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Feuerblick
28.01.2020, 17:43
kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet
Ich sehe keinen Grund. Ihr habt es widerlegt und dass es sich um „dreiste Lügen“ und nicht um Unwissenheit handelt, sehe ich nicht... :-nix

hebdo
28.01.2020, 18:02
Ich war letztes Jahr 4 Monate arbeitslos. Wichtig ist, dass man sich sobald man den Zeitpunkt der Arbeitslosigkeit kennt oder mindestens 3 Monate davor arbeitssuchend meldet. Sonst kann man für einen Zeitraum von max 3 Monaten gesperrt werden.

Ich hatte zu Beginn ein Gespräch und so in der Mitte. Das zweite war sehr nervig bzw. Zeitverschwendung, weil der nette Herr sich nur unterhalten wollte. 30 Minuten Smalltalk.

Ich würde mich auf jeden Fall arbeitssuchend melden, da deine Beiträge bei der Ärzteversorgung und der Krankenversicherung übernommen werden. Ansonsten kommen auf dich Krankenversicherungskosten von ca 600€/Monat zu. Das ist glaube ich alles.

Nebenverdienst lohnt sich nicht. Durch das geringere Einkommen bekommst du zum einen Lohnsteuer zurück. Falls du auf eine Wochenarbeitszeit von mehr als 15h kommst, stehst du dem Arbeitsmarkt in der Woche nicht zur Verfügung. Und so musst du diese Woche KV bezahlen und die komplette Woche wird dir nachträglich vom ALG gestrichen.

Vorteil ist, falls du nachweisen kannst, dass du mind. 12 Monate regelmäßige Nebeneinkünfte hattest, darfst du in der Arbeitslosigkeit den Durschnittsbetrag ohne Anrechnung auf das ALG weiter erwirtschaften.

Ich habe aus Spaß und um nicht aus der Übung zu kommen 14,5h/woche als Notarzt verbracht. Finanziell ein Eigentor.

Zum Thema Urlaub. Muss man bei seinem neuen Arbeitgeber dem Arbeitsamt beantragen. Von einer Sperre in den ersten 3 Monaten weiß ich nichts. Ich habe den Urlaub nicht beantragt und bin einfach 3 und 2 Wochen weg gewesen. Ich hätte es im Falle eines Vermittlungstermins darauf ankommen lassen und mich doof gestellt. Man wird nicht sofort gesperrt.

Stellenangebote und Bewerbungen: habe ich von Arbeitsvermittlern bekommen aber einfach ignoriert. Habe keine einzige Bewerbung geschrieben und wurde auch nicht gedrängt. Ich hätte zwar schon einen neuen Vertrag, es aber bis einem Monat vor Antritt der Stelle für mich behalten.

Fazit: würde ich am liebsten jedes Jahr machen. Aber Cave, falls man nicht 12 Monate beschäftigt ist zwischen zwei Auszeiten, werden die Auszeiten zusammengerechnet und man kann ins ALG2 rutschen.

Noch eine nette Geschichte: habe eine Aufforderung zur Bewerbung als Lagerist im neuen Amazon Großlager für 8€/h bekommen. Der Vermittlerin war es peinlich und hat sich entschuldigt. Es war ein IT Fehler und jeder Arbeitslose in der Stadt hat die Post bekommen

escitalopram
28.01.2020, 18:14
Ich kenne es von mehreren Bekannten / Freunden, dass man als Arzt mit Arbeitslosengeld I ein paar Monate in Ruhe gelassen wird, nachdem man persönlich vorgesprochen hat. Habe auch von niemandem gehört, dass sie Angebote zu fremden Disziplinen, geschweige denn Berufsfeldern bekommen hätten.


