Aegagrus
06.03.2022, 12:11
Kurze Frage - ich plane bald ins Ausland zu gehen und da ich leider das Fehler gemacht habe, die deutsche Approbation zu beantragen, habe ich jetzt das Anmeldeformular der Versorgungsanstalt in BW bekommen.
Ich bin gerade arbeitslos nach der Approbation, beabsichtige auch nicht hier weiter zu arbeiten. Kann man sich mittlererweile von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen? Leider habe ich keine Info auf Ihre Seite gefunden, im Antrag selbst ist auch keine Information und die Beiträge hier im Forum sind mehr als 10 Jahre alt.
Und weiß jemand auch zufällig wie es aussieht, wenn man ins Ausland geht und dort sozialversichert ist?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir mit Information helfen könnte.
P.S.: Ist man Pflichtmitglied erst bei dem Eintritt der ersten Arbeitsstelle oder auch als approbierter Arzt ohne Arbeitsstelle?
Ich bin gerade arbeitslos nach der Approbation, beabsichtige auch nicht hier weiter zu arbeiten. Kann man sich mittlererweile von der Pflichtmitgliedschaft befreien lassen? Leider habe ich keine Info auf Ihre Seite gefunden, im Antrag selbst ist auch keine Information und die Beiträge hier im Forum sind mehr als 10 Jahre alt.
Und weiß jemand auch zufällig wie es aussieht, wenn man ins Ausland geht und dort sozialversichert ist?
Ich würde mich sehr freuen, wenn jemand mir mit Information helfen könnte.
P.S.: Ist man Pflichtmitglied erst bei dem Eintritt der ersten Arbeitsstelle oder auch als approbierter Arzt ohne Arbeitsstelle?