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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Regelungen für Kurzfristiges Einspringen



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izzy17
09.04.2024, 02:06
Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

Ehrlich gesagt kann ich es mir nicht vorstellen aber gibt ja viel...

izzy17
09.04.2024, 02:11
Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

Natürlich ist mir auch klar dass der Dienst besetzt werden muss aber jeder hat ja auch sein privatleben und es kann mMn nicht erwartet werden dass immer jemand bereit ist einzuspringen (in einem meiner PJ häuser wurde penibel auf die Einhaltung der 4 Dienste/Monat geachtet und ohne wenn und aber leihärzte für den Rest der dienste engagiert aber klar bei einem kurzfristigen Ausfall ist das schwierig)

Spektralleuchte
09.04.2024, 07:25
Ganz letztendlich kommt es darauf an was in deinem Arbeitsvertrag steht. Ich gehe mal vom 0815 Tarifvertrag aus der eine Zusatzklausel enthalten wird, dass du zu Mehrarbeit, Arbeit am Wochenende und Diensten bereit ist,. Plus einen Passus der die Dienstform (z.B. Bereitschaftsdienst definiert).

Der Arbeitgeber hat bzgl. des Arbeitseinsatzes ein sog. Weisungsrecht. Das hat er jedoch mit Erstellen des Dienstplans ausgeübt. In diesem Dienstplan kann er dich einteilen wie er will solange er Arbeitsrecht und Tarifrecht (falls du drunter fällst) berücksichtig. Z.b. in VKA nur 4 BD Dienste im Monat.. aber auch das kann seeeeeehr flexibel gehandhabt werden ohne dass man erst mal was dagegen machen kann.
Änderungen danach benötigen die Zustimmung des Arbeitnehmers. Also nein. Ganz offiziell darf dir kein Nachteil entstehen wenn du Mittwoch Abend angerufen wirst und die Dienstübernahme für Donnerstag ablehnst.

Ganz inoffiziell:
1) Du hast Probezeit. Je nach Fachrichtung macht man da schon innerhalb der Probezeit Dienste und wird gebeten einzuspringen. Kündigungen in der Probezeit bedürfen keines Grundes.. (und je nachdem wie hoch die Bewerberanzahl für dein Fach so ist /der Andrang an diesem einem Haus *könnte* das ein Grund sein warum man dich lieber nicht durch die WB schleifen will)

2) Die WB ist alles andere als fair. Dem CHA oder LOA findet die Nase deines Kollegen schöner? Rate mal wer die Rotation bekommt.. Der Punkt macht mich auch regelmäßig wütend aber ist nicht wegzudiskutieren. Verscherze es dir mit deinem Ausbildern nicht all zu sehr..

Paar Tipps: Nie in der Freizeit ans Telefon gehen. Keine WhatsApp Gruppen mit den Ach so netten Kollegen pflegen. Immer eine gute Ausrede parat haben die nicht überprüft werden kann und keine Details enthält: Morgen? Da hab ich nach der Arbeit einen super wichtigen Termin der seit 4 Monaten geplant wurde, der lässt sich nicht verschieben. Nächstes Mal dann wieder gerne.

Nefazodon
09.04.2024, 09:11
Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?

Natürlich ist mir auch klar dass der Dienst besetzt werden muss aber jeder hat ja auch sein privatleben und es kann mMn nicht erwartet werden dass immer jemand bereit ist einzuspringen (in einem meiner PJ häuser wurde penibel auf die Einhaltung der 4 Dienste/Monat geachtet und ohne wenn und aber leihärzte für den Rest der dienste engagiert aber klar bei einem kurzfristigen Ausfall ist das schwierig)

Naja, Du sagst es ja selbst....ein kurzfristig freigewordener Dienst muss irgendwie besetzt werden.
Und wenn sich wirklich keiner freiwillig findet, dann muss halt jemand bestimmt werden.
Das ist immer eine sehr unangenehme Situation.
Letztlich muss man da aber auch sagen: Augen auf bei der Berufswahl!:-nix
Die Situation irgendwann mal einspringen zu müssen, wird sich nicht ganz vermeiden lassen.

