Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Vergütung Feiertagsdienst mit Rufbereitschaft TdL



Seiten : [1] 2

rtpcr
13.06.2024, 10:38
Hallo,

Ich habe eine Frage zur Vergütung am Feiertag unter der Woche im TdL.
Wir haben bei uns in der Abteilung Ruftbereitschaft an Feiertagen, sowie 3h Arbeitszeit, wo wir vor Ort sein müssen für Visite etc.
Von der Klinik werden für die 3h Arbeitszeit aber nur 3h Freizeitausgleich gewährt und es wird nur der Feiertagszuschlag (35 v.H.) bezahlt, keine Vergütung per Se. Am Sonntag ist dies anders. Da werden die 3h Arbeitszeit vergütet.
Ist das nicht falsch?
Im TdL unter Paragraph 8 steht folgendes:
Ärzte erhalten neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung Zeitzu-
schläge. Die Zeitzuschläge betragen - auch bei Teilzeitbeschäftigten - je Stunde
a) für Überstunden 15 v.H.,
b) für Nachtarbeit 20 v.H.,
c) für Sonntagsarbeit 25 v.H.,
d) bei Feiertagsarbeit
- ohne Freizeitausgleich 135 v.H.,
- mit Freizeitausgleich 35 v.H.,
e) für Arbeit am 24. Dezember und
am 31. Dezember jeweils ab 6 Uhr 35 v.H.,
f) für Arbeit an Samstagen von
13 bis 21 Uhr 20 v.H.;
des auf eine Stunde entfallenden Anteils des Tabellenentgelts der Stufe 3 der
jeweiligen Entgeltgruppe.

Das liest sich hier doch so, dass neben dem Entgelt für die Arbeitszeit noch entweder FZA gewährt und 35 v.H. Gehalt gezahlt werden muss oder bei nicht Gewährung von FZA 135 vH. Gehalt gezahlt werden müssen? Oder verstehe ich da was falsch?

Jukka666
13.06.2024, 12:25
Da gibt es im Forum sicherlich fittere als mich, aber ich würde das auch so verstehen.

Aber kurze Nachfrage: du schreibst doch, dass ihr Freizeitausgleich gewährt kriegt? Und zusätzlich die 35 % Zuschlag?

D.h. wenn ich das richtig verstehe: Gehst du 3 Stunden arbeiten,kriegst dafür an einem anderen Tag 3 Stunden dazu gerechnet und 35 % x 3 Stunden Zuschlag extra Ausbezahlt.

Wäre das ja dann nicht korrekt? Das würde doch bedeuten, dass dein Arbeitgeber alles richtig macht: für 3 Stunden, die du arbeiten gehst, kriegst du 3 Stunden Freizeitausgleich und einen Zuschlag.

rtpcr
13.06.2024, 12:36
Da gibt es im Forum sicherlich fittere als mich, aber ich würde das auch so verstehen.

Aber kurze Nachfrage: du schreibst doch, dass ihr Freizeitausgleich gewährt kriegt? Und zusätzlich die 35 % Zuschlag?

D.h. wenn ich das richtig verstehe: Gehst du 3 Stunden arbeiten,kriegst dafür an einem anderen Tag 3 Stunden dazu gerechnet und 35 % x 3 Stunden Zuschlag extra Ausbezahlt.

Wäre das ja dann nicht korrekt? Das würde doch bedeuten, dass dein Arbeitgeber alles richtig macht: für 3 Stunden, die du arbeiten gehst, kriegst du 3 Stunden Freizeitausgleich und einen Zuschlag.

Danke schonmal für die Antwort, aber da steht doch NEBEN dem Entgelt für die Arbeitsleistung.
Also sonst könnte ich ja an jedem anderen Tag 3h länger arbeiten, also 3h Überstunden machen und es käme das gleiche raus. Weil der Feiertagszuschlag macht ja nur wenige Euronen aus.
Also so wie ich es verstehe sollten ja am Feiertag 235% bezahlt werden, entweder 100% Gehalt und 100% FZA und 35% Zuschlag oder 200% Gehalt und 35% Zuschlag.

