PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienst muss neu besetzt werden-kann man mich zwingen?



Seiten : 1 2 [3]

Kandra
02.04.2022, 16:25
Ich erinnere mich an genügend Gespräche mit allwöchentlichen Hospitanten, völlig unabhängig von der Stellensituation. War im PJ in zwei Fächern so und später auf meiner ersten Stelle in einem nochmal anderen Fach nicht anders. Wie gesagt - Großstadt, kein Problem. Und wenn sich etwa ein Drittjahres-Assi mit fertigem Common Trunk bewirbt, dürfte sich auch der Tränenfluss beim Chef, einen unbequemen Berufsanfänger in der Probezeit zu kicken, in maßvollen Grenzen halten.

Wie gesagt, Kontext matters. Ohne Kenntnis desselben pauschal das starre Beharren aufs eigene Recht zu empfehlen ist m.E. kein veranwortungsvoller Ratschlag.

Also wir (Päd im Speckgürtel) haben eine so große Personallücke, dass die nichtmal durch 10 gute Bewerbungen auf Chefes Schreibtisch geschlossen werden könnte.

Blaulicht86
02.04.2022, 16:35
@Endo
Dass es nicht für alle einfach ist, Risiken und unangenehme Situationen in Kauf zu nehmen, möchte ich nicht absprechen. Ich kann deine Gedanken zT ganz gut nachvollziehen. Ich finde es nur schwierig wenn du anderen vorwirfst verantwortungslose Ratschläge zu geben, nur weil du vielleicht von anderen Werten und Wichtigkeiten ausgehst.
Wenn mal einer antrieb hat und hinterfragt, möchte ich ihn ermutigen und sagen du bist nicht allein. Es funktioniert meistens wenn man für sich einsteht. Sei es dir wert und kenne deinen Wert. Der Grundtonus von Kollegen ist meist, denjenigen auch noch zu verunsichern und ihn alleine stehen zu lassen. In der stillen Hoffnung dass man selber besser da steht, da man nicht “gemeckert” hat und dann heroisch den Dienst übernimmt. Aber jedes dieser Fleißsternchen schießt allen ins Knie, auch indirekt in das eigene. Nur das sehen viele nicht.

Colourful
02.04.2022, 16:40
Der Vorteil in einem Team voller super low performers ist, dass man selbst direkt zum high performer wird wenn man nur seine Arbeit macht ;-)

been there, done that…

Me too.

Wobei wir da Glück hatten, dass die Berufsanfänger gut waren und dann war das Team auch nicht mehr so schlecht.

Endoplasmatisches Reticulum
02.04.2022, 16:41
Also wir (Päd im Speckgürtel) haben eine so große Personallücke, dass die nichtmal durch 10 gute Bewerbungen auf Chefes Schreibtisch geschlossen werden könnte.
Ihr seid nicht zufällig im Norden? Ich sehe hier seit 2 Monaten Dauerausschreibungen einer Klinik für Päd und frage mich, was da schief läuft :D

Blaulicht86
02.04.2022, 16:42
Ich habe das Glück (arbeite übrigens bei einem maximalversorger) dass wir ziemlich eng zusammengerückt und sehr loyal sind. Einer muss aber immer anfangen sich zu positionieren.

][truba][
02.04.2022, 17:50
Ich arbeite in Berlin und in der Uro. Kein Chef hat 5 gute Bewerbungen. Dien haben nicht mal 5 Bewerbungen. Vielleicht 1-2 aber da spielen so viele Faktoren eine rolle. Ein paar Chefs wäre es egal aber das sind auch …. Und dementsprechend auch deren Abteilungen.

Colourful
02.04.2022, 17:57
Bei uns sind am Maximalversorger 28 Stellen für Ärzt*innen ausgeschrieben, darunter auch Pädiatrie. In den kleineren Klinken jeweils so 5-10 Stellen. Stadt hat 300.000 Einwohner*innen, nächste Stadt mit 300.000 Einwohner*innen 15min entfernt, Metropole 40min mit dem Auto. Da hat auch kein Chef 5 gute Bewerbungen liegen.

Bonnerin
03.04.2022, 00:12
Komplett unabhängig von "Harmoniebedürfnis" oder "man wird da sofort gekündigt" - drauf bestehen, dass die Anweisung schriftlich kommt. Im Zweifelsfall mit dem freundlichen Hinweis, dass in so einem Fall die Reiserücktrittsversicherung zahlen würde und man das verschwendete Geld für den Urlaub, den man nicht antreten kann, dann ja auch nicht bei der Klinik einklagen wird.

Es geht auch erstmal überhaupt nicht darum, ob man wirklich klagen will. Aber diese unterschwelligen Drohmails und -anrufe sind einfach peinlich. Wenn da so kurzfristig eingesprungen werden muss inkl. Probleme mit dem gebuchten Urlaub muss die Klinik halt eben den korrekten Weg gehen, und das wäre eben schriftliche Anordnung.

Ob das dann passiert, oder ob dann nicht jemand anderes bedrängt bis genötigt wird, sei mal dahingestellt. In dem Fall hätte man ja eben für sich den Präzedenzfall geschaffen, könnte beim nächsten Mal halt drauf verweisen, dass man ja Ostern schon einspringen musste und das ja schriftlich hat etc.

