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Krokodil97
23.08.2021, 22:00
Ich habe letztes Jahr meinen Bachelor in BWL gemacht und mache gerade meinen Master.

Das Studium gilt, da der Master auf dem Bachelor aufbaut, immer noch als Erststudium.

Wenn ich mich jetzt für Medizin bewerbe, muss ich mich dann für ein Zweitstudium bewerben, oder wäre das ein Doppelstudium und ich muss mich somit als Erststudent bewerben?

Viele Grüße

Krokodil

melissaZWEITAUSEND
23.08.2021, 22:09
Zweitstudium, weil Bachelor ein berufsqualifizierender Abschluss ist.

Und Medizin dann dein Zweitstudium wäre.

Krokodil97
23.08.2021, 23:31
Bist du dir sicher?

Ich habe es auch erst gedacht, aber ein konsekutiver Master gilt wohl immer noch als Erststudium, und wenn man parallel zum Erststudium ein anderes Studium aufnimmt, müsste dieses ja ebenfalls als Erststudium gelten. Macht ja keinen Sinn, dass man sich noch im Erststudium befindet und trotzdem parallel schon ein Zweitstudium beantragt.

Im Internet heißt es auch: "Wenn du bereits ein Masterstudium erfolgreich absolviert hast und dich anschließend dafür entscheidest ein weiteres Studium anzutreten, gilt dieses als Zweitstudium. Wenn du allerdings beispielsweise zwei Masterstudiengänge gleichzeitig studierst, werden beide als Erststudium angesehen."

davo
24.08.2021, 06:06
Ja, du musst in die Zweitstudienquote. Das ist ganz eindeutig. War bei etlichen Leuten hier im Forum so. Siehe auch https://hochschulstart.de/epaper/hilfe21-22/hinweise/index.html#p=20

vsutedjo
24.08.2021, 10:59
Hey:)
Sobald du beim Stichdatum bereits einen Abschluss hast (das ist auch dein Bachelor), musst du über die Zweitstudienquote. Studierst du dann GLEICHZEITIG zwei Fächer (zum Beispiel Master plus Medizin), gilt das als Doppelstudium. Ebenso würde es als Doppelstudium, aber nicht als Zweitstudium gelten, wenn du deinen Bachelor noch nicht abgeschlossen hast, und gleichzeitig Medizin studierst. Die beiden Begriffe sind quasi unabhängig voneinander.

Kurzum, hast du deinen Bachelor zur Bewerbung schon fertig=> Zweitstudiumsquote, falls nicht => ganz normale Abiturientenquote.

Krokodil97
24.08.2021, 12:41
Danke für die sehr konkreten Antworten.

Dennoch frage ich mich, ob das bisher nicht fälschlicher Weise so gehandhabt wurde. In einigen Prüfungsordnungen steht klar "Vorraussetzung für ein Zweitstudium ist ein abgeschlossenes Erststudium" Rein definitorisch kann man also doch dann kein Zweitstudium beginnen, wenn man sich noch im Erststudium befindet. Meiner Meinung nach gehen die ganzen Satzungen und Verordnungen garnicht konkret auf den Fall ein, was ist wenn man sich in einem konsekutiven Master Erststudium befindet und sich parallel für ein neues Studium bewirbt. Aber wenn dort steht, dass ein Erststudium abgeschlossen sein muss, ist das meiner Meinung nach mindestens eine Grauzone, wenn nicht sogar relativ eindeutig, dass man sich dann an den Unis mit entsprechender Ordnung trotzdem als Erststudent bewerben darf.

davo
24.08.2021, 12:48
Du HAST ein Erststudium abgeschlossen! Nämlich deinen Bachelor! Steht ja klar und deutlich auf der von mir verlinkten Hochschulstart-Seite.

Du beziehst dich auf was völlig anderes - nämlich dass der Förderungsanspruch mit dem Bachelor nicht beendet ist, man also bei einem konsekutiven Master weiter gefördert werden kann. Deshalb gilt ein konsekutiver Master nicht als Wechsel. Das ist aber eine ganz andere Thematik und hat mit der Zulassung zum Medizinstudium nichts zu tun.

vsutedjo
24.08.2021, 12:54
Ich glaube die Verwechslung kommt hier her:

Ein konsekutives Masterstudium gilt (v.a. für Krankenversicherung, Kindergeld etc. Belange) nicht als Zweitstudium, weil es sich direkt an das Erststudium (nämlich deinen Bachelor) anschließt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht automatisch, dass das konsekutive Masterstudium als Erststudium gilt!!