Zusätzlich zu den Tipps von Spektralleuchte möchte ich noch ergänzen: wenn Dienste frei werden, die dir verhältnismäßig gut in den Kram passen, solltest Du überlegen, dich proaktiv dafür zu melden, um andere Dienste dann ablehnen zu können.
Denn wenn es zu "Zwangsverpflichtungen" kommt, werden meist die herangezogen, die sonst nie einspringen....

Shade
09.04.2024, 09:30
Meine Erfahrung an bislang 3 Kliniken hat auch gezeigt, dass es absolut nicht realistisch ist, zu erwarten, dass der Hintergrund regelmässig die Vordergrunddienste übernehmen wird, wenn jemand kurzfristig ausfällt. Natürlich wird da zuerst bei den AÄ gefragt und es kommt regelmässig zu Situationen wie "Keiner verlässt den Raum, bis der Dienst vergeben ist". Um sowas zu vermeiden, hat uns das Führen einer Liste, wer wie oft eingesprungen ist, sehr geholfen. Ich denke, Assis sind gut beraten, diese Probleme intern zu lösen, kollegiale Lösungen zu finden (auch Diensttausch usw), anstatt solche Problem auf eine Ebene höher zu verweisen. Im Zweifel steht der/die OA am nächsten Tag auch für eure Betreuung nicht mehr zur Verfügung und das macht euren Job auch nicht leichter. Und in den meisten Arbeitsverträgen stehen eben Klauseln drin, dass die Teilnahme am Vorgergrund-Dienst verpflichtend ist. Wer damit ein Problem hat, hat wohl leider den falschen Beruf gewählt. Was nicht heisst, dass man immer und überall zur Verfügung stehen muss.

Spektralleuchte
09.04.2024, 09:31
Dann ergänze ich auch noch :-party:
Gute Reputation aufbauen auf jeden Fall.. Alles mitmachen was einem wenig wehtut wie Nefazodon sagt. ABER
Auf keinen Fall der push-over werden der alles macht. Du bist sonst der erste und derjenige der permanent gefragt wird weil man den Dienst doch soooo leicht neu vergeben kann! Und wenn man dann mal nein sagt haben alle gaaaanz plötzlich ihr Pikachu-Face (auf Neudeutsch =))
Das Gedächtnis der Dienstvergebenden ist im übrigen meist auch recht kurz.. Fordere "Gutzerl" rasch ein: z.B. Der Dienst morgen? Ja ok aber ich habe ja schon mehr Dienste diesen Monat als die Kollegen.. mir wird doch dann bestimmt der Dienst x abgenommen oder? oder: Mach ich gerne, aber ich wollte ja am xyz Freizeitausgleich/früher gehen. Das geht doch im Gegenzug bestimmt klar?

davo
09.04.2024, 16:34
Im Idealfall ist das Arbeitsklima an einer Abteilung eben so, dass solche Dienste fair verteilt werden, dass nicht immer dieselben drankommen (außer sie wollen es!), dass man auf einander schaut. Bis jetzt war das eigentlich an jeder Abteilung, an der ich gearbeitet habe, der Fall.

Ich halte den Vorschlag mit den stets paraten völlig diffusen Ausreden deshalb für einen sehr schlechten Ansatz. Wenn man mit seinen Kollegen nicht wahrheitsgemäß kommuniziert, wird die Kommunikation auch in die andere Richtung nicht wahrheitsgemäß stattfinden. Es gibt nunmal manche Tage, an denen man absolut nicht kann, andere Tage, an denen man einen guten Grund hat, nicht zu wollen, Tage, an denen man einfach nur nicht will, und Tage, an denen eigentlich nichts dagegen spricht. Das sollte man mit seinen Kollegen auch offen so besprechen - nur so werden auch die Kollegen lernen, offen miteinander zu kommunizieren. Und wenn man offen miteinander kommuniziert, lässt sich das Einspringen auch auf eine viel angenehmere Art und Weise regeln, als wenn jeder verbergend und unehrlich an die Sache rangeht. An so einer Abteilung würde ich auch absolut nicht arbeiten wollen.

