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Fischpudding
19.08.2023, 17:32
Toll. Du zitierst die Gedankengänge des Richters in seinem Tenor... wow. Fakt ist dass die EDU in Malta die akkreditierung als Fachhochschule hat.... Ende. Anerkennung der Scheine = Null. Kannst gerne mit dem VG Auszug zu einer Anerkennungsstelle gehen...

Das stimmt einfach nicht.. Fachhochschulen können nicht auf dem höchsten akademischen Niveau ausbilden und haben kein Promotionsrecht. Ich verstehe nicht , worüber wir diskutieren. Das Urteil ist eindeutig, genauso wie dass EDU UNTER AUFSICHT EINER UNIVERSITÄT STEHT.

Kannst ja Jura studieren, Richter werden und dann anders entscheiden. Ansonsten empfehle ich dir die unabhängige Rechtssprechung zu akzeptieren.

ecnecn
19.08.2023, 17:35
Puh, manche FHs in Deutschland können über Promotionskollegs eine Promotion anbieten - in Malta scheint dies freier geregelt zu sein, Malta ist ja nicht Deutschland. Aber Akkreditierung zweiten Grades in Malta ist nunmal nicht Universität, sondern Hochschule (FH)...

Das Urteil sagt nur: Hochschule in Malta, die Bachelor anbietet = genausogut wie Hochschule in Deutschland, die Bachelor anbietet = BaFöG Berechtigung, der Richter gibt zu verstehen, dass es wie ein Studium einer deutschen medizinischen Hochschule organisiert ist, nirgends steht im Urteil, dass die EDU aufgrund höchstrichterlichen Beschluss jetzt Status einer medizinischen Hochschule hat.

Der dritte Leitsatz im Urteil lautet: " (...) als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar." Wir haben akrreditierte Hochschulen in D. Malta hat akkreditierte Hochschule, also vergleichbar. Der Leitsatz lautet nicht: Ab sofort ist EDU Malta einer deutschen medizinischen Hochschule gleichgestellt, weil es ähnlichkeiten gibt.

Der zweite Leitsatz im Urteil: "(...)institutionellen Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz BAföG".

BAFög Gesetz § 5 (4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten nach § 2 gleichwertig ist:

1.Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,
2.Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann,
3.Berufsfachschulen,
4.Fach- und Fachoberschulklassen,
5.Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;

Das Gericht stellt fest, dass es mit höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen gleichwertig ist, mehr nicht.

Ich habe auch von offizieller Stelle die Rückmeldung, dass die Scheine nicht anerkannt werden, solange die Akkreditierung nicht "University" aufweist, was soll das Bafög urteil jetzt daran ändern?

EDU UNTER AUFSICHT EINER UNIVERSITÄT STEHT. <- warum hat dann nicht Maastricht in den letzten 3 Jahren seit 2020 angeboten die Scheine anzuerkennen? In den Niederlanden werden auch nur universitäre Leistungsnachweise anerkannt, wenn die Uni Masstricht so ein guter "Buddy" der EDU ist, sollte dass doch ein Klacks sein oder gibts hier auch das Problem des Fachhochschulstatuses?

Ich werde eine Anfrage an das Bildungsministerium NL und Maastricht machen, ob EDU Malta als Uni oder nur Hochschule gilt und ich kann die Antwort jetzt schon geben, es wird die gleiche sein, wie ich gestern von den deutschen Zulassungsstellen erhalten habe. Ich kann denen auch das Bafög Urteil schicken und darauf bestehen, dass es jetzt den Sonderstatus Medizinische Hochschule (=im übrigen wieder so ein Ding der deutschen Sprachen, im Kern haben Med. Hochschulen Universitätsstatus nur für Medizin und verwandte Studiengänge, alle medizinischen Hochschulen sind per Gesetz Universitäten in Deutschland die nur Medizin anbieten, der Titel kann zur Verwechslung mit (Fach)-Hochschulen führen) hat, nur dann werde ich wohl ausgelacht werden

Universitäten mit Fakultät für Humanmedizin / medizinische Hochschulen (= Universitäten nur für Medizin) - zu beiden hat man nur mit Abitur zutritt u.a.

EDU Malta = Fachhochschule = Scheine nicht universtär = keine Anerkennung möglich.

