PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nebenjob im PJ - Überschreitung der zulässigen Arbeitszeit?!



Seiten : [1] 2

Ac2012
31.08.2018, 16:32
Hallo zusammen,

ich stehe gerade vor dem Problem, dass ich an der Uniklinik, an der ich auch PJ mache, nebenbei einen HiWi-Job in der studentischen Lehre machen möchte. Dieser würde über 2 Monate mit 19h/ Woche laufen.

Jetzt habe ich das Problem, dass die Personalabteilung sich auf den Standpunkt stellt, ich sei ja im PJ schon Vollzeit angestellt (für überragende 210 €/ Monat) und könnte deshalb auf keinen Fall einen weiteren Job annehmen, das sei mit dem Arbeitszeitgesetz nicht vereinbar.

Die Argumentation, dass natürlich unzählige PJler nebenbei in der Pflege oder Hiwi-Jobs arbeiten, zieht bei denen nicht.

Ist denn das PJ (meines Wissens nach ein Pflichtpraktikum und damit ja auch vom Mindestlohn befreit) überhaupt als Arbeit in diesem Sinne anzusehen? Bin da beim Googlen nicht wirklich schlau geworden :-/

Hat jemand von euch dieses Problem schonmal gehabt und eine Lösung gefunden?

Ich würde mich sehr über Argumentationshilfen gegenüber der extrem inkompetenten und herablassenden Personalabteilung freuen :-)

easy-bisy
01.09.2018, 12:54
offiziell muss wahrscheinlich einer der Verträge vom Stundenumfang reduziert werden.
Z.B. PJ in Teilzeit und dann aus 2 Monaten 3 machen. Müsste für die Prüfungen doch trotzdem passen. Und an welchen Tagen du arbeitest kannst du ja intern mit der Abteilung besprechen. Wenn dein HiWi Job deine 40h Woche im PJ nicht betrifft, weil der z.B am Wochenende ist oder du alternativ am WE PJ Dienst machst, kannt du normal hingehen und machst den 3. Monat einfach frei.
Oder halt den Vertrag für den HiWi Job entsprechend auf mehrere Monate mit jeweils kürzerer Arbeitszeit strecken- dann gibts aber auch das Geld erst später.

nie
01.09.2018, 14:42
Also meine 25 % Rettungsdienststelle (10 h/Woche) wurde von unserer Personalabteilung anstandslos akzeptiert. Die haben sich für meine Arbeitszeit mit Blick aufs Arbeitszeitgesetz gar nicht interessiert, da muss nur ein paar Dinge mit denn Finanzamt geklärt werden.

*milkakuh*
01.09.2018, 15:12
Ich denke das Problem ist der gleiche Arbeitgeber. Wenn da durch die Nebentätigkeit ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz vorliegt, kann es teuer werden. Wenn die Nebentätigkeit bei einem anderen Arbeitgeber ist, ist die Klinik für die Einhaltung/Überprüfung nicht zuständig.

Ac2012
02.09.2018, 00:09
Danke für eure Antworten! Ich werde es mal mit reduzierter Stundenzahl probieren...

Krötino
02.09.2018, 07:54
Ich glaube auch das Problem ist der selbe Arbeitgeber. Ich nehme an die PJ Vergütung läuft vom Betrag ähnlich wie auf Mini Job Basis. Man darf keine zwei Mini/Midi Jobs beim selben Arbeitsgeber haben. Zumindest kenne ich diese Argumentation von einem Haus dass die Hakenhalter, Schlaflaborstudenten und Co solange die dort auch Tertiale machen nicht zusätzlich weiterbeschäftigt.

sheep
02.09.2018, 10:29
ich arbeite als op-ks., aktuell natürlich in teilzeit - und absolviere sämtliche meiner pj-tertiale im selben konzern, 2 der 3 tertiale sogar in meinem "mutterhaus" - und mich hat niemand zu keiner zeit darauf hingewiesen, dass es dahingehend probleme geben könnte (weder die pj-koordinatoren, noch die pa - die spielen sich sogar gegenseitig meine unterlagen zu)... entweder wissen sie es nicht besser oder es ist ihnen egal, dass ich dort bald quasi mehr als vollzeit mit 2 stellen beschäftigt bin.

