Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwangerschaft in der Klinik verheimlichen?
Du möchtest es nicht verstehen oder? Es gibt ein Gesetz zum Schutz. Dieses Gesetz wird aber in jeder Klinik anders ausgelegt. Bei Covid muss man nicht grundsätzlich sofort ins BV geschickt werden (siehe hier mehrere Beispiele im Forum, ich kenne auch privat einige Ärztinnen, die auf unterschiedliche Weisen weiterarbeiten durften (Home Office, patientenferne Tätigkeiten, Stationsarbeit aber auch OP)). Wenn dies doch geschieht (generelles BV wegen Covid oder aus anderen Gründen) ist es eine Ungleichbehandlung, die nicht sinnvoll ist und die man sehr wohl bemängeln und bekämpfen darf. Schutz für Mutter und Kind (=individuelles BV) gerne, aber nicht als einfachste Lösung für den Arbeitgeber (man muss keine vernünftige Gefährdungsbeurteilung schreiben, man muss sich keine Gedanken machen wie man eine Schwangere sinnvoll integrieren kann, man hat keinen Ärger mit den anderen Angestellten, weil man eine Vertretung einstellt, die Dienste machen kann).
Christoph_A
19.04.2022, 14:11
An dieser Stelle möchte ich aber auch kurz aus Arbeitgebersicht was anführen: Gerade in den ersten Monaten der Pandemie bestand jedoch auch eine massive Unsicherheit bzgl der Übertragbarkeit von Covid auf Ungeborene sowie die Auswirkungen einer Covidinfektion auf Mutter und (ungeborenes) Kind, auch, weil es lange keine belastbaren Daten und teils sehr widersprüchliche case reports gab. Als Arbeitgeber, zumindest, wenn Du Deine Aufgabe ernst nimmst und nicht nur dem Profit hinterjagst, hast Du eine Fürsorgepflicht, sowohl der Schwangeren als auch dem Kind gegenüber. Zumal eine Schwangere in D arbeitsrechtlich eine nicht unbedeutende Sonderstellung einnimmt und es zu sehr happigen Regressforderungen kommt, wenn da etwas passiert. Das ist nicht getan mit mal kurz ner Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Daß da viele Arbeitgeber eher den sicheren Weg nehmen und Dich als schwangere Kollegin sofort ins BV befördern, mag vlt formal eine Ungleichbehandlung sein, ist aber rein formaljuristisch meiner Meinung nach (und auch der unserer Arbeitsrechtskanzlei nach) durchaus vertretbar. Wir haben auch bis weit ins 21er Jahr hinein jede Schwangere ins BV geschickt, was zumeist auch proaktiv seitens der Kolleginnen/Angestellten so gefordert wurde, erst seit Omikron haben wir jetzt 2 Schwangere im home office (Vwerwaltung).
Endoplasmatisches Reticulum
19.04.2022, 14:21
Zumal eine Schwangere in D arbeitsrechtlich eine nicht unbedeutende Sonderstellung einnimmt und es zu sehr happigen Regressforderungen kommt, wenn da etwas passiert. Das ist nicht getan mit mal kurz ner Gefährdungsbeurteilung erstellen.
Und nicht vergessen: Das alles für eine sehr wahrscheinlich unbezahlte Praktikantin.
@Christoph: Kann deine Sicht verstehen. Allerdings hast du auch keine ganze Klinik / Uni hinter dir stehen. Wahrscheinlich sind die meisten deiner Angestellten nicht mehr in Aus/Weiterbildung, sodass das nicht wirklich entscheiden ist. Aber wenn eine Mitarbeiterin auf dich zugekommen wäre und nach einer Möglichkeit zur Weiterbeschäftigung gefragt hatte, hätte man das vielleicht auch nochmal überdacht und geschaut, ob es nicht eine sinnvolle Beschäftigung gibt.
Und mittlerweile sind die Karten mit Impfung (auch für Schwangere) und mehr Daten auch belastbarer.
Hier ist immer von Gesetz die Rede. Welches Gesetz schickt denn eine schwangere Ärztin direkt ins BV?