Fischpudding
19.08.2023, 18:00
So ein letztes mal damit es auch der/die letzte versteht:
„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.
Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG. Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und benachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“

Das ist die Urteilsbegründung des VGs.
Zudem ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt, dh Absolventen können individuell die Approbation beantragen. Um jeden Zweifel auszuschließen, wurde die Kooperation mit der Universität Maastricht geschlossen. Wie in der Urteilsbegründung dargelegt, gibt es auch in Deutschland medizinische Hochschulen, zb MHB die unfraglich zur Approbation führen. Wie kommst du darauf, dass es sich bei der EDU um eine FACHhochschule handelt? Ohne Quelle sind das einfach unbelegte Behauptungen.

Fischpudding
19.08.2023, 18:10
Eigentlich wollte ich nur das darlegen:
Wie durch meine ganzen Quellen belegt, ist die Institutionelle Gleichwertigkeit welche im Rahmen des § 2 BAföG geprüft wird, Grundvoraussetzung für die Anrechnung von Studienleistungen auf ein deutsches Medizinstudium. Die Landesprüfungsämter haben bis jetzt die Anrechnung versagt, indem sie die Institutionelle Gleichwertigkeit verneint haben. Gegen diese Bescheide kann man nun vorgehen. Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an. vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 10, Das ist eigentlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 -, juris Rn. 18 ff.)
vgl. Urteil vom 17.07.2019 - 5 C 8/18 -, juris Rn. 14
vgl. Schmidt in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 5 Rn. 17
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn.31

ecnecn
19.08.2023, 18:10
Zudem ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt
Quelle?

Noch einmal: Medizinische Hochschulen (z.B. MHB) sind haben rechtlich den Status einer Universität der Name ist irreführend. Alle Universitäten, die nur Humanmedizin anbieten, also keine Allgemeine Universitätsausbildung (Physik, Chemie, Geschichte, BWL etc.) anbieten, nennen sich in Deutschland Medizinische Hochschule. Zugangsberechtigung ist die gleiche: Abitur.

Hier auch aus der eigenen Beschreibung: Die Medizinische Hochschule Hannover (MHH) wurde 1965 gegründet und ist die einzige rein medizinische Universität.

University" entspricht einer Universität. Gemäß den angegebenen Kriterien wird nur akkreditierten Hochschulen der Status einer Universität zuerkannt, wenn sie die festgelegten Kriterien erfüllen.

"Higher Education Institution" entspricht einer (Fach)Hochschule. Hierbei handelt es sich um Bildungseinrichtungen, die Programme oder Module anbieten, die auf Stufe 5 oder höher des Malta Qualifications Framework (MQF) oder auf einer vergleichbaren Stufe einer ausländischen Qualifikation akkreditiert sind.

Es kommt mir irgendwie mehr so vor, als wenn du für EDU Malta arbeitest, so die Fakten zu umschiffen ist schon krass.

Beim Urteil zählen nur die drei Leitsätze und deren genauer Wortlaut, wenn der vorsitzende Richter schreibt: "dürfte ... vergleichbar sein ..." ist dass nicht Teil des Urteils, sondern seiner Abwägungen im Tenor, daraus lässt sich kein Anspruch ableiten, dass EDU jetzt einer deutschen med. Hochschule (spezialisierte Uni für Medizin) gleichwertig ist.

Fischpudding
19.08.2023, 18:23
Bitte, wir müssen nicht mehr diskutieren. Es ist wie mit einer Taube Schach zu spielen.

ecnecn
19.08.2023, 18:31
Bitte, wir müssen nicht mehr diskutieren. Es ist wie mit einer Taube Schach zu spielen.


Zudem ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt
QUELLE?

Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an.
Pure Behauptung. Die Bafög Vorschrift sagt nur, dass es eine inländischen Akademie oder Hochschule gleichstellt sein muss. Nicht dass es jetzt eine med. Hochschule ist.

thequeenofcells
19.08.2023, 18:35
OK, alles schön und gut, Prof. Fischbrötchen redet wieder mal in Rätseln - so viel hat sich bewegt, etc. Bestünde denn die Möglichkeit, mir eine klare Antwort auf meine Frage zu geben:
1. wieviele Absolventen des Bachelor-Studiengangs gibt es bis dato?
2. wieviele davon am Master teilnehme?
3. wieviele konnten bis jetzt sicher an einer anerkannte medizinische Uni wechseln?

Weil das die einzigen Fragen sind, die hier eigentlich zählen. Ob man für EDU Bafög braucht ist interessant, aber dann könnten wir direkt im whataboutism diskutieren, ob man dann vielleicht generell Bafög-Berechtiung erweitern soll. Kann man diskutieren, muss man aber hier nicht.

