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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ärzteversorgung Schock-Rechnung nach 3 Jahren?



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wapp123
17.10.2021, 14:02
Hallo, ich bin ein ausländischer Assistenzarzt im 6. Jahr der Weiterbildung. Bin seit 3 Jahren in Deutschland (war davor in der Schweiz). Als ich in dem neuen Krankenhaus mit der Beschäftigung begonnen habe, wurde mir nicht vollständig erzählt über die Pflichtanmeldung bei der Ärzteversorgung. Es wurde mir in 3 Jahren nur ab und zu von der Verwaltung erinnert, dass der Antrag für die Befreiung aus der deutschen Rentenversicherung noch aussteht. Es wurde mir auch gar nicht erzählt, dass ich die Beiträge doppelt bezahlt hätte.

Nun habe ich nach 3 Jahren der Befreiungsantrag gestellt, und nach 3 Jahren dass ich jedem Monat die deutsche Rentenversicherung bezahlt habe, habe ich nun die ausstehenden Beiträge von der Ärzteversorgung bekommen. Die Beiträge sind nun bei 30.000€. Ich finde das, ehrlich gesagt, nicht normal, und ziemlich bescheuert und unmenschlich. Vor allem, durfte ich in diesen 3 Jahren ohne Anmeldung theoreitsch gar nicht arbeiten, wenn dass tatsächlich ein Pflicht war.

Gibt es ein Weg, die bei der deutschen Rentenversicherung bereits bezahlten Beiträge in die Ärzteversorgung zurück zu überweisen? Bringt es was, wenn ich zu einem Anwalt gehe?

Vielen dank für eure Aufmerksamkeit und sorry für die Grammatikfehler, bin eben nicht Muttersprachler

Muriel
17.10.2021, 15:07
Bitte keine doppelten Themen eröffnen. Danke!

Shizr
17.10.2021, 15:16
Gibt es ein Weg, die bei der deutschen Rentenversicherung bereits bezahlten Beiträge in die Ärzteversorgung zurück zu überweisen? Bringt es was, wenn ich zu einem Anwalt gehe?
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nein.

Der Anwalt wird die Rechtslage prüfen, sagen "Deutsche Rentenversicherung und Ärzteversorgung sind im Recht" und dafür eine hübsche Rechnung stellen.

Dass es bitter ist, ist unbestritten, aber so ist die Rechtslage.

Nefazodon
17.10.2021, 15:31
Was ich mich frage: Hast Du nie Post von deinem Versorgungswerk bekommen, in der Du daran erinnert wurdest dass Du Pflichtmitglied bist?

Gab es keine Informationen dazu von deiner Ärztekammer?

Dort musstest Du dich ja anmelden und bist es sicherlich auch. Und normalerweise wird man von dort als neuer Arzt informiert, dass man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung ist....war das bei dir nicht der Fall?

Chancen da rauszukommen sehe ich leider nicht für dich....Pflichtmitgliedschaft ist Pflichtmitgliedschaft.
Wenn Du von jetzt ab an in das Versorgungswerk einzahlst, und die Beiträge aus der DRV nicht übergeleitet werden (was leider die Regel ist) informiere dich wenigstens über eine freiwillige Mitgliedschaft in der DRV, damit die drei Jahre Mitgliedschaft/Beiträge dort nicht auch noch verloren sind (Anspruch auf Rente aus der DRV hast Du erst nach 5 Jahren Mitgliedschaft, die Du aber auch durch freiwillige Beiträge erfüllen kannst)....

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du natürlich erwägen zum Anwalt zu gehen. Auch ohne Rechtschutzversicherung dürfte dich ein erstes Beratungsgespräch "nur" 100-200 Euro kosten. Eine Investition, die ich angesichts von 30.000 Euro eventuell erwägen würde....klagen würde ich ohne Rechtsschutz aber nicht, da ich die Erfolgsschancen für ziemlich gering halte...