Rettungshase
03.09.2018, 19:49
Vielleicht kannst du den Hiwi-Job als kurzfristige Beschäftigung laufen lassen?!

Alternativ,, wenn sie sich weiterhin quer stellen: Stell dir die Frage, wie dringend du diesen Hiwi-Job brauchst.
Du kannst auch ohne den Hiwi-Job Arzt werden, ohne PJ hingegen nicht.

WackenDoc
03.09.2018, 19:59
Wenn du als PJler Angestellter wärst, dann hättest du die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer. Anrecht auf Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Krank und Urlaub und nicht Fehltage. Usw.

Das PJ ist Bestandteil des Studiums und kein Arbeitsverhältnis.

Krötino
03.09.2018, 20:41
Wenn du als PJler Angestellter wärst, dann hättest du die gleichen Rechte wie ein Arbeitnehmer. Anrecht auf Mindestlohn, bezahlter Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Krank und Urlaub und nicht Fehltage. Usw.

Das PJ ist Bestandteil des Studiums und kein Arbeitsverhältnis.

Sorry, das stimmt so leider nicht ganz. Das Studium und PJ werden als Ausbildung verstanden, die de facto der Arbeitsplatz des Studenten ist. Blöderweise wirft der leider nur keinen Lohn ab, trotzdem ist es aus dieser Sichtweise deswegen möglich als Student (wenn man nicht Bafög-berechtigt ist) komplett durch das "soziale Raster" zu fallen, da man z.B. meist kein Hartz IV beantragen kann (Studium zählt hier nämlich als Barriere zur Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt, was die Grundvorraussetzung dafür ist). Man hat deswegen irgendwie immer zwei Probleme: eingeschränkte Zugänglichkeit zu Sozialleistungen und erschwerte Zugänglichkeit zu "vernünftigen" Nebenjobs, weil Konstellationen, wie die hier beschriebene auftreten.

Außerdem sind Pflichtpraktika (wozu das PJ zählt, da es ja in der Approbationsordnung gefordert ist) ausdrücklich vom Mindestlohn ausgenommen. Die "Aufwandsentschädigung" muss aber irgendwie abgerechnet werden, das geschieht i.d.R als Mini-Job.
Da man keine zwei Mini-Jobs beim selben Arbeitgeber haben darf, hat der Thread-Ersteller gerade das Problem.. Da kann man noch so schöne Worte sagen wie Lohnfortzahlung, Krankheitsfall oder Mindestlohn. Für Plichtpraktikanten gelten uU andere Regeln. Eine Stundenverringerung wird die Personalabteilung wohl auch nicht anders überzeugen könnte ich mir vorstellen.. Aber Versuch macht klug.

WackenDoc
03.09.2018, 21:08
Dann ist aber ein Pflichtpraktikum kein Minijob, sondern wird nur als solcher deklariert.

Also wie immer die totale Verarsche. Jeder dreht es sich so, wie er es braucht.

Nessiemoo
03.09.2018, 21:36
Gilt Arbeitzeitgesetz für Studenten? Mein letzter Stand war, dass z.B auch Mutterschutz nicht für Studentinnen im PJ nicht gilt, da sie nicht angestellt sind.

Krötino
03.09.2018, 21:42
Das Pflichtpraktikum ist ja auch kein Minijob..
Die Aufwandsentschädigung ist dafür ja nicht vorgeschrieben. Die Abrechnung erfolgt nur so. Das ist bei Zwischenpraktika meines Wissens aber so üblich und dazu wird das PJ bestimmt gerechnet. Wenn jemand aber in der Personalabteilung sitzen sollte und e genau weiß lasse ich mich aber auch gerne korrigieren.

