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freak1
29.08.2021, 02:07
Ich finde richtig Rufbereitschaft ist z.B. Organentnahmedienst. Der wird tatsächlich nur selten gebraucht.

bipoka
29.08.2021, 11:09
In den Gesetzen steht nix von 20 Minuten. Tatsache ist: ich kenne Hintergrund-Bereitschaftsdienst der zu Hause schläft. Ist so. Mag in deiner Welt die Ausnahme sein, gibt es aber. Und auch die Zeitvorgaben dort sind variabel, falls überhaupt vorhanden..

Das ist alles durchgeurteilt. Die 20 Min. stehen in nem Urteil zu Rufbereitschaft und Bereitschaft. 20 Min ist nur mit Bereitschaft vereinbar.
Bei Rufbereitschaft sind es 30-45Min. Auch die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft, Bereitschaft (inkl.) sind ebenso gesetzlich festgelegt. Da kann man's nicht nach Gutherrenart festlegen. Iss wie das Reinheitsgebot fürs Bier.

Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?

Wenn ich die das Häusle direkt nebens KH baue und dann nur 10 Min in die Klinik brauche, der DECT Empfang vllt noch im Schlafzimmer ist (Kein Muss, kann man aufs Handy umleitlen), kann man auch Bereitschaft von zu Hause machen.
Hatte Kollegen, die im Wohnheim, das einen Steinwurf vom Dienstzimmer entfernt war, gewohnt haben und die haben auch immer "zu Hause" geschlafen

bipoka
29.08.2021, 11:14
Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?


Also der tödliche Verkehrsunfall auf dem Arbeitsweg zum Diensteinsatz in der Rufbereitschaft mit 20 Min.

FirebirdUSA
29.08.2021, 19:47
Das ist alles durchgeurteilt. Die 20 Min. stehen in nem Urteil zu Rufbereitschaft und Bereitschaft. 20 Min ist nur mit Bereitschaft vereinbar.
Bei Rufbereitschaft sind es 30-45Min. Auch die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft, Bereitschaft (inkl.) sind ebenso gesetzlich festgelegt. Da kann man's nicht nach Gutherrenart festlegen. Iss wie das Reinheitsgebot fürs Bier.

Und wehe es kommt zu ne Schade. z.B. Gyn-Oberarzt macht Rufbereitschaft von zu Hause, soll innerhalb von 20 Min im KH sein, hat tödlichen Verlehrsunfall. Wer glaubscht hat an die Witwe gezahlt?

Wenn ich die das Häusle direkt nebens KH baue und dann nur 10 Min in die Klinik brauche, der DECT Empfang vllt noch im Schlafzimmer ist (Kein Muss, kann man aufs Handy umleitlen), kann man auch Bereitschaft von zu Hause machen.
Hatte Kollegen, die im Wohnheim, das einen Steinwurf vom Dienstzimmer entfernt war, gewohnt haben und die haben auch immer "zu Hause" geschlafen

Könnten wir das dann in einen extra Thread verschieben? Das mit den 20min max. im BD würde mich interessieren. Bei uns gibt es BD bei sem man z.T. nach Hause gehen darf mit ok CA.

bipoka
29.08.2021, 21:33
Könnten wir das dann in einen extra Thread verschieben? Das mit den 20min max. im BD würde mich interessieren. Bei uns gibt es BD bei sem man z.T. nach Hause gehen darf mit ok CA.

da findste da massig Urteile über eine Google Suche. Beim besser bezahlten Bereitschaftsdienst bestimmt der AG deinen Aufenthaltsort. Bei der Rufbereitschaft kannst du deinen Aufenthaltsort frei wählen in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort. Der Chef tut dir damit ne Gefallen dir zu erlauben zu Haus zu schlafen.

anignu
30.08.2021, 00:03
Auch die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft, Bereitschaft (inkl.) sind ebenso gesetzlich festgelegt.
Bitte google das doch mal für mich... ich schaff es nicht. Ich komme immer nur auf solche Urteile die sagen dass das individuell betrachtet werden muss. Aber du sagtest "Gesetz"? Welches denn? Paragraph? Absatz?

Bei der Rufbereitschaft kannst du deinen Aufenthaltsort frei wählen in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort.
Und wo steht das? Also wenn ich jetzt beispielweise 1h einfach pendeln darf/muss jeden Tag um in die Klinik zu kommen, dann muss ich mir für die Rufbereitschaft ein extra Zimmer oder eine Wohnung suchen die näher am Krankenhaus ist damit ich die 45min schaffe? Gibt es dazu auch Urteile? Oder Gesetze? Und Urteile vom BGH oder so?