Dooly
19.08.2023, 19:18
Gibt es Neuigkeiten von EDUs Rechtsverfahren gg (?)? https://timesofmalta.com/articles/view/maltabased-online-medical-school-sues-get-students-accredited-doctors.998842

Und ich hab noch was witziges gefunden, auf der Suche nach dem obigen Link:

Und das weißt du, weil du ein Präsenzstudium in Humanmedizin vor Corona durchgezogen hast?

Jura :)One man many talents.

Fischpudding
19.08.2023, 21:12
EDU ist ne Fachhochschule; Ihr habt alle Recht:) Habt was großes aufgedeckt heute in 5 min Internetrecherche

Dooly
19.08.2023, 21:18
Und sind alle, die recht haben, gerade mit uns im Raum?

Fischpudding
19.08.2023, 21:26
Zudem ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt
QUELLE?

Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an.
Pure Behauptung. Die Bafög Vorschrift sagt nur, dass es eine inländischen Akademie oder Hochschule gleichstellt sein muss. Nicht dass es jetzt eine med. Hochschule ist.

Ich hab zahlreiche Quellen genannt, du kannst sie dir gern durchlesen. Insoweit kann man auf die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 -, juris Rn. 18 ff.) verweisen. Diese liegt vor, wenn die Ausbildung an der ausländischen Ausbildungsstätte nach Zugangsvoraussetzungen, Art und Inhalt der Ausbildung sowie nach dem vermittelten Ausbildungsabschluss der Ausbildung gleichkommt, welche die für den Vergleich heranzuziehende inländische Ausbildungsstätte vermittelt, denn die Vorschrift knüpft weder an die Einschreibung in demselben Ausbildungs- bzw. Studiengang oder die Gleichwertigkeit der belegten Veranstaltungen noch an den konkreten Abschluss an, sondern nennt als Bezugspunkt den "Besuch der Ausbildungsstätte". Die Beurteilung der Gleichwertigkeit setzt damit einen an der Aufzählung der Ausbildungsstätten in § 2 BAföG orientierten wertenden Vergleich der Ausbildungsgänge und der durch diese vermittelten Ausbildungsabschlüsse voraus, wie sie von der ausländischen Ausbildungsstätte einerseits und einer unter jene Vorschrift fallen- den inländischen Ausbildungsstätte andererseits angeboten und vermittelt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 10)

EDU ist mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar, laut Urteil vom 26.01.2023, Az. 3 A 287/19. Zitat:
„Unter Berücksichtigung dieser Maßstäbe liegt eine derartige institutionelle Gleichwertigkeit vor, denn die EDU ist als Ausbildungsstätte mit einer inländischen Hochschule vergleichbar.
Die EDU wurde in Malta von der NCFHE für den Zeitraum vom 27. Juni 2018 bis zum 26. Juni 2023 akkreditiert und darf Abschlüsse bis zum höchsten maltesischen akademischen Niveau (Malta Qualifications Framework MQF Level 8/ Philosophical Doctorate PhD) verleihen. Derzeit verleiht sie die Abschlüsse Bachelor of Medicine (Level 6) und Master in Medicine (Level 7). Derartige Abschlüsse verleihen inländische Hochschulen im Sinne von § 2 Abs. 1 Nr. 6 BAföG. Bei näherer Betrachtung dürfte die EDU mit einer medizinischen Hochschule vergleichbar sein. Dies ist eine spezialisierte Hochschule, die sich in Forschung und Lehre auf das Medizinstudium und benachbarte Fächer der Medizin beschränkt.“

Dass die EDU mit einer Fachhochschule in Deutschland vergleichbar ist, stimmt also nicht.

Fischpudding
19.08.2023, 21:32
Zudem ist EDU als Medical School auf Malta anerkannt
QUELLE?

Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an.
Pure Behauptung. Die Bafög Vorschrift sagt nur, dass es eine inländischen Akademie oder Hochschule gleichstellt sein muss. Nicht dass es jetzt eine med. Hochschule ist.

Für den Vergleich wurde eine inländische medizinische Hochschule herangezogen. EDU ist deshalb institutionell Gleichwertig mit einer medizinischen Hochschule, laut Urteil.

Das wurde hier schon im Forum veröffentlicht.
„The Medical Council Malta (MCM) and the Malta Further and Higher Education Authority (MFHEA)
have recently met to discuss the subject in caption.

Both entities are hereby confirming that:
Following successful completion of the EDU course and graduation, new graduates may submit an application for registration with the Medical Council Malta for consideration. This does not mean that students will be granted registration automatically.“

Dooly
19.08.2023, 22:51
Um noch mal etwas Kontext reinzubringen: Der oben zitierte Abschnitt ist aus der Rechtssprechung zur Förderungswürdigkeit eines EDU Studiums und bezieht sich immer noch auf die institutionelle Gleichwertigkeit, die für Bafög benötigt wird. Die ist bei EDU gegeben. Am ehesten ist EDU hierbei natürlich einer medizinischen Hochschule und keiner Volluni gleichzustellen.

