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Muriel
15.12.2008, 19:27
Wir machen auch sieben Nächte am Stück und das Ganze ohne Ausgleichswoche, direkt im Anschluss gibt es zum Dank noch die Spätdienstwoche :-kotz

Disharmonic
16.12.2008, 03:09
Hm,

find ich sehr interessant, was Chris06 da schreibt.
Wir arbeiten auch im 3-Schicht-Modell.
Speziell im ND haben wir das Problem, daß wir ihn uns zu dritt teilen müssen. Und das seit Monaten. D.h. von Sonntag Abend bis Sonntag Mittag des nächsten WEs nach der Visite. Offizielle Zeit von 21.30 bis 8 Uhr.
Und nach diesen 7 Nächten kommt man Sonntag mittags heim und darf Montag morgens um 7.30 zur normalen Tagdienst-Woche wieder antanzen.
Und das alle 3 Wochen. Danke schön!

Ich find das ziemlich anstrengend. Meine Anfragen an die Oberen bzgl. Rechtmäßigkeit blieben bislang ohne Reaktion.

Lava
16.12.2008, 11:32
Hm, ich hätte vielleicht genauer nachfragen sollen, wie genau der Dienstplan jetzt aussieht. :-? Offenbar ist Schichtmodell nicht gleich Schichtmodell... der Chef meinte allerdings, die Umsetzung des AZG würde sehr streng kontrolliert, also gehe ich davon aus, dass das zutrifft, was Chris da gesagt hat und es eben keine 7 Tage am Stück gibt. Geld ist mir auch erstmal wurscht. Egal wieviel ich verdiene, es wird mehr sein als das, was ich jetzt habe :-love

Muriel
16.12.2008, 19:03
Wir arbeiten AZG-konform, auch mit sieben Nachtdiensten am Stück. Denn man muss ja nur im Jahresdurchschnitt gewisse Grenzen einhalten und nicht für jede einzelne Woche. Wir haben aber ein anderes Problem, das wirklich mal wieder ganz toll das Widersinnige an allem zeigt: Unsere Wochenenddienste, also die Tagdienste von 8-20h Samstag und Sonntag, gelten als angeordnete Überstunden. Sinn des Ganzen: Es gibt eine 100%ige Bezahlung. Dumm an der Sache ist aber, dass wir dadurch nicht mehr AZG-konform sind. Wir müssten also, um das zu sein, einen BD-Dienst einrichten, der genau das tut, was wir jetzt tun, der dafür aber einen Bruchteil des Geldes bekommt. Da könnte ich kotzen. Unser Chef hat sich da sehr für uns eingesetzt, damit wir finanziell gut gestellt werden und dann das, echt zum :-kotzen

Ehemaliger User 20130505
16.12.2008, 22:21
Hm, ich hätte vielleicht genauer nachfragen sollen, wie genau der Dienstplan jetzt aussieht. :-?Das würde ich auf jeden Fall machen, bevor ich mich für oder gegen eine Stelle entscheiden würde.


[....]Und nach diesen 7 Nächten kommt man Sonntag mittags heim und darf Montag morgens um 7.30 zur normalen Tagdienst-Woche wieder antanzen.
Und das alle 3 Wochen. Danke schön!

Ich find das ziemlich anstrengend. Meine Anfragen an die Oberen bzgl. Rechtmäßigkeit blieben bislang ohne Reaktion.Ich würde den Oberen mal den Tarifvertrag (http://www.marburger-bund.de/marburgerbund/bundesverband/unsere_themen/tarifpolitik/vka/TV-Aerzte_VKA.pdf) unter die Nase halten und fragen, wie sie den Paragraphen zur Verteilung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf fünf Tage, in Ausnahmefällen auf sechs Tage, interpretieren.

Abschnitt II
Arbeitszeit
§ 7
Regelmäßige Arbeitszeit
(1) 1Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt ausschließlich der Pausen durchschnittlich
40 Stunden wöchentlich.

