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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium oder Doppelstudium



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Krokodil97
27.08.2021, 22:44
Sie hat mir zuerst nur die Aussage mit dem abgeschlossenen Erststudium bestätigt. Als ich ihr gesagt habe, dass ich Masterstudent bin meinte sie, dass ich dann den Bachelor abgeschlossen hätte und somit als Zweitstudienbewerber gelte.

Das mag ja für sich betrachtet auch stimmen, nämlich dann wenn man den Bachelor abgeschlossen hat und sich etwas neues sucht. Aber wie solche Mitarbeiter halt sind verwies sie immer wieder nur auf diesen Standardfall, der halt zweifelsfrei ein Zweitstudium bedeutet. Ne Aussage dazu machen wie es sich gestaltet wenn man sich im konsekutiven Master befindet wird immer ausgewichen. Stattdessen redet sie halt wieder irgendwas davon, dass der Bachelor der erste berufsqualifzierende Abschluss sei und alles danach halt Zweitstudium, so wie einige hier im Forum... Wofür es halt aber keine einzige rechtliche Grundlage gibt, im Gegenteil, es steht ja sogar wortwörtlich im Urteil, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss für den Abschluss des Erststudiums unerheblich ist.

Und dann bekommt man auch noch mehr oder weniger die Aussage man solle es doch einsehen, dass es nun mal so ist :D Wie hier im Forum. Ohne auf irgendwelche Fakten zu verweisen. So eine Diskussion kann ich mir halt auch sparen.

Einfach lächerlich.

Nefazodon
27.08.2021, 23:11
Das Problem ist einfach, dass Du meiner Meinung nach verschiedene Themen und Rechtsgebiete durcheinander wirfst.
Das Urteil des Bundesfinanzhofs wird sich auf finanzielle/steuerliche Aspekte beziehen. Bei der Zulassung zum Studium geht es aber um einen ganz anderen verwaltungsrechtlichen Akt. Diese Dinge können daher unterschiedlich geregelt sein.

Ist nur meine Meinung. Muss auch nicht zwingend wahr sein. Ich gebe aber zu bedenken, dass Du mit deiner Meinung ziemlich alleine dazustehen scheinst. Scheint ja auch die Mitarbeiterin der Uni so zu sehen.

Darüber zu diskutieren ist müßig. Das hier ist halt ein gemischtes Medzinerforum und keine Plattform für Zulassungsrecht.
Wenn Du es wirklich sicher wissen willst, wirst Du einen spezialisierten Anwalt konsultieren müssen. Kostet auch nicht die Welt.

Krokodil97
27.08.2021, 23:55
Du hast Recht, ich stehe mit meiner Meinung recht alleine da, auch wenn ich nicht verstehe warum ^^

Und du hast auch Recht, dass der Bundesfinanzhof die letzte Instanz für Steuerrecht ist. Daher ist das Urteil vom BFH nur begrenzt aussagekräftig. Hochschulrecht, wozu Zulassungsangelegenheiten sicher zählen, hat hingegen das Bundessozialgericht als letzte Instanz.

Nur würde es mich wundern, wenn das Bundessozialgericht ein Zweitstudium anders definiert als der Bundesfinanzhof.

Laut BFH erfolgt der Abschluss des Studiums nicht mit dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss, sondern mit dem final angestrebten Abschluss. (bei einem zeitlich direkt aufgenommen konsekutiven Master ist das laut BFH der Fall)

Krokodil97
28.08.2021, 00:03
Korrigiere es ist das Bundesverwaltungsgericht und nicht das Bundessozialgericht was für Hochschulrecht verantwortlich ist.

][truba][
28.08.2021, 10:58
Ich denke, du hast das alles sehr schön aus dem Gerichtsurteil des Bundesfinanzhofes zitiert in dem es um die Entscheidung zur Zahlung von Kindergeld geht. Meiner Meinung nach fehlt allerdings folgender Satz um eine Beziehung auf die Zulassung zum Medizinstudium herzustellen.

"Die erstmalige Berufsausbildung ist erst dann abgeschlossen, wenn das Kind befähigt ist, den von ihm angestrebten Beruf auszuüben."

Jetzt kannst du natürlich bei der Bewerbung zum Medizinstudium argumentieren, dass du einen Master brauchst um XYZ unbedingt machen zu wollen (keine Ahnung was das genau für eine Postion wäre). In Anbetracht dessen, dass dein angestrebter Beruf jedoch Arzt sein soll, wird bei jeder Bewerbung für Humanmedizin dein Bachelorabschluß als abgeschlossenes Studium gelten, denn dies ist ein berufsqualifizierender Abschluss. Habe nicht nach einem Urteil dahingehend gesucht und ich denke auch nicht, dass es eins geben wird da dieser Umstands meiner Meinung nach relativ logisch ist.

