandidaten zur Verfügung, die noch nach alter AO geprüft werden. Das sind rund ein Drittel der Prüflinge.
In der Psychologie werden signifikant mehr Zweien und Einsen vergeben und ebenso deutlich weniger Fünfen verteilt als in nicht-psychologischen Prüfungen.
Wir haben bundesweit 500 mündliche Prüfungen analysiert. Dabei haben wir festgestellt, dass in 29 % der mündlichen Prüfungen, in denen Psychologie vorkam, Einsen und Zweien vergeben wurden, mit denen man ja nach alter AO eine schriftliche Fünf ausgleichen kann! In Prüfungskombinationen ohne Psychologie gelang ein solcher Ausgleich nur in rund 24 % der Fälle.
Umgekehrt wurde in mündlichen Prüfungen mit Psychologie in nur einem Prozent der Fälle eine Fünf vergeben, ohne Psychologie hingegen wurden 7%-8% der Kandidaten mündlich mit einer Fünf benotet. Damit steigen die Bestehenschancen für Studenten nach alter AO nochmals an.

Statistik der mündlichen Prüfungen
(in absolute Zahlen)



Fazit: Jetzt oder nie!

In diesem Herbst und im nächsten Frühjahr bestehen historisch gute Chancen, das Physikum zu bestehen. Also: Jetzt oder nie!
Einen kleinen Haken hat aber auch dieses den Studenten so nützliche Übergangskuriosum: Es ist damit zu rechnen, dass die klinischen Semester wegen der höheren Bestehensquoten sehr voll sein werden. Bleibt zu hoffen, dass die Universitäten diese organisatorische Herausforderung meistern werden.


Zur Übergangsregelung im Gesetzestext:
Ist eine Berechnung der Bestehensgrenze nach §14 Abs. 6 der Approbationsordnung für Ärzte in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1987 (BGB1.I S. 1593), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 10. November 1999 (BGB1. I S. 2162), für Studierende nach Satz 1 nicht mehr möglich, weil nicht mehr als 15 Prozent der Prüfungsteilnehmer nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren die Ärztliche Vorprüfung zu diesem Zeitpunkt ablegen, so ist die Ärztliche Prüfung bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn nicht mehr als 12 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen aller Prüflinge des betreffenden Prüfungsdurchgangs unterschreitet.

   
Autor(in): Redaktion MEDI-LEARN ([email protected])
  
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 7. Klartext im Versicherungsdschungel (8):
    Die Unfallversicherung

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Versicherungen gehören zum studentischen Alltag. Zumeist wird jedoch bei diesem Thema nur die Preisfrage diskutiert, was bei den üblicherweise schmalen Budgets nicht verwunderlich ist. MEDI-LEARN geht jedoch mit der Artikelserie "Klartext im Versicherungsdschungel" einer ganz anderen Fragestellung nach: Was sind denn die wichtigsten Versicherungen für Medizinstudenten und angehende Ärzte? Und worauf muss ich bei Abschluss einer Versicherung achten? Wo steckt der Teufel im Detail der Versicherungsbedingungen? Auf welche Leistungen kann man getrost verzichten, welche sind unabdingbar?

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Artikelserie "Klartext im Versicherungsdschungel"
Zur Beantwortung dieser Fragen haben wir mit Peter Dahlhausen von unserem Kooperationspartner Deutsche Ärzte-Versicherung einen sachkundigen Autor gewinnen können, der in 9 Kapiteln für Klartext im Versicherungsdschungel sorgt.

Die Themen im Überblick:
1. Ein absolutes Muss: Die Haftpflichtversicherung [zum Artikel - klick hier]
2. Recht haben und Recht bekommen: Die Rechtsschutzversicherung [zum Artikel - klick hier]
3. Per Gesetz verordnet: Die KFZ-Versicherung [zum Artikel - klick hier]
4. Versicherungen für "Hab und Gut": Hausrat, Laptop und Fahrrad [zum Artikel - klick hier]
5. Versicherungsschutz auf Auslandsreisen [zum Artikel - klick hier]
6. Berufsunfähigkeitsversicherung: Auf die Bedingungen kommt es an! [zum Artikel - klick hier]
7. Krankenversicherung: Pflicht und Kür [zum Artikel - klick hier]
8. Unfallversicherung: Gefahren lauern nicht nur in der Uni
9. "Muss - Soll - Kann" - Der Versicherungs-Check-Up für junge Mediziner