2Die regelmäßige Arbeitszeit kann auf fünf Tage, aus
notwendigen betrieblichen/ dienstlichen Gründen auch auf sechs Tage verteilt
werden. Hmmm..... Vielleicht liegt der Haken im Ausdruck "regelmäßige" Arbeitszeit? Wenn ein Teil der Arbeit, die ihr in einer 7-Tage-Woche macht, als Überstunden deklariert würde, zählten diese Stunden vielleicht nicht zur "regelmäßigen" Arbeitszeit und dürften deshalb am 7. Tag gemacht werden.?? :-nix






Wir arbeiten AZG-konform, auch mit sieben Nachtdiensten am Stück. Denn man muss ja nur im Jahresdurchschnitt gewisse Grenzen einhalten und nicht für jede einzelne Woche. [....]

Muriel, das sind dann aber bei Euch keine 12-Stunden-Schichten, sondern kürzere (ca. 8h/Nacht)?
Pieks hatte, soweit ich das verstanden habe, von 12- und 13-stündigen Nachtschichten gesprochen. Da dürften es laut der Tarifverträge nicht mehr als vier Nächte am Stück sein.


Zur maximalen Anzahl an Arbeitstagen pro Woche steht im ArbZG tatsächlich nichts.:-nix Es gibt zwar einen Paragraphen zum Verbot von Sonntagsarbeit (§9), wordurch ja eigentlich maximal 6Tage pro Woche vorgegeben wären, aber im §10 wird eine ganze Liste von Bereichen genannt, in denen Sonntagsarbeit erlaubt ist. Ist ja für manche Bereiche auch nicht anders möglich.

Im §11 geht es dann um Ausgleich für Sonn- und Feiertagsbeschäftigung. Dort hätte ich eigentlich eine Aussage zur maximalen Anzahl an wöchentlichen Arbeitstagen erwartet; es steht dort aber nicht. Statt dessen steht dort nur, für Sonnatgsarbeit müsse man einen Ersatzruhetag haben, "der innerhalb eines den Beschäftigungstag einschließenden Zeitraums von zwei Wochen zu gewähren ist."

Da könnte man tatsächlich eine 7-Tage-Woche mit Nachtschichten ansetzen, die am Montagmorgen endet, und denjenigen dann am Montagabend wieder zur Spätschicht antreten lassen, wenn er von Montagmorgen bis Montagabend seine vorgeschriebenen 11 Stunden Ruhezeit gehabt hätte. :-wand
Muriel, wieviel Stunden Ruhezeit hast Du denn an solchen Montagen zwischen dem Ende sonntäglichen Nachtschicht und dem Beginn der montäglichen Spätschicht?

Das Arbeitszeitgesetz (http://bundesrecht.juris.de/arbzg/index.html#BJNR117100994BJNE001501308) lässt überhaupt sehr viele Ausnahmen zu.

Die Paragraphen 3,4,5 und 6 klingen eigentlich ganz vernünftig. Aber dann wird durch §7 allerlei hübschen Ausnahmen Tür und Tor geöffnet.


In den Paragraphen 3 bis 6 heißt es zur maximalen täglichen Arbeitszeit: 8 Stunden, in Ausnahmefällen 10 Stunden.

Im §7 steht aber, dass durch einen Tarifvertrag auch längere Arbeitszeiten als 8 bzw. 10 Stunden pro Tag für zulässig erklärt werden dürfen, wenn ein erheblicher Teil der Arbeitszeit aus Bereitschaftsdienst besteht.

In den Tarifverträgen wird dann beschrieben, unter welchen Bedingungen eine Abteilung einen Teil der Arbeitszeit als Bereitschaftsdienst deklarieren darf und es werden die BD-Stufen festgelgt.

Da eine Obergrenze für die maximale tägliche Arbeitszeit im Falle einer Einbeziehung von Bereitschaftsdiensten im ArbZG nicht ausdrücklich genannt wird, hat man in den Tarifverträgen gleich das Maximum an Stunden, die ein Tag zu bieten hat, genommen: 24 Stunden.