Wenn jemand aus dem privaten Umfeld so mit einem umspringen würde, würde man die Person sicher freiwillig nie wiedersehen. Der Klinik ist letztlich eh komplett egal, wer da als Galeerensklave/-in die Station schubbert. Am liebsten gar keiner, Personalkosten sind ja teuer. Man ist der Klinik (i.d.R. bis auf wenige Ausnahmen ab OA-Ebene) komplett egal. Wenn man dann eben wegen Burnout ausfällt, bis man gekündigt wird oder selbst kündigt, juckt das weder die Verwaltung noch die meisten CÄ. Sich da wegen Praktiken jenseits des offiziellen Weges zusätzlich kaputt machen zu lassen ist es echt nicht wert!

Autolyse
03.04.2022, 09:38
Ich hab auch noch nie eine schriftliche Anweisung erlebt dass jemand einen Dienst übernehmen müsste. Alleine schon daran scheitert eine Klage.
Nö. Man beantragt die Unterlassung einer Handlung, dazu muss es nichts schriftlich geben. Ist für die Zwangsvollstreckung einer Unterlassungsverfügung sogar besser, weil die Arbeitgeberin dann unter deutlichem Zugzwang steht.

anignu
03.04.2022, 16:25
Ich glaub das muss du für die Nichtjuristen unter uns vielleicht bissl genauer ausführen. Wie konkret muss man das machen? Geht sowas auch allgemeiner verfasst?

Autolyse
04.04.2022, 23:28
Vorweg: Das sind alles allgemeine Aussagen. Es gibt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Alles was nicht Monate Zeit hat muss sowieso auch über das einstweilige Verfügungsverfahren laufen. In der Hauptsache hat man in Nichtkündigungsschutzklagen nach 4-6 Wochen den Gütetermin bei der Kammervorsitzenden und bei fehlendem Vergleich nach circa 6-8 weiteren Wochen den streitigen Kammertermin. Die Arbeitsgerichte versuchen auch alle einstweiligen Verfügungen mündlich zu verhandeln - das hat für den Kläger den Vorteil, dass er keine Zustellung im Parteibetrieb machen muss, sondern die Gegenseite von Amts wegen das Urteil bekommt und man damit auch unmittelbar die Zwangsvollstreckung betreiben kann.

Im Zivilprozess gilt die Verhandlungsmaxime, das bedeutet, dass die Parteien den Streitgegenstand bestimmen. Der Streitgegenstand wird durch den Antrag festgelegt. Im Hauptsacheverfahren ist sogar der Wortlaut entscheidend, im einstweiligen Verfügungsverfahren ist das Gericht an den Antrag nicht gebunden, sondern kann ihn bedarfsweise modifizieren. Der Antrag muss so konkret sein, dass er hinreichend bestimmt ist und dem Gegner sofort klar wird was er tun oder lassen muss, andernfalls wäre die Klage bei zu unbestimmtem Antrag unzulässig.

Im einstweiligen Verfügungsverfahren sind Feststellungsanträge fast ausnahmslos unzulässig. Man kann Leistung, Duldung oder Unterlassen einer genau bezeichneten Handlung beantragen. Duldung ist irrelevant. Leistung würde bedeuten, dass man vom Gericht verlangt, dass es den Arbeitgeber dazu verurteilt etwas zu tun. Das ist insofern problematisch als man dann im Verfügungsverfahren ein "mehr" haben will. Der Eilrechtsschutz darf im Regelfall - es sei denn, dass die Rechtsschutzgewährung sonst leer laufen würde, weil man sein Ziel nicht mehr erreichen kann - die Entscheidung in der Hauptsache nicht vorweg nehmen, sondern nur dafür sorgen, dass der Anspruch nicht durch Zeitablauf untergeht. Beantrage ich eine Handlung zu unterlassen, dann möchte ich der Gegenseite nur untersagen lassen sich selbst ein "mehr" zuzusprechen. Ich verteidige damit nur den Status quo vor der Handlung der Arbeitgeberin. Das verschiebt zum einen die Prüfung dahingehend, dass ich nicht glaubhaft machen muss, dass mir der begehrte Verpflichtungsanspruch zusteht, sondern vielmehr nur glaubhaft machen muss, dass die Handlung der beklagten Arbeitgeberin rechtswidrig ist (untechnisch: Es wird nicht geprüft, ob ich einen Anspruch darauf habe an diesem Tag freigestellt zu werden, sondern es wird geprüft, ob die Arbeitgeberin dort überhaupt Dienst für mich anordnen durfte). Ich muss also weniger darlegen und glaubhaft machen, weil ich nur in der summarischen Prüfung so viel Zweifel an der Rechtmäßigkeit wecken muss, dass ein Obsiegen wahrscheinlicher als ein Unterliegen ist. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn die Vorsitzende alleine im Beschlusswege entscheiden muss (Beispiel: Mir wird das Freitagmittag mitgeteilt und es geht um Samstag und ich kündige den Verfügungsantrag sofort telefonisch an und faxe den am Nachmittag; dann wird die Gegenseite nur telefonisch gehört und es ergeht Beschluss ohne mündliche Verhandlung, denn dann wird das Gericht keine Kammer mehr für eine mündliche Verhandlung zusammenbekommen).

Ob die Weisung schriftlich ergeht oder nicht spielt für die Zulässigkeit des Verfügungsantrages keine Rolle. Das "Schlimmste" was passieren kann ist, dass die Gegenseite sagt, dass es diese Weisung nicht gibt. Dann muss die Gegenseite ein Anerkenntnis abgeben, also anerkennen, dass der Anspruch des Arbeitnehmers auf Einhaltung des genehmigten Dienstplanes besteht. Dann muss man "schlimmstenfalls" die Gerichtskosten tragen, hat aber in der Sache gewonnen (und auch einen vollstreckbaren Titel) und nur darum geht es.