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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sammlung Prüfungskommentare - IMPP - Anfechtung



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PJ-Portalerin
15.10.2023, 15:40
Danke!

ExamenM2_2023
15.10.2023, 20:49
WHO-Stufenschema! Immer zuerst ein Nicht-Opiodanalgetika. Paracetamol ist also definitiv die Richtigantwort.

Ist definitiv nicht korrekt. Paracetamol würde man in der gegebenen Akutsituation nicht verabreichen. Eher Ketamin oder Sufentanil, aber ist nicht gegeben - daher Morphin ("Am ehesten" die richtige Antwort).

JulchenC
26.10.2023, 15:46
Gab es dieses Mal eigentlich keinen vorläufigenIMPP Lösungsschlüssel?

S.Pearce
26.10.2023, 15:59
nein, nur H22, danach nie wieder

JulchenC
26.10.2023, 16:36
Wie asozial!!! Mir hat das damals einen beruhigenden Moment beschert. Finde ich sehr komisch, dass das nur einmalig war und ich frage mich, was dahinter steckt....

S.Pearce
26.10.2023, 16:36
zu viele anfechtungen würd ich vermuten.

Aya97
20.11.2023, 20:53
Könnte ihr bitte auch die Begründung mit den passenden Quellen dazu schreiben, ich meine es wäre so hilfreich wenn eine bestimmte Frage mehrmals mit der selben Begründung angefochten wird

Feuerblick
20.11.2023, 21:04
Was genau willst du nach Feststehen der offiziellen Ergebnisse denn noch anfechten?

Aya97
20.11.2023, 21:15
Man könnte immer noch anfechten, dass einige Fragen entweder nicht eindeutig sind oder mehrere Antwortmöglichkeiten haben, aber sie wurden nicht eliminiert.
Wenn dadurch die Punktzahl verbessert werden kann, besteht immer noch die Möglichkeit.

Aya97
20.11.2023, 21:16
[QUOTE=Aya97;2272230]Man könnte immer noch anfechten, dass einige Fragen entweder nicht eindeutig sind oder mehrere Antwortmöglichkeiten haben, aber sie wurden nicht eliminiert.
Wenn dadurch die Note verbessert werden kann, besteht immer noch die Möglichkeit.

thequeenofcells
21.11.2023, 02:07
[QUOTE=Aya97;2272230]Man könnte immer noch anfechten, dass einige Fragen entweder nicht eindeutig sind oder mehrere Antwortmöglichkeiten haben, aber sie wurden nicht eliminiert.
Wenn dadurch die Note verbessert werden kann, besteht immer noch die Möglichkeit.

Die Fristen sind doch verstrichen. Du kannst höchstens einen Widerspruch gegen deinen eigenen Bescheid einlegen (wenn diese Frist noch läuft).

Feuerblick
21.11.2023, 06:35
Aber dann auch nur gegen deine eigene Prüfung. Die Frist fürs Anfechen ist lange vorbei.