Wenn du allerdings unbedingt eins brauchst, wird du vermutlich einen Anwalt beautragen müssen.

Krokodil97
29.08.2021, 13:38
Danke für deine Antwort, jedoch müsste man gar nicht argumentieren, dass das Masterstudium unbedingt notwendig ist für eine bestimmte Position, um den Master als Erststudium geltend machen zu können. Im Urteil steht:

Nicht entscheidend darf jedoch sein, ob der Masterabschluss Voraussetzung für die Erreichung des Berufsziels ist. Es muss genügen, dass das Kind die weiterführende Ausbildung für den von ihm frei gewählten Beruf als förderlich ansieht und diese Zweckbestimmung nachvollziehbar ist.

Das was du danach argumentierst, mit dem berufsqualifizierenden Abschluss verstehe ich nicht richtig. Wie gesagt steht nirgends etwas davon, dass der erste berufsqualifizierende Abschluss ausschlaggebend ist für den Abschluss des Erststudium. Im Gegenteil, es wird sogar explizit verneint.

Es geht ja auch gar nicht darum, dass das Medizinstudium nach dem Abschluss meines Masters kein Zweitstudium sein soll, sondern dass das Erststudium zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht abgeschlossen ist und man sich deshalb als Erststudienbewerber bewerben darf.

vsutedjo
29.08.2021, 14:00
Wenn ich richtig verstehe:
Dein Masterstudium zählt deiner Argumentation nach als Erststudium (nicht abgeschlossen), solange du nachvollziehbar argumentieren kannst, dass du den Masterabschluss als für dein Berufsziel (d.h. vermutlich etwas in BWL) zweckdienlich siehst. D.h. dein Berufsziel muss irgendetwas sein, wofür ein BWL Master nachvollziehbar was bringt, damit du jetzt noch im nicht abgeschlossenen Erststudium bist.

Bewirbst du dich jetzt auf ein Medizinstudium als Erststudienbewerber unter dieser Argumentation, kann ich mir vorstellen, dass dein ehemaliges Berufsziel (etwas in BWL) ungültig wird, weil nicht mehr nachvollzogen werden kann, dass du dieses überhaupt noch verfolgst, weil du einen unzusammenhängenden Studiengang anfängst. Wenn dieses Berufsziel aber nicht mehr dein Berufsziel ist, wird auch die Argumentation, dass du dich noch im Erststudium befindest, ungültig, weil nicht mehr argumentiert werden kann, dass es für dein Berufsziel zweckdienlich ist. Und damit kannst du dich meiner Auffassung nach zwar evenutell auf das Medizinstudium als Erststudent bewerben, wirst aber theoretisch zu dem Zeitpunkt der Bewerbung automatisch Zweitstudent, und dann bist du eigentlich wieder in der falschen Quote, oder nicht? Und hier läufst du dann wie bereits erwähnt in die Gefahr, die Zulassung aberkannt zu bekommen, sollte die Uni oder hochschulstart anderer Meinung sein als du.

Wenn du der Meinung bist, es so versuchen zu wollen, hab ich aber auch das Gefühl, dass du um nen Anwalt nicht herum kommst, weil augenscheinlich auch die Hochschulen dieselbe Meinung vertreten, dass du mit irgendeinem abgeschlossenen Bachelor bereits in die Zweitstudienquote musst. Forums-Meinung hin oder her:-stud

Eine letzte Option, wo ich vielleicht ein bisschen nachvollziehen kann, was du meinst, ist wenn du ein Berufsziel findest, wofür ein BWL-Master sowie ein Medizinabschluss "förderlich" oder besser unabdinglich sind (ich bezweifle dass "förderlich" bei hochschulstart ausreicht). Denn dann wird auch mit der Bewerbung zum Medizinstudienplatz dein Berufsziel noch gültig sein. Aber wenn du so einen Job findest, kannst du es auch gleich ganz normal über das Zweitstudium machen, weil dann kriegst du auch die beruflichen Gründe anerkannt. Mir fiele da nichts ein^^

Korrigier mich gern, wenn ich deine Argumente falsch verstehe.

Krokodil97
29.08.2021, 15:16
@vsutedjo du verstehst mich richtig :D

Danke für den Beitrag. Das was du schreibst macht tatsächlich Sinn und ist eine echt kluge Überlegung.

