jijichu
26.08.2010, 00:56
Es gibt immer jemanden der eine Staatsexamensklausur anfechten möchte.
Wenn nur 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenkandidaten anwesend sind wird ein Rechtsanwalt keine Probleme damit haben vor Gericht darzulegen, dass so kein reguläres Examen abgehalten werden kann.
Die uniinternen Klausur erwähnte ich, weil es sein könnte, dass Gerüchte über Schummelgelegenheiten durch Berichte über diese internen Prüfungen entstehen.
Ohne konkrete Beweise würde ein Rechtsanwalt niemals diesen Fall vor Gericht bringen - zu beweisen das geschummelt wurde ist nahezu unmöglich!
Bzgl. den 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenskandidaten - die quantität der Aufsicht besagt nichts über die Qualität der Aufsicht, weswegen dieses Argument an für sich nicht erwähnenswert ist.
Ich denke das eigentliche Thema wurde hinlänglich diskutiert und die eigentliche Frage auch zur genüge beantwortet.:-meinung
Wenn nur 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenkandidaten anwesend sind wird ein Rechtsanwalt keine Probleme damit haben vor Gericht darzulegen, dass so kein reguläres Examen abgehalten werden kann.
Die uniinternen Klausur erwähnte ich, weil es sein könnte, dass Gerüchte über Schummelgelegenheiten durch Berichte über diese internen Prüfungen entstehen.
Ohne konkrete Beweise würde ein Rechtsanwalt niemals diesen Fall vor Gericht bringen - zu beweisen das geschummelt wurde ist nahezu unmöglich!
Bzgl. den 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenskandidaten - die quantität der Aufsicht besagt nichts über die Qualität der Aufsicht, weswegen dieses Argument an für sich nicht erwähnenswert ist.
Ich denke das eigentliche Thema wurde hinlänglich diskutiert und die eigentliche Frage auch zur genüge beantwortet.:-meinung