Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Inwieweit ist schriftliche Zusage bindend bei Stellenangebot?
dandywalker
31.05.2022, 11:04
Hallo an alle,
ich habe eine, sicher etwas blöde Frage. Aber ich bin etwas unsicher wie ich verfahren soll.
Ich habe zwei Zusagen für eine Stelle als Assistenzarzt erhalten.
Die eine Zusage kam bereits Anfang Mai, die Zweite jetzt.
Ich habe die erste Stelle per Email zugesagt und möchte eigentlich jetzt aber lieber die Zweite annehmen (die ich auch zugesagt habe).
Keine der Kliniken hat mir einen Vertrag geschickt.
Ist es in Ordnung, wenn ich warte, bis ich die Verträge bekomme und dann entscheide, welche Stelle ich annehmen möchte?
Oder sollte ich schon jetzt eine Stelle absagen?
Gibt es rechtliche Verpflichtungen nach einer Zusage, auch wenn man noch keinen Vertrag unterschrieben hat?
Solange du keinen Vertrag unterschrieben hast, gibt es nichts Verbindliches ... gilt für beide Seiten.
Wir haben auch gerade Stellenausschreibung und Bewerbungsverfahren. Kam durchaus vor, dass jemand Interesse hatte und dann doch wieder abgesagt hat, weil sich was neues ergeben hat. Andererseits ist es halt so, solange du keinen Vertrag von der Klinik hast, nützen dir deren Zusagen auch nichts.
dandywalker
31.05.2022, 17:10
@Nilani Ich sollte also warten, bis ich die Verträge habe, bevor ich einen Job absage?
Wenn du dir sicher bist, dass die andere Klinik dir einen Vertrag schickt, dann würde ich der anderen schon absagen. Dann haben sie Gelegenheit, jemand anderen zu suchen. Wenn du sehr auf Sicherheit aus bist, solltest du warten. Verträge dauern manchmal, manchmal gehts schnell. Bei einer Stelle hatte ich im Sept. Gespräch, wo er meinte, eigentlich gerade keine Stelle (die hätte ich zum 1.4. im Jahr danach gesucht), im Nov. kam dann plötzlich ein Vertrag, datiert für April. Jetzige Stelle ist im Öffentlichen Dienst. Gespräch im August, Beginn ab 1.11. ... ich glaube, der Vertrag kam erst im Oktober, da er durch Betriebsrat musste und dann alles über die Verwaltung im anderen Bundesland lief.
Auf jeden Fall ist es fair, der Klinik schnellstmöglich Bescheid zu geben, wenn man nicht kommt, andererseits stehst du im allerungünstigsten Fall ohne Vertrag und ohne Stelle da. Musst du also selbst entscheiden.
Holthusen
31.05.2022, 18:33
Solange man als Arbeitnehmer keinen Vertrag unterschrieben hat, ist nix fest. Korrekt. Allerdings würde ich es mir nicht mit anderen Arbeitnehmern verderben. Wenn das Angebot nicht mehr in Frage kommt: höflich und zeitnah absagen.
Andersrum: Eine schriftliche Einstellungszusage (Unterschrieben von der Verwaltung) hat doch etwas verbindliches. Zumindest kann man dann Schadensersatz fordern.
Ich hatte auch mal eine Stelle am Tag der Bewerbung zugesagt bekommen, einen Tag später rief die Sekretärin an, dass die Verwaltung die Stelle gestrichen habe und man sie daher nicht anbieten könne.
Schon die mündliche Zusage ist rechtlich bindend. Hier scheitert es meist noch an der Beweislage. Da du deine Zusage sogar schriftlich erteilt hast, ist die Beweisführung kein Problem.
Jetzt zur Realität: Kaum ein Arbeitgeber wird Lust haben, sich die Arbeitskraft eines ihm gegenüber unmotivierten Arbeitnehmers zu erklagen. Auch für Schadensersatzansprüche wird die Rechtsabteilung wenig Motivation übrig haben.
Insofern einfach höflich absagen und auf plötzlich veränderte Lebensumstände oder ähnlich verweisen.
Endoplasmatisches Reticulum
01.06.2022, 10:16
......
