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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitslosengeld I als Arzt



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tarumo
01.02.2020, 23:18
Ernsthaft, sowas gibts? Wenn ich regelmäßig an solche Dienste käme, würde ich einen davon im Monat machen und den Rest in Urlaub fahren^^


Das machen ja schon viele. und zwar "hauptberuflich". Je nach Fachrichtung ist ein Stundensatz als FA von 80-130 EUR Arbeitnehmerbrutto durchaus üblich, soweit zum Thema unrentabel:-))
Hat aber nichts mit der Arbeitsagentur zu tun, solche Jobs bekommt man über spezialisierte Anbieter. Es liegt auf der Hand, daß man als Anästhesist, Radiologe oder Internist eher mal "nur" eine Woche oder ein Wochenende übernehmen kann als ein Herz-Thorax-Chirurg oder Onkologe, der sich erst mal einarbeiten muß und normalerweise den Pat. länger als nur ein, zwei Stunden "begleitet"...

daCapo
02.02.2020, 11:14
Hat aber nichts mit der Arbeitsagentur zu tun, solche Jobs bekommt man über spezialisierte Anbieter. Es liegt auf der Hand, daß man als Anästhesist, Radiologe oder Internist eher mal "nur" eine Woche oder ein Wochenende übernehmen kann als ein Herz-Thorax-Chirurg oder Onkologe, der sich erst mal einarbeiten muß und normalerweise den Pat. länger als nur ein, zwei Stunden "begleitet"...

Solche Honorarärzte habe ich auch in der Inneren erlebt: Hier reichte die Qualität von akzeptabel (Also mäßig) bis erstmal 2h in den PC einarbeiten und faktisch alles auf Station schicken/Chaos anrichten.

Insgesamt eher ein negatives Erlebnis, die Honorarärzte sind ja nach ihrem Einsatz weg, warum besonderen Einsatz/Kollegialität zeigen für die Klinik.
Ähnlich war die Spannbreite bei KV-Ärzten: Von sehr gut - sehr schlecht, die Patienten bevorzugen ja die Notaufnahme, daher kommt jetzt das neue Gesetz.

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/notfallversorgung.html

Bombenbauer
03.02.2020, 07:11
Kenne mich nicht aus aber ich meine gelesen zu haben, dass es gegen das Gesetz sei, wenn ein Arzt eine nicht-ärztliche Berufstätigkeit ausübt ?!?!
Diese stünde mit dem Arztsein im Konflikt ?
Weiß dazu jemand etwas ?

tarumo
03.02.2020, 07:48
Kenne mich nicht aus aber ich meine gelesen zu haben, dass es gegen das Gesetz sei, wenn ein Arzt eine nicht-ärztliche Berufstätigkeit ausübt ?!?!


?????
Natürlich kann ein approbierter Arzt arbeiten, was er will, Sonderfälle wie Landarztquote mal ausgenommen. Sonst hätten die Herren Lauterbach, Rösler und Maschmeyer genauso wie die Damen Huml, VdL, Furthwängler etc... ein Problem. In der Sowjetunion war das ein wenig anders geregelt, der Trend geht aber schon in die Richtung, ist es das, was Du meinst?

Ob es sinnvoll ist, wie in den meisten KH nichtärztliche und delegierbare Tätigkeiten vom ärztlichen Personal ausführen zu lassen, ist eine ganz andere Diskussion

anignu
03.02.2020, 08:04
Kenne mich nicht aus aber ich meine gelesen zu haben, dass es gegen das Gesetz sei, wenn ein Arzt eine nicht-ärztliche Berufstätigkeit ausübt ?!?!
Das Einzige was mir zu dem Thema tatsächlich bekannt ist, ist die Heilpraktikererlaubnis. Siehe https://www.aerzteblatt.de/archiv/78804/Taetigkeit-als-Arzt-und-Heilpraktiker

Ansonsten gilt Artikel 12 GG. Wieso sollte ich nicht als Arzt als Küchenhilfe arbeiten dürfen? Wem das Spaß macht. Leider schon erlebt: Ärzte die als Pflegehilfskräfte arbeiten... solange die Berufserlaubnis oder Approbation in Deutschland noch nicht vorlag.

tarumo
03.02.2020, 08:18
erlebt: Ärzte die als Pflegehilfskräfte arbeiten... solange die Berufserlaubnis oder Approbation in Deutschland noch nicht vorlag.

Ich habe meine Nebentätigkeit in der Pflege mit Datum der Approbation niedergelegt (war vor ein paar Jahren auch schon mal Thema ), im Rettungsdienst verhält es sich ähnlich. Da geht es hauptsächlich um das Vermeiden von Kompetenzwirwarr. Ansonsten bleibt in der Tat nur die Heilpraktikererlaubnis oder Landarztquoten "Opfer" als Grund für einen Gesetzesverstoss.

Evil
03.02.2020, 09:47
Kenne mich nicht aus aber
Finde den Fehler ;-)

Heerestorte
03.02.2020, 20:19
?????
Natürlich kann ein approbierter Arzt arbeiten, was er will, Sonderfälle wie Landarztquote mal ausgenommen. Sonst hätten die Herren Lauterbach, Rösler und Maschmeyer genauso wie die Damen Huml, VdL, Furthwängler etc... ein Problem. In der Sowjetunion war das ein wenig anders geregelt, der Trend geht aber schon in die Richtung, ist es das, was Du meinst?

Ob es sinnvoll ist, wie in den meisten KH nichtärztliche und delegierbare Tätigkeiten vom ärztlichen Personal ausführen zu lassen, ist eine ganz andere Diskussion

Maschmeyer hat nicht zu Ende studiert.

geisterhome
15.02.2020, 16:45
Mir ist nochmal eine Frage in den Sinn gekommen. Wenn man selber kündigt wird man ja für 3 Monate fürs ALG gesperrt, wie sieht es aber aus wenn man kündigt weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (mehr als 60h/W über 6 Monate u.ä.). Das müsste ja eigentlich als unzumutbar gelten (wie z.B. Mobbing) und man müsste um die Sperrfrist herum kommen?

FirebirdUSA
15.02.2020, 18:09
Mir ist nochmal eine Frage in den Sinn gekommen. Wenn man selber kündigt wird man ja für 3 Monate fürs ALG gesperrt, wie sieht es aber aus wenn man kündigt weil gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird (mehr als 60h/W über 6 Monate u.ä.). Das müsste ja eigentlich als unzumutbar gelten (wie z.B. Mobbing) und man müsste um die Sperrfrist herum kommen?

Wahrscheinlich müsstest du in diesem Fall eher gegen den Dienstplan klagen...

tarumo
17.02.2020, 08:44
Ein guter Arbeitsrechtler kann natürlich auch gegen die Sperrfrist erfolgreich Einspruch erheben... unzumutbare Dienstpläne reichen da eher nicht als Begründung (und mobbing ist nochmal was anderes).
Man wird völlig zu recht darauf verweisen, daß der AN ja zum einen gegen die Dienstpläne hätte juristisch vorgehen können und auch im Falle einer Kündigung auch ein Anschlussvertrag unmittelbar hätte "klargemacht" werden können.