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Teevee
27.08.2024, 05:51
Hallo zusammen,

wenn man nebentätig Notart fährt, muss man ja bekanntlich keine Soz.vers.beiträge abführen, wenn man ansonsten mit mind 15 h/Woche wo beschäftigt ist.

Wie verhält es sich denn, wenn zwischen zwei Stellen mal zB 2 Monaten keine Anstellung hat und währenddessen paar Notarztdienste macht? Ist man dann auch befreit, weil man den Rest vom Jahr im Mittel überwiegend angestellt ist? Oder zählt immer genau der Monat, in dem man gefahren ist? Und im Fall von letzteres: wie werden die Beiträge für Krankenversicherung, Rente etc bestimmt? Der Steuerbescheid gilt ja immer fürs ganze Jahr, wie soll man denn genau den Gewinn für den kurzen Abschnitt darlegen?

Danke für die Antworten! :)

Jukka666
27.08.2024, 06:52
Hallo zusammen,

wenn man nebentätig Notart fährt, muss man ja bekanntlich keine Soz.vers.beiträge abführen, wenn man ansonsten mit mind 15 h/Woche wo beschäftigt ist.

Wie verhält es sich denn, wenn zwischen zwei Stellen mal zB 2 Monaten keine Anstellung hat und währenddessen paar Notarztdienste macht? Ist man dann auch befreit, weil man den Rest vom Jahr im Mittel überwiegend angestellt ist? Oder zählt immer genau der Monat, in dem man gefahren ist? Und im Fall von letzteres: wie werden die Beiträge für Krankenversicherung, Rente etc bestimmt? Der Steuerbescheid gilt ja immer fürs ganze Jahr, wie soll man denn genau den Gewinn für den kurzen Abschnitt darlegen?

Danke für die Antworten! :)

Lehne mich mal aus dem Fenster und sage: das interessiert keine alte Sau…:-)

Schau: von deinen NA-Eingängen erfährt doch unmittelbar erstmal niemand irgendwas.
Die Kassenärztliche Vereinigung (nehme ich bei dir an? Bundesland?) überweist dir Geld auf Basis deiner Angaben und Eintragungen im Dienstplan und deiner Abrechnung.
Von Privatversichertenbehandlungen erfahren genau zwei Leute: du und der Patient.

Die DRV weiss im Zweifel nicht mal dass du Notarzt fährst. Die machen ja erst Ärger wenn sie Wind davon kriegen und dann konterst du mit dem SGB und deiner mind 15h/Woche-Tätigkeit (die sie eh wissen da du ja eine Befreiung beantragt hast?) 😀
Dh du berufst dich darauf dass du einen sozialversicherungspflichtigen Job hast und weist das im Zweifel dann nach, wenn du kannst.
Ich habe noch nie gehört dass sie das unterjährig bzw auf den Tag genau ausrechnen.
Und das Finanzamt interessiert sich sowieso nur für ihren Anteil, du gibst einfach deine Einnahmen bei der Steuererklärung an. Und denkst bitte an die 3000 € steuerfreie Übungsleiter-Pauschale! 😀

Die letzte Frage habe ich nicht ganz verstanden: auf deine Einnahmen aus dem Rettungsdienst fallen keinerlei Krankenversicherungsbeiträge an.
Rente musst du eigentlich auch nicht zahlen, allerdings ist es so, dass du im Falle einer Mitgliedschaft im ärztlichen Versorgungswerk einmal im Jahr in einem Erhebungsbogen (zumindest bei uns in Bayern) deine Einnahmen aus ärztlicher Tätigkeit gesammelt auflisten muss.

Auch hier interessiert sich niemand dafür, wann du in welchem Monat was erwirtschaftet hast. Und dann wird geschaut, ob du den HöchstBeitrag mit der Arbeit aus deiner ärztlichen Tätigkeit bereits erreicht hast. Wenn ja, bleibt es dir überlassen, ob du noch freiwillig Rentenbeiträge zahlen willst. Ist bei mir nicht der Fall. Daher muss ich die Einnahmen aus Notarzttätigkeit nur bei der Steuer angeben und Einkommensteuer draufzahlen.