In Bayern ist das nicht so locker. Die Akademikerabteilung ist halt einfach gelangweilt, ich musste in wenigen Wochen mehrmals persönlich erscheinen bzw. innerhalb von wenigen Tagen schriftlich antworten, warum ich die tollen zugesandten Stellenangebote nicht annehme (irgendwelche orthopädischen Privatpraxen ohne Weiterbildungsermächtigung).
Hatte wohlgemerkt schon die Zusage in einer anderen Abteilung bei meinem alten Arbeitgeber und hab nur noch auf die Zustimmung vom Personalrat gewartet.

Äääh, ja. Wen wundert's - Bayern und BW sind bezüglich vieler Aspekte ziemlich ... sagen wir, speziell.

WackenDoc
28.01.2020, 18:15
Darf man überhaupt Notarzt fahren, wenn man arbeitslos ist? Das ist ja im 23c nicht erwähnt.

hebdo
28.01.2020, 18:26
Ich habe bei der Ärztekammer eine Privatpraxis angezeigt. War ein Telefonat, nicht mehr. Mein Kammerbeitrag ist dadurch aber gestiegen. Das hatte ich vorher nicht bedacht. Ich habe es bei meinen NEF Standorten so kommuniziert und niemand hatte etwas dagegen.

Vom Arbeitsamt war es auch kein Problem, solange ich jede Tätigkeit gemeldet habe.

S.Pearce
28.01.2020, 21:28
Die Sperre von 3 Monate ist wenn man selbst kündigt/Aufhebungsvertrag unterschreibt. Für zu spät gemeldet gibt es 7 Tage. Nicht 8 nicht 14. 7 Tage.

daCapo
28.01.2020, 22:57
Die Sperre von 3 Monate ist wenn man selbst kündigt/Aufhebungsvertrag unterschreibt. Für zu spät gemeldet gibt es 7 Tage. Nicht 8 nicht 14. 7 Tage.

Ja das ist grundsätzlich richtig. Wenn man aber kündigt, weil die Arbeitsbedingungen unzumutbar waren (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Arbeit), fällt die Sperre weg

annekii
28.01.2020, 23:05
Ich war am Ende der Weiterbildung immer mal im ALG1-Bezug und hatte wenig Probleme mit Stellenvorschlägen. Die Aussage war immer, dass ich eh bald das nächste finde. Und als klar war, dass ich mich niederlasse, haben sie mich in Ruhe gelassen, auch Urlaub und Mutterkindkur war dann drin. Ich habe auch die meiste Zeit Honorardienste in der Zeit gemacht und mich immer so 3-4 x im Monat für einen Tag vom Bezug abgemeldet und wieder angemeldet.

Evil
29.01.2020, 04:33
Ja das ist grundsätzlich richtig. Wenn man aber kündigt, weil die Arbeitsbedingungen unzumutbar waren (z.B. gesundheitliche Beeinträchtigung durch die Arbeit), fällt die Sperre weg
Das möchte das Jobcenter dann regelhaft von einem Arzt bescheinigt haben.

Moonchen
29.01.2020, 05:34
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Das Fazit ist ja quasi dass man das Ganze erstmal entspannt angehen kann. Ich möchte halt erst meine Schwerpunktweiterbildung fix in der Tasche haben bevor ich mich weiter bewerbe und kann/will mich somit erst 1,5 Monate vor Vertragsende damit anfangen - vlt nimmt mich sonst mein alter Arbeitgeber übergangsweise, dann ist alles etwas besser planbar.

Lg
Moonchen

qvk60
29.01.2020, 07:37
kann ein mod das löschen und die user blocken, wir brauchens hier keine der dreiste lügen verbreitet

Ihre Diskussionskultur ist wirklich ausgezeichnet. Sehr bedauerlich, dass wir uns wohl nie persönlich begegnen werden. Ich habe meine Aussage mit Quelle belegt und bin noch immer der Meinung das ich grundsätzlich Recht habe - auch wenn es in diesem speziellen Fall wohl in der Praxis anders gehandhabt wird.

tarumo
29.01.2020, 07:41
Nebenverdienst lohnt sich nicht. Durch das geringere Einkommen bekommst du zum einen Lohnsteuer zurück. Falls du auf eine Wochenarbeitszeit von mehr als 15h kommst, stehst du dem Arbeitsmarkt in der Woche nicht zur Verfügung. Und so musst du diese Woche KV bezahlen und die komplette Woche wird dir nachträglich vom ALG gestrichen.


