Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Honorartätigkeit Verbreitung
Das wage ich mehr als zu bezweifeln!
Welch zweifelhaftes Wagnis!:-))
Bonnerin
24.01.2023, 06:54
Wenn die kein Personal bekommen und am Ende die CÄ unterschreibt..was soll denn passieren?
Vermutlich ist ein Hintergrund da, dementsprechend kann auch nicht argumentiert werden, dass der FA-Standard nicht eingehalten worden wäre.
Da "Weiterbildung" im Regelfall eh nicht mehr ist als ein Wort aus dem Duden finde ich das gut. Dann wird man zumindest adäquat dafür bezahlt, in den hinterletzten Klitschen zu arbeiten.
Anne1970
24.01.2023, 16:28
Welch zweifelhaftes Wagnis!:-))
Es soll - so höre ich gerüchteweise :D - vor Jahren in entlegenen Kliniken vorgekommen sein … seit Jahren wohl nicht mehr
Ihr könnt gerne weiterdiskutieren ob ein zweifelhaftes Wagnis oder eine bezweifelte Anstellung vorliegt...
Man kann auch die Kriterien "Dauer", "Weisungsbefugnis", "Berichtspflicht", "keine eigenen Betriebsräume/Arbeitsmittel" etc. überprüfen und sich das selbst überlegen. Ich komm halt zu dem Schluss dass ich da Bedenken hätte. Und noch mehr wenn dann auch noch eine Weiterbildung bescheinigt wird.
Ihr könnt gerne weiterdiskutieren ob ein zweifelhaftes Wagnis oder eine bezweifelte Anstellung vorliegt...
Man kann auch die Kriterien "Dauer", "Weisungsbefugnis", "Berichtspflicht", "keine eigenen Betriebsräume/Arbeitsmittel" etc. überprüfen und sich das selbst überlegen. Ich komm halt zu dem Schluss dass ich da Bedenken hätte. Und noch mehr wenn dann auch noch eine Weiterbildung bescheinigt wird.
Welche Bedenken? Die Assistenten sind ganz normal in die Stationsabläufe eingebunden, haben ihre festen Büros, machen die in der WBO vorgeschriebenen Dinge, erhalten Fortbildungen im Haus sowie engmaschige Supervision durch OÄ und CÄ, die selbstverständlich weisungsbefugt sind. Also alles wie woanders auch. Der Unterschied: Sie machen nur wenige Dienste (dafür gibt es genügend andere Honorarkräfte) und erhalten den o. g. Lohn, auch für jede geleistete Überstunde. Dadurch sind sie viel zufriedener und leistungsbereiter.
Muss nicht für die Weiterbildung ein entsprechender Weiterbildungsvertrag mit dem dem Weiterbilder vorliegen, damit man zur Prüfung zugelassen wird? Ich könnte mir vorstellen, daß die Kammern einen Honorarvertrag mit einem Vermittler nicht anerkennen.
Aber da könnte man ja mal das Wagnis eingehen, bei der Kammer nachzufragen ;-)
Die Ärztekammern erkennen vieles an, wenn ein Weiterbilder es bescheinigt. Ich weiß von einem Fall, bei dem ein Assistenzarzt ein gesamtes Fremdjahr, was eigentlich vorgeschrieben ist, nicht machen musste, weil er darauf keine Lust hatte. Der Weiterbilder hat ihm bescheinigt, dass er die Kenntnisse des Fremdfaches besitzt und so konnte er seine FA-Prüfung ablegen.
Welche Bedenken?
dass es eine Scheinselbständigkeit ist und einem das ganze dann in Richtung Sozialabgaben, Rentenbeiträge etc. so richtig um die Ohren fliegt...
dass es eine Scheinselbständigkeit ist und einem das ganze dann in Richtung Sozialabgaben, Rentenbeiträge etc. so richtig um die Ohren fliegt...
Verstehe ich nicht. Es werden ganz normale Sozialbeiträge sowie die an die Ärzteversorgung gezahlt, wie bei jeder anderen Angestelltentätigkeit.:-nix
Kackbratze
26.01.2023, 09:58
Arbeitslosenversicherung und Unfallversicherung fallen bei Scheinselbstständigkeit weg. "Normale" Sozialabgaben sollte man genauer definieren, bevor man behauptet, dass "Alles" abgedeckt ist.
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall fällt bei Selbstständigkeit durch den Arbeitgeber auch weg.
Der Vorteil ist, dass die meiste Strafe auf den Arbeitgeber entfällt, weswegen es mich wundert, wenn ein Arbeitgeber sich etwas an die Backe tackert, was bis zu 30 Jahre auf Verjährung warten kann.
Inwiefern ist eine Arbeitnehmerüberlassung, die als WB zählt, Scheinselbstständigkeit? Niemand täuscht vor selbstständig zu sein. Imo komplett am Thema vorbei.
juliane_c
26.01.2023, 17:45
Weiß jemand, ob man auch bei mehreren Agenturen gleichzeitig arbeiten kann? Also mal ein Einsatz mit der einen Agentur, dann den nächsten mit der anderen?