Teevee
27.08.2024, 07:06
Das mit der Krankenversicherung ist so gemeint: Wenn man nicht angestellt ist, muss man ja Krankenversicherungsbeiträge zahlen. Entweder den Mindestsatz oder eben Prozentual für meine Tätigkeit. Und es wird nach Ende des Angestelltenverhältnisses von der Kasse explizit gefragt, ob man Einnahmen hat (auch selbständige). Bzw beim Familienversichern wird auch danach gefragt

Mit den anderen Sachen hast du natürlich recht :-party wobei ich mich frage, weshalb die Ärzteversorgung überhaupt diesen Bogen schickt, wenn man angestellt ist. Die wissen doch auch, dass man als nebentätiger NA keine Beiträge an sie abführen muss..

hebdo
27.08.2024, 12:11
Die Notarzttätigkeit hat nichts mit der kassenärztlichen Vereinigung zu tun. Das ist ja die Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Meist ist man als Notarzt an einem Notarztstandort, in meinen Fällen immer eine Klinik, angestellt.

Ein Befreiungsantrag bei der DRV wurde von allen Kliniken und dem Versorgungswerk bisher explizit nicht gewünscht. Ich habe sogar Befreiungsanträge zurückziehen "müssen".

Wenn du zur Überbrückung wenige Monate nur als Notarzt tätig bist, ist der einzige Knackpunkt wirklich die Krankenversicherung. Und das kannst du mit deiner Krankenkasse anhand deiner Einnahmen aushandeln bzw. den Mindestbeitrag bezahlen wenn du dich Arbeitssuchend meldest, keine Leistungen bei der Agentur für Arbeit beantragst und deine Einnahmen nicht angibst. Theoretisch stünde dir im letzten Fall auch die Familienversicherung offen.

Wichtig: Da du mit deinen letzten Arztgehälter i.d.R. über einer bestimmten Schwelle liegst und nicht in die DRV einzahlst, kann du dich nicht bei der Krankenversicherung kostenfrei über 30 Tage nachversichern. Das geht bei normal Sterblichen. Ich war tatsächlich rückwirkend wegen Fehlberatung durch die Agentur für Arbeit einen Monat lang nicht versichert.

vlsime
27.08.2024, 12:41
Die Notarzttätigkeit hat nichts mit der kassenärztlichen Vereinigung zu tun. Das ist ja die Tätigkeit im ärztlichen Bereitschaftsdienst. Meist ist man als Notarzt an einem Notarztstandort, in meinen Fällen immer eine Klinik, angestellt.

Das stimmt so nicht, in einigen Bundesländern (zum Beispiel in Bayern) wird der Notarztdienst auch über die Kassenärztliche Vereinigung organisiert (bzw. "sichergestellt") und vergütet!

hebdo
27.08.2024, 14:35
Das stimmt so nicht, in einigen Bundesländern (zum Beispiel in Bayern) wird der Notarztdienst auch über die Kassenärztliche Vereinigung organisiert (bzw. "sichergestellt") und vergütet!

Der Notarzt bekommt die Überweisung direkt von der KV? Ich kenne so, dass eine Klinik den Versorgungsauftrag übernimmt und dafür Geld bekommt.

Ist ja irgendwie in jedem RD-Gebiet anders geregelt….

Matzexc1
27.08.2024, 15:19
Reden wir hier vom ÄBD oder Rettungsdienst?
RD Notarzt wird häufig auch über Freelancer abgedeckt in Bawü sind das honmed, das Institut für Katastrophenmedizin und die Notarztbörse.

Jukka666
27.08.2024, 16:48
Der Notarzt bekommt die Überweisung direkt von der KV? Ich kenne so, dass eine Klinik den Versorgungsauftrag übernimmt und dafür Geld bekommt.

Ist ja irgendwie in jedem RD-Gebiet anders geregelt….