Allerdings finde ich, dass allein die Tatsache, dass ich den Master nicht abbreche sondern zu Ende mache, Grund genug ist anzunehmen, dass ich den Master für meine beruflichen Ziele als förderlich erachtete. (Und das ist ja auch tatsächlich der Fall. Als Chefarzt brauch man heutzutage BWL Kenntnisse, außerdem steht mir so auch der Weg ins Medizincontrolling offen und selbst mit eigener Praxis sind BWL Kenntnisse ja durchaus förderlich.)

vsutedjo
29.08.2021, 15:29
Anmerkung dazu, weil ich mit meinem derzeitigen Info-Master auch mich etwas übers Medizin-Controlling beschäftigt hatte (bei mir als beruflicher Grund für ein Zweitstudium), wenn du wirklich das Medizincontrolling als nachweisbares Berufsziel haben willst, wird es vermutlich ohne handfeste Beweise, dass du da hin willst, schwierig, und zwar egal ob du das als Argumentation als Erststudium, oder als Begründung fürs Zweitstudium nimmst. D.h. ich würde das eventuell mit entsprechenden Fächern und Praktika untermalen, wenn du kannst. Sonst wird es wahrscheinlcih wirklich schwer, es handfest nachzuweisen;) Und wie gesagt. Denk über nen Anwalt nach, wenn du es als Erststudium probierst. Oder mach es ganz einfach wie alle anderen BWL-Bachelors übers Zweitstudium. Medizincontrolling hat ja angeblich ganz gute Chancen dort:)

Krokodil97
29.08.2021, 17:12
Also ich werde bisschen mit Hochschulstart und meiner Uni rumdiskutieren und mit bisschen Glück sehen sie es so wie ich und bestätigen mir das schriftlich. Es ist wohl so, dass man dann, selbst wenn es später gerichtlich anders gesehen wird, somit auf der sicheren Seite ist. Nur wenn man sich wissentlich zu Unrecht als Erststudienbewerber bewirbt, darf man aufgrund arglistiger Täuschung bei der Immatrikulation wieder Exmatrikuliert werden.

Da du meinen Gedankengang ja verstanden hast und du dich gerade in der gleichen Situation befindest, kannst du ja auch gern dein Glück bei deiner Uni versuchen :)

vsutedjo
29.08.2021, 17:27
@Krokodil97, ah interessant, dann viel Erfolg und wenns klappt kannst du hier ja ein update geben, für zukünftige Bewerber. Ich persönlich fange im WiSe sowieso schon an;)

Krokodil97
29.08.2021, 17:31
Hast du es übers Medizincontrolling geschafft oder wie ist es dir gelungen?

melissaZWEITAUSEND
29.08.2021, 17:47
Also ich werde bisschen mit Hochschulstart und meiner Uni rumdiskutieren und mit bisschen Glück sehen sie es so wie ich und bestätigen mir das schriftlich. Es ist wohl so, dass man dann, selbst wenn es später gerichtlich anders gesehen wird, somit auf der sicheren Seite ist. Nur wenn man sich wissentlich zu Unrecht als Erststudienbewerber bewirbt, darf man aufgrund arglistiger Täuschung bei der Immatrikulation wieder Exmatrikuliert werden.

Da du meinen Gedankengang ja verstanden hast und du dich gerade in der gleichen Situation befindest, kannst du ja auch gern dein Glück bei deiner Uni versuchen :)

Ähm es wäre glaube ich sinnvoller deine Energie in die Begründung für dein Zweitstudium zu stecken, anstatt in diesen Schwachsinn.

vsutedjo
29.08.2021, 20:34
@Krokodil97 wiss. Gründe, siehe einen Thread unter deinem ;) Bin aber auch kein BWL-Studi, mache aber auch grade den konsekutiven Master noch fertig.

Krokodil97
29.08.2021, 21:47
@melissaZWEITAUSEND warum denn Schwachsinn? :D Was stimmt deiner Meinung nach denn nicht an meiner Argumentation? Aber bitte schreib jetzt nicht auch, dass man mit dem Bachelor bereits einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss erlangt hat^^ Ich sehe mich halt im Recht :D Das mögen zwar viele hier anders sehen, aber bis auf vsutedjo hat keiner nen fundierten Grund genannt weshalb..

Ich habe mich dieses Semester auch schon für ein Zweitstudium für Medizincontrolling beworben, leider erfolglos. Hab vrmtl 4 Pkt bekommen +3 aus dem Bachelor. Ich würde ja sogar ein Praktikum im Medizincontrolling machen, wenn ich wüsste, dass ich dann auch rein komme. Brauche halt 7 Pkt + 3. Dafür wird mind. ein Praktikum Notwendig sein, aber wenn man meine Begründung dann trotzdem wieder ablehnt war das Praktikum halt komplett umsonst.

BTelnumero10
04.10.2023, 04:51
Hey, ich wollte mal nachfragen, ob es bei dir geklappt hat.

LG