Das imho Einzige, was durch das ArbZG ohne Ausnahme verboten ist, ist das unmittelbare Weiterarbeiten nach einem 24-Stunden-Arbeitstag. Deshalb muss also der freie Tag nach einer BD-Nacht unbedingt sein:



§ 7 (9): "Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert [Anmerkung: also im Extremfall z. B. auf 24 Stunden], muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden."




Und das ist der komplette § 7:



§ 7 Abweichende Regelungen

"(1) In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann zugelassen werden,
1.
abweichend von § 3
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)
einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
c)
(weggefallen)
2.
abweichend von § 4 Satz 2 die Gesamtdauer der Ruhepausen in Schichtbetrieben und Verkehrsbetrieben auf Kurzpausen von angemessener Dauer aufzuteilen,
3.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeit um bis zu zwei Stunden zu kürzen, wenn die Art der Arbeit dies erfordert und die Kürzung der Ruhezeit innerhalb eines festzulegenden Ausgleichszeitraums ausgeglichen wird,
4.
abweichend von § 6 Abs. 2
a)
die Arbeitszeit über zehn Stunden werktäglich hinaus zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt,
b)
einen anderen Ausgleichszeitraum festzulegen,
5.
den Beginn des siebenstündigen Nachtzeitraums des § 2 Abs. 3 auf die Zeit zwischen 22 und 24 Uhr festzulegen.

(2) Sofern der Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch einen entsprechenden Zeitausgleich gewährleistet wird, kann in einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung ferner zugelassen werden, 1.
abweichend von § 5 Abs. 1 die Ruhezeiten bei Rufbereitschaft den Besonderheiten dieses Dienstes anzupassen, insbesondere Kürzungen der Ruhezeit infolge von Inanspruchnahmen während dieses Dienstes zu anderen Zeiten auszugleichen,
2.
die Regelungen der §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 in der Landwirtschaft der Bestellungs- und Erntezeit sowie den Witterungseinflüssen anzupassen,
3.
die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei der Behandlung, Pflege und Betreuung von Personen der Eigenart dieser Tätigkeit und dem Wohl dieser Personen entsprechend anzupassen,
4.
die Regelungen der §§ 3, 4, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 bei Verwaltungen und Betrieben des Bundes, der Länder, der Gemeinden und sonstigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie bei anderen Arbeitgebern, die der Tarifbindung eines für den öffentlichen Dienst geltenden oder eines im wesentlichen inhaltsgleichen Tarifvertrags unterliegen, der Eigenart der Tätigkeit bei diesen Stellen
anzupassen.


(2a)

In einem Tarifvertrag oder auf Grund eines Tarifvertrags in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung kann abweichend von den §§ 3, 5 Abs. 1 und § 6 Abs. 2 zugelassen werden, die werktägliche Arbeitszeit auch ohne Ausgleich über acht Stunden zu verlängern, wenn in die Arbeitszeit regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt und durch besondere Regelungen sichergestellt wird, dass die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.

(3) 1Im Geltungsbereich eines Tarifvertrags nach Absatz 1, 2 oder 2a können abweichende tarifvertragliche Regelungen im Betrieb eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers durch Betriebs- oder Dienstvereinbarung oder, wenn ein Betriebs- oder Personalrat nicht besteht, durch schriftliche Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer übernommen werden.

2Können auf Grund eines solchen Tarifvertrags abweichende Regelungen in einer Betriebs- oder Dienstvereinbarung getroffen werden, kann auch in Betrieben eines nicht tarifgebundenen Arbeitgebers davon Gebrauch gemacht werden.