Ja, Deutschland halt.

ich fahre in Bayern Notarzt, hier ist es so, dass die KVB (Kassenärztliche Verbrech...äh...Vereinigung Bayerns) die Vergütung mit den Kostenträgern (Kassen) aushandelt und wir dann Ruhepauschalen (aktuell 27Euro/h), Einsatzpauschalen, Zuschläge erhalten.

Der Wachleiter trägt einen dann in einen digitalen Dienstplan ein, auf dessen Basis die KVB dann sieht, wieviel man fährt und bezahlt dann (ca. 2-3 Quartale später) anhand dessen schon mal die Ruhepauschale.
Einsätze gibt man in ein Portal ein (minimaler Datensatz) und dann erhält man irgendwann irgendeine (nicht nachvollziehbare) Summe (abzüglich einer unverschämten ca. 4%-Bearbeitungsgebühr PRO Einsatz) aufs Konto überwiesen.

Privatversicherte rechnet man höchstpersönlich komplett selbst ab.

Klar, wenn Notärzte über eine Klinik fahren, das gibts in Bayern auch. Hier dann ein Mischmasch, keine Ahnung wie das bezahlt wird.

Ich bin dabei weder vom RD-Träger angestellt noch sonst was. Man unterzeichnet lediglich einen Vertrag mit der KVB, dass man zum RD verpflichtet ist, solang man da registriert ist, und dass man Rechte/Pflichten hat Blabla. Wieviel man fährt, kontrolliert aber keiner. Dafür geniesst man eine subsidiäre Absicherung (Unfallversicherung/Haftpflicht) extra. Wobei ich eine private habe.

FirebirdUSA
30.08.2024, 14:31
Ein Befreiungsantrag bei der DRV wurde von allen Kliniken und dem Versorgungswerk bisher explizit nicht gewünscht. Ich habe sogar Befreiungsanträge zurückziehen "müssen".


Ist ja auch korrekt, einen Befreiungsantrag brauchst du nur bei einer angstellten Tätigkeit, so lange du die 15h/Woche erfüllst ist das kein Problem. Wenn du die aber nicht erfüllst und es zu einer Betriebsprüfung kommen sollte, die DRV dann feststellt du wärst eigentlich SV-pflichtig gewesen dann trifft dich die Nachzahlung der DRV Beiträge (für die rückwirkend ja über einen längeren Zeitraum keine Befreiung beantragt werden kann) dich zu 100%...

ehem-user-19-05-2025-1430
30.08.2024, 14:47
Ja, Deutschland halt.

ich fahre in Bayern Notarzt, hier ist es so, dass die KVB (Kassenärztliche Verbrech...äh...Vereinigung Bayerns) die Vergütung mit den Kostenträgern (Kassen) aushandelt und wir dann Ruhepauschalen (aktuell 27Euro/h), Einsatzpauschalen, Zuschläge erhalten.

Der Wachleiter trägt einen dann in einen digitalen Dienstplan ein, auf dessen Basis die KVB dann sieht, wieviel man fährt und bezahlt dann (ca. 2-3 Quartale später) anhand dessen schon mal die Ruhepauschale.
Einsätze gibt man in ein Portal ein (minimaler Datensatz) und dann erhält man irgendwann irgendeine (nicht nachvollziehbare) Summe (abzüglich einer unverschämten ca. 4%-Bearbeitungsgebühr PRO Einsatz) aufs Konto überwiesen.

Privatversicherte rechnet man höchstpersönlich komplett selbst ab.

Klar, wenn Notärzte über eine Klinik fahren, das gibts in Bayern auch. Hier dann ein Mischmasch, keine Ahnung wie das bezahlt wird.

Ich bin dabei weder vom RD-Träger angestellt noch sonst was. Man unterzeichnet lediglich einen Vertrag mit der KVB, dass man zum RD verpflichtet ist, solang man da registriert ist, und dass man Rechte/Pflichten hat Blabla. Wieviel man fährt, kontrolliert aber keiner. Dafür geniesst man eine subsidiäre Absicherung (Unfallversicherung/Haftpflicht) extra. Wobei ich eine private habe.

