Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Klage IMPP H19
Wenn das IMPP nachträglich noch eine Frage aus der Wertung nähme, müssten ja theoretisch 6000 Zeugnisse neu gedruckt und verschickt werden. Das ist, soweit ich weiß, noch nie vorgekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass die, bevor das passiert, erstens durch alle Instanzen gehen und zweitens dir eher einen Vergleich anbieten, also dass dir der fragliche Punkt zugestanden wird, wenn du zu Stillschweigen darüber verpflichtest, in dem Sinne, dass nur du davon profitierst. Aber das kann auch eine Verschwörungstheorie von mir sein...
Außerdem musst du dir mal überlegen, was passiert, wenn die von dir angefochtenen Fragen tatsächlich aus der Wertung genommen werden: Du bekommst zwar dadurch mehr Punkte, deine individuelle Noten- bzw. Bestehensgrenze verändert sich aber auch. Ich hatte bspw. alle aus der Wertung genommenen Fragen "richtig", das hat aber nichts daran geändert, dass mir ein Punkt zur besseren Note fehlte, mit sowie ohne diese Fragen.
Wow ja das ist echt viel Arbeit. Ich möchte nicht dass die aus der Wertung genommen werden, sondern dass 2. Antwortsmöglichkeit auch akzeptiert wird somit ich 189 Punkten erreichen kann (oder heißt das auch das es dann wieder aus der Wertung genommen werden soll? Verstehe dieses System nicht ganz) oder wenn sie aus der Wertung genommen wären, würde sich die Bestehensgernze 3 Punkte runterziehen und somit 186 Punkten zum bestehen reichen würden?
Schau mal, wenn du eine Frage anfichtst, dann möchtest du ja, dass neben (nicht anstatt) der offiziellen auch eine alternative Antwortmöglichkeit gelten gelassen wird. Ich behaupte nicht, das System vollumfänglich verstanden zu haben, nachdem das IMPP die Notengrenzen festlegt, aber für dich zum Vergleich:
Ich habe X Punkte und für die bessere Note bräuchte man X + 1. Dadurch, dass ich die aus der Wertung genommenen Fragen alle richtig hatte, hätte ich eigentlich X + 4 Punkte, auf meinem Zeugnis waren die aber gar nicht berücksichtigt. Da stand nur, wie viele Fragen ich von den tatsächlich gewerteten Fragen richtig beantwortet habe. Das liegt daran, dass sich die Noten- und Bestehensgrenze verschiebt, je nach dem, ob du die aus der Wertung genommenen fragen "richtig" oder "falsch" (also ganz falsch, keine der gültigen Antwortmöglichkeiten) beantwortet hast. Hattest du so eine Frage falsch, profitierst du, weil sich der Anteil deiner richtig beantworteten Fragen insgesamt erhöht. Hattest du sie richtig, ändert sich nichts an deiner Note.
aber wie wäre es denn wenn diese 3 Fragen, die ich laut IMPP falsch geantwortet habe, aus der Wertung genommen wurden? Dann wäre doch die Bestehensgrenze für mich mit Nachteilsausgleich 186 Punkten anstatt 189 (da ich die andere 4 rausgenommene Fragen richtig geantwortet habe). würde ich denn wieder nicht bestehen? :-nix #mindblown
"Nachteilsausgleich" heißt, dass du nicht dadurch benachteiligt wirst, dass Fragen aus der Wertung genommen werden, die du richtig beantwortet hattest. Das heißt aber nicht, dass du davon einen Vorteil hättest.
Du kannst ja sehen, wie sich die Notengrenzen verschieben, je nach dem, wie viele der ungültigen Fragen du richtig hattest. Mit jeder ungültigen Frage, die du richtig hattest, verschiebt sich jede Notengrenze um einen Punkt nach oben. Es kommt auf die gültigen Fragen an, die du richtig beantwortet hast, nicht die ungültigen.
Edit: Ich gehe mal davon aus, dass die 3 Fragen, von denen du sprichst, "richtig" in dem Sinne hättest, dass du die von dir gegebene Antwortmöglichkeit als ebenfalls richtig geltend machen wollen würdest.
pineapple
14.11.2019, 07:43
Das wäre nur für die Person, die den Widerspruch eingelegt hat. Nicht für alle.
Wenn das IMPP nachträglich noch eine Frage aus der Wertung nähme, müssten ja theoretisch 6000 Zeugnisse neu gedruckt und verschickt werden. Das ist, soweit ich weiß, noch nie vorgekommen und ich kann mir gut vorstellen, dass die, bevor das passiert, erstens durch alle Instanzen gehen und zweitens dir eher einen Vergleich anbieten, also dass dir der fragliche Punkt zugestanden wird, wenn du zu Stillschweigen darüber verpflichtest, in dem Sinne, dass nur du davon profitierst. Aber das kann auch eine Verschwörungstheorie von mir sein...