3Eine nach Absatz 2 Nr. 4 getroffene abweichende tarifvertragliche Regelung hat zwischen nicht tarifgebundenen Arbeitgebern und Arbeitnehmern Geltung, wenn zwischen ihnen die Anwendung der für den öffentlichen Dienst geltenden tarifvertraglichen Bestimmungen vereinbart ist und die Arbeitgeber die Kosten des Betriebs überwiegend mit Zuwendungen im Sinne des Haushaltsrechts decken.


(4) Die Kirchen und die öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaften können die in Absatz 1, 2 oder 2a genannten Abweichungen in ihren Regelungen vorsehen.


(5) In einem Bereich, in dem Regelungen durch Tarifvertrag üblicherweise nicht getroffen werden, können Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1, 2 oder 2a durch die Aufsichtsbehörde bewilligt werden, wenn dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.


(6) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Ausnahmen im Rahmen des Absatzes 1 oder 2 zulassen, sofern dies aus betrieblichen Gründen erforderlich ist und die Gesundheit der Arbeitnehmer nicht gefährdet wird.


(7)

1 Auf Grund einer Regelung nach Absatz 2a oder den Absätzen 3 bis 5 jeweils in Verbindung mit Absatz 2a darf die Arbeitszeit nur verlängert werden, wenn der Arbeitnehmer schriftlich eingewilligt hat.

2 Der Arbeitnehmer kann die Einwilligung mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich widerrufen.

3 Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer nicht benachteiligen, weil dieser die Einwilligung zur Verlängerung der Arbeitszeit nicht erklärt oder die Einwilligung widerrufen hat.


(8) 1Werden Regelungen nach Absatz 1 Nr. 1 und 4, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 oder solche Regelungen auf Grund der Absätze 3 und 4 zugelassen, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.

2Erfolgt die Zulassung auf Grund des Absatzes 5, darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen nicht überschreiten.


(9) Wird die werktägliche Arbeitszeit über zwölf Stunden hinaus verlängert, muss im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung der Arbeitszeit eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden gewährt werden.

habichnicht
21.01.2009, 10:53
Ich kopiere diese Zitate aus einem anderen Thread mal hier rein:




ich arbeite seit 7uhr, bekomme seit 16uhr bereitschaft gezahlt. das ist echt eine frechheit.
(.....)

wir bekommen den dienst bis 3uhr bezahlt, bereitschaft natürlich, sind bis 8 uhr da.

(.....)
und dann dürfen leute nachts um 24uhr kommen die vor 3 wochen!!! auf den kopf gefallen sind und die muss ich mir dann auch noch ansehen. in meiner bereitschaftszeit...man muss unglaublich becheuert sein sowas zu machen (als arzt und als patient!)
(.....)
so, konnte mich nach einer milzruptur um 3uhr dann hinlegen. um 4uhr anruf einer schwester weil eine viggo nicht läuft (suuper wichtig!!!) und erneut der na mit einem unfall um 5:50.
(.....)
das wars. wenn ich um 8uhr gehe, dann ins bett. schlafe bis zum nachmittag, damit ich morgen wieder um 7uhr fit bin.ohne scheiß leute, wer das toll findet, dem ist nicht zu helfen.ich bin ja echt zu allem bereit, aber nicht für diese lausige bezahlung. nicht für 11euro...

(.....)
übrigens hat mir noch niemand eine klinik nennen können wo es besser ist. Wie wäre es mit einer Klinik,an der nachts keine Bereitschaftsdienste gemacht werden, sondern Nachtschichten? Da hättest Du für solche Nächte nicht den Bereitschaftsdienststundenlohn, sondern vollen Stundenlohn plus monatliche Zulage für Schichtdienst. Die ist allerdings ziemlich mager und der MB sollte sich mal für eine deutliche Erhöhung der Schichtdienstzulagen einsetzen.

Arbeit, die über 8 (evtl. 12) Stunden pro Tag hinausgeht, muss als Bereitschaftsdienst deklariert werden und BD heißt, dass man in mindestens 50 Prozent der Zeit nicht aktiv sein muss. Andernfalls wäre es kein Bereitschaftsdienst, also ein Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz.