@Feuerblick: dann trenn die Sachen gerne ab. Solche Behauptungen a la "da gibt es ein Gesetz" würde ich ungern als Schlusssatz zu so einem Thema stehen lassen. Da will ich schon wissen wie dieses Gesetz lautet...

bipoka
30.08.2021, 19:27
Bitte google das doch mal für mich... ich schaff es nicht. Ich komme immer nur auf solche Urteile die sagen dass das individuell betrachtet werden muss. Aber du sagtest "Gesetz"? Welches denn? Paragraph? Absatz?


Ja mei, googln wir's.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/14012019_OnePager_Bereitschaftsdienst.pdf

"Ob und in wel*chem Um*fang Be*reit*schafts*dienst*zei*ten ge*rin*ger als die Vol*l*ar*beit bzw. re*guläre Dienst*zei*ten vergütet wer*den, ist ent*we*der von den Re*ge*lun*gen des Ar*beits*ver*trags abhängig (was sel*ten vor*kommt) oder (im Re*gel*fall) von ei*nem auf das Ar*beits*verhält*nis an*wend*ba*ren Ta*rif*ver*trag oder aber von den für das Ar*beits*verhält*nis gel*ten*den Ar*beits*ver*trags*richt*li*ni*en (AVR) (in kon*fes*sio*nell ge*bun*de*nen Ein*rich*tun*gen). "
https://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Bereitschaftsdi enst.html

Sonst wird doch jeder Geier nur noch Rufbereitschaft anordnen, umsch zu spaon. Noa, iss ein Tarufvertrag im öffentlich Dienst. Privat mags anders sein
Ganz schoan viel zu lese für ne Mediziner-Chirurg. Ich würds de Juriste ueberlasse.




Und wo steht das? Also wenn ich jetzt beispielweise 1h einfach pendeln darf/muss jeden Tag um in die Klinik zu kommen, dann muss ich mir für die Rufbereitschaft ein extra Zimmer oder eine Wohnung suchen die näher am Krankenhaus ist damit ich die 45min schaffe? Gibt es dazu auch Urteile? Oder Gesetze? Und Urteile vom BGH oder so?


Keene Lust selbst zu schaun, sowas. Das ist was für die Juristerei und die Winkeladvokaten, und das ist immer noch besser als Zauberlehrling zu werden und übers Gesetz zu stehn zu wolle.

https://openjur.de/u/685854.html
https://books.google.de/books?id=69sMEAAAQBAJ&pg=PT1927&lpg=PT1927&dq=Urteil+vom+16.10.2013+bereitschaft&source=bl&ots=IrnhMJ-rQ2&sig=ACfU3U1Hq8wCK6Uw5DTf5SfUgNGy12M2lQ&hl=de&sa=X&ved=2ahUKEwjisJGhrNnyAhWGCuwKHePADJEQ6AF6BAgNEAM#v =onepage&q=Urteil%20vom%2016.10.2013%20bereitschaft&f=false

"Er muss lediglich seine Erreichbarkeit sicherstellen. Von einer solch weitgehenden Freiheit der eigenen Freizeitgestaltung geht das BAG bislang jedenfalls dann aus, wenn das Zeitfenster, innerhalb dessen sich der Arbeitnehmer im Falle eines Abrufes am Arbeitsort einzufinden hat, bei mindestens 45 Minuten liegt (vgl. BAG v. 11.07.2006 – 9 AZR 519/05; v. 22.01.2004 – 6 AZR 543/02)."
https://blog.esche.de/artikel/laeuft-die-uhr-oder-laeuft-sie-nicht-eugh-zum-arbeitszeitbegriff-mit-blick-auf-bereitschaftsdienst-und-rufbereitschaft/




@Feuerblick: dann trenn die Sachen gerne ab. Solche Behauptungen a la "da gibt es ein Gesetz" würde ich ungern als Schlusssatz zu so einem Thema stehen lassen. Da will ich schon wissen wie dieses Gesetz lautet...
[/QUOTE]
Du kannst dich schon ein bisl selbst informiere. Kennst kein nette Dame in der Rechtsabteilung oder Verwaltung im KH und da dann mal frage. Jetzt sind wir wirklich off-topic.

bipoka
30.08.2021, 19:39
Bitte google das doch mal für mich

ich habe den Eindruck, dass die Vertiefung des Themas nicht erwünscht ist (Beiträge werden vor Veröffentlichung überprüft usw). Es ist jedoch sehr einfach das nachzuschauen. Du kannst neben Google (am einfachsten), beim Personalrat fragen, bei der Verwaltung oder der Rechtsabteilung, oder einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.

anignu
30.08.2021, 23:25
ich habe den Eindruck, dass die Vertiefung des Themas nicht erwünscht ist (Beiträge werden vor Veröffentlichung überprüft usw). Es ist jedoch sehr einfach das nachzuschauen.
Also lassen wir es so stehen, dass du keine Quelle nennen kannst. Ok.