Es ist richtig, daß die Zeit der Nebentätigkeit vom ALG-Betrag gestrichen wird. Ich habe aber "Honorararzt" Dienste gemacht, wo man ohne weiteres als FA innerhalb von 1-2 Wochen einen fünfstelliges Einkommen generieren kann, und da fällt es wirklich nicht ins Gewicht, wenn von einem ALG 1 von vielleicht 3-4000 EUR ein Drittel durch das Jobcenter gestrichen wird. KV und ÄV zahlt der jeweilige AG für diese Zeit.
In diversen Fächern gibt es ja unzählige Angebote für "Honorar" (ANÜ) Einsätze nur für das Wochenende, die sich möglicherweise noch nicht mal "schädlich" auf das ALG 1 auswirken, weil man unter der Woche ja zur Verfügung stünde...vielleicht hat das jemand sogar schon mal ausprobiert.
Basis für das ALG 1 ist im übrigen nicht der Tariflohn, sondern der "stattgehabte" Verdienst inkl. Dienste.
Die Urlaubssache ist rein pro forma- die Abmeldung würde ich aber schon vornehmen, für den Fall, daß ausgerechnet in dieser Zeit der Sachbearbeiter eine Rückfrage hat und man ist gerade nicht erreichbar.

S.Pearce
29.01.2020, 12:17
Das möchte das Jobcenter dann regelhaft von einem Arzt bescheinigt haben.

Jobcenter und Agentur für Arbeit sind zwei ganz verschiedene Paar Schuh, aber ja, grundsätzlich hast du natürlich recht.

S.Pearce
29.01.2020, 12:19
Ihre Diskussionskultur ist wirklich ausgezeichnet. Sehr bedauerlich, dass wir uns wohl nie persönlich begegnen werden. Ich habe meine Aussage mit Quelle belegt und bin noch immer der Meinung das ich grundsätzlich Recht habe - auch wenn es in diesem speziellen Fall wohl in der Praxis anders gehandhabt wird.

Die Aussage war eben in so fern völlig falsch, als dass es so klingt als müsste man am Tag 1 lieber Müll vom Straßenrand sammeln als Blutabnehmen. Und das ist halt blödsinn. Wenn auch aus Sicht eines aussenstehenden Laien verständlich, weil man sich nur auf das beziehen kann was man mal "irgendwo gelesen" hat.

BTW, ich hab für den verein 10 Jahre gearbeitet, ich weiß wovon ich rede ;)

hebdo
29.01.2020, 12:48
Das stimmt schon, dass mit dem Verdienst bei der Arbeitnehmerüberlassung das Streichen einer Woche ALG1 nicht ins Gewicht fällt. Aber leider zählen die maximal 15 Arbeitsstunden auch für die Wochenenden. Das (fadenscheinige) Argument ist, dass die Arbeitszeit von >15h/Woche der Vermittlung auf dem Arbeitsmarkt im Wege steht.

Mit ging es vordergründig um Auszeit und Zeit für die Familie. Hatte mir ausgerechnet, dass ich mit 6x24h Notarzt pro Monat oder ca. 8 Dienste BDZ auf ein akzeptables Gehalt komme.

Ich habe mich auch bei zwei Vermittlungsagenturen registriert und täglich eine Masse an Angeboten bekommen. Erstaunlicherweise war der Röntgenkurs sehr häufig Voraussetzung. Kleinere Häuser eben ohne Radiologe im Dienst. Den habe ich aber nicht. Aber es gab trotzdem genug passende Angebote

WackenDoc
29.01.2020, 15:07
reine Vermittlungsagenturen oder Arbeitnehmerüberlassung?

tarumo
30.01.2020, 08:14
reine Vermittlungsagenturen oder Arbeitnehmerüberlassung?