Folge 7 - Unfallversicherung: Gefahren lauern nicht nur in der Uni
von Peter Dahlhausen (Deutsche Ärzte-Versicherung)

Als Medizinstudent ist man automatisch über die Berufsgenossenschaft gesetzlich unfallversichert, ohne dass dafür eigene Beiträge zu leisten wären. Ob dieser Versicherungsschutz jedoch ausreicht? Eine Gegenüberstellung mit der privaten Unfallversicherung hilft bei dieser Fragestellung weiter:

Gesetzliche Unfallversicherung Private Unfallversicherung
Nur bei Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten, Unfällen auf dem direkten Weg zum und vom Arbeitsplatz (Uni) Tag und Nacht versichert, sowohl bei beruflichen wie außerberuflichen Unfällen
Nur in Deutschland, sowie bei vorübergehenden beruflich veranlassten Auslandsaufenthalten Weltweiter Schutz
Beitrag bezahlt zu 100 % der Arbeitgeber (Universität) Beitragszahler ist der Versicherungsnehmer
Versicherungsleistungen der Schüler- und Studentenunfallversicherung bieten nur einen geringen finanziellen Schutz Versicherungsschutz kann individuell auf den persönlichen Bedarf zugeschnitten werden.
Leistungen erst ab 20 % Invalidität Leistungen schon ab 1 % Invalidität möglich


Bedenkt man, dass Unfälle im Freizeitbereich, speziell beim Sport, nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind, kann eine eigene Unfallversicherung durchaus Sinn machen.

Besonderheiten für Ärzte

Doch auch hier gilt: Angebote genau unter die Lupe nehmen. Medizinstudenten sind wie Ärzte auch besonderen beruflichen Risiken ausgesetzt wie z.B. Infektionen oder durch den Umgang mit Röntgen- oder Laserstrahlen. Gelten Schäden hieraus als Unfall? Sind Bergungskosten nach Unfällen z.B. bei einer Auslandsfamulatur mitversichert? Gelten Unfälle in Folge der Rettung von Menschenleben als mitversichert, denn da hat man sich ja ggf. ganz bewußt und damit freiwillig in eine Gefahrensituation begeben? Sind auch Fahrten mit dem NAW versichert?

Bei Medizinern ist es zudem besonders wichtig, das Invaliditätsrisiko in ausreichendem Umfang finanziell abzudecken. Invaliditätsleistungen werden nach der sogenannten Gliedertaxe bemessen. Für Ärzte gibt es eine besondere, verbesserte Gliedertaxe, die z.B. bei Verlust des Daumens eine höhere Entschädigungsleistung zuspricht – einige Beispiele:

Verlust oder völlige Funktionsunfähigkeit ... Invaliditätsgrad bei der normalen Gliedertaxe ... und bei der verbesserten Gliedertaxe für Ärzte
Auge 50% 80%
Arm 70% 100%
Daumen 20% 60%
Hand 55% 100%


Einige auf Heilberufe spezialisierte Versicherer bieten mit einer „Spezial-Gliedertaxe“ sogar noch bessere Bedingungen an. Den Verlust eines Daumens bewertet z.B. die Deutsche Ärzte-Versicherung mit 100%. Hierauf ist spätestens ab Approbation zu achten.

Eher vorsichtig sollte man dagegen sein, wenn Unfallschutz zusammen mit einem Sparvorgang angeboten wird, der sogenannten Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr. Meist rechnen sich solche Policen unter Renditegesichtspunkten im Vergleich zu anderen Sparformen nicht. Demgegenüber kann ein zusätzlicher Kostenersatz bei unfallbedingten Krankenhausaufenthalten mit anschließendem Genesungsgeld durchaus Sinn machen, auch, um Zusatzkosten für die stationäre Unterbringung ausgleichen zu können.

Der Produkt-Tipp: Für seine studentischen Mitglieder ab dem 1. Semester hat der Hartmannbund mit der Deutschen Ärzte-Versicherung ein günstiges Angebot entwickelt. Informationen anfordern über [email protected] – Stichwort HB-Unfallversicherung.

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Autor(in): Peter Dahlhausen (Deutsche Ärzte-Versicherung) ([email protected])
  
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 8. Witten-Herdecke: Humanmedizin mit Schwächen?

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(idw) Der Wissenschaftsrat hat die private Universität Witten-Herdecke im Rahmen seines Akkreditierungsverfahrens beurteilt. Dabei kam der Rat neben sehr positiven Bewertungen in Forschung, Lehre und Weiterbildung, gerade in der Humanmedizin zu einem negativen Ergebnis. So ist in einer Pressemitteilung von "erheblichen inhaltlichen und strukturellen Schwächen in Lehre und Forschung" die Rede.