Boah das ist ja brutal aufwendig, unabhängig davon wieviel am ende hängen bleibt, hätte ich gar keine Lust drauf. Bei uns griegen wir als freien NA fast überall einfach einen festen Stundenlohn,aktuell 60€ pro Stunde also für einen 24h Dienst 1420€ und fertig.... wieviel bleibt denn da ca hängen mit den pauschalen und privaten?

Jukka666
30.08.2024, 15:23
Boah das ist ja brutal aufwendig, unabhängig davon wieviel am ende hängen bleibt, hätte ich gar keine Lust drauf. Bei uns griegen wir als freien NA fast überall einfach einen festen Stundenlohn,aktuell 60€ pro Stunde also für einen 24h Dienst 1420€ und fertig.... wieviel bleibt denn da ca hängen mit den pauschalen und privaten?

Ich hab drauf gewartet, dass die Frage kommt... lol

Dass das System in Bayern nicht das beste ist, war mir lange klar.

Ich habe über die letzten 10 Jahre tatsächlich eine extrem detaillierte Excel-Tabelle erstellt, in der ich ALLES eingebe: Anzahl der Stunden, Anzahl der Dienste, der Patienten, der Einsätze etc.

Wenn man pro Jahr das Geld ganz grob gesagt durch die Anzahl der anwesenden Stunden teilt, kommt bei mir ein Mittelwert über die letzten 10 Jahre von 40.-€/h raus - da ist NIX drin, also keine Steuer, kein Essen, keine Anfahrt, keine Ausgaben nix. Natürlich kann man einiges von der Steuer abziehen.

In den letzten 3 Jahren wurde die Vergütung allerdings angehoben, die letzten drei Jahre liegen bei konstant knapp über 50.-€/h.

Darin enthalten sind aber auch Privaterlöse. Die Summe hängt also sehr stark von der Anzahl der Einsätze (ich bin auf einer ländlichen Wache), und der Höhe der Privatrechnungen ab. Und ob man mehr Nachtdienste macht oder Feiertage (wegen der Zuschläge).

Aber ich denke es ist eine grobe Orientierung.

Wir haben das auch diskutiert, im Nachbarland Tirol kriegen die auch pauschal was in die Hand. Einige im Kollegium sind dafür, weil man dann wahrscheinlich IM SCHNITT gleich viel oder etwas mehr kriegen würde (ab 60.-€/h) andere aber dagegen, weil sie die Chance "Guter Dienste" mit vielen Privatversicherten zunichte machen würde.
Vorausgesetzt man rechnet Private nicht ab, was rechtlich schwierig wird, da wir das ja in unserer Freizeit machen.

Wie macht ihr das mit den Privaten?

ehem-user-19-05-2025-1430
30.08.2024, 19:48
Wie macht ihr das mit den Privaten?

Ich find die Vorstellung halt recht unattraktiv diese Privatabrechnungen zu machen, dann in briefumschlag, frankieren, zur post, ecxel tablle zur überprüfung ob das geld angekommen ist, mahnung schrieben bla....ist halt viel arbeit....

Bei uns 60 Euro die Stunde, auch Private werden nicht gesondert abgerechnet, das macht der Rettungsdiensträger irgendwie, geht komplett an uns Notärzte vorbei.

Jukka666
30.08.2024, 20:50
Ich find die Vorstellung halt recht unattraktiv diese Privatabrechnungen zu machen, dann in briefumschlag, frankieren, zur post, ecxel tablle zur überprüfung ob das geld angekommen ist, mahnung schrieben bla....ist halt viel arbeit....

Bei uns 60 Euro die Stunde, auch Private werden nicht gesondert abgerechnet, das macht der Rettungsdiensträger irgendwie, geht komplett an uns Notärzte vorbei.

