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Physioanatom
23.06.2024, 19:16
Weitere Gedanken hierzu:

1) Falls die Rechtsschutzversicherung nicht den gleichen Nutzen haben sollte wie die Rechtsabteilung des MB, würde es sich dann lohnen, jetzt schnellstmöglich nochmal Mitglied zu werden ?

2) Ich habe ja meine Zahlen eigentlich fein säuberlich recherchiert und dem Chef Anfang April als eLogbuch-PDF geschickt. Wie realistisch ist es, dass er um mir eins reinzuwürgen meine Zahlen nach unten rundet ? Ich meine, wenn ich nicht mehr in dem Laden tätig bin, habe ich ja keinen Zugriff mehr auf die Datenbank...

Anne1970
24.06.2024, 06:14
Danke milz für die Antwort
ich bin leider nicht mehr beim Marburger Bund, bin vor 3 Jahren ausgetreten. Ich habe allerdings eine Rechtsschutzversicherung. Das dürfte doch genauso funktionieren, oder ?

Nein. Das dürfte nicht funktionieren.

Anne1970
24.06.2024, 06:19
Weitere Gedanken hierzu:

1) Falls die Rechtsschutzversicherung nicht den gleichen Nutzen haben sollte wie die Rechtsabteilung des MB, würde es sich dann lohnen, jetzt schnellstmöglich nochmal Mitglied zu werden ?

2) Ich habe ja meine Zahlen eigentlich fein säuberlich recherchiert und dem Chef Anfang April als eLogbuch-PDF geschickt. Wie realistisch ist es, dass er um mir eins reinzuwürgen meine Zahlen nach unten rundet ? Ich meine, wenn ich nicht mehr in dem Laden tätig bin, habe ich ja keinen Zugriff mehr auf die Datenbank...
ad 1: ja.
ad 2: a)du solltest deine Zahlen für dich vorliegen haben b) glaube kaum, dass ein CA Zeit dafür hat, jemanden etwas „reinzuwürgen“
zum Thema Logbuch: die Landesärztekammern haben können Hilfestellung ( sowohl dir als auch den Befugten) beim Ausfüllen geben; die Zahlen und Procedureb trägst du ein- der/die Weiterbildende bestätigt

Bonnerin
24.06.2024, 08:47
Nein. Das dürfte nicht funktionieren.

Und wieso nicht? Das eine Mal, als ich wirklich Probleme hatte, weil mein Arbeitgeber sich gewunden hat, mir ein Arbeitszeugnis auszustellen, hat die Rechtsabteilung des MB gar nichts gemacht. Anruf bei der Rechtsschutz, gemacht, was die empfohlen haben, und schon lief es.

Klar, wird sicher bei beiden Bereichen davon abhängen, wer der Sachbearbeiter ist, aber wenn die Rechtsschutz Berufsrecht mit abdeckt, sollte das passen.

Physioanatom
27.06.2024, 22:12
Danke sehr für eure Hilfe !
Mein Chef hatte bei einem der Male, wo ich ihn auf das eLogbuch angesprochen hatte gesagt, wir könnten uns ja mal zusammensetzen und das gemeinsam anschauen. Genau das werde ich jetzt von ihm einfordern.
Die zuständige Dame von der Ärztekammer für mein Fach hat auch in einem Telefonat vor paar Monaten angeboten, mal mit ihm zu telefonieren, falls er das mit dem eLogbuch einfach nicht versteht. Das wäre dann der nächste Schritt, sie auf meinen Chef anzusetzen, oder ?

Trenn
27.06.2024, 22:39
Du muss ihm soweit entgegenkommen wie es geht. Wenn du eine externe Person auf ihn ansetzt, dann wird er dir es evtl. übel nehmen und dir Steine in den Weg legen. Also erstmal dich mit dem Logbuch auseinandersetzen, alles vor ausfüllen. Die Anleitung für den Weiterbilder raussuchen, versuchen es so gut wie möglich theoretisch zu verstehen, ihn Zeit geben, dass er sein Portal-Passwort finden kann (wenn du einer der ersten mit Logbuch bist, den er ausfüllen muss), und dann gemeinsam mit ihm zügig durchgehen (Chefs haben nie Zeit). Mein Chef hat mir damals quasi seinen eingeloggten Account gegeben und mich ausfüllen bzw. bestätigen lassen, da A er schon zig WBAs ausgebildet hatte und gut einschätzen konnte, wer prüfungsreif ist, B ich der erste mit eLogbuch war, C sein letzter WBA war und D er mit knapp 70 sich mit neuen Programmen nicht so schnell zu Recht fand. Im Alter will man es leider nicht offen zugeben, dass die fluide Intelligenz nicht mehr das ist, was es mal war...

