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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zusatzbezeichnung/Facharzttitel vorhanden?



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DieCaro
13.08.2019, 10:16
Hallo zusammen, ich bräuchte mal Expertenrat!

Ich habe gerade einen Rechtsstreit auf dem Tisch, bei dem eine Fragestellung relevant wäre:
Trägt ein bestimmter Arzt einen Facharzttitel oder eine Zusatzbezeichnung?

Ich bin mir inzwischen zu 99,9% sicher, dass er für das relevante Fachgebiet kein Facharzt ist, es bleibt jedoch die Möglichkeit, dass er eine entsprechende Zusatzbezeichnung trägt.

Die zuständige Landesärztekammer (Bayern) mag mir jedoch aus Gründen des Datenschutzes keine Auskunft geben. In der Ärzteliste der bayerischen Kassenärztlichen Vereinigung ist beim entsprechenden Kollegen die Zusatzbezeichnung nicht aufgeführt, laut KV ist diese aber nur verpflichtend anzugeben, wenn er in diesem Gebiet Kassenleistungen anbieten und abrechnen möchte.

Gibt es sonst noch eine Möglichkeit, hier ohne größeren juristischen Aufwand etwas herauszufinden?

Vieln Dank schon mal :-)

Trendafil
13.08.2019, 14:58
Bist du Patient?

Juristische Fragen, solltest du mit deinem Anwalt klären.

tarumo
13.08.2019, 15:16
Der Facharzttitel ist im öffentlich einsehbaren Arztregister bei der jeweiligen KV aufgeführt (natürlich nur bei Ärzten mit Kassenzulassung), die Angabe von Zusatzbezeichungen ist, wie schon geschrieben, nicht unbedingt notwendig. Wenn die offensichtlich strittige Behandlung per ambulant Kasse abgerechnet wurde, sind die Quellen zugänglich (s.o), ansonsten bleibt halt nur der Weg über ein Auskunftsersuchen des Anwalts an die jeweilige Kammer.
Vorgetäuschte Facharzt- und Zusatzbezeichungen sollen ja schon mal vorgekommen sein, von "unterschlagenen" Facharzttiteln habe ich noch nichts gehört, so daß die ganze Fragerei hier ein wenig nebulös bleibt, zumal über die tatsächlich vorhandene praktische Qualifikation und Fertigkeiten keine Rückschlüsse erlaubt sind...

DieCaro
13.08.2019, 15:50
1. Ich bin Ärztin und nicht als Patient betroffen.
2. Es geht um die Fragestellung, ob eine bestimmte Person Tätigkeiten nach ArbMedVV durchführen darf. Diese setzt in §6 die Erlaubnis zum Führen des Facharzttitels "Arbeitsmedizin" oder der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" voraus. Es liegt nun der Verdacht vor, dass ein Arzt ebensolche Tätigkeiten durchführt, ohne über die genannten Voraussetzungen zu verfügen.
Bevor jetzt das große juristische Fass aufgemacht wird, war deshalb meine Frage, ob es ein entsprechendes Verzeichnis gibt.

Lakemond
13.08.2019, 15:57
Den Arzt bitten die FA-Urkunde vorzulegen?

tarumo
13.08.2019, 16:12
Bei einem angestellten Arzt sollte das Überprüfen der Qualifikation Sache des jeweiligen AG sein. Wenn es um "Konkurrenz" geht, bleibt entweder der reguläre juristische Weg oder eben als Billiglösung eine anonyme Denunziation bei der Aufsichtsbehörde oder ÄK...logischerweise ohne feedback oder Erfolgsgarantie.
Wird denn irgendwo (Internet, Visitenkarte etc.) das Vorhandensein der einschlägigen Facharzt- oder Zusatzbezeichung behauptet?

Ich habe übrigens auch meine Zusatzbezeichung seinerzeit nicht öffentlich gemacht mangels Relevanz für den Haupterwerb.

h3nni
13.08.2019, 20:43
Zunächst mal ist es §7 ArbMedVV. Und dann stellt sich die Frage: hat der Arzt vielleicht eine Vorsorge gemacht, die auf sein Gebiet bezogen ist? Lärm/AdenoCa der Nase beim HNO beispielsweise?

Dann braucht der auch keine Betriebsmedizin.

