PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schummeln im Examen...



Seiten : 1 2 3 4 5 6 7 8 [9]

jijichu
26.08.2010, 00:56
Es gibt immer jemanden der eine Staatsexamensklausur anfechten möchte.
Wenn nur 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenkandidaten anwesend sind wird ein Rechtsanwalt keine Probleme damit haben vor Gericht darzulegen, dass so kein reguläres Examen abgehalten werden kann.

Die uniinternen Klausur erwähnte ich, weil es sein könnte, dass Gerüchte über Schummelgelegenheiten durch Berichte über diese internen Prüfungen entstehen.

Ohne konkrete Beweise würde ein Rechtsanwalt niemals diesen Fall vor Gericht bringen - zu beweisen das geschummelt wurde ist nahezu unmöglich!

Bzgl. den 3 Aufsichtspersonen für 100 Examenskandidaten - die quantität der Aufsicht besagt nichts über die Qualität der Aufsicht, weswegen dieses Argument an für sich nicht erwähnenswert ist.

Ich denke das eigentliche Thema wurde hinlänglich diskutiert und die eigentliche Frage auch zur genüge beantwortet.:-meinung

Christian Sibbers
26.08.2010, 01:17
Es reicht doch nachzuweisen, dass Schummeln möglich war um festzustellen dass die Klausur nicht ordentlich durchgeführt wurde.

Und wenn das LPA argumentiert:" Wir hatten da drei Supermänner im Einsatz von denen jeder über 30 Studenten gleichzeitig im Blick hatte und die sich auch nicht gegenseitig ablösten." Meinst du das glaubt jemand?

Coxy-Baby
26.08.2010, 06:46
Es reicht doch nachzuweisen, dass Schummeln möglich war um festzustellen dass die Klausur nicht ordentlich durchgeführt wurde.


"Es reicht nachzuweisen, dass Schummeln möglich war"- also mit der Begründung
kannst du ja gegen jede Klausur dann klagen aber den Anwalt möchte ich sehen, der klagt weil Schummeln pauschal möglich gewesen sein soll und auch wahrscheinlich stattgefunden hat weil nur 3 Aufsichtspersonen da waren. Prüfungsdurchführung ist LÄNDERSACHE und da kann man denen auch nicht mal eben unbegründet reinreden.

Aber auch aus diesem Fred bin ich dann mit einem "Don't feed the trolls!" weg

Kackbratze
26.08.2010, 13:23
Tja, damit hat Herr Sibbers wohl recht. Absolut.
Wir sollten alle unsere Approbationen ablegen und die Prüfungen nochmal machen. Dann ist alles juristisch definitiv einwandfrei.

Da das dann aber zu viele Studenten wären, müssten alle "echten Studenten" die noch eingeschrieben sind entsprechend warten, bis wir alle mit den staatlich kontrollierten und Staatsexamens-gerechten Prüfungen, wie sie sich ein anonymer Forenuser vorstellt, fertig sind.

:-meinung

Trianna
26.08.2010, 13:57
@ Schwallbirne : Prinzipiell hast du ja zu jedem Thema etwas zu sagen, sei es jetzt das große 1 x 1 der Kanarienvogelarten, das HEX (das du selbst wahrscheinlich schon 4 Mal aus Spaß an der Freude einfach so mitgeschrieben hast und dir währenddessen deine juristischen Spielereien überlegt hast, das Wissen dafür hast du bestimmt aus deinem Jurafernstudium) oder auch sonst in fast jedem Thread, den ich verfolge irgendwann mal deinen ätzenden Senf dazugegeben hast aber kannst du es nicht ab und zu mal wie ich handhaben nämlich:

WENN MAN KEINE AHNUNG HAT, EINFACH MAL DIE FRESSE HALTEN...

Sebastian1
26.08.2010, 14:52
Amen. Und zu ;-)