Mei, richtig viel Arbeit macht es nicht. Ich nutze ein simples abrechnungstool im netz. Da trägt man die patientendaten ein, klickt die relevanten ziffern an inkl der steigerungssätze und dann wird eine musterrechnung generiert. Und dann verschickt das system das per Brief und das kostet mich dann „3 credits“, sind ca 1 Euro.
Und mahnungen gehen genauso.
Das nervige ist dass ich auf ca 10-20% der privatrechnungen sitzen bleibe. Zahlt keiner. Das „schlimmste“ sind tote privatversicherte. Also tot bei ankunft. Ist quasi ein einsatz umsonst.

Teevee
30.08.2024, 21:29
Mei, richtig viel Arbeit macht es nicht. Ich nutze ein simples abrechnungstool im netz. Da trägt man die patientendaten ein, klickt die relevanten ziffern an inkl der steigerungssätze und dann wird eine musterrechnung generiert. Und dann verschickt das system das per Brief und das kostet mich dann „3 credits“, sind ca 1 Euro.
Und mahnungen gehen genauso.
Das nervige ist dass ich auf ca 10-20% der privatrechnungen sitzen bleibe. Zahlt keiner. Das „schlimmste“ sind tote privatversicherte. Also tot bei ankunft. Ist quasi ein einsatz umsonst.

Wobei nicht ganz umsonst. Die vorläufige Todesbescheinigung erstellt und berechnet man immerhin trotzdem

anignu
30.08.2024, 23:38
Oh ja, die vorläufige Todesbescheinigung ist gar nicht mal so wenig.

Und bzgl. "umsonst": ich hab mindestens jede zweite Schicht nen Einsatz dabei bei dem man auf der Hinfahrt wieder abbestellt wird. Das ist mal so richtig umsonst. Aber mei, hilft nix. Der Verdienst als Notarzt ist eine Mischkalkulation, aus meiner (oberärztlichen) Sicht nicht sehr attraktiv wegen der Höhe, aber es macht auch Spaß. Spaß mal was anderes zu machen und einfach mit den Leuten. Dieses ganze Thema Rettungsdienst usw. muss man mögen und wenn man es mag dann macht es auch Spaß.


Aber um mal wieder auf die Eingangsfragen zurückzukommen: ich glaub auch dass das alles keinen interessiert.

Plinius
31.08.2024, 11:35
Mei, richtig viel Arbeit macht es nicht. Ich nutze ein simples abrechnungstool im netz. Da trägt man die patientendaten ein, klickt die relevanten ziffern an inkl der steigerungssätze und dann wird eine musterrechnung generiert. Und dann verschickt das system das per Brief und das kostet mich dann „3 credits“, sind ca 1 Euro.
Und mahnungen gehen genauso.
Das nervige ist dass ich auf ca 10-20% der privatrechnungen sitzen bleibe. Zahlt keiner. Das „schlimmste“ sind tote privatversicherte. Also tot bei ankunft. Ist quasi ein einsatz umsonst.

Lässt du deine Patienten dann auch immer eine Erklärung unterschreiben, dass ihre Daten an den Dienstleister weitergeleitet werden dürfen? Das war der Grund, weswegen ich irgendwann darauf umgestiegen bin Privatrechnungen selber zu schreiben.

Plinius
31.08.2024, 11:42
Ich hab drauf gewartet, dass die Frage kommt... lol

Dass das System in Bayern nicht das beste ist, war mir lange klar.

Ich habe über die letzten 10 Jahre tatsächlich eine extrem detaillierte Excel-Tabelle erstellt, in der ich ALLES eingebe: Anzahl der Stunden, Anzahl der Dienste, der Patienten, der Einsätze etc.

Wenn man pro Jahr das Geld ganz grob gesagt durch die Anzahl der anwesenden Stunden teilt, kommt bei mir ein Mittelwert über die letzten 10 Jahre von 40.-€/h raus - da ist NIX drin, also keine Steuer, kein Essen, keine Anfahrt, keine Ausgaben nix. Natürlich kann man einiges von der Steuer abziehen.

In den letzten 3 Jahren wurde die Vergütung allerdings angehoben, die letzten drei Jahre liegen bei konstant knapp über 50.-€/h.