Physioanatom
15.07.2024, 13:56
Danke. Insgesamt sind es jetzt schon 3 Weiterbildungsbefugte, denen ich bei meiner momentanen Stelle wegen einer Unterschrift hinterherlaufen muss. Der Chef der gesamten Abteilung ist einer davon. Ich habe ihm April mein eLogbuch zur Dokumentation meines bisherigen Weiterbildungsstandes als PDF geschickt. Bisher habe ich trotz mehrmaliger Nachfragen mündlich und per Email keine inhaltliche Rückmeldung erhalten. Dem Oberarzt am anderen Standort habe ich es kürzlich endlich elektronisch freigegeben plus Email geschrieben. Auch er hat sich noch gar nicht gemeldet.

Wenn ich mich jetzt woanders bewerbe, wie schnell dürfte ein neuer Chef mein eLogbuch erwarten? Ich glaube, wenn das in dem Tempo weitergeht, werden sich die 3 Unterschriften 6-12 Monate ziehen.

Tramaldol
16.07.2024, 23:14
Tja, die WB ist auch hier nicht so dolle. Was man so hört von Kollegen / Erfahrung unterschreiben Weiterbilder sehr ungern, vertrödeln es, lassen sich viel Zeit, halten sich nicht an Abmachungen, teilweise muss man sogar die Weiterbildungsabteilung der ÄK kontaktieren um weiter zu kommen (die diesen Leutchen die Befugnis gegeben hat^^). Natürlich ist es volle Absicht, Machtspielchen. Ausspielen der Gutherrenkarten und Aufzeigung der "Lehnherrschaft"

Physioanatom
10.08.2024, 13:48
Hallo,
ja, das habe ich auch so erlebt, dass man manchmal bei missliebigen Assistenzärzten die Rückgabe der Logbücher hinausgezögert hat. Das ist das Gute am eLogbuch. Es ist elektronisch dokumentiert, wann man die Rückgabe eingefordert hat. Reagiert der Chef nicht innerhalb von 3 Monaten, ist elektronisch dokumentiert, dass er seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Eine andere Frage: Ich habe einen Weiterbildungsabschnitt am Hauptstandort gehabt letztes Jahr deutlich über 6 Monate. Mittendrin wurde ich als Urlaubsvertretung mal abkommandiert an den Nebenstandort für 3 Wochen. Dafür habe ich einen Nachtrag zum Dienstvertrag unterschrieben. Da es nur 3 Wochen waren, war das am anderen Standort ja kein eigener Weiterbildungsabschnitt. Lässt man sowas im eLogbuch dann einfach untergehen ? Oder deklariert man es als Unterbrechung?
Danke !

nystagmus
10.08.2024, 21:01
Hallo,
ja, das habe ich auch so erlebt, dass man manchmal bei missliebigen Assistenzärzten die Rückgabe der Logbücher hinausgezögert hat. Das ist das Gute am eLogbuch. Es ist elektronisch dokumentiert, wann man die Rückgabe eingefordert hat. Reagiert der Chef nicht innerhalb von 3 Monaten, ist elektronisch dokumentiert, dass er seiner Verpflichtung nicht nachkommt.

Eine andere Frage: Ich habe einen Weiterbildungsabschnitt am Hauptstandort gehabt letztes Jahr deutlich über 6 Monate. Mittendrin wurde ich als Urlaubsvertretung mal abkommandiert an den Nebenstandort für 3 Wochen. Dafür habe ich einen Nachtrag zum Dienstvertrag unterschrieben. Da es nur 3 Wochen waren, war das am anderen Standort ja kein eigener Weiterbildungsabschnitt. Lässt man sowas im eLogbuch dann einfach untergehen ? Oder deklariert man es als Unterbrechung?
Danke !

Du bist ja bei derselben Einrichtung beschäftigt. Die Ärztekammer checkt normalerweise nicht so genau, wo und wie viel Tage du gearbeitet hast (bspw. Krankentage), schon gar nicht wegen drei Wochen. Ich denke, es reicht, die Zeiten aus dem Vertrag im Logbuch einzutragen.