Es muss für den jeweiligen Arbeitsplatz eine Gefährungsbeurteilung geben (und nicht erst erstellt werden) und ggf. aufgrund dieser eine Anpassung des Arbeitsplatzes erfolgen. Z.B. BE, LP, Isozimmer werden von Kollegen durchgeführt/betreut. Das Risiko sich COVID einzufangen ist inzwischen an den meisten Arbeitsplätzen nicht höher als außerhalb der Klinik und kann daher meiner Ansicht nach kein Grund mehr für ein generelles BV sein.
Mit dem Anfang der Pandemie kann man das nicht mehr vergleichen, auch da es inzwischen die Impfungen gibt.
HeleneeneleH
19.04.2022, 20:14
Kein Gesetz , sondern aber Vorgaben der Betriebsmedizin und irgendwelche Arbeitnehmerschutz-Regeln.
Alle, mit denen ich gesprochen hatte, haben sich in keinster Weise für die Veränderung der Pandemie-Lage seit Beginn interessiert (Impfungen, FFP2 Maske , wegfallenden Regeln außerhalb etc ).
Finde das strikte BV in einigen Kliniken hat auch nichts mit Schutz zu tun , so wie Miss_H schreibt, sondern auch viel mit fehlender Motivation , den Arbeitsplatz schwangerfreundlich zu machen , wenn es die Schwangere wünscht. Das ist eine Art der Diskriminierung , ist einfach so.
In meiner letzten Schwangerschaft musste ich über die UNI einige Formulare ausfüllen mit Angaben , ob ich weiterhin um 7 schon in der Uni sein möchte , ob ich weiterhin Prüfungen antreten will und trotzdem zu Diensten ( in Blockpraktika) erscheine etc., dies diente ja auch der rechtlichen Absicherung der Uni.
Könnte man fürs PJ/der ärtlichen Arbeit genauso handhaben, wenn sich die Schwangere bereit erklärt in bestimmten Bereichen zu arbeiten, kann sie den Arbeitgeber nicht für irgendwas verklagen , was dort passiert. Aber so leicht scheint es ja irgendwie nicht zu sein .
HeleneeneleH
19.04.2022, 20:18
Im Übrigen hat mir die ein oder andere Userin privat geschrieben und erzählt, dass sie die Schwangerschaft zeitweise geheim hielt/ hält.
Es kommt also vor und das müsste nicht sein, wenn es für Frauen nicht so schwer gemacht würde ..
Ich bin mir nicht ganz sicher ob das korrekt ist, ihr dürft mich da gern korrigieren... aber ist es nicht so dass bei einem "offiziellen" BV der Arbeitgeber quasi keine Kosten mehr hat? Also dass er die an die Schwangere abzugebenden Gehälter incl. der Arbeitgeberanteile nicht mehr zahlen muss bzw. erstattet bekommt? Stichwort Umlage 2.
Ich war mal in einer Klinik in der hat der AG schon sehr drauf gedrängt dass eine Schwangere endlich ein BV sich aussprechen lässt weil es zuvor nur nervig war. Die hat immer wieder 4 Wochen gefehlt, war wieder eine Woche so leidlich da und dann wieder 4 Wochen weg und so. Und mit dem BV hat der Chef dann aus Sicht der Verwaltung eine Ersatzkraft einstellen dürfen. Ein extrem. Und ansonsten ist es auch so dass es natürlich einfacher ist sich gleich mit einer neuen Kraft einzudecken als sich ständig damit beschäftigen zu müssen was die Schwangere darf und nicht darf und auf Station eigentlich ständig doppeln zu müssen...
Ich weiß, klingt fies. Ich will auch die Arbeitgeber nicht verteidigen, ich glaube nur dass solche Strategien teilweise dahinterstecken.
Bei uns in der Abteilung war es so, dass die Abteilung zwar "wusste" dass Kolleginnen schwanger waren, dies aber nicht offiziell dem Chef oder der Personalabteilung gemeldet wurde. Es war so "mittelgeheim". Die Schwangeren haben mehr oder weniger normal weitergearbeitet und wurden halt in den Dienstplänen entsprechend anders berücksichtigt. Auf Ebene ohne Chef. Und die Schwangeren haben jeweils dann immer auch gesagt an welchem Tag sie es offiziell machen würden. Ist zwar auch eine komische Lösung, aber der Chef meinte auch "solange es mir niemand offiziell sagt, muss ich nichts melden" und alle waren damit zufrieden...
