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A97
15.04.2024, 15:54
Als ich gestern meinen Kommentar über das Formular eingereicht hatte stand dort, dass man immer die angezeigte Kennung angeben soll, wenn man noch weitere Belege per Mail nachreicht. Denke nicht, dass sie das ignorieren werden, wenn man in den nächsten Tagen zu einem bereits eingereichten Thema noch etwas nachreicht. Dem IMPP ist ja auch daran gelegen, dass ihre Fragen belastbar sind


Obs am Ende reicht, weiss man natürlich nicht - aber grundsätzlich würd ichs auf jeden Fall versuchen!! Haben ja viele falsch gekreuzt sprich hat viele verwirrt und das ist ja ne solide Quelle mit anderer Herangehensweise... Das Ding ist ja nur, dass die Frist rum ist. Also es müsste wenn dann so als zusätzlicher Beleg angegeben werden. Hattest du die Frage schon angefochten und kannst das nachreichen? Oder sonst vielleicht im Thread zu der Frage nachhaken (falls es einen gibt) wer das gemacht hat? :)

Ja ich habe aber sehr kurz und zusammengefasst was dazu gesagt!

Wie kann man dann nachreichen ? Würde es gern auch nachmachen

ben123
15.04.2024, 21:22
Ja ich habe aber sehr kurz und zusammengefasst was dazu gesagt!

Wie kann man dann nachreichen ? Würde es gern auch nachmachen

Ich habe es an die [email protected] geschickt

A97
16.04.2024, 09:56
Noch eine Frage, was mit Tag 1 Auflage A 93?

Ich kenne mich mit dem Thema nicht perfekt aus ? Kann das stimmen ?

2 Antwortsmöglichkeiten als richtig A und C
Begründung:
Die Frau F ist sowohl Arbeitsunfähig ist als Auch die Kosten sollten bei Ihre Wiederstellung vom Rentenversicherung übernommen Gesetzliche Rentenversicherung : Aufgaben Versichert gegen Alter (Altersrente), verminderte Erwerbsfähigkeit und Tod (Hinterbliebenenrente) Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen zur Wiederherstellung/Verbesserung der Erwerbsfähigkeit Die Frau wünscht Sich auch im Fall auch wieder arbeiten zu gehen.

Lenni_1510
09.05.2024, 11:05
Die Lösungen des Impps sind veröffentlicht worden und über eine vom IMPP veröffentlichte Antwort habe ich mich sehr gewundert, vielleicht hat jemand einen Gedanken dazu weil es mich einfach interessiert:) : Tag 3 , Auflage B, Frage 18: hier ist laut IMPP Antwort C richtig: verlängerte P100 Latenz der VEP beidseits (dafür haben sich laut Medilearn gerade einmal 7,7% der Leute entschieden). Meiner Meinung nach müsste B richtig sein was mit 77% auch die Mehrzahl der Absolventen ausgewählt haben. Laut der aktuellen S2k Leitlinie von 2023 Seite 17 müsste doch auch B richtig sein. Die P100 Latenz wird in der Leitlinie zu keinem Zeitpunkt als Diagosekriterium für eine PPMS genannt. Kann mir jemand erklären warum C richtig ist

Trx4sure13
10.05.2024, 18:04
Ich gehe davon aus dass das "subkortikal" die Aussage falsch macht; in den von dir genannten Leitlinien (und auch in den anderen Quellen) gehts immer nur um juxtakortikal (neben dem Kortex) und kortikal, aber eben nicht subkortikal..
Habs leider auch falsch.