Vor ungefähr zehn Jahren hatte ich einen Monat nach meinem ursprünglichen Vertrag freiwillig angehängt, weil es in der Klinik Personalmangel gab und ich die Zeit überbrücken wollte. Ich weiß nicht mehr, ob es ein neuer Vertrag oder ein Nachtrag war. Im Logbuch wurden dann 25 Monate (anstelle von 24 Monaten) eingetragen. Die Ärztekammer NO hat die 25 Monate problemlos anerkannt (ich bin schon seit einer Weile FA)
Die Ärztekammer darf allerdings bei der Anmeldung zur Facharztprüfung die Zeiten in den Arbeitsverträgen mit denen im Logbuch abgleichen. Das soll jedoch nur stichprobenartig und zufällig stattfinden.

Matzexc1
11.08.2024, 15:43
Ich hab vor kurzem meine bisherigen Unterlagen prüfen lassen und meine Ärztekammer bemängelt das mein vorletzter Arbeitgeber den einen Monat versehentlich mit 100 Prozent statt 10 Prozent eintrug, Ergebnis: neues Zeugnis nötig.
Hintergrund; ich wurde gebeten am alten Haus noch 1 Monat Dienste zu machen und machte dann 1, während ich parallel schon 100Prozent am neuen arbeitete

nystagmus
11.08.2024, 17:32
Ich hab vor kurzem meine bisherigen Unterlagen prüfen lassen und meine Ärztekammer bemängelt das mein vorletzter Arbeitgeber den einen Monat versehentlich mit 100 Prozent statt 10 Prozent eintrug, Ergebnis: neues Zeugnis nötig.
Hintergrund; ich wurde gebeten am alten Haus noch 1 Monat Dienste zu machen und machte dann 1, während ich parallel schon 100Prozent am neuen arbeitete

Die Vorgehensweise der Ärztekammer kann ich rein bürokratisch nachvollziehen. Hier hat sich der Vertrag formal und inhaltlich stark verändert und die Arbeitsbedingungen sind dementsprechend nicht mehr die übliche Weiterbildung in Vollzeit 38-40 Std./Wo. im Gegensatz zu mir und Physioanatom. Da wird der Bürokrat genauer hinschauen.

Wie wurde die Ärztekammer informiert? Wurde es auf dem Zeugnis/Vertrag vermerkt und ist es beim Abgleich mit dem Logbuch aufgefallen?

Physioanatom
11.08.2024, 17:54
Hey, vielen lieben Dank für euren Input !
Was ist eigentlich grundsätzlich mit diesen Unterbrechungen in einem Weiterbildungsabschnitt ? Also, führt das Deklarieren einer Unterbrechung einfach zu einem Nichtanrechnen der deklarierten Zeit zur Weiterbildungszeit? Der Abschnitt wird doch nicht nicht anrechenbar gemäß neuer Weiterbildungsordnung, solange der Gesamtzeitraum abzüglich der Unterbrechung über 3 Monaten liegt, oder?
Danke sehr !

nystagmus
11.08.2024, 18:50
Ist das bei dir tatsächlich der Fall oder stellst du dir nur ein Szenario vor? es sieht für mich langsam wie ein Overthinker, der das Helfersyndrom in uns anspricht ;D .

PS: Du kannst die DM-Funktion aktivieren, damit man dir direkt schreiben kann.

Genieße den Restsonntag!

Matzexc1
11.08.2024, 19:46
Die Vorgehensweise der Ärztekammer kann ich rein bürokratisch nachvollziehen. Hier hat sich der Vertrag formal und inhaltlich stark verändert und die Arbeitsbedingungen sind dementsprechend nicht mehr die übliche Weiterbildung in Vollzeit 38-40 Std./Wo. im Gegensatz zu mir und Physioanatom. Da wird der Bürokrat genauer hinschauen.

Wie wurde die Ärztekammer informiert? Wurde es auf dem Zeugnis/Vertrag vermerkt und ist es beim Abgleich mit dem Logbuch aufgefallen?

Ich wollte eine Prüfung der bisherigen Unterlagen, da ich an Haus 2+3 jeweils 1 Chefwechsel hatte und neben dem Arbeitsvertrag fehlen 3 Unterschriften von Haus 2

Physioanatom
11.08.2024, 20:45
Hallo,
das war erstmal eine allgemeine Frage.
Du kannst mir gerne eine private Nachricht schreiben, sollte möglich sein.