Solange man noch keinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen hat, weiß man doch nicht mal, was im Arbeitsvertrag drin steht. Ich finde, aus einer pauschalen Zusage, dass man die angebotene Stelle haben will, folgert immer noch nicht die konkrete Willensäußerung, dass man den Arbeitsvertrag unabhängig davon, was drin steht - und wann er überhaupt kommt - unterschreiben wird. Sondern die Zusage ist die Aufforderung, einen Vertrag fertig zu machen.
Und, sorry: Eine Klinik, die es sich heutzutage noch leistet, auf eine Zusage von Anfang Mai bis zum 1. Juni noch keinen Arbeitsvertrag vorgelegt zu haben, muß definitiv damit rechnen, dass man in der Zwischenzeit woanders unterschreibt. Bei meinem Arbeitgeber bekommt man den Arbeitsvertrag nach Zusage definitiv innerhalb von 1 Woche - wenn man will, kann man direkt nach der Betriebsratsitzung, die 1x wöchentlich stattfindet, in der Personalabteilung unterschreiben. Den Arbeitsvertrag ohne Unterschrift als pdf-Datei zur Prüfung bekommt man innerhalb von 1-2 Werktagen nach der Zusage schon zugeschickt.
Wenn man sich anders entschieden hat, sollte man aber schon so schnell wie möglich absagen, finde ich. Also spätestens wenn der Vertrag von der zweiten Stelle da ist, solltest du der ersten absagen.
Autolyse
01.06.2022, 12:43
Solange man noch keinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen hat, weiß man doch nicht mal, was im Arbeitsvertrag drin steht.[...]
Es gelten dann die üblichen Bedingungen. Ob eine Einigung über einen Arbeitsvertrag zustande gekommen ist, kann man nur anhand des tatsächlichen Schriftverkehrs beurteilen. Möglich wäre es aber.
Endoplasmatisches Reticulum
01.06.2022, 12:44
......
Endoplasmatisches Reticulum
01.06.2022, 12:47
......
Kackbratze
01.06.2022, 17:51
So in der Art. Die Frage ist, wenn Du selber so eine Email bekommen würdest, wie fändest Du das?
Letztendlich kannst Du ja jeden Vertrag nicht unterschreiben, was ja endgültig entscheidet.
Ich sehe es auch so, dass eine Zusage, egal ob mündlich oder schriftlich, erstmal nur bedeutet, dass man die Stelle annehmen möchte; solange aber noch kein Vertrag vorliegt weißt du ja noch nichts über die Bedingungen. Es kann durchaus sein, dass man eine Stelle zwar grundsätzlich will, die Konditionen aber nicht hinnehmen möchte. Sollte es zu einer Klage kommen könntest du anmerken, dass du von einer unbefristeten Stelle ausgegangen bist oder dir eine andere Kondition im Vertrag nicht passt von der du sicher weißt, dass hier höchstwahrscheinlich keine Zugeständnisse von Seiten der Gegenpartei gemacht werden. Dazu kommt, dass dir der Vertrag nicht zeitnah zugeschickt wurde; somit konntest du nicht sicher davon ausgehen, ihn tatsächlich zu bekommen - besonders wenn du keine schriftliche Zusage von der Verwaltung hattest bestand ja keine Sicherheit, so dass du argumentieren könntest, dass du dann eben gezwungen warst eine Alternative zu suchen. Und im Zweifel gilt sicher auch, dass die Klinik nicht den Aufwand und die Kosten auf sich nimmt groß zu klagen. Ein Arztgehalt tut denen weh, und das an jemanden zahlen der eigentlich dort nicht arbeiten will und entsprechend unmotiviert ist macht sicherlich für die keinen Sinn.
Habe in dem Zusammenhang auch eine Frage:
Wenn man das Jahr Innere Medizin für Allgemeinmedizin machen möchte - ist es dann korrekt trotz mehrerer Jahre Berufserfahrung in einem anderen Fach der unmittelbaren Patientenversorgung in die niedrigste Vergütungsstufe nach Tarifvertrag eingruppiert zu werden?
Feuerblick
01.06.2022, 20:33
Nein, ist es nicht. Denn die Tarifgruppen zählen in aller Regel ab Approbation, nicht für jedes einzelne Fach.
Endoplasmatisches Reticulum
02.06.2022, 08:47
......
Autolyse
02.06.2022, 09:10
[...]