Jukka666
13.06.2024, 13:03
Danke schonmal für die Antwort, aber da steht doch NEBEN dem Entgelt für die Arbeitsleistung.
Also sonst könnte ich ja an jedem anderen Tag 3h länger arbeiten, also 3h Überstunden machen und es käme das gleiche raus. Weil der Feiertagszuschlag macht ja nur wenige Euronen aus.
Also so wie ich es verstehe sollten ja am Feiertag 235% bezahlt werden, entweder 100% Gehalt und 100% FZA und 35% Zuschlag oder 200% Gehalt und 35% Zuschlag.

Hmm..

auf die Gefahr, dass ich mich irre - Forum? - würde ich das so verstehen:

"neben dem Entgelt für die tatsächliche Arbeitsleistung" = entweder du kriegst die 3 Stunden in Geld bezahlt

UND

"mit Freizeitausgleich 35 v.H."

d.h.:

du kriegst doch eine Art "Bezahlung" für die drei Stunden, die du anwesend warst, aber halt nicht in Geld, sondern in FZA. Und ZUSÄTZLICH 35% pro Stunde als Geld.

Das gilt ja alles nur für diese Sonder-Tage, nicht reguläre Werktage.

FZA bzw. imaginäre Stunden, die man woanders abfeiern kann, sind doch eine Art "Ersatzwährung" und meiner Meinung nach mehr Wert als Geld.

Oder steh ich grad auf dem Schlauch ??

Stempelst du ein? D.h. werden die 3 Stunden registriert? D.h. kommen auf dein Konto letzten Endes 3 h UND nochmal 3h ?

Sonst hättest du tatsächlich recht.

Aber ich blick hier auch nicht vollends durch. Vor allem warum sich das bei euch bei Sonntag unterscheidet?

Jukka666
13.06.2024, 13:04
Also so wie ich es verstehe sollten ja am Feiertag 235% bezahlt werden, entweder 100% Gehalt und 100% FZA und 35% Zuschlag oder 200% Gehalt und 35% Zuschlag.

Das erscheint mir wiederum zu viel, da steht ja "135%", also 3 h normal bezahlt = xy Euro / h PLUS 35% Extra = 135% WENN man keine Möglichkeit zum FZA erhält.

Jukka666
13.06.2024, 13:08
Hab nochmal in den Tarifvertrag auf der MB-Seite reingeschaut:

"4. Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird
durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende
des dritten Kalendermonats ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse
zulassen; der Ausgleich soll möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Ka-
lendermonats erfolgen.

5. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhalten
die Ärzte je Stunde 100 v.H. des Stundenentgelts.


7. In den Fällen des Satzes 4 steht der Zeitzu-
schlag von 35 v.H. (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d) zu."

So wie ich das verstehe, wäre das bei dir ja dann doch korrekt, weil du ja FZA erhältst als Ausgleich..

rtpcr
13.06.2024, 15:52
Hab nochmal in den Tarifvertrag auf der MB-Seite reingeschaut:

"4. Die Arbeitszeit an einem gesetzlichen Feiertag, der auf einen Werktag fällt, wird
durch eine entsprechende Freistellung an einem anderen Werktag bis zum Ende
des dritten Kalendermonats ausgeglichen, wenn es die betrieblichen Verhältnisse
zulassen; der Ausgleich soll möglichst aber schon bis zum Ende des nächsten Ka-
lendermonats erfolgen.

5. Kann ein Freizeitausgleich nicht gewährt werden, erhalten
die Ärzte je Stunde 100 v.H. des Stundenentgelts.


7. In den Fällen des Satzes 4 steht der Zeitzu-
schlag von 35 v.H. (§ 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d) zu."

So wie ich das verstehe, wäre das bei dir ja dann doch korrekt, weil du ja FZA erhältst als Ausgleich..


Ja denn Absatz habe ich jetzt auch gesehen, dann wird das wohl so stimmen. Aver dann lohnt der Feiertag ja wirklich null.

Jukka666
13.06.2024, 15:53
Ja denn Absatz habe ich jetzt auch gesehen, dann wird das wohl so stimmen. Aver dann lohnt der Feiertag ja wirklich null.