Du jammerst in dem anderen Thread über die schlechte Bezahlung Deiner Bereitschaftsdienste. Der Stundenlohn für BD liegt je nach Auslastung und Tarifvertrag zwischen 60 und 95 Prozent des Stundenlohns für Volldienst. Wie willst Du für Arbeitsstunden, in denen definitionsgemäß maximal halb so viel gearbeitet werden darf wie in normalen Arbeitsstunden, mehr als den Stundenlohn für eine normale Arbeitsstunde fordern? Das wäre illusorisch, um nicht zu sagen lächerlich.

Wenn Du für Arbeit in der Nacht und an Sonn- und Feiertagen mehr als den normalen Stundenlohn haben willst, musst Du auf Schichtdienstmodelle umsteigen. Dann kannst Du für Arbeit zu Zeiten, in denen die Mehrzahl der Arbeitnehmer in anderen Berufen nicht arbeitet, höhere Stundenlöhne fordern und zusätzlich eine anständige monatliche Schichtdienstzulage.

franzi-81
21.01.2009, 17:03
Also,ich bin ganz klar für Dienste. Ich arbeite in einem neurologischen Rehabilitationszentrum, im Dienst versorgt man 240 Patienten (Phase B, C und D) davon 40 Intermediate-Care-Patienten (Phase B). Inzwischen bekommen wir mehr und mehr Beatmungspatienten und vor allem die Kollegen, die nicht auf den IMC-Stationen arbeiten, fühlen sich dann in den Diensten überfordert. Nun plant die Klinikleitung die Eröffnung einer weiteren IMC-Station (+20 Betten), es soll dann ingesamt 10 Beatmungsbetten geben und das Dienstsystem völlig umgekrempelt werden.
Und zwar wie folgt: Ein Dienstarzt der Phase C bleibt wie bisher 24h und versorgt 200 mehr oder weniger stabile Patienten. In der Phase B soll ein Zwischendienst die Zeit bis 24 Uhr abdecken und geht dann nach Hause. Zwischen 0 und 8 Uhr soll dann der Kollege der Phase C die 60 zusätzlichen z. T. schwerkranken Patienten übernehmen, weil angeblich zwischen 0 un 8 Uhr im Dienst nichts-wenig passiert. Ohne mit solchen Patienten Erfahrungen zu haben, weil bei uns wirklich viele Berufsanfänger beginnen.

Wir sind alle sehr geschockt und halten dieses Modell wirklich verantwortungslos gegenüber den Patienten. Was meint ihr?

lore
30.01.2009, 11:04
ich bin an der schönsten kinderklinik deutschlands seit letzter woche für den dienstplan zuständig und suche noch nach einem nachahmenswerten modell.
wir haben drei stationen, die mit je einem assitenten besetzt sind, vormittags sollte ein "springer" zusätzlich für aufnahmen oder extra-schnickschnack da sein. nachtdienste sollten nicht mehr als vier am stück sein. abends ist in unserer ambulanz am meisten los, da darf der nachtdienst noch nicht alleine sein. zwischen 19 und 21 uhr wird also noch eine zweite person gebraucht.
im märz-april probieren wir mal wieder ein neues modell, aber bisher gab es noch keine zündenden ideen, wie das alles besser geplant sein könnte.
also: drei stationen, abends arbeitsintensive ambulanz und 8,5 assistenten-any ideas?

Leelaacoo
31.01.2009, 00:02
Hmm ich finde ja unser Modell nicht optimal, aber vielleicht ist es ja was für euch:

1. Normale Arbeitszeit von ca. 7.45 Uhr bis ca.17 Uhr (ist ne halbe Ü-Stunde mit drin, soll in freien nachmittagen abgefeiert werden...na ja..)

2. Ein Assi hat Langdienst, kommt dafür später (von 9.30 Uhr bis 20.30 Uhr), macht ab ca. 13.30 Uhr die Ambulanz zusätzlich zur Station. Ab 16.15 Uhr macht er das Haus (samt Aufnahmen mit), damit die anderen pünktlich gehen können. Der Langdiensthabende wechselt täglich.

