PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Jura und Medizin



Seiten : 1 2 3 4 [5]

Autolyse
21.04.2012, 23:09
Mein Experiment Doppelstudium neigt sich dem Ende zu. Ich habe planmäßig nach drei Semestern die Zwischenprüfung bestanden, zwar eher schlecht als recht, aber mehr habe ich nicht erwartet.
Interessant ist die Reduktion des Zeitaufwandes mit Fortschreiten des Studiums, sofern man keine größeren Ambitionen hat. Sobald man den Gutachtenstil erlernt und vor allem gelernt hat, wann man darauf verzichten kann und die Grundlagen der juristischen Argumentation begriffen hat reduziert sich der Zeitaufwand. Im ersten Semester habe ich für eine Hausarbeit knappe 3 Wochen gebraucht, zu Beginn des dritten habe ich mit höchstem Risiko die Hausarbeit im Verfassungsrecht mit einem Tag Recherche und einer Nacht Schreiben zu Papier gebracht, war knapp, genauso wie die Klausuren für die man nur ein paar Prüfungsschemata lernt, aber hat gereicht. Nüchternerweise muss man auch feststellen, dass ich durch ein Viertel der Klausuren (berechtigterweise) durchgefallen bin und keine Klausur mehr als notwendig geschrieben habe.
Die großen Übungen im Hauptstudium sind für mich mit den Hausarbeiten im Semester, den Klausuren alle 2 Wochen mitten am Tag nicht parallel zu den klinischen Semestern, Arbeit und Doktorarbeit machbar. Sollte ich Jura allerdings fortsetzen wollen fehlen mir zum Examen nur mehr die großen Übungen, die lächerlichen Schlüsselkompetenzen sowie die praktischen Studienzeiten und der Fremdsprachenschein.

Fazit: Machbar ist das Doppelstudium definitiv, erfordert aber zu Beginn ordentlichen Aufwand, eine gute Zeitplanung und Glück, damit die Veranstaltungen sich irgendwie vereinbaren lassen.

Thomas24
24.04.2012, 00:06
Zeitmanagement ist wohl das A und O.

Allzu kompliziert ist die Materie wirklich nicht, man muss sich aber erstmal an die "juristische Denke" gewöhnen, die ja doch etwas abstrakt ist.. Dafür wird man mit vielen interessanten Erkenntnissen und Aha Erlebnissen belohnt.

Ich war beispielsweise sehr überrascht festzustellen, dass aufgrund des Abstraktionsprinzips Verpflichtungsgeschäfte und Verfügungsgeschäfte generell voneinander getrennt zu betrachten sind, und dass aufgrund des Fehlerunterschieds eine Ungültigkeit des Verpflichtungsgeschäft meistens nicht auf der Verfügungsgeschäft durchschlägt, etc.
Sehr spannend das ganze!

Nur die studienpraktischen Zeiten sind etwas suboptimal- wie soll man das mit seiner Berufstätigkeit verbinden?
Es geht dann wohl für die Praktika 2x der komplette Jahresurlaub drauf, bzw. Überstundenfrei...*sfz*

Kyutrexx
24.04.2012, 14:28
... und da wir Deutschen so ziemlich die einzigen sind, die das machen, gibt es prinzipiell in fast keine Sprache ner Übersetzung für Verpflichtungs- bzw. Verfügungsgeschäft.
Selbiges mit dem Unterschied Besitz und Eigentum.

Macht sich im internationalen Geschäftsverkehr immer etwas ungünstig, wenns um Verträge geht.

Jaja, die gute alte Zeit ^^.

Autolyse
24.04.2012, 19:02
Na ja, ich behaupte mal, dass die Anzahl derer, welche die studienpraktische Zeit beim Rechtsanwalt wirklich gemacht haben recht gering ist. Die praktische Studienzeit bei Gericht ist auch eher eine Halbtagsgeschichte. ;-)

Thomas24
24.04.2012, 22:19
Das sind ja Sitten wie in der Famulatur:-D

Jaja, das Studium der Rechte, auch ein Scheinstudium:-))

Autolyse
25.04.2012, 06:50
Das sind ja Sitten wie in der Famulatur:-D

Jaja, das Studium der Rechte, auch ein Scheinstudium:-))
Was lernt man nachmittags in der Famulatur? Briefe diktieren ist doof und eine Ersteinweisung in "Richtig turfen für Anfänger mit praktischen Übungen". Im Gericht wäre das dann Urteile absetzen und natürlich verkünden, genauso wichtige Kernkompetenzen wie Turfen und Briefe, aber eher langweilig. ;-)