😝 ich hab auch ein ständiges talent, Dienste an Feiertagen zu machen, von denen ich nicht mal wusste, dass die Feiertage sind. Sieh es mal so: du kommst deiner Dienstpflicht bzw deiner Stundenpflicht nach und kriegst keine Minusstunden. Und immerhin eine gewisse Extra Vergütung. Wenn man am Feiertag sowieso zu Hause gesessen wäre oder nichts vorhat, finde ich Dienste machen am Feiertag sogar besser, weil meistens ist es doch ruhiger und planbar. Aber deine Dienste sind ja nicht meine Dienste. Reich werden tust du sicherlich nicht damit.

Und man hat ggf einen gewissen „Bonus“ bei Kollegen (mit Kindern zB).

rtpcr
13.06.2024, 16:00
😝 ich hab auch ein ständiges talent, Dienste an Feiertagen zu machen, von denen ich nicht mal wusste, dass die Feiertage sind. Sieh es mal so: du kommst deiner Dienstpflicht bzw deiner Stundenpflicht nach und kriegst keine Minusstunden. Und immerhin eine gewisse Extra Vergütung. Wenn man am Feiertag sowieso zu Hause gesessen wäre oder nichts vorhat, finde ich Dienste machen am Feiertag sogar besser, weil meistens ist es doch ruhiger und planbar. Aber deine Dienste sind ja nicht meine Dienste. Reich werden tust du sicherlich nicht damit.

Und man hat ggf einen gewissen „Bonus“ bei Kollegen (mit Kindern zB).

Wobei da noch ergänzend folgendes dabei steht zu Paragraph 8:
Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d:
1Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeich-
net werden. 2Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt ein-
schließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenent-
gelts höchstens 235 v.H. gezahlt.

Das würde ja wieder meine These mit den 235% stützen.

Jukka666
13.06.2024, 16:13
Wobei da noch ergänzend folgendes dabei steht zu Paragraph 8:
Protokollerklärung zu § 8 Absatz 1 Satz 2 Buchstabe d:
1Der Freizeitausgleich muss im Dienstplan besonders ausgewiesen und bezeich-
net werden. 2Falls kein Freizeitausgleich gewährt wird, werden als Entgelt ein-
schließlich des Zeitzuschlags und des auf den Feiertag entfallenden Tabellenent-
gelts höchstens 235 v.H. gezahlt.

Das würde ja wieder meine These mit den 235% stützen.

Ich glaube, du bist einem mathematischen Fehler aufgesessen: du musst trennen zwischen ZUSCHLÄGEN Und Gesamtvergütung!

Wenn du deine Stunde zu 100 % vergütet kriegst, und KEINEN FZA, DANN Kriegst du noch mal 135 % als Zuschlag! Das macht dann 235 % Gesamtvergütung! So würde ich das rechnen.

Aber da du ja Freizeitausgleich erhältst, kriegst du die 100 % in der Form von Stunden irgendwann „geschenkt“ und 35 % als Zuschlag bezahlt. Ich denke, der Sinn des Tarifvertrags war hier mehr der Fokus auf ausgleichende Erholungsfreizeit.

Aber bitte liebes Forum, greift ein, wenn ich Unsinn erzähle

Jukka666
13.06.2024, 16:28
Ich glaube, du bist einem mathematischen Fehler aufgesessen: du musst trennen zwischen ZUSCHLÄGEN Und Gesamtvergütung!

Wenn du deine Stunde zu 100 % vergütet kriegst, und KEINEN FZA, DANN Kriegst du noch mal 135 % als Zuschlag! Das macht dann 235 % Gesamtvergütung! So würde ich das rechnen.

Aber da du ja Freizeitausgleich erhältst, kriegst du die 100 % in der Form von Stunden irgendwann „geschenkt“ und 35 % als Zuschlag bezahlt. Ich denke, der Sinn des Tarifvertrags war hier mehr der Fokus auf ausgleichende Erholungsfreizeit.