Ich fasse zusammen:
bipoka behauptet dass die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft gesetzlich festgelegt sei, kann aber keine Quellen nennen. Mir würde es wirklich um die Prozente gehen, das ist für mich spannend.
bipoka behauptet dass bei der Rufbereitschaft der Aufenthaltsort frei gewählt werden kann in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort, kann hier aber auch keine Quellen nennen. Also speziell um dieses 45 Minuten würde es mir gehen.

Passt. Dann kommen wir auf meinen bisherigen Stand. Dass in Gerichtsurteilen die Arbeitsbelastung in der Rufbereitschaft immer sehr individuell betrachtet werden muss und es eben KEINE gesetzliche Regelung gibt. Und dass wenn der Arbeitnehmer 1h weg wohnt und der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnet, der Arbeitgeber damit rechnen muss dass es 1h dauert. Und wenn der AG das nicht will dann muss der AG eine andere Dienstform anordnen. Rein das Problem des AG und nicht des AN. Und auch hier gibt es eben keine gesetzliche Regelung dass eine Rufbereitschaft immer so und so lang dauern darf.

bipoka
31.08.2021, 07:33
Also lassen wir es so stehen, dass du keine Quelle nennen kannst. Ok.

Ich fasse zusammen:
bipoka behauptet dass die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft gesetzlich festgelegt sei, kann aber keine Quellen nennen. Mir würde es wirklich um die Prozente gehen, das ist für mich spannend.
bipoka behauptet dass bei der Rufbereitschaft der Aufenthaltsort frei gewählt werden kann in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort, kann hier aber auch keine Quellen nennen. Also speziell um dieses 45 Minuten würde es mir gehen.

Passt. Dann kommen wir auf meinen bisherigen Stand. Dass in Gerichtsurteilen die Arbeitsbelastung in der Rufbereitschaft immer sehr individuell betrachtet werden muss und es eben KEINE gesetzliche Regelung gibt.

Ich habe einen Beitrag verfasst und er wurde nicht freigeschaltet. Deine Behauptungen sind falsch.
hier stehen deine Prozente.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/14012019_OnePager_Bereitschaftsdienst.pdf
https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/artikel/zwei-paar-stiefel-bereitschaftsdienst-und-rufbereitschaft

bipoka
31.08.2021, 07:35
Hier deine Tipps für die 45 Min
https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_1.pdf

bipoka
31.08.2021, 07:36
Passt. Dann kommen wir auf meinen bisherigen Stand. Dass in Gerichtsurteilen die Arbeitsbelastung in der Rufbereitschaft immer sehr individuell betrachtet werden muss und es eben KEINE gesetzliche Regelung gibt. Und dass wenn der Arbeitnehmer 1h weg wohnt und der Arbeitgeber Rufbereitschaft anordnet, der Arbeitgeber damit rechnen muss dass es 1h dauert. Und wenn der AG das nicht will dann muss der AG eine andere Dienstform anordnen. Rein das Problem des AG und nicht des AN. Und auch hier gibt es eben keine gesetzliche Regelung dass eine Rufbereitschaft immer so und so lang dauern darf.

Nein wird es eben nicht. Mehrere Urteile und Tarifverträge lassen hier keine individuelle Entscheidungsfindung zu. Wäre ja auch total praktisch: 60% der Zeit Arbeit und ich zahle es als "Rufbereitschaft". Als Arbeitgeber wäre es für mich ein Traum...

bipoka
31.08.2021, 07:44
bipoka behauptet dass bei der Rufbereitschaft der Aufenthaltsort frei gewählt werden kann in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort, kann hier aber auch keine Quellen nennen. Also speziell um dieses 45 Minuten würde es mir gehen.


https://newsletter.vaa.de/ausgabe-012009/rufbereitschaft-oder-bereitschaftsdienst/

hier nochmal ein Urteil, warum Rufbereitschaft nicht innerhalb von 15-20 Min. sein kann...wurde übrigens alles zurückgezahlt

