Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Urteil Bereitschaftsdienst und Poolärzte
Cingulum123
25.11.2023, 15:14
Das stimmt definitiv nicht. Ich kann mich weiter für Dienste eintragen. Ich habe aber ein Schreiben mit einem Erhebungsbogen zum SV-Status bekommen. Außerdem wird es zukünftig so sein, dass die KV 50%!!!! der Vergütung einbehalten wird. Das macht einen Stundenlohn von 25€. Bin mal gespannt, wer da noch Dienste übernehmen wird. Es sind aktuell noch extrem viele Dienste für Dezember zur Abgabe angeboten.
Mein Steuerberater hat mich schon vor mehreren Jahren davor gewarnt, Dienste unter diesen Bedingungen zu übernehmen. Ich habe 2020 einen Befreiungsantrag von DRV über mein Versorgungswerk gestellt und habe eine sehr unverschämte Antwort des leitenden Juristen der KV RLP bekommen. Auch wurde mir sehr viel Unverständnis meines damaligen Chefs entgegengebracht. Ich habe dann auch keine Dienste mehr geleistet.
Hierzu habe ich noch mal eine Frage. Also die KV behält 50% der Vergütung ein für Sozialabgaben… und dann muss man die restlichen 25 Euro pro Stunde Fixvergütung noch versteuern?? Da bleibt ja echt kaum was übrig.
Also: Ich habe zuerst ein Schreiben mit der Ankündigung bekommen, dass bei den Poolärzten ein Abschlag von 50% einbehalten wird. Ich denke mir das so, dass es eine Pauschale für Einkommenssteuer und SV-Beiträge gedacht war. Natürlich total schwachsinnig.
Ich habe letzte Woche meine Kündigung bekommen, sodass ich nicht weiß wie es wirklich aussehen sollte. Es wird aber irgendwie eine Regelung für Januar erwartet.
Heerestorte
25.11.2023, 16:39
Folgend ein Rechtskommentar zur Notarzttätigkeit:
Nicht näher bestimmt ist, wann eine Tätigkeit als Arzt in privater Niederlassung im Sinne des Abs 2 ausgeübt wird und ob hierfür ein bestimmter Zeitumfang erforderlich ist. Da die Beitragsbefreiung wohl nur für diejenigen Ärzte in Betracht kommen soll, die nicht ausschließlich als Notärzte arbeiten und bereits anderweitig eine soziale Absicherung haben, muss ein Mindestumfang der privatärztlichen Tätigkeit gefordert werden. In Betracht kommt eine analoge Anwendung von Abs 2 S 1 Nr 1 (regelmäßig mindestens 15 Stunden wöchentlich). Erforderlich ist, dass der Arzt selbst als Privatarzt tätig ist und so auch gegenüber Patienten abrechnet. Von der zweiten Alternative nicht erfasst sind abhängige oder selbstständige Tätigkeiten für einen Privatarzt.
Quelle: KassKomm/Zieglmeier, 114. EL Mai 2021, SGB IV § 23c Rn. 10
Da ich es nicht ganz verstehe:
Was bedeutet das jetzt für mich genau, wenn ich als Nebenjob ausschließlich als Notarzt fahren will?
Angestellt werden und "normal" Lohn mit Sozialabgaben bekommen oder als Privatarzt anmelden und so fahren auf Honorarbasis, dies aber nur, wenn ich mehr als 15h die Woche arbeite?
Und in welchem Konstrukt kann ich nur 8h die Woche gemittelt arbeiten? Denn mehr darf ich nebenbei nicht arbeiten. Geht das überhaupt noch?
Wenn für deine Einnahmen als Notarzt keine SV-Beiträge von dir und deinem Auftraggeber abgeführt werden sollen, benötigst du eine SV-pflichtige Beschäftigung mit einem durchschnittlichen Umfang von mindestens 15h/Woche über das Jahr gesehen. Die 15h beziehen sich auf deine Haupttätigkeit, mit der SV-Beiträge abgeführt werden. Ob du nebenbei als Notarzt eine Minute, eine Stunde oder 80h/Woche arbeitest, ist aus Aspekten der Sozialversicherung egal. Einkommenssteuer musst du immer auch auf deine Nebentätigkeit als Notarzt zahlen.
Zum Thema privatärztliche, selbstständige Tätigkeit: Es reicht eben nicht, eine privatärztliche Tätigkeit nur zum Schein bei der Ärztekammer anzumelden. Es müssen mindestens 15h/Woche entweder selbstständig in der eigenen Praxis (privat oder KV) oder in Anstellung gegen Entlohnung geleistet werden, um die Befreiung von der SV-Pflicht zu bekommen.
Die KV begeht hier einen (gewollten) Denkfehler. Die privatärztliche Scheintätigkeit befreit nicht davon, Sozialversicherungsbeiträge anbzuführen. Und zweitens gilt der Paragraph nur für Notärzte im Rettungsdienst und nicht in den Bereitschaftspraxen.