3. Der Nachtdienst kommt um 20 Uhr, übernimmt Stationen und Ambulanz. Vielleicht kann die Überlappung großzügiger gestalten (z.B. LD bis 21 Uhr, ND ab 19.30 Uhr). 1 Woche teilen sich 2 ND-Habende (einmal Sa-Di -> 4 Nächte, danach frei bis Montag, einmal Mi-Fr-> 3 Nächte, davor frei und Rest Sa und So frei). ND geht bis 8.30 Uhr (samt Übergane), danach geht der ND-Habende nach Hause, hat keine Station und keine Visite.

4. Die Ambulanz von 8 Uhr bis 13.30 Uhr macht ein Springer (bei uns von der Sono).

5. Am Wochenende müssen noch 2 12 h - Dienste verteilt werden.

Ergo: man benötigt pro Woche mind. 6 Assistenten (wenn die Stationen wie bei euch besetzt sind), wenn also noch uralube und krank eingerechnet werden, braucht ihr für so was mind. 8 Assis. Ergo: mind. 2 WoEnden im Monat WoEnd-Dienste tagsüber + 1 Nachtblock. Wieviele seid ihr denn?

LG Lee (wie gesagt, mittlerweile wünsch ich mit die 24h-Dienste wieder...zumindest manchmal...)


Edit: sorry, ihr seid 8,5, hast du ja gehschrieben...könnt also gehen, wenn auch knapp.

Leelaacoo
31.01.2009, 00:09
----

In der Phase B soll ein Zwischendienst die Zeit bis 24 Uhr abdecken und geht dann nach Hause. Zwischen 0 und 8 Uhr soll dann der Kollege der Phase C die 60 zusätzlichen z. T. schwerkranken Patienten übernehmen, weil angeblich zwischen 0 un 8 Uhr im Dienst nichts-wenig passiert. Ohne mit solchen Patienten Erfahrungen zu haben, weil bei uns wirklich viele Berufsanfänger beginnen.

Wir sind alle sehr geschockt und halten dieses Modell wirklich verantwortungslos gegenüber den Patienten. Was meint ihr?

Na ja, wenn die Leute sterben, dann doch nachts (bei uns zumindest)...außerdem...was mach der Assi, der um 24 Uhr fertig ist? Am nächsten Tag um 8 Uhr wieder auf der Matte stehen? Ein bisschen Schlaf braucht man ja trotz Arzt-Sein noch :-oopss

LG lee

qwert
31.01.2009, 11:29
Ein Dienstarzt der Phase C bleibt wie bisher 24h und versorgt 200 mehr oder weniger stabile Patienten.

Klingt furchtbar. Habt ihr keine Schwestern auf den Stationen? :o) In meinem aktuellen PJ Krankenhaus ist der Diensthabene für die internistischen Wehwehchen von 350 Patienten sowie Rettungsstelle zuständig. Ist das nicht normal?

lore
31.01.2009, 14:36
hallo lee, danke für die konstruktive antwort. auf die idee des langdienstes sind wir auch gekommen, hatten aber nie überlegt den später starten zu lassen. ich werds mal genauer anschauen.

Feuerblick
31.01.2009, 15:04
Na ja, wenn die Leute sterben, dann doch nachts (bei uns zumindest)...außerdem...was mach der Assi, der um 24 Uhr fertig ist? Am nächsten Tag um 8 Uhr wieder auf der Matte stehen? Ein bisschen Schlaf braucht man ja trotz Arzt-Sein noch :-oopss

LG leeMeines Wissens sind 11 Stunden Ruhezeit zwischen den Schichten vorgeschrieben...
Ich liebe das 24-Stunden-System immer noch... auch wenns momentan meinen Rhythmus durcheinanderwirbelt, wenn wir wieder genügend Diensttuende haben, wird es wieder besser.