Dein Bachelorabschluss gilt aber für ALLE anderen Belange als ein Abschluss, d.h. alles andere als ein konsekutiver Masterstudium gilt so oder so als Zweitstudium, ergo auch das Medizinstudium, sobald du den ersten (Bachelor)Abschluss hast:)

Krokodil97
24.08.2021, 13:25
@davo wenn ich mein Erststudium angeblich abgeschlossen habe, warum gelte ich dann noch immer als Erststudent?

@vsutedjo das ist nicht ganz richtig ! ein Masterstudium gilt als Erststudium laut Bundesfinanzhof!

Also muss mMn auch jedes Studium was man parallel absolviert als Erststudium gelten. Denn man kann ja nicht Erst und Zweitstudent zugleich sein! Von dem Status hängt ja auch ab was man steuerlich geltend machen darf usw.

Krokodil97
24.08.2021, 13:26
Hier der Beschluss vom Bundesfinanzhof: https://visiotax.de/master-studium-als-erst-oder-als-zweitstudium/

Krokodil97
24.08.2021, 14:13
Meiner Meinung nach wurde dieser Sachverhalt bisher tatsächlich immer falsch bewertet. Ich lasse mich aber auch gern korrigieren. Bei quasi allen Unis steht in den entsprechenden Verordnungen mehr oder weniger "Um ein Zweitstudium handelt es sich, wenn das Erststudium innerhalb der Bewerbungsfrist abgeschlossen wurde." Da aber ein konsekutives Masterstudium laut Bundesfinanzhof als Erststudium gilt, ist dieses doch noch nicht abgeschlossen und daher muss man sich als Erststudent bewerben.

Zumindest ist das der Fall wenn man sich direkt bei den Unis bewirbt. Ob das bei einer Bewerbung bei Hochschulstart anders ist, weiß ich nicht. Aber eigentlich darf Hochschulstart ja nicht die Zulassungsordnungen der Unis aushebeln, oder? Bei der Frage wie sich die Quoten zusammensetzen ist ja letztlich auch die Ordnung der jeweiligen Uni ausschlaggebend.

Viele Grüße

Krokodil

davo
24.08.2021, 15:53
Der Master mag als Erststudium zählen. Aber das Medizinstudium eben nicht.

Nefazodon
24.08.2021, 16:30
Ich lasse mich aber auch gern korrigieren.

Krokodil

Sprachs und lässt sich nicht korrigieren. :-D:-oopss

Sorry, aber da dein Bachelor ein erster Abschluss ist, zählt das Medizinstudium, welches nicht auf deinen Bachelor aufbaut, dann als Zweitstudium.
Nur ein konsekutiver Master würde als weitere Qualifikation innerhalb deines ersten Studiums zählen...Du baust praktisch die Güte deines ersten Abschlusses aus.

Krokodil97
25.08.2021, 00:20
Ich lasse mich schon korrigieren, nur verweist ihr ja auf keinerlei offizielle Studienordnungen, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches. Ihr behauptet nach einem Bachelorabschluss ist ein neu aufgenommenes grundständiges Studium zwangsläufig ein Zweitstudium - Woher nehmt ihr diese Behauptung? Hören Sagen?

In vielen Studienverordnungen steht schwarz auf weiß geschrieben, dass man erst dann als Zweitstudent gilt, wenn man das Erststudium abgeschlossen hat.

In diesem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/konsekutives-masterstudium-ist-teil-der-erstausbildung_166_329130.html

heißt es: "Der erste berufsqualifizierende Abschluss führt daher nicht zum Abschluss der Erstausbildung, wenn er sich als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt. [...] Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Denn das Masterstudium des S steht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorangegangenen Bachelorstudiengang. Es baut auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf (sog. konsekutives Masterstudium)"

Bedeutet man hat, insofern man sich in einem konsekutiven Master befindet seine Erststudium noch nicht abgeschlossen. Und das wiederum bedeutet man darf sich nicht als Zweitstudienbewerber bewerben sondern muss sich als Erststudienbewerber bewerben!

Krokodil97
25.08.2021, 00:26
Sprachs und lässt sich nicht korrigieren. :-D:-oopss



Schon lustig diese Arroganz über mich in der 3. Person zu sprechen, aber selbst bist du offensichtlich leider nicht mal in der Lage den Sachverhalt zu erkennen, obwohl dieser ja sogar recht eindeutig ist.