Tut mir leid für dich.

wapp123
17.10.2021, 15:41
Was ich mich frage: Hast Du nie Post von deinem Versorgungswerk bekommen, in der Du daran erinnert wurdest dass Du Pflichtmitglied bist?

Gab es keine Informationen dazu von deiner Ärztekammer?

Dort musstest Du dich ja anmelden und bist es sicherlich auch. Und normalerweise wird man von dort als neuer Arzt informiert, dass man Pflichtmitglied in der Ärzteversorgung ist....war das bei dir nicht der Fall?

Chancen da rauszukommen sehe ich leider nicht für dich....Pflichtmitgliedschaft ist Pflichtmitgliedschaft.
Wenn Du von jetzt ab an in das Versorgungswerk einzahlst, und die Beiträge aus der DRV nicht übergeleitet werden (was leider die Regel ist) informiere dich wenigstens über eine freiwillige Mitgliedschaft in der DRV, damit die drei Jahre Mitgliedschaft/Beiträge dort nicht auch noch verloren sind (Anspruch auf Rente aus der DRV hast Du erst nach 5 Jahren Mitgliedschaft, die Du aber auch durch freiwillige Beiträge erfüllen kannst)....

Wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, kannst Du natürlich erwägen zum Anwalt zu gehen. Auch ohne Rechtschutzversicherung dürfte dich ein erstes Beratungsgespräch "nur" 100-200 Euro kosten. Eine Investition, die ich angesichts von 30.000 Euro eventuell erwägen würde....klagen würde ich ohne Rechtsschutz aber nicht, da ich die Erfolgsschancen für ziemlich gering halte...

Tut mir leid für dich.

Krass, das heisst ich sollte noch mindestens für 2 Jahren Beiträge an die DRV auszahlen damit ich ein Teil des Gelds in die Rente wieder bekomme? Es wird immer lächerlicher

wapp123
17.10.2021, 15:44
Und übrigens, nein, ich hab kein Post bekommen, denn ich auch für die drei Jahren aus dem selben Grund keine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer hatte. Ich hab sie auch erst dieses Jahr beantragt (und muss dafür auch die Beiträge bezahlen), auch weil keine ausführlichen Infos aus der Verwaltung des Hauses gab.

Feuerblick
17.10.2021, 15:49
Wie jetzt? Dich hat niemand (tatsächlich niemand?) auf die Notwendigkeit der Anmeldung bei der Ärztekammer hingewiesen? Normalerweise werden solche Informationen schriftlich bei Vertragsunterzeichnung überreicht. Bei mir war der Zettel sogar ROT. :-nix

Thomas24
17.10.2021, 15:51
Ok. Dann lass uns mal die Sachlage zusammenfassen:
Du bist Pflichtmitglied in der Ärztekammer und Pflichtmitglied im Versorgungswerk.
Beides hast du drei Jahre lang nicht beachtet.
Jetzt (!) hast du die Anmeldung nachgeholt und sollst deine Beiträge nachzahlen.

Wo ist das Problem? Es ist doch deine Pflicht, dich selbständig über deine Pflichten zu informieren.
Nicht die Aufgabe der Personalverwaltung, nicht die Aufgabe des Versorgungswerkes und auch nicht die Aufgabe der DRV. Klar, wäre schön gewesen, wenn man dir damals eindringlicher die Sachlage erklärt hätte. Hat man aber nicht:-nix.
Am Ende bist du immer selbst für dich verantwortlich. Ist mit der Bürokratie halt auch nicht anders, als sonst im Leben.

