Mometasonfuroat
25.10.2021, 21:31
Liebe Alle,
Es scheint nun endlich Bewegung reinzukommen nachdem das EU-GH bereits 2019 AGs dazu verpflichtet die Arbeitszeit zu erfassen, ist seit 2020 in Deutschland das Gericht in Emden via Urteil dazu übergegangen dass das Gesetz bereits anzuwenden ist.
Darüber hinaus dieses Urteil:
https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-neues-vom-eugh-wann-bereitschaftszeit-zu-arbeitszeit-wird.html
Leider kommt mein derzeitiger AG mir mit Vertrauenszeit und einem Dienstplan. Wie ist es bei euch? Wird das Gesetz bei euch angewandt?
Auch Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit und ist zumindest mit dem Mindestlohn zu vergüten.
Es scheint nun endlich Bewegung reinzukommen nachdem das EU-GH bereits 2019 AGs dazu verpflichtet die Arbeitszeit zu erfassen, ist seit 2020 in Deutschland das Gericht in Emden via Urteil dazu übergegangen dass das Gesetz bereits anzuwenden ist.
Darüber hinaus dieses Urteil:
https://www.humanresourcesmanager.de/news/arbeitsrecht-neues-vom-eugh-wann-bereitschaftszeit-zu-arbeitszeit-wird.html
Leider kommt mein derzeitiger AG mir mit Vertrauenszeit und einem Dienstplan. Wie ist es bei euch? Wird das Gesetz bei euch angewandt?
Auch Rufbereitschaft gilt als Arbeitszeit und ist zumindest mit dem Mindestlohn zu vergüten.