Also zumindest in der Radiologie sind diese "Honorarzt" Geschichten mittlerweile zu 99% ANÜ, und wenn es nur für ein oder zwei Tage ist. Anders ist das heutzutage auch nicht mehr darstellbar. Ich habe aber auch schon als "echter" Honorararzt gearbeitet. Es ist wohl historisch gewachsen, daß die meisten dieser Firmen als Vermittlungsagenturen angefangen haben und dank der DRV sich nun weitgehend als Zeitarbeitsfirmen präsentieren. Im übrigen sind die Grenzen fließend- eine ANÜ für sechs oder acht Monate Vollanstellung ist doch de facto schon eine feste Stelle, und ein Teil dieser Agenturen vermittelt bei Bedarf auch "normale" Vollzeitstellen, wenn man schon einen Pool an Adressen hat...

WackenDoc
30.01.2020, 15:27
Ja weiss ich. Aber es gibt wohl noch Schlupflöcher. Die NAB vermittelt z.B. nur noch Notärzte nach Prüfung der Voraussetzungen nach 23c. Wie die es mit anderne Diensten machen, weiss ich nicht.

ehem-user-05-02-2021-1503
01.02.2020, 08:45
Ich habe aber "Honorararzt" Dienste gemacht, wo man ohne weiteres als FA innerhalb von 1-2 Wochen einen fünfstelliges Einkommen generieren kann
Ernsthaft, sowas gibts? Wenn ich regelmäßig an solche Dienste käme, würde ich einen davon im Monat machen und den Rest in Urlaub fahren^^

Ich war jetzt auch 2 Monate arbeitslos und hab sehr wohl Jobvorschläge bekommen, die DEUTLICH unter meiner Qualifikation waren (für die teilweise nicht mal ein Schulabschluss nötig gewesen wäre). Auch hätte ich Bewerbungstraining machen sollen. Erst als ich den neuen Arbeitsvertrag vorlegen konnte war Ruhe.

Ich sehe es übrigens auch so, dass man zu jeder zumutbaren Arbeit verdammt werden kann. Also auch deutlich unter Wert arbeiten muss. Nur defacto stellt sich die Frage bei uns nicht, weil wohl jeder Arzt auch ne Stelle als solcher findet.

daCapo
01.02.2020, 09:58
Ich hatte vor 5 Jahren zuerst ein Gespräch mit einer Beraterin, habe ihr von Anfang an gesagt, dass Bewerbungen bereits laufen. Wir haben vereinbart, dass ich mich an noch mehr Stellen meiner Wahl bewerbe. Vorschläge habe ich keine bekommen, nur den Hinweis: Wenn es in ihrem Wahlfach nix gibt, können sie auch mal anfangen mit Innere oder Chirurgie. Die seien froh, wenn überhaupt jemand da sei.

Bei einem Job in der Inneren Medizin (mit zeitweise Personalnot) hat sich eine Ärztin beworben, die klar gesagt hat, dass sie die Stelle über das Arbeitsamt zur Vorstellung bekommen hat. Machte bei den Kollegen dort einen eher mäßigen Eindruck (V.a. Desinteresse), wenn man durchblicken lässt, dass man nur kommt, weil das Amt es empfohlen hat.


Ernsthaft, sowas gibts? Wenn ich regelmäßig an solche Dienste käme, würde ich einen davon im Monat machen und den Rest in Urlaub fahren^^



Da Sozialabgaben nun abgeführt werden, möglicherweise weniger rentabel.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/103568/Honoraraerzte-sind-sozial%C2%ADver%C2%ADsicherungs%C2%ADpflichtig