Immerweiter90
10.04.2024, 06:10
QUOTE=Shade;2278590]Meine Erfahrung an bislang 3 Kliniken hat auch gezeigt, dass es absolut nicht realistisch ist, zu erwarten, dass der Hintergrund regelmässig die Vordergrunddienste übernehmen wird, wenn jemand kurzfristig ausfällt. Natürlich wird da zuerst bei den AÄ gefragt und es kommt regelmässig zu Situationen wie "Keiner verlässt den Raum, bis der Dienst vergeben ist". Um sowas zu vermeiden, hat uns das Führen einer Liste, wer wie oft eingesprungen ist, sehr geholfen. Ich denke, Assis sind gut beraten, diese Probleme intern zu lösen, kollegiale Lösungen zu finden (auch Diensttausch usw), anstatt solche Problem auf eine Ebene höher zu verweisen. Im Zweifel steht der/die OA am nächsten Tag auch für eure Betreuung nicht mehr zur Verfügung und das macht euren Job auch nicht leichter. Und in den meisten Arbeitsverträgen stehen eben Klauseln drin, dass die Teilnahme am Vorgergrund-Dienst verpflichtend ist. Wer damit ein Problem hat, hat wohl leider den falschen Beruf gewählt. Was nicht heisst, dass man immer und überall zur Verfügung stehen muss.[/QUOTE]



Nein nein nein, 100000x nein. Einfach nein.

Nefazodon
10.04.2024, 08:53
Nein nein nein, 100000x nein. Einfach nein.

Was genau stört dich daran?


Ich denke, Assis sind gut beraten, diese Probleme intern zu lösen, kollegiale Lösungen zu finden (auch Diensttausch usw), anstatt solche Problem auf eine Ebene höher zu verweisen.

Ich finde diese Aussage eigentlich ganz vernünftig.

Wenn Dienste kurzfristig zu besetzen sind, jemand einspringen muss, ist das immer ätzend.
Ganz lassen sich solche Situationen im Arbeitsalltag aber nie vermeiden. Das ist so.
Wenn aber eine lösung gefunden werden muss, ist es immer vorzuziehen, diese im Konsens zu finden.

Ich weiß nicht, wo da dein Problem liegt Immerweiter90?

Endoplasmatisches Reticulum
10.04.2024, 09:12
Nicht? Bei einer Diskussion zum kurzfristigen Einspringen zu kommen mit "laut Arbeitsvertrag müsst ihr Vordergrund-Dienste machen und wer damit ein Problem hat, ist im falschen Beruf" schmeckt schon etwas wild. Ich weiß nicht, was dieser Satz hier aussagen soll, wenn nicht, dass die Existenz von Diensten alleine kurzfristiges Einspringen rechtfertigt und man das halt hinzunehmen hat.

Das ist natürlich Unsinn. Nur weil Dienste existieren, muss man selbstverständlich nicht automatisch bereit sein, regelmäßig ungeplant und kurzfristig aus dem Frei für solche herangezogen zu werden. Dass man für den eigenen Seelenfrieden eine gewisse Akzeptanz mitbringen sollte, dass solche Dinge vorkommen werden und man in perspektivischer Gesamtschau das auch öfters gegen den eigenen Willen wird schlucken müssen, ist sicherlich richtig.