Kandra
25.08.2021, 07:44
Ich lasse mich schon korrigieren, nur verweist ihr ja auf keinerlei offizielle Studienordnungen, Gerichtsbeschlüsse oder ähnliches. Ihr behauptet nach einem Bachelorabschluss ist ein neu aufgenommenes grundständiges Studium zwangsläufig ein Zweitstudium - Woher nehmt ihr diese Behauptung? Hören Sagen?

In vielen Studienverordnungen steht schwarz auf weiß geschrieben, dass man erst dann als Zweitstudent gilt, wenn man das Erststudium abgeschlossen hat.

In diesem Gerichtsurteil vom Bundesfinanzhof

https://www.haufe.de/steuern/rechtsprechung/konsekutives-masterstudium-ist-teil-der-erstausbildung_166_329130.html

heißt es: "Der erste berufsqualifizierende Abschluss führt daher nicht zum Abschluss der Erstausbildung, wenn er sich als integrativer Bestandteil eines einheitlichen Ausbildungsgangs darstellt. [...] Diese Voraussetzungen sind hier gegeben. Denn das Masterstudium des S steht in einem engen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang zum vorangegangenen Bachelorstudiengang. Es baut auf dem vorherigen Bachelorstudiengang auf (sog. konsekutives Masterstudium)"
Snz
Bedeutet man hat, insofern man sich in einem konsekutiven Master befindet seine Erststudium noch nicht abgeschlossen. Und das wiederum bedeutet man darf sich nicht als Zweitstudienbewerber bewerben sondern muss sich als Erststudienbewerber bewerben!

Wenn du dieser Meinung bist, dann mache das so und bewerbe dich ganz normal. Darfst auch gerne klagen, viel spaß! Sag uns dann Bescheid wie es gelaufen ist.
Ich bin übrigens ein B.Eng. und auch über die Zweitstudiumsquote ins Medizinstudium gekommen.

Ragtl
25.08.2021, 08:11
Beispielsweise gilt hier überall der erworbene Hochschulabschluss als Voraussetzung für ein Zweitstudium:

https://uni-tuebingen.de/studium/bewerbung-und-immatrikulation/sonderfaelle-bewerbung/zweitstudium/
https://www.fu-berlin.de/studium/information_a-z/zweitstudium.html
https://www.uni-luebeck.de/studium/bewerbung/zweitstudium.html

vsutedjo
25.08.2021, 10:14
@Krokodil97, gut gemeinter Rat: Frag doch einfach direkt Hochschulstart und/oder die entsprechende Uni, die du im Visier hast. Damit tust du glaub ich allen hier und dir selbst einen Gefallen und hast es dann schwarz auf weiß. Ich wäre allerdings an deiner Stelle vorsichtig damit, mich einfach so auf einen Erststudiumsplatz zu bewerben, wenn du eventuell doch über die Zweitstudi-Quote müsstest, denn dann könnten sie dir die Zulassung nachträglich absagen aufgrund von Falschangaben (dazu gab's früher schon Diskussionen im Forum). Viel Erfolg

Krokodil97
26.08.2021, 15:51
Also ich habe von Unis die Aussage bekommen, dass man sich, so lange man das Erststudium noch nicht abgeschlossen hat (und das ist seit dem Urteil des Bundesfinanzhofs erst mit Abschluss des konsekutiven Masters, insofern der direkt aufgenommen wurde), als Erststudienbewerber auf andere Studiengänge bewerben darf/muss.

Von Hochschulstart habe ich nur die Standardantwort "Nach abgeschlossenen Bachelor ist man Zweitstudienbewerber." erhalten. Das stimmt ja auch, weil man mit einem abgeschlossenen Bachelor das Erststudium regulär beendet. Aber eben nicht wenn man direkt einen konsekutiven Master aufnimmt (siehe Urteil). Es gibt keinen Grund, weshalb das bei Hochschulstart für die Medizinstudienplätze anders sein soll als bei den Unis für alle anderen Studienfächer. Beide Vergabeverfahren basieren auf den Hochschulzulassungsverordnungen der Bundesländer.

vsutedjo
26.08.2021, 16:22
Hat die Uni das mit dem konsekutiven Master wörtlich bestätigt oder nur generisch gesagt, dass man als Erststudienbewerber gilt, wenn man das Erststudium nicht abgeschlossen hat? Falls nein, frage das mal explizit nach, du kannst ihnen den Link mit dem Urteil ja mit schicken. Das wäre kurios.