WackenDoc
13.08.2019, 20:59
Was GENAU macht derjenige? Und kann es sein, dass derjenige in Weiterbildung ist? Oder wie ist der Verdacht aufgekommen? Es gibt übrigens noch die Möglichkeit, dass derjenige über eine ältere Regelung ermächtigt ist.

morgoth
13.08.2019, 21:52
Wenn es doch schon zum Rechtsstreit gekommen ist, sollten doch rechtskompetente Leute involviert sein, die wissen, wie man im Zweifelsfall - jedoch legal - an bestimmte Informationen dran kommt. Das scheint mir keine ärztliche Aufgabe zu sein...

anignu
13.08.2019, 22:02
Es gibt übrigens noch die Möglichkeit, dass derjenige über eine ältere Regelung ermächtigt ist.
So ist das auch bei meinem Hausarzt (auch Bayern).
Es scheint irgendwelche Regelungen zu geben bei denen Hausärzte von irgendwelchen Ämtern vor Ewigkeiten die Erlaubnis bekommen haben bestimmte Untersuchungen und Schulungen durchzuführen obwohl sie keine Arbeits- oder Betriebsmediziner sind.

DieCaro
14.08.2019, 09:44
Leider mag ich zu dem Fall an sich nicht so viel erzählen, aber ein übertragenes Beispiel: Arbeitnehmer beschweren sich über unhaltbare, gesundheitsgefährdende Zustände am Arbeitsplatz, z.B. sichtbare Schimmelbelastung, im Winter nicht ausreichend geheizte Räume o.ä. Es kommt zu einer Begehung durch den Betriebsmediziner und dieser schreibt am Ende zur Freude des Arbeitgebers "alles nicht so schlimm, kein Handlungsbedarf". Nun könnte man das Gutachten fachlich anzweifeln oder bemerken, dass der das Gutachten erstellende "Betriebsmediziner" mangels formeller Qualifikation gar nicht als solcher hätte benannt werden dürfen und das Gutachten formell anzweifeln. Welcher Weg vor Gericht der schnellere und einfachere ist, mag jeder für sich entscheiden :-)
Übrigens: Der Tipp mit der Erlaubnis durch ein Amt ist ein guter Hinweis, danke dafür. Weiß zufällig noch jemand, welches Amt hierfür zuständig wäre? Gesundheitsamt? Gewerbeaufsichtsamt?

morgoth
14.08.2019, 15:29
Das mag ja alles gut und schön sein.

Allerdings entsteht für mich (und ich habe im psychiatrischen Bereich durchaus gutachterliche Kenntnisse) durch deine Aussagen "Ich habe einen Rechtsstreit auf dem Tisch" und "Ich bin Ärztin" das Problem, dass es nicht deiner Aufgabe/deinen Kompetenzen entspricht, die (formal bescheinigten oder tatsächlich vorliegenden) Qualifikationen anderer Ärzte zu überprüfen. Da sollte man doch eher bei der üblichen Vorgehensweise seines Faches bleiben, eine adäquate Befunderhebung durchführen usw.
"Man" kann ein solches Verfahren in die Wege leiten, aber dann bitte wie bereits mehrfach aufgeführt bei entsprechenden Stellen.

Und rein praktisch: Wenn der vermeintliche Betriebsmediziner in Stuttgart praktiziert, aber in Dresden studiert, in München seinen Facharzt und in Hamburg seine Zusatzweiterbildung gemacht hat, wie willst du das denn überprüfen/eruieren? Außer er/sie legt dir direkt die entsprechenden Urkunden (bzw. nennt die ausstellenden Behörden) vor, was jedoch nicht der Fall zu sein scheint ... ;-)

WackenDoc
14.08.2019, 15:55
Das ist doch nichts, was DU klären musst, sondern ggf. das Gericht. Was der Betriebsarzt in sein Begehungsprotokoll schreibt, ist kein Gutachten, sondern ein Protokoll. Nichts weiter.
Bei so einer Begehung sind ja noch ein paar andere personen dabei und Missstände wie Schimmel und nicht ausreichende Temperaturen sind ja objektivierbar.