yellowxc
10.04.2024, 09:27
Das Problem liegt wie Endoplasmatisches Reticulum schreibt zB an dem Satz. Selbstverständlich machen wir Vordergrunddienste, das hat aber rein gar nichts mit Einspringen zu tun. Wie du auf den Zusammenhang kommst ist mir nicht ganz klar.
Wenn aber jede Woche Dienste zu vergeben sind und man andauernd und regelmäßig einspringen muss, dann liegt das Problem ganz klar in der Organisation und Personalberechnung der Klinik. Klar springt jeder MAL ein (wenn man kann), wenn das aber zur Regelmäßigkeit führt und als Selbstverständlich gesehen wird und man nicht mal einen Finanziellen oder Zeitlichen Bonus dafür erhält, dann hält sich meine Bereitschaft dafür auch sehr in Grenzen.
Und es ist nunmal so, dass man jemanden (ohne Anweisung genehmigt durch den Personalrat) nicht zum Einspringen zwingen kann, was jedoch sehr gerne und häufig versucht wird. In dem Moment muss man einfach klar sagen, dass dann der Hintergrund zuständig ist, den Vordergrund zu leisten und nicht mit Repressalien zu drohen ist, wenn man nicht einspringen kann.

Und wenn man dann solche Aussagen wie deine liest, dass es quasi die Aufgabe der Assistenzärzte wäre, dann wird man da doch hellhörig und da ist meiner Meinung nach auch ein ganz klares Nein zu sagen.

Nefazodon
10.04.2024, 10:11
Um Missverständnisse zu vermeiden: Ich denke es ist wichtig, zwischen sporadischem Einspringen und regelmäßgem Einspringen zu unterscheiden.
Sporadische Ausfälle in einem Bereich wo Menschen arbeiten, lassen sich nicht vermeiden, und damit auch nicht die Notwendigkeit sporadischen Einspringens.
Regelmäßige Ausfälle und Nachbesetzung lassen auf strukturelle Probleme schließen, die tatsächlich an anderer Stelle gelöst werden müssen und nicht von den Assistenzärzten.

Und natürlich müssen kurzfristig besetzte Dienste entsprechend nach den Regeln das Tarifvertrags vergütet werden. Eigentlich müssten sie sogar besser vergütet werden. Dienste werden viel zu gering bezahlt. Das ist meine Meinung und etwas anderes habe ich nie behauptet.

Bei sporadischem Einspringen finde ich den Weg über den Betriebsrat müssig und übertrieben.
Bei regelmäßigem Einspringen kann man ja auf eine Genehmigung durch den Betriebsrat bestehen, ich habe aber keinen Zweifel, wie das ausgehen wird.

Wenn der Diensthabende sehr kurzfristig aufällt, muss der Hintergrund einspringen, auch das keine Frage.
Wenn der Ausfall aber so rechtzeitig bekannt wird, dass eine Nachbesetzung noch besprochen werden kann, sehe ich es tatsächlich als assistenzärztliche Aufgabe an, den Dienst zu besetzen, nicht als oberärztliche.
ALLE Beschäftigten im Gesundheitswesen arbeiten viel und leisten wichtige Arbeit. Im Zweifel ist ein fehlender Assistenzarzt am Tag nach dem Dienst aber leichter zu kompensieren als ein Oberarzt.

FirebirdUSA
10.04.2024, 10:14
Da ich bald ins Arbeitsleben starte und die frage glaube ich nicht beantwortet wurde:

Ist es erlaubt dass man durch OA/CA zum Dienst verpflichtet wird?


Naja, du must nicht erreichbar sein … wenn du erreicht wirst, ist es erstmal eine Dienstanweisung und die nicht Beachtung kann zu einer (ggf. unberechtigten) Abmahnung führen. Du hast natürlich die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sich gegen eine entsprechende Verpflichtung zu wehren… da entscheidet dann immer ein Richter im Einzelfall (ggf. auch kurzfristig), ob es gerechtfertigt ist. Bedenken dabei muss man immer, dass Krankenhäuser einen Versorgungsauftrag haben und die Versorgung der Patienten nicht gefährdet werden darf (deswegen ist ja auch unser Streikrecht eingeschränkt). Im Zweifel kannst du sogar aus dem Urlaub zurück gerufen werden, wenn es wirklich keine andere Lösung gibt (die es fast immer immer gibt) - dann muss der AG aber die Kosten tragen.
Wie gut die Arbeitsbeziehung ist, wenn man hier klagt mag sich jeder selbst überlegen. Natürlich ist eine faire Regelung, die alle einbezieht, im Team gefunden die beste Lösung die ich so auch aus meinem Arbeitsleben kenne.

