cfg20
19.11.2021, 20:18
Hallo,
ich sitze gerade an meinen ersten Steuererklärungen (2019-2021) und habe gesehen, dass man Ärztekammerbeiträge absetzen kann. Diese wurden von der Kammer aber noch gar nicht abgebucht, vermutlich weil der Einkommensteuerbescheid noch fehlt. Der soll nämlich vorgelegt werden (ÄK Niedersachsen). Jetzt frage ich mich, wie ich denn die Beiträge absetzen kann, wenn ich erst den Einkommensteuerbescheid benötige, damit ich diese überhaupt zahlen kann??? Wie macht ihr das? Kann man die vorläufige Selbsteinstufung dem Finanzamt als Nachweis einreichen?
Ich war 12/2018 mit dem Studium fertig. Beim durchgehen meiner Kontoauszüge habe ich gerade bemerkt, dass weder von 2019, 2020, noch 2021 Kammerbeiträge abgebucht wurden. Da ich vor 2019 keine Einkünfte hatte, habe ich von den Jahren davor auch gar keine Steuererklärung abgegeben. Das hatte ich bei der Selbsteinstufung auch so angekreuzt, dass es aufgrund von fehlender Berufstätigkeit in den Jahren davor, keine Steuererklärung geben wird und wundere mich nun, dass gar nichts abgebucht wurde.... Hatte jemand ein ähnliches erlebt?
Ich hoffe,dass mir hier vielleicht irgendjemand weiterhelfen kann?
Vielen Dank im Voraus!
ich sitze gerade an meinen ersten Steuererklärungen (2019-2021) und habe gesehen, dass man Ärztekammerbeiträge absetzen kann. Diese wurden von der Kammer aber noch gar nicht abgebucht, vermutlich weil der Einkommensteuerbescheid noch fehlt. Der soll nämlich vorgelegt werden (ÄK Niedersachsen). Jetzt frage ich mich, wie ich denn die Beiträge absetzen kann, wenn ich erst den Einkommensteuerbescheid benötige, damit ich diese überhaupt zahlen kann??? Wie macht ihr das? Kann man die vorläufige Selbsteinstufung dem Finanzamt als Nachweis einreichen?
Ich war 12/2018 mit dem Studium fertig. Beim durchgehen meiner Kontoauszüge habe ich gerade bemerkt, dass weder von 2019, 2020, noch 2021 Kammerbeiträge abgebucht wurden. Da ich vor 2019 keine Einkünfte hatte, habe ich von den Jahren davor auch gar keine Steuererklärung abgegeben. Das hatte ich bei der Selbsteinstufung auch so angekreuzt, dass es aufgrund von fehlender Berufstätigkeit in den Jahren davor, keine Steuererklärung geben wird und wundere mich nun, dass gar nichts abgebucht wurde.... Hatte jemand ein ähnliches erlebt?
Ich hoffe,dass mir hier vielleicht irgendjemand weiterhelfen kann?
Vielen Dank im Voraus!