Diesen Denkfehler hatte ich 2019 auch. Ich hatte 3 Monate zwischen zwei Stellen zu überbrücken und habe bei der Ärztekammer eine privatärztliche Scheinpraxis mit meiner Wohnandresse angemeldet. Ich wollte einfach viele NEF-Dienste machen. Retrospektiv totaler Unsinn, weil ich mit nur 3 Monaten Pause trotzdem auf einen Jahresdurchschnitt von >15/h SV-pflichtige Bschäftigung gekommen bin.
Interessanterweise war der Ärztekammer meine Scheinpraxis egal. Ich wurde als Assistenzarzt in die höchste Beitragskategorie eingeteilt und musste als "Niedergelassener" zusätzliche eine Ausbildungspauschale für MFA abführen.
Heerestorte
25.11.2023, 17:15
Tja, ich bin als Soldat aber nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet das dann jetzt? :-)) In welchem Konstrukt kann ich denn dann am besten 1-2 Schichten Notarzt pro Monat machen?
Jetzt wirds wirklich sehr spannend detailliert ;-) Aber interessante Frage!
Cingulum123
26.11.2023, 02:04
Also: Ich habe zuerst ein Schreiben mit der Ankündigung bekommen, dass bei den Poolärzten ein Abschlag von 50% einbehalten wird. Ich denke mir das so, dass es eine Pauschale für Einkommenssteuer und SV-Beiträge gedacht war. Natürlich total schwachsinnig.
Ich habe letzte Woche meine Kündigung bekommen, sodass ich nicht weiß wie es wirklich aussehen sollte. Es wird aber irgendwie eine Regelung für Januar erwartet.
Danke für die Erklärung. Schon verrückt, zumal ja der Dienstplan auch nicht mit gekündigten Ärzten gemacht werden kann. Es sei denn die Niedergelassenen müssen ihn erstmal füllen und dann wird später übernommen.
Tja, ich bin als Soldat aber nicht sozialversicherungspflichtig, was bedeutet das dann jetzt? :-)) In welchem Konstrukt kann ich denn dann am besten 1-2 Schichten Notarzt pro Monat machen?
Den Sonderfall besprichst du am Besten mit einem Steuerberater oder mit deinen Kamerad*innen, die das vielleicht schon gemacht haben. Ich denke aber, dass für dich die gleiche Regelung wie für uns Normalsterbliche gilt. Auch wenn du nebenbei an der Supermarktkasse arbeitest, müsstest du meiner Meinung nach SV-Beiträge etc. abführen
Heerestorte
26.11.2023, 19:52
Den Sonderfall besprichst du am Besten mit einem Steuerberater oder mit deinen Kamerad*innen, die das vielleicht schon gemacht haben. Ich denke aber, dass für dich die gleiche Regelung wie für uns Normalsterbliche gilt. Auch wenn du nebenbei an der Supermarktkasse arbeitest, müsstest du meiner Meinung nach SV-Beiträge etc. abführen
Ich habe Rat gefunden, Danke! :D
Magst du uns erleuchten oder ist es ein Geheimnis? Mich würde es interessieren.
Heerestorte
27.11.2023, 07:15
Wenn es denn stimmt, wird man vom Nebentätigkeitsarbeitgeber in Lohnsteuerklasse 6 eingruppiert und er zahlt direkt die Abgaben und das wars. Hauptjob zählt wohl bei uns doch. Ein Kollege macht das zumindest seit über einem Jahr so und es funktioniert. Aber irgendwie traue ich dem Braten noch nicht so zu 100% :-))
Cingulum123
01.03.2024, 17:21
Weiß jemand wie die aktuelle Situation für Poolärzte in Hessen und Rheinland-Pfalz jetzt aussieht?
sweetashoney
01.03.2024, 17:49
In Hessen hat sich nicht viel geändert- wobei ich für die nächsten 6 Monate nur 1 von 7 Dienstwünschen erhalten habe bzw. eingeplant wurde (und ich denke nicht, dass es daran gelegen hat, dass ich mich zu spät darum gekümmert habe)- evtl. sollen doch erstmal die KV-Ärzte ran?
Johannes-556
19.03.2024, 21:20
Weiß jemand, wie es aktuell in Bayern weitergeht? Die KVB vergibt anscheinend keine neuen Kooperations Vereinbarungen.
Moorhühnchen
20.03.2024, 17:29
Ich gestehe, dass ich nicht durchblicke.
Dass aber für mich in Hessen mit einem 0,5 KV Sitz Anästhesie irgendwann theoretisch die Gefahr besteht, auch zum Notdienst herangezogen zu werden?!? Aktuell muss ich keine KV-Dienste machen, warum genau, konnte mir mein Chef nicht sagen - er meinte, in unserem Ballungsgebiet bestünde kein Bedarf, uns heranzuziehen. Kann sich ja nun aber sehr schnell ändern, oder?
Das Thema ist auf jeden Fall nen eigenen Thread wert!
Vor zwei Wochen haben meine Chefs dringend jemanden gesucht, der ihren Rufdienst kommenden Samstag übernimmt.
Die wurden seit Jahren nicht verpflichtet und natürlich hat niemand Lust, das zu machen. Sie wollten 200€ extra drauflegen, aber nur Absagen.
Weiß gar nicht, ob sie zwischenzeitlich jemanden gefunden haben. :-oopss
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