33533

Fischpudding
19.08.2023, 23:04
Richtig. Und dafür gibt es in Deutschland viele Beispiele von privaten medizinischen Hochschulen.

Dooly
19.08.2023, 23:15
Staatliche auch. Renommierte THs haben auch ne Medfak. In Bezug auf Bafög sind die staatlichen sehr viel relevanter.

ecnecn
19.08.2023, 23:46
Wie verzweifelt muss man eigentlich sein, um die wagen Formulierungen eines Richters als beim VG als Grundsatzentscheidung zu werten? Er hatte nur grob beschrieben, mit welcher Hochschulform man die EDU vergleichen könnte. Darauf lässt sich kein Rechtsanspruch ableiten.

ecnecn
19.08.2023, 23:50
EDU ist ne Fachhochschule; Ihr habt alle Recht:) Habt was großes aufgedeckt heute in 5 min Internetrecherche

EDU hat keinen Universitätsstatus in Malta, sondern nur Hochschulstatus.

Und nochmals: Warum kann man seine Studienleistungen nicht an der Partneruni in Maastricht anerkennen lassen?

ecnecn
20.08.2023, 00:15
Eigentlich wollte ich nur das darlegen:
Wie durch meine ganzen Quellen belegt, ist die Institutionelle Gleichwertigkeit welche im Rahmen des § 2 BAföG geprüft wird, Grundvoraussetzung für die Anrechnung von Studienleistungen auf ein deutsches Medizinstudium. Die Landesprüfungsämter haben bis jetzt die Anrechnung versagt, indem sie die Institutionelle Gleichwertigkeit verneint haben. Gegen diese Bescheide kann man nun vorgehen. Die Vorschriften des § 12 Abs. 1 Nr. 2 ÄAppO knüpfen an die Bewertung der Gleichwertigkeit des § 2 BAföG an. vgl. BVerwG, Urteil vom 04.12.1997 - 5 C 28.97 -, juris Rn. 10, Das ist eigentlich die ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur institutionellen Gleichwertigkeit von Ausbildungsstätten im Ausbildungsförderungsrecht (vgl. Urteil vom 12.07.2012 - 5 C 14.11 -, juris Rn. 18 ff.)
vgl. Urteil vom 17.07.2019 - 5 C 8/18 -, juris Rn. 14
vgl. Schmidt in Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 5 Rn. 17
vgl. VG Hamburg, Urteil vom 26.04.2022 - 2 K 3411/20 -, juris Rn.31

Nein. Hier nochmal:

Der zweite Leitsatz im Urteil: "(...)institutionellen Gleichwertigkeit nach § 5 Abs. 4 Satz 1 2. Halbsatz BAföG".


BAFög Gesetz § 5 (4) Absatz 2 Nummer 1 und 2 gilt nur für den Besuch von Ausbildungsstätten, der dem Besuch von folgenden im Inland gelegenen Ausbildungsstätten nach § 2 gleichwertig ist:

1.Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 11,
2.Schulen mit gymnasialer Oberstufe ab Klasse 10, soweit die Hochschulzugangsberechtigung nach 12 Schuljahren erworben werden kann,
3.Berufsfachschulen,
4.Fach- und Fachoberschulklassen,
5.Höheren Fachschulen, Akademien oder Hochschulen;

Es wurde einfach allgemein mit dem Bafög-Gesetz verglichen und eine institutionelle Gleichwertigkeit mit Punkt 5. Höheren Fachschulen, Akademien und Hochschulen festgestellt. Mehr nicht.

Die Landesprüfungsämter haben bis jetzt die Anrechnung versagt, indem sie die Institutionelle Gleichwertigkeit verneint haben.

Welcher Teil des Urteils soll jetzt die Landesprüfungsämter umstimmen? Ein Verwaltungsgericht hat institutionelle Gleichwertigkeit festgestellt, die Hochschule in Malta ist einer deutschen Hochschule nach der Bafög-Förderung gleichgestellt, der Richter hat in seiner Einordnung des Sachverhaltes festgestelllt, dass die Schule einer medizinischen Hochschule ähnelt, also jetzt bitte Anerkennung sofort...

Man kann ja schon fast froh sein, dass die EDU keine Mediziner produziert, meine Güte...

Dooly
20.08.2023, 00:46
Quatschjura