Endoplasmatisches Reticulum
10.04.2024, 11:06
Alles Richtig, aber. Es bleibt dabei, dass ein ohne Redundanz geplantes Dienstsystem vorrangig Problem des Arbeitgebers ist. Der kann nicht einfach beliebig schwachsinnige Arbeitskonstellationen schaffen und sich im erwartbaren Kollaps auf einen angeblichen Notfall berufen, der ja eigentlich nötig wäre, um Personal aus dem Planfrei oder gar Urlaub zu ziehen. Darum geht es doch in der Praxis fast immer.

Eigentlich müsste der Arbeitgeber Strukturen schaffen, die so etwas abfangen. Gibt ja zahlreiche Konzepte: doppelte Dienstbelegung, Rufdienst-Backup, Springer aus verwandten Disziplinen, Zeitarbeit. Manche davon möchte man als AiW nicht haben, z.B. interdisziplinäre Dienste. Andere kosten den Arbeitgeber Geld und werden deshalb nicht etabliert, obwohl möglich. Als Arbeitnehmer fällt es da mit der Zeit schwer, eine Bereitschaft zur Kompensation aufrecht zu erhalten. Das finde ich mehr als verständlich und vernünftig.

Bloß lösen wird man das Problem nicht, ohne dass wir wieder Pandoras Box mit den Machthebeln in der Weiterbildung öffnen. Deshalb ist eine gewisse Unrechtstoleranz als Arzt hilfreich, sonst wird man seines Lebens einfach nicht froh in dieser Branche. Man sollte sich aber nicht gaslighten lassen, dahingehend einen moralischen oder vertraglichen Anspruch erfüllen müssen. Und alles hat Grenzen.

yellowxc
10.04.2024, 13:32
Wenn es sich wirklich nur um sporadisches Einspringen alle paar Monate handeln würde, würde vermutlich auch niemand was sagen und jeder wäre bereit, auch mal einzuspringen. Aber sind wir ehrlich, wo gibt es denn nur sporadisches Einspringen? :D das ist wohl eher selten und damit wären mMn nahezu alle absolut happy.
Es geht ja gerade um das problematische regelmäßige Einspringen, was leider bei fast allen meiner Bekannten und Freunden der Fall ist.. Wenn das bei euch nicht der Fall ist, freut euch, das ist super!
Es wird jedoch einfach meistens in Unterbesetzung geplant, das ist billiger und irgendjemanden findet sich dann ja doch leider zum Einspringen.

Und das Problem ist ja zB, dass es im TV der Unikliniken aktuell nur Regeln für Bereitschafts- und Rufbereitschaftsdienste beim Einspringen/Dienstplanänderung gibt. Für Regelarbeit, Schicht- und Wechselschicht gibts keine Regeln, daher muss auch niemand über das normale Stundenentgelt hinaus vergüten, was leider dann auch oft nur so gemacht wird.
Erfreulicherweise ist das zumindest dann ab 2025 anders und es wird auch Regeln für alle Dienstformen geben (immerhin..)

yellowxc
10.04.2024, 14:20
Naja, du must nicht erreichbar sein … wenn du erreicht wirst, ist es erstmal eine Dienstanweisung und die nicht Beachtung kann zu einer (ggf. unberechtigten) Abmahnung führen. Du hast natürlich die arbeitsrechtlichen Möglichkeiten sich gegen eine entsprechende Verpflichtung zu wehren… da entscheidet dann immer ein Richter im Einzelfall (ggf. auch kurzfristig), ob es gerechtfertigt ist. Bedenken dabei muss man immer, dass Krankenhäuser einen Versorgungsauftrag haben und die Versorgung der Patienten nicht gefährdet werden darf (deswegen ist ja auch unser Streikrecht eingeschränkt).