Ja, du kannst dich bei beliebig vielen Agenturen in den Pool aufnehmen lassen und abwechselnd Aufträge annehmen.
Anne1970
27.01.2023, 16:31
Muss nicht für die Weiterbildung ein entsprechender Weiterbildungsvertrag mit dem dem Weiterbilder vorliegen, damit man zur Prüfung zugelassen wird? Ich könnte mir vorstellen, daß die Kammern einen Honorarvertrag mit einem Vermittler nicht anerkennen.
Aber da könnte man ja mal das Wagnis eingehen, bei der Kammer nachzufragen ;-)
Hab jemanden vom ehrenamtlichen „Vorstand“ der hess LÄK gefragt; der hat mal recherchiert und mir Folgendes geantwortet:“ Eine regelhafte WB-Anerkennung solcher Leih-Ärzte oder eine formale Vorab-Freigabe für Kliniken im Rahmen der Weiterbildungsbefugnisse kennt die hess. Kammer nicht. Insbesondere, da Leiharbeitende immer dann gebraucht werden, wenn personelle Notlagen mit Unterbesetzungen bestehen, was auch parallel die fachlich anleitenden Fach- und Oberärzte einschliessen mag. Auch werden solche Kräfte ggf. in verschiedenen Stationen ohne Weiterbildungsplan eingesetzt, evtl. auch als Feuerwehr in anderen Fachgebieten bei multidisziplinären Kliniken. Spezifische Weiterbildung in einem dann vordergründig benannten Fachgebiet ist realistisch so nicht möglich.
In sehr wenigen, besonders hinterleuchteten Einzelfällen seien retrospektiv > 6 Monate Leiharbeitende im Zusammenhang mit längeren, direkt anschliessenden WBA-Anstellungszeiten und entsprechend inhaltlich gut nachvollziehbarer WB retrospektiv anerkannt worden. Aber ein "Anwerbe-Marketingkonzept mit Anerkennungsautomatik" hat die Kammer für solche Fälle nicht genehmigt und will das auch (m. E. zutreffenderweise) gar nicht.“
……
In sehr wenigen, besonders hinterleuchteten Einzelfällen seien retrospektiv > 6 Monate Leiharbeitende im Zusammenhang mit längeren, direkt anschliessenden WBA-Anstellungszeiten und entsprechend inhaltlich gut nachvollziehbarer WB retrospektiv anerkannt worden. Aber ein "Anwerbe-Marketingkonzept mit Anerkennungsautomatik" hat die Kammer für solche Fälle nicht genehmigt und will das auch (m. E. zutreffenderweise) gar nicht.“
Nachvollziehbare und klare Argumentation
Inwiefern ist eine Arbeitnehmerüberlassung, die als WB zählt, Scheinselbstständigkeit? Niemand täuscht vor selbstständig zu sein. Imo komplett am Thema vorbei.
Arbeitnehmerüberlassung schreibst du nun als erster. Bisher ging es um "Honorarärzte" und da gibt es verschiedene Möglichkeiten in welcher Form man als Honorararzt arbeiten kann. Arbeitnehmerüberlassung ist eine davon. Und ich hab einfach nur geschrieben dass ich persönlich da aufpassen würde bzgl. des rechtlichen Konstrukts eines Honorararztes weil es Probleme geben könnte...
Ist schon klar: du nimmst pauschal und undifferenziert Einschränkungen an, kommst du einem Ergebnis und nennst den Rest "Themaverfehlung". Respekt. Guter Diskussionsstil.
Hab jemanden vom ehrenamtlichen „Vorstand“ der hess LÄK gefragt.....
Na, dann haben wir das ja geklärt.
Die Realität sieht zum Glück für kluge Assistenten anders aus, jedenfalls dort, wo ich es erleben kann.
Bender B. Rodriguez
28.01.2023, 07:00
Arbeitnehmerüberlassung schreibst du nun als erster. Bisher ging es um "Honorarärzte" und da gibt es verschiedene Möglichkeiten in welcher Form man als Honorararzt arbeiten kann.
Gibt es denn überhaupt noch eine andere Art von "Honorarärzten"? Also gibt es tatsächlich Ärzte, die als selbständige Honorarkräfte in Kliniken arbeiten und diesen dann eine Rechnung ausstellen? Arbeitnehmerüberlassung dürfte schon die Regel sein, oder?
Also gibt es tatsächlich Ärzte, die als selbständige Honorarkräfte in Kliniken arbeiten und diesen dann eine Rechnung ausstellen?
Ja.
Arbeitnehmerüberlassung dürfte schon die Regel sein, oder?
Vermutlich. Ich kann dir da keine Zahlen nennen wie das Verhältnis verschiedener Varianten zueinander ist. Ich kenn aber halt auch andere Formen mit direkten Verträgen etc.
Ich glaube nicht, dass es noch selbstständige Honorarärzte gibt. Es läuft alles über Überlassung oder Vermittlun zur Fest-/ Kurzzeitanstellung.
Falls du einen selbstständigen Honorararzt kennst, verstößt er definitiv gegen das Steuerrecht. Es gibt keine in dieser Hinsicht legale Möglichkeit mehr.
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