Aber bitte liebes Forum, greift ein, wenn ich Unsinn erzähle


Lässt mir keine Ruhe..lol...ich habe mal eine schnelle Tabelle erstellt und hänge es als Bild an: Am Ende kommt an Geld genau das gleiche raus.
Und ich denke das soll es ja auch: sonst gäbe es eine Ungleichbehandlung zwischen Geld vs. FZA, das würde ja für Unfrieden sorgen...

Wenn man die Spalten addiert, kommt an "Wert" immer das gleiche raus: Arbeit + Zuschlag

Am Ende ist es ja so:

Du "opferst" wertvolles aka "Feiertag", dafür sollst du belohnt werden. Entweder in der Form von "hol deinen Feiertag" nach UND 35% Extra-Cash ODER "ätsch, ausgleichen geht nicht, dafür kriegst du die 35%, die der andere kriegt und halt deinen Feiertags-Einsatz vollständig bezahlt".

In beiden Fällen kommt theoretisch das gleiche raus, ausser das ausbezahltes natürlich durch Steuern und Altersvorsorge etc. geschmälert wird.

rtpcr
13.06.2024, 16:49
Ich glaube wir reden aneinander vorbei, aber deine Tabelle hat mir jetzt deinen Denkfehler gezeigt:
Bei mir ist es so, ich kriege nur den FZA und den Zuschlag. Nicht den Wert der Arbeit an sich!

rtpcr
13.06.2024, 16:50
Also insgesamt nur 150€ (WERT FZA) und den Zuschlag von 52,50€. Demnach kommt es nicht beim gleichen raus…

rtpcr
13.06.2024, 16:53
Wäre es so wie in deiner Tabelle, die 202€ plus den FZA wäre ich ja voll und ganz zufrieden. Aber ich kriege den Wert der Arbeit gar nicht vergütet! Es lohnt sich also gar nicht am Feiertag zu arbeiten, weil man den FZA genauso bekommt wenn ich an jedem anderen Arbeitstag Überstunden machen würde.

rtpcr
13.06.2024, 17:26
Ich habe dir jetzt auch nochmal eine Tabelle gemacht. Ich habe also durch den Feiertag gar keinen Mehrwert, außer den Zuschlag. Und das kann doch nicht rechtens sein. 33658

FirebirdUSA
13.06.2024, 17:31
Es ist als Strafe für den AG gedacht, wenn du keinen FZ erhälst gibt es nochmal 100% dazu. Deswegen gibt es bei uns Dienstanweisung von der obersten Lritung das für Feiertage IMMER FZA zu gewähren ist und dann gibt es eben nur die 35% Zuschlag.

rtpcr
13.06.2024, 18:04
Das macht ja auch Sinn. Mir geht’s nur darum, dass im Tarifvertrag eben steht, dass Ärzte NEBEN dem Entgelt für die tatsächliche Arbeit Zeitzuschläge erhalten. In welcher Form spielt da ja keine Rolle, ob nun als FZA oder als Vergütung. Bei uns wird nur die tatsächliche Arbeit gar nicht erst vergütet - sondern es gibt NUR den FZA Und die 35% Zuschlag.

txm59
13.06.2024, 19:57
Es ist definitiv so, dass es insgesamt 235% geben muss und in meiner Klinik wird das nun nach monatelangem Kampf und viel Druck von vielen Leuten auf den Arbeitgeber auch so gehandhabt

Jukka666
13.06.2024, 20:12
Okay. Das ist dann krass. Dh die drei stunden, die du anwesend bist, „verpuffen“ im Nix? Weder als Geld noch als Stunden aufs Konto?

Dann hast du natürlich recht und ich würd das ansprechen. Die PA ist nicht immer maligne, immer nachfragen. Viel Erfolg!

rtpcr
13.06.2024, 21:20
Es ist definitiv so, dass es insgesamt 235% geben muss und in meiner Klinik wird das nun nach monatelangem Kampf und viel Druck von vielen Leuten auf den Arbeitgeber auch so gehandhabt

Danke. Das glaube ich nämlich auch, dass das nicht so ganz legal alles ist, was da letztendlich vergütet wird. Hab bspw. An Weihnachten komplett durchgearbeitet und dort auch nur den FZA und die 35% bekommen, keine Vergütung für die tatsächliche Arbeit.