Feuerblick
31.08.2021, 08:23
ich habe den Eindruck, dass die Vertiefung des Themas nicht erwünscht ist (Beiträge werden vor Veröffentlichung überprüft usw). Es ist jedoch sehr einfach das nachzuschauen. Du kannst neben Google (am einfachsten), beim Personalrat fragen, bei der Verwaltung oder der Rechtsabteilung, oder einen Anwalt für Arbeitsrecht fragen.
Die Beiträge werden nicht „überprüft“ (dafür haben wir einfach nicht genug Zeit - auch wenn es manchmal besser wäre) sondern die Software schaltet manche Beiträge einfach nicht sofort frei. Warum auch immer… Einfach bisschen abwarten, ggf. freundlich bei uns Moderatoren nachfragen und schon läuft das. Das ist besser als zu spekulieren, es werde was „nicht gewünscht“.

bipoka
31.08.2021, 08:45
Die Beiträge werden nicht „überprüft“ (dafür haben wir einfach nicht genug Zeit - auch wenn es manchmal besser wäre) sondern die Software schaltet manche Beiträge einfach nicht sofort frei. Warum auch immer… Einfach bisschen abwarten, ggf. freundlich bei uns Moderatoren nachfragen und schon läuft das. Das ist besser als zu spekulieren, es werde was „nicht gewünscht“.

Ahja, jetzt ist der Beitrag erschienen. Allerdings ist die Schrift verhunzt.

Und nochmal ein Urteil zur Rufbereitschaft innerhalb von 20 Min.:
In dem Fall, den das Bundesarbeitsgericht am 31. Januar 2002 entschieden hat, ging es um einen Krankenpfleger im Funktionsbereich Anästhesie, für den die Klinik Rufbereitschaft angeordnet hatte mit der Auflage, die Arbeit innerhalb von 20 Minuten nach Abruf aufzunehmen. Er benötigte jedoch für den Weg von der Wohnung zur Klinik 25 bis 30 Minuten und konnte sich daher während der Rufbereitschaft nicht zu Hause aufhalten, wenn er der Anweisung Folge leisten wollte, sondern musste diese Zeiten bei Freunden verbringen, die näher an der Klinik wohnten. Zu einer Änderung war die Klinik nicht bereit. Der Kläger meinte, durch die Zeitvorgabe von 20 Minuten greife die Klinik unzulässig in sein Recht zur freien Bestimmung des Aufenthaltsortes während der Rufbereitschaft ein. Dem folgte das BAG mit der Begründung, dass der Pfleger bei einer Zeitvorgabe von 20 Minuten faktisch gezwungen sei, sich in unmittelbarer Nähe der Klinik aufzuhalten, um die Arbeit bei Bedarf fristgerecht aufnehmen zu können. Dies sei mit dem Wesen der Rufbereitschaft nicht zu vereinbaren. In einem solchen Fall müsse die Klinik statt der kostengünstigeren Rufbereitschaft den kostenaufwendigeren Bereitschaftsdienst anordnen. Die Wegezeit zwischen Wohnung und Klinik kann sich also auf die Art der Bereitschaft auswirken.
https://www.aerzteblatt.de/archiv/148416/Arbeitsrecht-Gleiche-Bereitschaftszeit-unterschiedliche-Verguetung

Und noch ein Urteil zur Rufbereitschaft, hier sollte nämlich die Arbeit eine Ausnahme sein. Wie man sieht: Wer Bereitschaftsdienste zu Rufbereitschaften macht als AG wegen deutlich mehr anfallender Arbeit, der darf im schlimmsten Fall nachzahlen.
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/122442/Aerztliche-Hintergrunddienste-sind-nicht-als-Bereitschaft-zu-vergueten

Feuerblick
31.08.2021, 09:20
Die verhunzte Schrift liegt nicht an uns…

bipoka
31.08.2021, 10:37
Die verhunzte Schrift liegt nicht an uns…

So hab ich es nicht geschrieben...seis drum

bipoka
31.08.2021, 10:52
Also speziell um dieses 45 Minuten würde es mir gehen.


https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_1.pdf

Bittschön nochmal.

anignu
31.08.2021, 15:13
Ich zieh das Thema jetzt mal hier rein nachdem es die Mods zu sehr stört im anderen Thread ich aber nicht der Meinung bin dass dies geklärt ist...


bipoka behauptet dass die Arbeitsbelastung in % zu Rufbereitschaft gesetzlich festgelegt sei, kann aber keine Quellen nennen. Mir würde es wirklich um die Prozente gehen, das ist für mich spannend.

