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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wiedereingliederungszeit = Weiterbildungszeit?



DieCaro
16.11.2024, 10:35
Hallo, ich benötige einmal Schwarmwissen :-)

Ich bin als Assistentensprecherin in den Fall einer Kollegin involviert:
Sie war ernsthaft erkrankt und deswegen zunächst inklusive Reha vier Monate arbeitsunfähig.
Es wurde anschließend eine berufliche Wiedereingliederung mit sukzessiver Arbeitszeitsteigerung vereinbart. Da ein langer Genesungsprozess absehbar war, wurde diese auf die maximale Dauer von sechs Monaten angelegt. Schnell stellte sich heraus, dass ein tägliches Pensum von sechs Stunden (bei einer Sollarbeitszeit von 8,5h/d) bewältigbar ist. Insgesamt schaffte sie über die sechs Monate 62% der Regelarbeitszeit, die Tätigkeiten unterschieden sich nicht von denen einer (gesunden) Vollzeitkraft.
Nun weigert sich der Chef aber, diese 62% als Weiterbildungszeit anzuerkennen, da sie in der Wiedereingliederung als krankgeschrieben galt.
Ist dieses Verständnis richtig?

Maßgeblich ist die WBO 2020 der LÄK BaWü.
Diese wurde vor geraumer Zeit schon kontaktiert, antworte bislang jedoch nicht.
Der Betriebsrat sieht für diese Fragestellung keine Zuständigkeit.

abcd
16.11.2024, 11:07
Bzgl Wiedereingliederung und Arbeitsunfähigkeit hat der Chef recht. Während einer Wiedereingliederungsmaßnahme ist man noch "krank geschrieben". Formal muss er im WB-Zeugnis die lange AU Zeit angeben und dazu gehört auch die Wiedereingliederung.
Ob die Zeiten trotzdem als WB-Zeiten anerkannt werden können, ist ein Spezialfall zu dem ich leider nichts sagen kann. Die Stellungnahme der LÄK wäre dazu hilfreich. Und bei Ablehnung durch LÄK würde ich trotzdem beim MB nachfragen, ob ähnliche Fälle bekannt sind und man da etwas machen kann.

Relaxometrie
16.11.2024, 18:03
Nun weigert sich der Chef aber, diese 62% als Weiterbildungszeit anzuerkennen, da sie in der Wiedereingliederung als krankgeschrieben galt.
Ist dieses Verständnis richtig?
Ja, es ist so, wie abcd schon geschrieben hat: rein formal hat der Chef Recht.
Dennoch finde ich es unkollegial, einer Kollegin, die nach einer Erkrankung motiviert ins Arbeitsleben zurück kommt, Steine in den Weg zu legen und fände eine individuell mit der Ärztekammer zu besprechende Lösung, ob die Zeit der Wiedereingliederung nicht doch als Weiterbildungszeit anerkannt werden kann, menschlich das Richtige.
Andererseits handelt es sich glücklicherweise ja nur um etwas mehr als drei Monate, wenn ich das richtig verstehe (die Kollegin hat 6 Monate lang 62% gearbeitet). Um für die Anerkennung zu kämpfen, würde ich allerdings nicht zu viel Zeit und Energie verwenden.

DieCaro
17.11.2024, 16:32
Danke für die Einschätzungen, dann werden wir mal die Antwort von der LÄK abwarten.

Auch wenn es "nur" um dreieinhalb Monate Weiterbildungszeit geht: Die Kollegin ist massiv angefressen. Sie hat sechs Monate für deutlich weniger Gehalt und ohne Urlaub gearbeitet, Zusagen seitens des Arbeitgebers wurden nicht eingehalten und jetzt soll die Zeit auch nicht für die Weiterbildung zählen. Da sagt sie zurecht, dass sie sich für's gleiche Geld auch daheim hätte auskurieren können...

abcd
17.11.2024, 18:08
Eine so lange Wiedereingliederungszeit ist eher selten. Während der Wiedereingliederung ist man AU. Man bezieht kein Gehalt sondern nur Krankengeld. Krankengeld ist niedriger als das normale Gehalt. Wenn man einen Eingliederungsplan mit dem Arzt aufgestellt hat und früher seine Leistungsfähigkeit erreicht, kann man von dem Plan abweichen und früher in den Beruf zurückkehren. Auch ist es in Ausnahmefällen bei so einer langen Eingliederungsmaßnahme möglich (Arzt, AG, Sozialleistungsträger einverstanden) Urlaub zu nehmen.