Von Seiten der Universität Witten-Herdecke werden diese Vorwürfe zurückgewiesen. Man verweist darauf, dass die Forschung beabsichtigt zu Gunsten der Lehre nicht in Vordergrund gestellt worden ist.

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Im Rahmen seines Akkreditierungsverfahrens hat der Wissenschaftsrat nicht nur die bislang erbrachten Leistungen der 1981 gegründeten privaten Universität Witten/Herdecke (UWH) in Forschung, Lehre und Weiterbildung, sondern auch die Konzepte für deren geplante weitere Entwicklung einer Prüfung unterzogen. Er ist dabei zu dem Ergebnis gelangt, dass die Leistungen der UWH den wissenschaftlichen Maßstäben, die an eine Universität anzulegen sind, zum überwiegenden Teil entsprechen. Zu den Aktivposten zählt der Wissenschaftsrat insbesondere die Biowissenschaften und die Wirtschaftswissenschaften. "Die UWH hat in der Vergangenheit durch curriculare und organisatorische Neuerungen wie die Einführung des Studium fundamentale anzuerkennende Beiträge zur Weiterentwicklung des deutschen Hochschulsystems geleistet", so der Vorsitzende des Wissenschaftsrats, Professor Karl Max Einhäupl.

Ausdrücklich ausgenommen von diesem positiven Urteil ist die Humanmedizin, die neben erheblichen inhaltlichen und strukturellen Schwächen in Lehre und Forschung nur unzureichend universitätsintern vernetzt ist. Einhäupl erläuterte: "Die von der UWH gewählte Organisation des Medizinstudiums hat zur Folge, dass Forschung und Lehre zum ganz überwiegenden Teil in die kooperierenden Kliniken ausgelagert sind, die fast vollständig die klinisch-praktische Ausbildung übernehmen." Kritisch sei auch, dass die UWH derzeit über keine überzeugenden Vorstellungen zur inhaltlichen wie personellen Bewältigung des deutlich erweiterten Lehr- und Lernspektrums nach der neuen Ärztlichen Approbationsordnung (ÄAppO) verfügt. Einhäupl zum Ergebnis des Wissenschaftsrats und den daraus abgeleiteten Auflagen: "Die Medizinerausbildung kann in ihrer derzeitigen Form nicht fortgeführt werden. Die UWH muss die Humanmedizin grundlegend neu konzipieren oder aber vollständig einstellen."

Die ausführliche Darstellung des Wissenschaftsrates ist unter http://www.wissenschaftsrat.de/...5.html zu finden.

Eine ausführliche Darstellung aus Sicht der Universität Witten-Herdecke ist unter ttp://notesweb.uni-wh.de/.../ zu finden.

Quellen: idw-online

   
Autor(in): MEDI-LEARN ([email protected])
  
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 9. Impressum / Abofunktionen / Mitarbeit

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Folgende Personen arbeiten regelmäßig oder zeitweise an der Onlinezeitung:
Ilka Markmann, Redakteurin, Marlies Lehmkuhl, Redakteurin, Daniel Luedeling, Redakteur, Peter Artz, Redakteur, Peter Wollny, Redakteur, Franziska Böhm, Redakteurin, Susanne Kirscht, Redakteurin, Andreas Bussmeyer, Redakteur, Jascha Hellberg, Redakteur, Christian Weier, Redakteur, Jens Plasger, Redakteur, Stan, Reporter für Extremeinsätze, Arne Beckendorf, Buchrezensionen und Lokal Hannover, Andrea Clemens, Lokalbereich Uni Köln, Astrid Stumpf, Lokalbereich Uni Münster, Benedikt Bader, Lokalbereich Uni München, Bettina Kiep, Lokalbereich Uni Mainz, Cordula Sachse, Lokalbereich Uni Greifswald, Daniela Prause, Lokalbereich Uni Göttingen, Eike Beyer, Lokalbereich Uni Essen, Eva Skalsky ,Lokalbereich Uni Zürich, Franziska Thieme, Lokalbereich Uni Innsbruck, Katharina Ruether, Lokalbereich Uni Regensburg, Kristina Krüger, Lokalbereich Uni Hannover, Pia Paul, Lokalbereich Uni Witten, Stefanie Schmölke, Lokalbereich Uni Frankfurt, Tobias Schmeinck, Lokalbereich Uni Münster

  
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