Wie ein Arbeitsplatz beschaffen sein muss, steht in der Arbeitsstättenverordnung. Die Regelungen hat der Arbeitgeber umzusetzen und was der Betriebsarzt dazu meint, ist erst einmal unerheblich. Die Verantwortung hat der Arbeitgeber, sonst niemand. Der betriebsarzt berät nur. Wenn er falsch beraten hat ist 1. der AG dran und dann kann ggf. der AG vom Betriebsarzt Regress fordern.

Achso- man kann die Qualifikation "Betriebsarzt" (egal ob Facharzt für Arbeitsmedizin, oder Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin oder über die Ermächitgung) haben und trotzdem fehlerhaft beraten.

Achso- die Begehung hat mit der ArbMedVV nichts zu tun, sondern mit dem Arbeitssicherheitsgesetz und dem Arbeitsschutzgesetz.

DieCaro
14.08.2019, 16:05
@WackenDoc: Das war jetzt auch nur ein Beispiel (vermutlich ein schlechtes), weil ich aus Gründen der Schweigepflicht und ggf. Identifizierbarkeit nicht auf meinen konkreten Fall eingehen möchte.
Aber du und morgoth habt recht: Da sollen sich jetzt andere drum kümmern (mein Vorgesetzter hat's mir auf den Schreibtisch geknallt und gemeint, ich soll mich drum kümmern, weil irgendwo im Verlauf mein Name auftauchte)

WackenDoc
14.08.2019, 16:11
Wenn das Ganze vor Gericht kommt, wird evtl. sogar vorher schon die Staatsanwaltschaft oder spätestens der Richter die qualifikation des Arztes einfordern.
Ich kapier echt nicht, in welcher Form du involviert bist und das rausfinden sollst. Die Frage wird ja sein, ob sich die Mängel objektivieren lassen oder nicht. Und welche Folgen das hatte (um die geht es dann wohl?)

Feuerblick
14.08.2019, 16:13
Naja, du hast dich ja jetzt gekümmert, bist nicht weitergekommen.... Return to sender :-))

anignu
14.08.2019, 21:09
Nun könnte man das Gutachten fachlich anzweifeln oder bemerken, dass der das Gutachten erstellende "Betriebsmediziner" mangels formeller Qualifikation gar nicht als solcher hätte benannt werden dürfen und das Gutachten formell anzweifeln. Welcher Weg vor Gericht der schnellere und einfachere ist, mag jeder für sich entscheiden :-)
Völlig normales Vorgehen jedes Anwalts im Medizinrecht. Wenn Chirurgen eine OP machen geht es selten drum den Chirurgen ans Bein zu fahren weil sie falsch operiert haben (das muss man erstmal beweisen) sondern der Anwalt sucht nach Fehlern in der Dokumentation. Also eine fehlerhafte oder lückenhafte Aufklärung etc. Beweislastumkehr und so.
Leider funktioniert das auch wenn eigentlich alles sehr gut gelaufen ist, der Patient aber ein ... ist und sich nicht an postoperative Empfehlungen gehalten hat und daher was schief gegangen ist. Sobald es der Patient geschafft hat einen Dokumentationsfehler zu finden wird es schwierig. Genau das ist es ja was du versuchst.
Die Frage ist nur: warum übers Forum? Weil noch kein Anwalt beteiligt ist bzw. du keine Rechtschutzversicherung hast? Denn über einen Anwalt könntest du vermutlich deutlich schneller deutlich mehr Möglichkeiten ausloten.
Die Frage ist ja auch: darf dir ein Amt diese Sachen überhaupt erzählen? Datenschutz und so...

WackenDoc
14.08.2019, 21:25
Man kann den Arzt auch einfach mal Googeln.

Ohne dass wir wissen wer wen warum verklagt und welche Rolle DieCaro darin spielt ist das Ganze eh müssig.

Feuerblick
15.08.2019, 04:37
Was soll Google denn da bringen? Der kann auf seiner Homepage oder in entsprechenden sozialen Medien der Kaiser von China sein - stimmen muss das längst nicht :-nix
Vermutlich ist Caro da auch schon drauf gekommen.

WackenDoc
15.08.2019, 05:29
Dass jemand sich als Betriebsarzt engagieren lässt ist das eine, dass jemand eine falsche Zusatz-oder Facharztbezeichnung angibt-z.B. auf der eigenen Homepage oder auch auf der FIrmenhomepage, wäre schon seltener