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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Beschäftigungsverbot und KV-Förderung



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Pralinchen
13.09.2021, 00:49
Schönen guten Abend,
Ich befinde mich in einer für mich aktuell noch komplett unübersichtlichen Situation und suche Rat. Folgende Situation: ich bin als Weiterbildungsassistent in einer Praxis angestellt, bekomme dort den KV-Förderbetrag als Gehalt ausgezahlt. Nun bin ich schwanger, mir wurde ein ärztliches Beschäftigungsverbot ausgestellt welches ich in völliger Erschöpfung dankend annahm. Nun flatterte bei mir die Info meines Arbeitsgebers über Beendigung des Arbeitsverhältnisses ein, damit endet die Gehaltsfortzahlung und automatisch auch der Arbeitsvertrag und ich bin von jetzt auf gleich arbeitslos. Das hat neben der aktuellen akuten Situation auch zur Folge dass das Elterngeld bedeutend geringer ausfällt. Falle ehrlich gesagt aus allen Wolken, arbeite noch nicht sehr lange was bedeutet dass es sich nahezu um die Minimalsätze handelt. Ich bin davon ausgegangen dass das Gehalt iR des beschäftigungsverbots vom Arbeitsgeber in voller Höhe vorgeschossen und dann von meiner Krankenkasse übernommen wird. Gibt es jemanden der sich in einer ähnlichen Situation befand oder jemanden der einen guten Rat hat? Herzliche Grüße

McBeal
13.09.2021, 04:44
Weshalb wurde das Arbeitsverhältnis beendet? Hattest Du einen befristeten Vertrag, der jetzt endet? Dann ist es natürlich beendet.
Kündigung in der Schwangerschaft ist nicht erlaubt.
Ich frage gleich mal meine Kollegin, die ist auch während der Praxiszeit mit dem letzten Kind schwanger geworden und ins BV gegangen.
Alles Gute!

LG
Ally

Pralinchen
13.09.2021, 05:24
Liebe Ally, das dachte ich so auch aber ich habe einen Abschnitt in meinem Arbeitsvertrag gefunden der besagt: „Die Zuschussgewährung ( der KV) ist Bedingung für die Durchführung der Weiterbildung“. Nun endet die Bezuschussung durch die KV mit der Schwangerschaft/ dem Beschäftigungsverbot und damit wohl auch der ganze Arbeitsvertrag. Damit hatte ich nicht gerechnet! Danke, das wäre toll wenn du deine Kollegin mal fragen würdest!

vanilleeis
13.09.2021, 05:28
Für die Durchführung der Weiterbildung! Nicht das Beschäftigungsverhältnis. Nimm Dir sofort einen Anwalt für Arbeitsrecht und erhebe Kündigungsschutzklage. Das wird Dein AG nicht durchkriegen

Und der KV würde ich den Vorgang melden. Das geht ja gar nicht

Pralinchen
13.09.2021, 06:05
Liebe Vanilleeis,vielen danke für deinen Rat. Die KV hatte ich angerufen, die Dame meinte „ mit dem Beschäftigungsverbot endet unsere Zuständigkeit, den Rest klären sie mit ihrem Arbeitgeber- das geht uns nichts an“
Ja, das werde ich wohl echt machen müssen.
Liebe Grüße

*milkakuh*
13.09.2021, 08:16
Eigentlich darf einem durch ein Beschäftigungsverbot kein Nachteil entstehen.
Es ist so wie du es gesagt hast. Der Arbeitgeber muss das Gehalt vorschießen (Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate vor Konzeption inkl. Zulagen, exkl. Sonderzahlungen) und bekommt dies von der Krankenkasse erstattet. Das Elterngelt berechnet sich dann ganz normal an diesem Gehalt.
Ich würde auch schnellst möglichst einen Anwalt kontaktieren und Kündigungsschutzklage einreichen. Ggf. kannst du das über die Anwälte der Gewerkschaft machen, falls du Mitglied bist.
Halte uns doch bitte auf dem Laufenden, wie die Sache ausgeht. Ist sicher auch für zukünftige Kolleg:innen interessant.

In jedem Fall alles Gute für dich und die Schwangerschaft!

epeline
13.09.2021, 08:20
Wow, das ist echt krass.
Schließe mich den anderen an. Unbedingt einen Anwalt nehmen und Meldung an die KV! Und auch an die LÄK, damit die mal wissen, was sie da so für Ausbilder haben

Pralinchen
13.09.2021, 09:56
Danke für eure netten Nachrichten. Ein kurzes Update: habe heute morgen einen Telefontermin mit einem Arbeitsrechtsanwalt vom Marburger Bund gehabt. Auch dieser geht davon aus dass das nicht rechtens sei. Er erhebt schnell schriftlich Einspruch und ggf Klage. Er geht von einer gerichtlichen Auseinandersetzung aus. Ich berichte gerne weiter. Liebe Grüße

epeline
13.09.2021, 10:16
Drücke dir fest die Daumen.
Ich hoffe, diese Praxis bekommt keine WBE mehr. Das ist ja wirklich unter aller Kanone

Salzi19
13.09.2021, 11:28
Das ist ja wirklich unglaublich :-keule ich drücke dir die Daumen und schicke eine Portion gute Nerven für die kommende Auseinandersetzung!

Mano
13.09.2021, 12:02
Und dann wundern sich noch manche, warum die Geburtenraten in Deutschland - insb. unter Akademikern - so niedrig ist...

ehem-user-25-04-2022-1131
13.09.2021, 12:42
Bist du beim Marburger Bund ? Dann würde ich deren Rechtsabteilung kontaktieren :)

LG

Feuerblick
13.09.2021, 13:33
Hat sie doch…

Arrhythmie
13.09.2021, 14:52
Das ist wie schon gesagt nicht rechtens.

Da hat der AG schon verloren, so einfach kann man eine Schwangere nicht kündigen. Ich bin auch seit Bekanntgabe im BV (allerdings nicht ärztliches, sondern betriebliches).

Mein AG ist zum Glück nicht so arschig und trägt es mit Fassung und Würde.

Listerien
15.09.2021, 10:17
Hier ist noch kurze Meldung.
Meine Partnerin haben ihr bei solchen Angelegenheiten wie bereit oben angegeben die Marburger Bund Rechtsanwälte sehr unterstützt, vielleicht wäre das für dich eine gute Adresse.

Feuerblick
15.09.2021, 10:43
Hier ist noch kurze Meldung.
Meine Partnerin haben ihr bei solchen Angelegenheiten wie bereit oben angegeben die Marburger Bund Rechtsanwälte sehr unterstützt, vielleicht wäre das für dich eine gute Adresse.
Sag mal… lest ihr alle die Beiträge der TE nicht? Sie HAT sich an den Marburger Bund gewandt und wird von dort unterstützt.

Anne1970
15.09.2021, 12:52
Man kann es nicht genug betonen: auch für Angestellte im ambulanten/ niedergelassenem Bereich ist eine MB- Mitgliedschaft überaus sinnvoll! :grins:

Feuerblick
15.09.2021, 14:32
Schon klar, Schätzelein :-))

Anne1970
15.09.2021, 21:54
:grins:

anignu
15.09.2021, 22:01
Könnten die Mods jetzt bitte wieder zum Thema zurückkommen ;-)