Darin enthalten sind aber auch Privaterlöse. Die Summe hängt also sehr stark von der Anzahl der Einsätze (ich bin auf einer ländlichen Wache), und der Höhe der Privatrechnungen ab. Und ob man mehr Nachtdienste macht oder Feiertage (wegen der Zuschläge).

Aber ich denke es ist eine grobe Orientierung.

Wir haben das auch diskutiert, im Nachbarland Tirol kriegen die auch pauschal was in die Hand. Einige im Kollegium sind dafür, weil man dann wahrscheinlich IM SCHNITT gleich viel oder etwas mehr kriegen würde (ab 60.-€/h) andere aber dagegen, weil sie die Chance "Guter Dienste" mit vielen Privatversicherten zunichte machen würde.
Vorausgesetzt man rechnet Private nicht ab, was rechtlich schwierig wird, da wir das ja in unserer Freizeit machen.

Wie macht ihr das mit den Privaten?


Das ist das grundlegende Problem bei uns in Bayern, weswegen auf dem Land tendenziell ein Mangel und in der Großstadt ein Überangebot an Notärzten (Wartelisten) herrscht. Bei meinem letzten Dienst in der Großstadt kam ich auf etwa 170€/h (vor Steuern); dafür fährt man natürlich auch viel Mist, worüber beispielsweise Kollegen außerhalb Bayerns nur den Kopf schütteln würden.

Thomas24
31.08.2024, 11:46
Wobei nicht ganz umsonst. Die vorläufige Todesbescheinigung erstellt und berechnet man immerhin trotzdem

Mal ne ganz praktische Frage aus Interesse: an wen geht denn die Rechnung? Der Rechnungsempfänger selbst ist verstorben, und die Angehörigen sind ja nicht verpflichtet, Sie zu bezahlen- einfach dem Bestatter in die Hand drücken, in der Hoffnung, dass der das im Rahmen seiner Dienstleistung dann für euch mit erledigt?

DA1994
31.08.2024, 11:49
Natürlich sind die Angehörigen im Rahmen der Erbfolge verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. Ich empfehle auch immer, die Rechnung an den Bestatter weiterzugeben, die es dann mit der Pauschale abrechnen.

Jukka666
31.08.2024, 12:18
Natürlich sind die Angehörigen im Rahmen der Erbfolge verpflichtet, die Rechnung zu begleichen. Ich empfehle auch immer, die Rechnung an den Bestatter weiterzugeben, die es dann mit der Pauschale abrechnen.

So ist es. Ich erstelle mittlerweile ganz pietätlos am Behandlungstag über das Abrechnung Tool im Netz die Rechnung, und adressiere es entweder an den Patienten selbst oder eben an die Angehörigen, wenn er bereits im Einsatz tot war oder verstorben ist.

Ich sag’s ganz ehrlich: ich habe mindestens ein halbes Dutzend offene Rechnungen, Und das auch nicht in unerheblicher Höhe (zum Beispiel bei Reanimation), die nicht bezahlt wurden. Da hilft auch die dritte Mahnung nichts mehr. Mit viel Glück habe ich über die Jahre ein Schreiben vom Anwalt bekommen, der sich um den Nachlass kümmert, und man erhält aus diesem Nachlasstopf Geld.

Das meinte ich mit umsonst. Ich weiß bereits im Voraus, dass die meisten Privatversicherten mit der Zahlung der Rechnung eher lau umgehen. Deshalb ist mir ein gesetzlich versicherter alle mal lieber, da kriege ich mein Geld.

Ergänzend: Das mit dem Bestatter funktioniert meines Erachtens nicht sehr gut, da ich zum Zeitpunkt des Einsatzes den Bestatter ja gar nicht kenne, die Angehörigen damit oft völlig überfordert sind, und ich ehrlich gesagt keine Lust habe, nach Wochen den Bestatter in Erfahrung zu bringen. Ich schick die Rechnung einfach an den Patienten. Ich werde es aber mal probieren.
Wie macht ihr das konkret?