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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Leichenschau als nicht-Niedergelassener Assistenzarzt



david_92
12.06.2024, 15:22
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

folgende Situation:
Ich bin im 2. WBJ Innere in der Klinik, also kein Facharzt, keine KV-Zulassung, kein Notarzt, nix.
Eine Freundin ist Polizistin und hat mich nun gefragt, ob ich im Auftrag der Polizei Leichenschauen durchführen mag.
Hintergrund ist wohl der, dass die Polizei große Probleme hat, bei Leichenfunden im häuslichen Umfeld einen Arzt herzubekommen. Der Bereitschaftsdienst kommt erst nach Stunden, Hausärzte sind oft unbekannt oder nicht erreichbar oder verweisen auch wieder an den Bereitschaftsdienst, so dass oft nur der Notarzt übrig bleibt wenn die Polizei nicht stundenlang gebunden sein soll.
Es besteht laut ihr auch kein Druck, einen natürlichen Tod zu bescheinigen. Es geht nur darum, dass ein Arzt eine endgültige Todesbescheinigung ausfüllen muss, damit die Leiche bewegt werden darf.
Das ganze ist laut ihr ziemlich lukrativ, man kommt auf ca. zwei bis drei Einsätze die Woche.
Bundesland ist Bayern.

Ich habe mich jetzt etwas eingelesen, da es mich interessiert und der Zuverdienst nicht uninteressant ist.
Das ganze ist wohl eine privatärztliche Leistung nach GOÄ, d.h. wenn ich das durchführe, müsste ich eine Rechnung nach GOÄ mit den entsprechenden Ziffern stellen und die Einnahmen natürlich entsprechend versteuern. Außerdem sollte das ganze durch die Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein.

Grundsätzlich traue ich es mir fachlich zu, ich habe in der Klinik bestimmt schon 40-50 Leichenschauen durchgeführt und bin mir auch der Verantwortung und Tragweise im Klaren.

Meine Fragen sind nun:
Darf ich das als nicht niedergelassener Arzt überhaupt? Facharztstandard ist bei Leichenschauen wohl nicht erforderlich? Mache ich mich irgendwo unbeliebt oder droht Ärger? Muss ich das mit dem Arbeitgeber abklären? Würde ich natürlich nur in der dienstfreien Zeit und nicht in der Ruhezeit machen. Dürfte ich es im FZA und Urlaub machen?

Sorry für die vielen Fragen...

DieCaro
12.06.2024, 15:31
Die Leichenschau darf nur von niedergelassenen Ärzten, Ärzten im Bereitschaftsdienst oder eben im Krankenhaus durch dort tätige Ärzte durchgeführt werden. Alles andere wäre eine standeswidrige "Tätigkeit im Umherziehen".

crossie
12.06.2024, 19:43
Ja? Was ist denn da die rechtliche Grundlage? Kommt mir irgendwie komisch vor. Dass die Leichenschau nur durch eben diese Ärzte durchgeführt werden darf steht zumindest bei uns (Sachsen) nicht im Bestattungsgesetz.

Ich hätte spontan gesagt: Nebentätigkeit beim AG anzeigen und los geht's.

DieCaro
12.06.2024, 20:49
Ich hab's nur noch dunkel in Erinnerung. Ich habe vor Jahren einmal die Leichenschau für die verstorbene Angehörige eines Bekannten gemacht. Der Hausarzt hat davon Wind bekommen und mir mit Klage gedroht. Bekam auch ein böses Schreiben vom zuständigen ärztlichen Kreisverband. Man hat irgendwie auf den Art. 2 des Bayerischen Bestattungsgesetzes (Zur Leichenschau Verpflichtete - Kassenärzte und Krankenhausärzte) in Kombination mit Art. 15 (Zur Veranlassung der Leichenschau Verpflichtete - Angehörige, Betreuer) bezogen, dass durch Verpflichtete nur Verpflichtete beauftragt werden dürfen.
Gab wohl in München eine Ärztegruppe, die einen "Deal" mit der Polizei hatte und nur durch Leichenschauen einen gesunden Betrag vorbei an den Hausärzten erwirtschaftet hat.
Aber alles ohne Gewähr. Hab nur die Aussage "In Bayern nur Kassenärzte!" im Kopf.

FirebirdUSA
12.06.2024, 21:26
Ja? Was ist denn da die rechtliche Grundlage? Kommt mir irgendwie komisch vor. Dass die Leichenschau nur durch eben diese Ärzte durchgeführt werden darf steht zumindest bei uns (Sachsen) nicht im Bestattungsgesetz.

Ich hätte spontan gesagt: Nebentätigkeit beim AG anzeigen und los geht's.

Die rechtliche Grundlage ist, dass die private ärztliche Tätigkeit (und dazu gehört die Leichenschau) nur in Niederlassung erfolgen darf (google nach niederlassungspflicht arzt liefert genug Infos). Du kannst aber natürlich bei deiner zuständigen Kammer die Niederlassung in eigenen Räumen anzeigen und dann dürfte es kein Problem sein...

nystagmus
12.06.2024, 22:43
Ich konnte mich irren aber nach meinem Verständnis sollte das eigentlich jeder Arzt können. Der Streit geht eher darum, wer das hauptsächlich abrechnen darf. Es ist verständlich, dass die Vertragsärzte das für sich behalten wollen, weil sie den Patienten vielleicht länger betreut haben, so dass der Abschluss auch bei ihnen erfolgt.

Siehe hier:
https://register.awmf.org/assets/guidelines/054-002l_S1_Regeln-zur-Durchfuehrung-der-aerztlichen-Leichenschau_2018-02_01.pdf

Mit der Kassenzulassung hat das wenig zu tun. Hier besteht nur die Pflicht zur Durchführung der Leichenschau, wenn man als niedergelassener Arzt beauftragt wird, z.B. als Hausarzt mit Versorgungsauftrag.

Abgerechnet wird privat nach GOÄ. Die "Leiche" zählt nicht einmal als "Patient".

freestyler
13.06.2024, 11:08
Und nicht vergessen es bei der Steuer anzugeben für sonst Nichtselbstständige.

crossie
13.06.2024, 12:30
Ich hab jetzt mal ein bisschen quer gelesen bezgl. dieser Niederlassungspflicht (§ 17 Abs. 1 BO). Der Sinn dahinter ist sicher ein ganz anderer, nämlich dass man nicht z. B. von Tür zu Tür wandert und Botoxspritzen verkauft. Würde man es steng auslegen wäre danach ja auch kein freiberuflicher Notarztdienst erlaubt - was er ja aber zweifelsohne ist. Patienten die einer Leichenschau bedürfen haben ja aber genauso wie die Patienten der freiberuflichen Notärzte die Eigenheit, dass eben eher selten zum Arzt in dessen Praxis kommen können.