Miss_H
17.10.2021, 15:53
Krass, das heisst ich sollte noch mindestens für 2 Jahren Beiträge an die DRV auszahlen damit ich ein Teil des Gelds in die Rente wieder bekomme? Es wird immer lächerlicher
Du wurdest in 3 Jahren mehrmals von der Verwaltung erinnert, dass noch Unterlagen fehlen, es interessiert dich nicht und du informierst dich nicht über die Konsequenzen. Das ist ziemlich blöd gelaufen, aber du bist erwachsen und musst dich um einige Dinge selbst kümmern.
Du musst nur 2 Jahre den Mindestbetrag zahlen. Das sind insgesamt knapp über 2000€. Das finde ich nun nicht so lächerlich.

Nefazodon
17.10.2021, 15:56
Krass, das heisst ich sollte noch mindestens für 2 Jahren Beiträge an die DRV auszahlen damit ich ein Teil des Gelds in die Rente wieder bekomme? Es wird immer lächerlicher

Naja, es ist tatsächlich so, dass Du aus der Deutschen Rentenversicherung nur dann eine Rente bekommst, wenn Du mindestens 5 Jahre dort versichert warst. Die Zeiten kann man mit Pflichtbeiträgen oder freiwilligen Beiträgen oder auch anderen Zeiten (Kindererziehung) erfüllen.
Die Höhe von freiwilligen Beiträgen kann man dabei selbst wählen, wenn man den Mindestsatz erfüllt (ca. 80-100 Euro). D.h. freiwillige Beiträge müssen nicht so hoch sein, wie die Pflichtbeiträge, die Du während einer Pflichtmitgliedschaft gezahlt hast.
Ob es sich für dich lohnt, freiwillige Beiträge zu zahlen, um aus deinen bisherigen Beiträgen wenigstens noch eine kleine Rente zu kriegen, musst Du selbst ausrechnen. Man kann sich dazu auch kostenlos von der DRV beraten lassen.

Ob Du das dann so machst oder nicht, bleibt dir allein überlassen:-nix

Allerdings fürchte ich, dass Du von dem Geld, das bisher an die DRV geflossen ist, so oder so nicht viel wiedersehen wirst...mit freiwilligen Beiträgen kannst Du vielleicht zumindest etwas zurückbekommen, sodass die Einzahlungen nicht ganz umsonst waren:-nix

Lass dich dazu am besten professionell beraten...mindestens durch die DRV (Beratung *müsste* dort kostenlos sein) und eventuell auch durch einen spezialisierten Anwalt (vorher aber nach den Gebühren erkundigen).
Da steckt sonst zuviel Geld drin, das Du eventuell verlierst...

wapp123
17.10.2021, 16:00
Ok. Dann lass uns mal die Sachlage zusammenfassen:
Du bist Pflichtmitglied in der Ärztekammer und Pflichtmitglied im Versorgungswerk.
Beides hast du drei Jahre lang nicht beachtet.
Jetzt (!) hast du die Anmeldung nachgeholt und sollst deine Beiträge nachzahlen.

Wo ist das Problem? Es ist doch deine Pflicht, dich selbständig über deine Pflichten zu informieren.
Nicht die Aufgabe der Personalverwaltung, nicht die Aufgabe des Versorgungswerkes und auch nicht die Aufgabe der DRV. Klar, wäre schön gewesen, wenn man dir damals eindringlicher die Sachlage erklärt hätte. Hat man aber nicht:-nix.
Am Ende bist du immer selbst für dich verantwortlich. Ist mit der Bürokratie halt auch nicht anders, als sonst im Leben.


Wie gesagt, bin ausländer und könnte alle diese Regeln am Anfang nicht wissen, man braucht doch jemand am Anfang der ausführlich über diese Dinge informiert, oder? Ich finde es überhaupt nicht vernüftig eine Rechnung von 30000 Euro nach 3 Jahren einfach so zu bekommen, das ist fast eine Erpressung

Nefazodon
17.10.2021, 16:03
Und übrigens, nein, ich hab kein Post bekommen, denn ich auch für die drei Jahren aus dem selben Grund keine Mitgliedschaft bei der Ärztekammer hatte. Ich hab sie auch erst dieses Jahr beantragt (und muss dafür auch die Beiträge bezahlen), auch weil keine ausführlichen Infos aus der Verwaltung des Hauses gab.