Naja, das stimmt so tatsächlich nicht. 1. funktioniert eine Dienstanweisung so nicht. Eine Änderung des Dienstplanes geht nur mit Zustimmung des Betriebs/Personalrates. Nur weil ein OA sagt, "du musst aber" ist das nicht so, der OA ist nicht dein Arbeitgeber und hat dafür überhaupt keine alleinige Befugnis. Einspringen aus dem Frei oder Änderung der Schicht ist immer auch eine Änderung des Dienstplans, welche vom Personalrat genehmigt werden muss.
2. Haben die Kliniken (!) den von dir genannten Versorgungsauftrag und damit die Verpflichtung für ausreichend Personal zu sorgen, damit dieser Versorgungsauftrag sichergestellt wird. Genau da liegt nämlich das Problem, dass die Kliniken dieser Verpflichtung regelhaft nicht nachkommen und das ist definitiv nicht UNSERE Aufgabe, dem AG diese Aufgabe abzunehmen, welche sie einfach partout nicht erfüllen MÖCHTEN, um Geld zu sparen.
Das wäre ja nochmal schöner :D man darf sich echt nicht so verarschen lassen.
Versteht mich nicht falsch. Auch ich bin schon zu Genüge und häufig eingesprungen, aber irgendwann hat es einfach seine Grenzen, wenn man (wie bei uns), weiß, dass das Problem hausgemacht und selbstverschuldet ist.

JAK1
11.04.2024, 16:42
Ich sehe eher das Problem, dass

1) Meine Dienste in der Regel geisteskrank beschissen waren und einfach sau anstrengend. Warum sollte ich mich selber foltern, wenn
2) Die Bezahlung geisteskrank beschissen ist. Da werden wieder irgendwelche krummen Bereitschaftsdienste angeboten, wobei man natürlich 100% der Zeit arbeiten muss.

Man darf sich da nicht verarschen lassen! Bei jedem Autozulieferer prügeln die sich um die Feiertagsnachtschicht weil es geile Boni gibt. Wo ist dann also das Problem??? Siehe 1) und 2) da hab ich mir nie ein schlechtes Gewissen machen lassen. Eine Kollegin hat mal aus falschem Ehrgefühl ihren Skiurlaub abgesagt. Wie unterwürfig kann man eigentlich sein?

izzy17
11.04.2024, 17:20
Danke erstmal für die ganzen Antworten :)

Dass man mal einspringt ist wohl keine Frage 😅 aber es ist schon hilfreich zu wissen was erlaubt ist und was nicht

mbs
15.04.2024, 10:01
Wie ist es eigentlich mit der maximalen Zahl an Bereitschaftsdiensten, die pro Monat angeordnet werden dürfen? Gibt es eine Obergrenze, und falls ja, richtet sich diese auch nach der prozentualen Auslastung im Dienst?

davo
15.04.2024, 10:35
Siehe Tarifvertrag.

Z.B. TV-Ärzte/VKA § 10:

(10) 1Bei der Anordnung von Bereitschaftsdiensten gemäß der Absätze 2 bis 5 [d.h. bei Bereitschaftsdienst im Anschluss an einen Tagdienst] hat die Ärztin/der Arzt grundsätzlich innerhalb eines Kalendermonats nur bis zu vier Bereitschaftsdienste zu leisten. 2Abweichend davon dürfen in einem Kalendermonat pro Kalendervierteljahr fünf Bereitschaftsdienste angeordnet werden, die von der Ärztin/dem Arzt zu leisten sind. 3Darüber hinausgehende Bereitschaftsdienste sind nur zu leisten, wenn andernfalls eine Gefährdung der Patientensicherheit droht.

Außerdem reduziert sich dann auch die maximal mögliche Anzahl an Rufbereitschaften, siehe § 10 (12).