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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob im PJ - Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit?!



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sheep
07.11.2018, 12:13
ich arbeite während des pjs auch noch weiter an wochenenden im op, muss allerdings nur 1-2 12h dienste leisten, dann ist mein soll mehr als erfüllt und ich hab meine 400€ safe (die brauche ich auch definitiv, ohne die zusatzkohle würde es monatlich recht eng werden). hab auch als op-sr. schon neben nem vollzeitjob bei der za garbeitetet und empfand das jetzt nicht als übermßige belastung - zumal man im pj ja relativ geregelte tage (wenig bis keine überstunden, meist nur frühdienste) hat... eigentlich pipifax wenn man bedenkt, welche belastungen uns in nem jahr so erwarten :-wow

Zaphir
07.11.2018, 13:13
Wie ist das eigentlich mit Versteuerung / Sozialversicherung?
Habe momentan einen Job in der Gleitzone (midijob). Kann also bis 850 verdienen ohne steuern zu zahlen und hauvergünstigte Sozialabgaben....zählt da dann das PJ Gehalt drauf, vor allem wenn das Gehalt über 450€ sein sollte?

cpd97
14.12.2019, 15:28
@Wacken: Immer nur pöbeln geht halt auch nicht. Man kann nicht einerseits sagen Arbeitszeitgesetze sind wichtig und wenn sie dann jemand anwenden will sagen, dass es in diesem Fall doof ist und nicht gelten sollte. Also das Studium ist der Beruf. Im PJ muss man, wenn man es in Vollzeit macht, 40 Stunden leisten. Und geht einfach ein Job mit 20 h/Woche arbeiten.


Witzigerweise bin ich jetzt in genau der Situation, dass ich einen Arbeitsvertrag mit meinem Uniklinikum laufen habe über 20h/Woche, die ich arbeiten muss neben meinem PJ (40h/Woche kommt mehr oder weniger hin, wie viele Stunden offiziell gezählt werden keine Ahnung). Das Arbeitszeitgesetz schreibt aber vor, dass man maximal 48h pro Woche arbeiten darf (laut unserer PA), weswegen ich gar nicht 20h nebenher machen darf, mal ganz abgesehen davon, dass man dann jedes Wochenende durcharbeiten würde; wer das schafft, für den habe ich Respekt