Bei allem Verständnis und Mitleid für deine Situation muss ich Thomas24 recht geben.
Es hätte in deiner Verantwortung gelegen, dich über deine Pflichten zu informieren.
Etwas seltsam finde ich das ganze schon....Warum hast Du nicht auf die Schreiben deiner Personalverwaltung reagiert? Normalerweise erkundigt man sich doch, was soetwas bedeutet?
Wie und Wo hast Du deine Approbation/Zulassung beantragt, wenn nicht bei der für dich zuständigen Ärztekammer?

Feuerblick
17.10.2021, 16:04
Nein. Du bist einer Pflicht (!) nicht nachgekommen. Das ist, als würdest du keine Steuern zahlen. Da kommt (bestenfalls) auch irgendwann die saftige Rechnung.
Ich kenne nicht eine Personalverwaltung einer Klinik, die nicht schon bei Einstellung auf die Anmeldung bei der Ärztekammer und Versorgungswerk hinweist. Und offenbar hat man dich sogar mehrfach von Seiten der Verwaltung erinnert. Das muss bei erwachsenen, berufstätigen Menschen zumindest soweit reichen, dass sie sich auf die Anforderung hin mit der Verwaltung oder den Kollegen in Verbindung setzen und sich erkundigen, was es damit auf sich hat.
Ist jetzt für dich unangenehm, aber die Dinge sind, wie sie sind. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. :-nix

wapp123
17.10.2021, 16:06
Bei allem Verständnis und Mitleid für deine Situation muss ich Thomas24 recht geben.
Es hätte in deiner Verantwortung gelegen, dich über deine Pflichten zu informieren.
Etwas seltsam finde ich das ganze schon....Warum hast Du nicht auf die Schreiben deiner Personalverwaltung reagiert? Normalerweise erkundigt man sich doch, was soetwas bedeutet?
Wie und Wo hast Du deine Approbation/Zulassung beantragt, wenn nicht bei der für dich zuständigen Ärztekammer?

Ich habe keine Schreiben bekommen. Es wurde mir mündlich dass, sehr leicht und leger gesagt, in den 3-4 male wo ich für andere Dinge dort in die Personalabteilung gegangen bin. Die haben mir so gesagt "ach, übrigens, sie müssen noch den Antrag machen", nichts erzählt über wie gravierend die Situation war, nichts erzählt über die Pflicht usw. Ich weiss schon, ich hätte selber mehr darauf beachten, ich hatte aber auch keine Ahnung dass ich so eine verflüchte Rechnung kriegen konnte.

Thomas24
17.10.2021, 16:08
Wie gesagt, bin ausländer und könnte alle diese Regeln am Anfang nicht wissen, man braucht doch jemand am Anfang der ausführlich über diese Dinge informiert, oder? Ich finde es überhaupt nicht vernüftig eine Rechnung von 30000 Euro nach 3 Jahren einfach so zu bekommen, das ist fast eine Erpressung

Jo, diesen "jemand, dessen Aufgabe es wäre, einen am Anfang ausführlich zu informieren" gibt es auch tatsächlich.
Bei dem würde ich mich an deiner Stelle mal beschweren, dass er seinen Job -trotz mehrfacher Aufforderung bzw. Erinnerung durch deine Verwaltung- einfach nicht richtig gemacht hat. Du kennst die betreffende Person auch sehr gut.

Ansonsten: einfach die Pflichtbeiträge nachzahlen und daraus lernen.

wapp123
17.10.2021, 16:14
Jo, diesen "jemand, dessen Aufgabe es wäre, einen am Anfang ausführlich zu informieren" gibt es auch tatsächlich.
Bei dem würde ich mich an deiner Stelle mal beschweren, dass er seinen Job -trotz mehrfacher Aufforderung bzw. Erinnerung durch deine Verwaltung- einfach nicht richtig gemacht hat. Du kennst die betreffende Person auch sehr gut.