Außerdem musst du dir mal überlegen, was passiert, wenn die von dir angefochtenen Fragen tatsächlich aus der Wertung genommen werden: Du bekommst zwar dadurch mehr Punkte, deine individuelle Noten- bzw. Bestehensgrenze verändert sich aber auch. Ich hatte bspw. alle aus der Wertung genommenen Fragen "richtig", das hat aber nichts daran geändert, dass mir ein Punkt zur besseren Note fehlte, mit sowie ohne diese Fragen.
Ich wollte den Thread-Ersteller jetzt aber auch nicht entmutigen. Es gäbe ja nicht extra Anwälte für Prüfungsrecht, wenn Klagen gegen Examensergebnisse generell keine Aussicht auf Erfolg hätten. Man kann ja erst einmal beim LPA Widerspruch einlegen, dann nimmt das IMPP dazu Stellung und das LPA entscheidet im Einzelfall, ob es den Widerspruch akzeptiert oder ablehnt. Wird der Widerspruch abgelehnt bleibt nur noch der Rechtsweg.
Es gibt übrigens ein kurioses Urteil zum Fall eines Arztes, der damals durchs Examen gefallen war und deswegen erst ein Jahr später ins Berufsleben gestartet ist. Da hatte das Oberverwaltungsgericht im die Zahlung eines ganzen Jahresgehaltes + Zinsen zugestanden...
Medlife123
14.11.2019, 21:30
Für alle die auch drüber nachdenken: https://m.thieme.de/viamedici/vorklinik-lern-und-pruefungstipps-1499/a/pruefungsrecht-medizinstudenten-5383.htm?r=1
Hier klingt es zumindest so, als hätte man eine kleine Chance!
ehem-user-02-09-2022-0919
14.11.2019, 21:33
Und rechne nochmal die Eventualitäten, Soweit möglich, durch: https://youtu.be/tVSQ9nln2_8
Es wurden ja schon viele Aspekte und Dinge zum Vorgehen genannt. Im Klageweg ist ja nicht nur die Tatsache einer Klage selbst wichtig, man braucht auch den passenden Anwalt/in zur Durchführung der Angelegenheit. Die Person muss man natürlich auch finden, was wiederum Nerven und Zeit kostet...
Ich hoffe, dass Du Dich von dem Schock so oder so gut erholst.
Viel Erfolg und alles Gute!
schachot
15.11.2019, 07:29
Hallo, kannst du mich über PN anschreiben.
Ich habe die gleiche Situation wie du.
b.a.mayerhofer
15.11.2019, 11:04
Hallo, ich bin in einer ähnlichen Situation: mir fehtl genau 1 Punkt zum bestehen :/ dh ich würde auch gerne Widerspruch einlegen (dafür hat man ja 1 Monat Zeit, Klagen wäre ja dann erst der 2. Schritt danach, soweit ich das verstanden habe). Ich denke schon, es wäre sinnvoll, mehrere Fragen anzufechten, um eine bessere Chance zu haben, allerdings natürlich nur mit guter Begründung.
Die Frage "PNP / Restless-Leg-Syndrome" vom 3. Tag habe ich allerdings schon "richtig" gekreuzt. Dh bin jetzt erst noch auf der Suche nach anderen Fragen.
b.a.mayerhofer
15.11.2019, 11:13
PS Wenn jmd anderes sich auch für Widerspruch entscheidet und sich über Fragen austauschen möchte, schreibt mir gerne eine PN!
Der HWI Fall fällt mir jetzt spontan ein, den ihr euch noch vornehmen könntet. In der DEGAM Leitlinie steht, dass ein HWI ohne die typischen Symptome (Brennen beim Wasserlassen, vermehrter Harndrang mit geringer Harnmenge etc.) unwahrscheinlich ist. Da kann man definitiv angreifen. Tut mir leid für euch, aber versteift euch nicht zu sehr drauf. Lieber nochmal gut lernen und in einem halben Jahr nochmal schreiben.
Ich hatte heute einen aufschlussreichen Schriftverkehr mit dem LPA NRW. Da hatte ich nämlich angefragt, wie das denn mit dem Widerspruch gegen die Prüfungsergebnisse funktioniert und man sagte mir, dass schon allein die e-Mail, die ich geschickt hatte, als "Widerspruch" zählt und man mir die Scans meiner Antwortbögen zur Kontrolle per Post zukommen lassen werde. Das klang aber so, als hätte ich nur eine Chance, wenn die Antwortbögen eventuell fehlerhaft ausgelesen worden wären (Verfahrensfehler). Die Fragen selbst könne man nachträglich nicht mehr beanstanden, aber das habe ich nur zwischen den Zeilen gelesen.