Ich habe einen Beitrag verfasst und er wurde nicht freigeschaltet. Deine Behauptungen sind falsch.
hier stehen deine Prozente.
https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202019/14012019_OnePager_Bereitschaftsdienst.pdf
https://www.caritas.de/neue-caritas/heftarchiv/jahrgang2014/artikel/zwei-paar-stiefel-bereitschaftsdienst-und-rufbereitschaft
Ok, dann nochmal: das sind Prozente für den Bereitschaftsdienst. Und auch nur für die Einstufung. Das hat nichts mit Gesetzen zu tun sondern mit Tarifverträgen.
Ich frag also nach einem Gesetz indem Prozente für Rufbereitschaft steht und du bringst Tarifverträge her in denen Prozente für Bereitschaftsdienst stehen. Verstehst du den Unterschied? Kannst du nun Prozente für Rufbereitschaft nennen?

bipoka behauptet dass bei der Rufbereitschaft der Aufenthaltsort frei gewählt werden kann in einem gewissen Radius, bis ca. 45 Min entfernt vom Arbeitsort, kann hier aber auch keine Quellen nennen. Also speziell um dieses 45 Minuten würde es mir gehen.

Hier deine Tipps für die 45 Min
https://www.arbeitszeitberatung.de/fileadmin/rechtstipps/Rechtstipps_Rufbereitschaft_1.pdf
Hier gebe ich zu dass du es immerhin geschafft hast eine Quelle zu benennen mit drei Urteilen:
- ein Urteil dass 30 Minuten in der Rufbereitschaft ok sind
- ein Urteil in dem es bei zur Verfügungstellung einer kostenlosen Wohnung dann noch um die Diskussion der 45 Minuten ging in einem Bereich außerhalb der Medizin. Spannend. Also könnte ich eine kostenlose Wohnung verlangen?
- ein Urteil sogar in der Medizin in der der AG Bereitschaftsdienst statt Rufbereitschaft anordnete damit die vom AG zu erfüllende Vorgabe von 45min zu erfüllen ist. Das kannte ich schon.
Aber auch hier: "Nach diesen Urteilen dürfte somit bei Rufbereitschaft eine Reaktionszeitvorgabe zwischen 30 und 45 Minuten im Einklang mit den Vorstellungen des BAG sein. Wie es im konkreten Fall entscheiden würde, bleibt, wie erwähnt, offen."
Festgelegt ist somit noch gar nichts. Und es bleibt weiterhin die Frage nach der Schuldigkeit. Liegt es in der Bringschuld des AN wenn der AN weiter als 45min weg wohnt auf seine Kosten sich eine Wohnung zu besorgen? Oder ist es das Problem des AG und der AG muss dann Bereitschaftsdienst anordnen? Wie gesagt, das sind für mich so Themen die einfach noch nicht geklärt sind.

Das Problem ist immer im Detail und das sind auch grad die großen Diskussionen im Hintergrund. Da weiß ich jetzt nicht wie weit du da drin bist in dem Thema...
Quelle https://www.mds-ev.de/fileadmin/dokumente/Publikationen/GKV/Krankenhaus/BGL_OPS_210528.pdf
da geht es drum dass zur Abrechnung bestimmter Komplexcodes (finanziell für Krankenhäuser hochinteressant) eine Facharztverfügbarkeit innerhalb von maximal 30 Minuten sichergestellt werden darf/soll/muss. Z.B. Seite 27
Es wird für Krankenhäuser daher zunehmend spannend dass ein Zeitraum von maximal 30Minuten eingehalten wird. Krankenhäuser versuchen diese Zeitvorgabe dann wiederum an die AN weiterzureichen zum Beispiel in der Form dass AN eine Nebenabrede unterschreiben sollen in denen sie garantieren dass sie diese 30 Minuten einhalten. Der Marburger Bund wiederum informiert seine Mitarbeiter dass sie dies nicht einfach so unterschreiben sollen sondern erst juristisch überprüfen lassen sollen etc...

Also das BAG hat 45 Minuten als ok bewertet, aber die Krankenhäuser wollen verpflichtende 30 Minuten. Gibt also noch mehr Fälle. Was ist wenn ich 50 Minuten weg wohn. Ist es dann mein Problem, muss mir der AG eine Wohnung zur Verfügung stellen oder muss er BD anordnen? Und wenn ich 35 Minuten weg wohn und die Komplexcodes abgerechnet werden sollen, wie sieht es dann aus? Usw. usw...

FirebirdUSA
31.08.2021, 15:50
Danke anigu!