Ansonsten: einfach die Pflichtbeiträge nachzahlen und daraus lernen.

Du hast recht, diese unsterbliche Liebe für Regeln und Formulare egal was die Konsequenzen sind fehlt mir, jetzt kann ich daraus lernen. Es hat nur 30000 Euro gekostet, praktisch ganz viel von der Arbeit, Schweiß und Blut dass ich als Arzt geleistet habe. Aber ja "es ist deine Verantwortlichkeit, bro, so sind die Regel"

Nefazodon
17.10.2021, 16:16
Ich habe keine Schreiben bekommen. Es wurde mir mündlich dass, sehr leicht und leger gesagt, in den 3-4 male wo ich für andere Dinge dort in die Personalabteilung gegangen bin. Die haben mir so gesagt "ach, übrigens, sie müssen noch den Antrag machen", nichts erzählt über wie gravierend die Situation war, nichts erzählt über die Pflicht usw. Ich weiss schon, ich hätte selber mehr darauf beachten, ich hatte aber auch keine Ahnung dass ich so eine verflüchte Rechnung kriegen konnte.

Und auf "Sie müssen noch den Antrag machen" hast Du nicht reagiert? Nichtmal nachgefragt?

Aus welchem Land kommst Du denn, wenn ich das fragen darf? Ich kann mir immer noch nicht vorstellen, dass man ohne Kontakt zu einer Ärztekammer hier einfach so als Arzt arbeiten kann? Und normalerweise informiert man sich doch vor einem Umzug in ein fremdes Land über die Regelungen dort oder?

Egal, jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen..

Feuerblick
17.10.2021, 16:16
So ist es. Wer mitspielen will, muss die Regeln kennen. Überall. Lernen fürs Leben.
Ich bin mir sicher, auch in der Schweiz gibt es Regeln, die man als dort arbeitender Arzt befolgen muss.

Thomas24
17.10.2021, 16:18
Du hast recht, diese unsterbliche Liebe für Regeln und Formulare egal was die Konsequenzen sind fehlt mir, jetzt kann ich daraus lernen. Es hat nur 30000 Euro gekostet, praktisch ganz viel von der Arbeit, Schweiß und Blut dass ich als Arzt geleistet habe. Aber ja "es ist deine Verantwortlichkeit, bro, so sind die Regel"

Besser ist das. Willkommen in Deutschland, dem Land der Regeln :-D
Mal im Ernst: 30 K zu bezahlen, ist zwar ärgerlich. Versteh ich alles.

Aber noch wesentlich besser, als später mal mit dem MDK oder der KV zu tun haben zu müssen (Stichwort "Regress"), oder gar dem Finanzamt. Insofern, wird Dir das eine wertvolle - und dabei noch recht preiswerte- Lehre für deine Zukunft gewesen sein, sich immer genau mit den Regeln auseinanderzusetzen. Du bist nochmal mit einem blauen Auge davongekommen. Wenn man dir "Hinterziehung von Sozialabgaben" unterstellt hätte usw., hätte das nochmal eine wesentlich unangenehmere Geschichte für dich werden können.

wapp123
17.10.2021, 16:26
Stimmt alles, aber ich verstehe nicht, warum muss mein bereits ausbezahlte Geld bei der DRV dort bleiben? Ich meine ich muss jetzt 3 Jahre von Pflichtmitgliedschaft in meiner Berufskasse bezahlen, aber natürlich kann die DRV mein Geld ohne Problemen behalten. Das ist was ich nicht normal finde. Es ist alles Pflicht wenn um unseres Geld geht aber ist alles cool und egal wenn das Geld bereits an die DRV gegeben ist? Ich wollte gar nicht doppelte Beiträge bezahlen. Aber ok, es sieht nun aus dass ich einfach schweigen und bezahlen muss.