Das finde ich schon spannender. Die Zuasge erteilt man ja meist dem Chefarzt oder soger der Sekretärin, Vertragspartner ist aber in der Regel die HR in Vertretung der Geschäftsführung. Chefärzte sind i.d.R. nicht zeichnungsberechtigt für Arbeitsverträge. Kann er daher überhaupt eine Stellenzusage aussprechen? Kann er dies in Delegation der HR tun? Kann ich als Arbeitnehmer implizieren, dass dies der Fall ist, wenn er es tut? Wenn die HR einfach sagen kann: Sorry, war nicht mit uns abgesprochen, ist somit hinfällig ... kann der Arbeitgeber dann im Umkehrschluss mich an einer E-Mail-Zusage festknöpfen? Kann ich als Arbeitnehmer überhaupt das Wissen über die interne Firmenstruktur haben, um einzuschätzen, ob ein Chef mir zusagen darf oder nicht? Muss ich das als Arbeitnehmer überhaupt?
[...]
Die Binnenstruktur des Vertragspartners kann Dir vollkommen latte sein. In Abhängigkeit davon, ob der Abteilungsleiter eher als vollmachtloser Vertreter oder als Erklärungsbote (für Abteilungsleiter und Bewerber deutlich günstiger, da ein wirksamer Vertrag entstanden ist und die Gesellschaft anfechten muss und deswegen ein eigener Haftungsgrund entsteht) handelt; die Details führen hier aber deutlich zu weit.
Endoplasmatisches Reticulum
02.06.2022, 09:57
In Abhängigkeit davon, ob der Abteilungsleiter eher als vollmachtloser Vertreter oder als Erklärungsbote (...) handelt
Aber gerade das kann ich doch als Bewerber eben gar nicht wissen?
Autolyse
02.06.2022, 10:34
Das ist nur für die Frage relevant an wem man sich am Ende schadlos halten kann. Deswegen gibt es ja auch den ersten Satz meines Beitrags. ;-)
Endoplasmatisches Reticulum
02.06.2022, 11:03
......
Autolyse
02.06.2022, 11:16
Hmm. Aber die Implikation ist doch, ganz allgemein und nicht auf einen konkreten Fall bezogen:
Wenn ein Chefarzt in einer E-Mail schreibt oder sagt, er bietet jemandem eine Stelle an, dann hat diese Peson als Arbeitnehmer an sich keine Möglichkeit zu wissen, ob der Chefarzt das überhaupt darf. Im Prinzip könnte das "Angebot" somit nichtig sein. Und da Chefärzte im Krankenhaus (zumindest in meiner persönlichen Erfahrung) eigentlich nie zeichnungsberechtigt für Arbeitsverträge sind, wäre ein solches "Stellenangebot" vom Chefarzt für den Arbeitnehmer perspektiv eher nicht einklagbar.
Soweit korrekt?
Nein. Was üblich ist spielt keine Rolle, wir sind hier nicht im Handelsrecht, als Vertragspartner interessiert mich das Innenverhältnis nicht: Das klassische Beispiel dafür ist der Geschäftsführer, der im Innenverhältnis zu den Gesellschaftern in seinen Befugnissen beschränkt ist, aber im Außenverhältnis trotzdem entsprechend handeln darf. Der nach innen rechtswidrige Vertrag der Gesellschaft ist trotzdem gültig, es löst nur die Geschäftsführerhaftung im Verhältnis zu den Gesellschaftern aus. In deinem Fall kommt es auf die Formulierung an: Wird deutlich, dass der Abteilungsleiter selbst handelt, dann ist er vollmachtloser Vertreter und haftet bei verweigerter Genehmigung entsprechend. Überbringt er aber nur die Nachricht der Geschäftsführung falsch, dann haftet die Gesellschaft aufgrund der Anfechtung oder muss den Vertrag durchführen und dann kündigen.
Oder mal weiter gesponnen: Könnte die HR in so einem Fall einfach erklären, sie hätte dem Chefarzt für den individuell fraglichen Arbeitsvertrag das Go gegeben und somit wäre es doch verbindlich, obwohl zwischen der HR und dem Arbeitnehmer kein Kontakt stattgefunden hat?
Ja. Entweder ist der Abteilungsleiter Erklärungsbote der Gesellschaft oder vollmachtloser Vertreter, dessen Geschäft genehmigt wird. Darauf kommt es aber nicht, an weil die Rechtsfolge die Gleiche ist: Der Vertrag gilt und ist wirksam.
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