WackenDoc
03.09.2018, 21:46
In Teilen sind schwangere und stillende Studentinnen Arbeitnehmerinnen gleich gestellt (geht da überwiegend um Arbeitsschutzregelungen.

Miss_H
03.09.2018, 22:11
@Wacken: Immer nur pöbeln geht halt auch nicht. Man kann nicht einerseits sagen Arbeitszeitgesetze sind wichtig und wenn sie dann jemand anwenden will sagen, dass es in diesem Fall doof ist und nicht gelten sollte. Also das Studium ist der Beruf. Im PJ muss man, wenn man es in Vollzeit macht, 40 Stunden leisten. Und geht einfach ein Job mit 20 h/Woche arbeiten.
@Krötino: Gibt noch die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen.

Autolyse
04.09.2018, 20:26
Ließe sich die Universitätsverwaltung denn darauf ein beides als reguläre Beschäftigung abzurechnen, eine auf I und eine auf VI? Dürfte bei den Abgaben bei der Lohnhöhe sogar billiger sein...

Die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes betreffen - Gott sei Dank - nur Arbeitnehmer. Ich bin garantiert nicht der Einzige, der ein massives Finanzierungsproblem gehabt hätte, wenn Blockpraktika, Famulaturen oder das PJ zur Arbeitszeit gezählt hätten. Ohne die Nachtdienste parallel zum PJ wäre meine Finanzierung niemals aufgegangen und damit stand ich bei Weitem nicht alleine...

Atya
06.11.2018, 20:10
Ich habe meinen Nebenjob gekündigt und fange bald einen neuen als Nachtwache für 1 bis 2 mal pro Monat. Frage an den Leuten, die neben pj arbeiten ist das wirklich anstrengend??? Ich höre vom höheren Semestern, dass es ganz schon anstrengend sein kann und ich soll es lieber lassen aberrrrrr ich muss arbeiten sonst wird es knapp und dachte mir so eine Stelle als Nachtwache ist vielleicht nicht so ganz schlimm. Ich muss bis übermorgen mir überlegen die Stelle entweder zu oder Absagen

nie
06.11.2018, 20:21
Ich bin sehr, sehr stressresistent und habe das komplette Studium über ein sehr hohes Arbeitspensum gehabt. Aktuell arbeite ich im PJ immer noch mindestens 25 % (und meistens mehr). Deshalb sind für mich 1-2 Nächste im Monat eher eine Kleinigkeit, die man locker machen kann.

Ich finde aber auch das PJ selbst nicht sehr anstregend, was viele anders sehen. Deshalb bin ich wohl kein Maßstab...

Absolute Arrhythmie
07.11.2018, 09:29
Ich werd im PJ voraussichtlich 2-4 chirurgische Hiwi-Dienste im Monat machen und kann mir nicht vorstellen dass das nicht geht. Allerdings hab ich auch schon mehrere Jahre Vollzeit im Krankenhaus gearbeitet vor dem Studium und das ganze Studium über 10-25% gearbeitet. Und wenn es zu anstrengend ist hab ich Pech gehabt und muss es trotzdem machen - von irgendwas muss man ja leben.

altalena
07.11.2018, 09:54
Ich hatte im PJ 3-4 Nachtdienste gemacht, die ich dann immer auf Freitag und/oder Samstag gepackt habe. Manchmal wird man als Pjler ja auch in das Dienstsystem der Abteilung integriert. War bei uns in der Chirurgie so und hatte dann immer den Vorteil, dass es für die Dienste (also mal bis 20 Uhr bleiben unter der Woche oder einen Tagdienst am WE) Ausgleichstage gab (für 'nen WE-Dienst 2 freie Tage in der Woche und für nen langen Dienst einen freien Tag). Das fand ich ganz gut. Macht aber natürlich nicht jede Abteilung so, könnte man sich aber mal informieren.