Ich weiß, klingt fies. Ich will auch die Arbeitgeber nicht verteidigen, ich glaube nur dass solche Strategien teilweise dahinterstecken.
Das hast du völlig richtig im Kopf. (Und die "Vorteile" erwähnte ich auch schon in einem meiner Postings.) Und ja, das klingt nicht nur fies sondern ist eine Benachteiligung. Natürlich kann man immer den Schutz der Mutter und des Kindes vorschieben, aber in Wirklichkeit hat man keine Lust auf Schwangere. Das wird nur leider in Zukunft nicht gehen, weil die Mehrzahl Absolventinnen sind. Man wird sich also etwas für die Zukunft einfallen lassen müssen, kommt nur leider für die jetztige Generation zu spät.
Kein Gesetz , sondern aber Vorgaben der Betriebsmedizin und irgendwelche Arbeitnehmerschutz-Regeln.
Alle, mit denen ich gesprochen hatte, haben sich in keinster Weise für die Veränderung der Pandemie-Lage seit Beginn interessiert (Impfungen, FFP2 Maske , wegfallenden Regeln außerhalb etc ).
Zugrunde liegt das Informationspapier Mutterschutz und SARS-CoV-2 des Ausschuss für den Mutterschutz, Teil des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend:
https://www.ausschuss-fuer-mutterschutz.de/fileadmin/content/Dokumente/Informationapapier_Mutterschutz_und_SARS-CoV_2.pdf
Darin heisst es:
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS), der bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin angesiedelt ist und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales zu Fragen des Arbeitsschutzes bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen berät, hat SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht in die Risikogruppe 3 nach der Biostoffverordnung (BioStoffV) eingestuft
[...]
Auch nach einer durchgemachten Infektion mit SARS-CoV-2 hat die Schwangere nach derzeitigem Wissensstand keinen dauerhaft verlässlichen Immunschutz gegen eine Neuinfektion
[...]
Gleiches gilt im Fall der Impfung. Wie lange der Impfschutz anhält, ist derzeit weder bei mRNA- noch bei vektor- basierten Impfstoffen bekannt. Der Schutz setzt auch nicht sofort nach der Impfung ein, und einige geimpfte Per- sonen bleiben ungeschützt.
[...]
3.2.4.1.
Gesundheits- und Pflegebereich
In Krankenhäusern, Pflegeheimen, Arztpraxen oder ähnlichen Betrieben des Gesundheitsdienstes, sind grund- sätzlich patienten- bzw. bewohnerferne Tätigkeiten zu bevorzugen. Ansonsten ist je nach Einsatzort der Schwan- geren sowie den organisatorischen Regelungen und dem damit verbundenen Risiko eines Kontaktes zu infizierten Patienten zu differenzieren.
• Sofern eine Trennung in Bereiche für Patientinnen und Patienten mit Verdacht auf oder mit bestätigter Infek- tion durch SARS-CoV-2 und Bereiche ohne solche Patientinnen und Patienten sicher gewährleistet ist (z.B. durch Testung bei Aufnahme), ist zu prüfen, ob die Schwangere im „SARS-CoV-2-freien“ Bereich eingesetzt werden kann.
• Ist eine solche Trennung nicht gewährleistet, sind patientennahe Tätigkeiten auf der Normalstation unzulässig.
• Insbesondere auf Infektionsstationen, in Notaufnahmen und auf interdisziplinären Intensivstationen ist die Beschäftigung einer schwangeren Frau grundsätzlich unzulässig.
Ob andere Tätigkeiten im Gesundheitswesen möglich sind, bspw. in der Verwaltung, ist sorgfältig zu prüfen.
Das heisst im Klartext: in Arztpraxen, Ambulanzen oder Notaufnahmen kein Patientenkontakt, und auf Station auch nur ausschließlich nach Testung.
Wenn HomeOffice oder das Arbeiten im isolierten Kämmerlein möglich sind oder auf Stationen mit elektiven Aufnahmen, kann das gemacht werden, aber ansonsten bleibt nur ein betriebliches Beschäftigungsverbot.
HeleneeneleH
22.04.2022, 19:19
Danke fürs posten von dem Link !
Stand 2021 - sagt ja leider alles .
denkstdu
22.04.2022, 19:35
Es gibt aber leider nichts aktuelleres
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