WICHTIG: Man sagte mir auch, dass diejenigen, die durchgefallen sind und Widerspruch einlegen wollen, nur 1 MONAT dafür Zeit hätten (nach Erhalt des Zeugnisses vermute ich mal) und diejenigen, die gegen ihre NOTE Widerspruch einlegen wollen, hingegen 1 ganzes Jahr. Ich halte Euch mal auf dem Laufenden, was noch passiert. Aber wenn Ihr durchgefallen seid, solltet Ihr Euch beeilen.
In einer Statistik einer Justiziarin des IMPP habe ich übrigens gelesen, dass in 10 Jahren weniger als 0,2% der Medizinstudenten gegen ihr M2 Widerspruch eingelegt haben und weniger als die Hälfte davon geklagt hat. Scheint, als würden sich nicht so viele die Mühe machen.
schachot
15.11.2019, 14:30
Danke dir. Ich mache es auch. Ich habe mein Widerspruch heute fertig gemacht.
Medlife123
15.11.2019, 15:05
Habe heute ebenfalls Kontakt zum LPA meines Bundeslandes aufgenommen. Man gab mir die Auskunft, dass ich meinen Widerspruch ohne Probleme einreichen könnte. Dieser wird dann zum IMPP weitergeleitet. Dort wird das Ganze dann diskutiert und eine Stellungnahme verfasst. Die Stellungnahme erhält dann mein LPA. Und das LPA entscheidet dann auf Basis dieser Stellungnahme und meines Widerspruchs. ABER WICHTIG: Die Dame bei mir im LPA hat mich darauf hingewiesen, dass die Entscheidung des LPAs kostenpflichtig ist!!! Also bis zur Stellungnahme des IMPP kommt man kostenfrei durch (aber die werden ja natürlich dagegen halten und alles ablehnen) die endgültige Entscheidung liegt aber beim LPA, was dann aber schon paar Euros kosten wird... Ist wohl von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Hab jetzt aber mal was von rund 200 Euro gelesen........
b.a.mayerhofer
15.11.2019, 15:36
ok danke für die Infos. Ich werde unter der Woche meinen Widerspruch einreichen, habe erst heute mein Zeugnis erhalten :/
b.a.mayerhofer
15.11.2019, 15:44
@ schachot: ich kann dich leider über PN nicht anschreiben, hast du die hier auf medilearn aktiviert?
ehem-user-31-01-2020-1555
15.11.2019, 15:56
In der Vergangenheit hat es wahrscheinlich weniger Widerspruch gegeben, weil die Durchfallquote marginal und die guten Noten häufiger waren. Obwohl die Durchfallquote im Vergleich zu anderen Studiengängen immer noch sehr niedrig ist, hat sie sich quasi verdoppelt. Das muss man auch mal bedenken. In den vergangenen Examensthreads wurde nicht so negativ über die Prüfung berichtet, weil man mit entsprechendem Lernen relativ sicher eine gute Note erreichen konnte. Das ist jetzt schon anders.
schachot
15.11.2019, 16:07
Ich habe jetzt die PN aktiviert.
WICHTIG!
Wenn ihr eine Widerspruch einlegen werdet aber die Begründung noch nicht bereit ist, sollte man am besten dazu schreiben "Die Begründung erfolgt unaufgefordert." damit sie wissen dass eure Begründung noch kommt und ihr nicht nur mit der Bewertung der Antwortsbogen einverstanden seid. Nur eine freundliche Empfehlung!
Ich hatte heute einen aufschlussreichen Schriftverkehr mit dem LPA NRW. Da hatte ich nämlich angefragt, wie das denn mit dem Widerspruch gegen die Prüfungsergebnisse funktioniert und man sagte mir, dass schon allein die e-Mail, die ich geschickt hatte, als "Widerspruch" zählt und man mir die Scans meiner Antwortbögen zur Kontrolle per Post zukommen lassen werde. Das klang aber so, als hätte ich nur eine Chance, wenn die Antwortbögen eventuell fehlerhaft ausgelesen worden wären (Verfahrensfehler). Die Fragen selbst könne man nachträglich nicht mehr beanstanden, aber das habe ich nur zwischen den Zeilen gelesen.
WICHTIG: Man sagte mir auch, dass diejenigen, die durchgefallen sind und Widerspruch einlegen wollen, nur 1 MONAT dafür Zeit hätten (nach Erhalt des Zeugnisses vermute ich mal) und diejenigen, die gegen ihre NOTE Widerspruch einlegen wollen, hingegen 1 ganzes Jahr. Ich halte Euch mal auf dem Laufenden, was noch passiert. Aber wenn Ihr durchgefallen seid, solltet Ihr Euch beeilen.
In einer Statistik einer Justiziarin des IMPP habe ich übrigens gelesen, dass in 10 Jahren weniger als 0,2% der Medizinstudenten gegen ihr M2 Widerspruch eingelegt haben und weniger als die Hälfte davon geklagt hat. Scheint, als würden sich nicht so viele die Mühe machen.
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