Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bildungsinländer und Approbation (oder der Unsinn mit der Berufserlaubnis)
leofgyth77
10.02.2009, 07:50
vielen dank für die ausführlichen antworten..
ja, ich fang jetz dann zum sose in berlin an, hab aber eh vor wieder in mein geliebtes bayern zu gehn (:
ob ich dann wirklich deutsche staatsbürgerschaft annehm oder nicht, kann ich jetzt noch nicht sagen. im moment kommt es für mich eher nicht in frage.
ich werde auf jeden fall erst mal versuchen beide staatsbürgerschaften zu bekommen..oder zu heiraten ;)
ist für manche vielleicht schwer zu verstehen, warum man so an seiner staatsbürgerschaft hängt...ich bin zwar hier in deutschland geboren und aufgewachsen, aber ich habe mich immer voll und ganz als canadierin gefühlt..ist nich so einfach, das dann aufzugeben.
also nochmal danke für die infos, ich hab ja noch ein bisschen zeit mich damit auseinander zu setzen..und falls ich im studium anderen "ausländern" begegnen sollte, kann ichs denen wenigstens auch gleich sagen (:
Gratuliere!!! Canada ist sicher toll, und wenn du lust hast, auf der anderen seite vom atlantik anzufangen, dann mach halt die zusätzlichen prüfungen während des studiums.
leofgyth77
10.02.2009, 11:44
Gratuliere!!! Canada ist sicher toll, und wenn du lust hast, auf der anderen seite vom atlantik anzufangen, dann mach halt die zusätzlichen prüfungen während des studiums.
ja, wenn ich dazu dann lust habe, dann kann ich ja das machen. wenn nicht, finde ich schon einen weg auch hier in deutschland praktizieren zu können (:
schließlich hat man dann vielleicht auch nen partner für den es nich so einfach ist, mal einfach nach canada zu ziehen.
Für diejenigen unter euch die keine Deutsche bzw EU Bürger sind und sich um eine Approbation bemühen wollen, ein kleiner Lichtblick. Vielleicht. Unten ein Absatz aus einem Brief vom Gesundheitsministerium welches ich vor kurzem erhalten habe.
Die Bundesregierung prüft derzeit die Möglichkeiten für eine Änderung der Berufsgesetze der akademischen Heilberufe, mit der Personen, die im Besitz einer Niederlassungserlaubnis sind und ihre Ausbildung in einem akademischen Heilberuf in Deutschland absolviert haben, künftig einen (unmittelbaren) Anspruch auf Approbation erhalten würden. Eine Rechtsänderung könnte ggf. durch Umsetzung von aktuell diskutierten Richtlinienvorschlägen der Europäischen Union erforderlich werden. Dabei handelt es sich um die Richtlinie 2009/50/EG des Rates über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zum Zwecke einer hochqualifizierten Beschäftigung sowie um den Vorschlag für eine Richtlinie des Rates über ein einheitliches Antragsverfahren für eine kombinierte Erlaubnis für Drittstaatsangehörige zum Aufenthalt und zur Arbeit im Gebiet eines Mitgliedstaats und über ein gemeinsames Bündel von Rechten für Arbeitnehmer aus Drittstaaten, die sich rechtmäßig in einem Mitgliedstaat aufhalten. Es erscheint deshalb sinnvoll, zunächst diesen europäischen Diskussionsprozess abzuwarten, bevor Änderungen im nationalen Recht erfolgen.
Naja, vielleicht passiert ja doch was positives in der Zukunft. Ich bin selber fast am Ende des Studiums und muss mich mit diesen Problemen auseinandersetzen. Hoffentlich ändert sich ja was bevor Ich mit dem PJ fertig bin.
@dantheg : Halt uns bitte auf dem Laufenden, danke.
milcence
07.08.2010, 23:40
Kann mir jemand weiterhelfen, meine Geschichte lief grob folgender Weise ab:
Ich bin mazedonische Staatsangehörige, seit 2002 zwecks Medizinstudium in Deutschland. Hab 2003 mit dem Medizinstudium angefangen und bin seit Mai 2010 fertig. Alle Angehörigen meiner Familie haben die bulgarische Staatsangehörigkeit (EU-Burger), ich hab meine Einbürgerung erst im Mai 2007 beantragt. Der Einbürgerungsprozess in Bulgarien dauert aber sehr lang fast 3 Jahren, da ich in Deutschland wohne und nicht ständig nach Bulgarien kann (müss ungefähr bis Ende 2010 noch warten). In der Regierung von Oberbayern würde mir folgendes gesagt: ich soll die Approbation trotz mazedonischer Staatsangehörigkeit beantragen, da ich wegen meinen Eltern ( EU- Bürger) irgendwie priviligiert bin (obwohl gleich gesagt wurde, dass sie noch nie so einen speziellen Fall hatten).Das habe ich gleich gemacht, 7 Wochen danach Approbation abgelehnt mit der Erklärung:
Zum jetzigen Zeitpunkt erfüllen Sie zwar die fachlichen Voraussetzungen, aber nicht die persönlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Approbation. Als mazedonische Staatsangehörige gehören Sie nicht zu diesem Personenkreis.
Weil ich eine Stelle bekommen hab (ab 1.Oktober) und auch den unterschriebenen Arbeitsvertrag, hab die Berufserlaubnis beantragt und nun gedacht, die Sache wäre erledigt. Tjaaaaaaaa, leider nicht!!! Hab am nächsten Tag folgende email bekommen:
bei Ihrer persönlichen Vorsprache am 18. Juni 2010 teilten Sie mit, dass Sie Kind eines Unionsbürgers sind. Bei Ihrer heutigen persönlichen Vorsprache gaben Sie an, dass weder Ihre Mutter noch Ihr Vater in Deutschland leben. Somit erfüllen Sie nicht die Voraussetzungen des § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BÄO.
Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 Bundesärzteordnung (BÄO) ist die Erlaubnis auf Antrag zu erteilen, wenn der Antragsteller Ehegatte eines Unionsbürgers oder Kind eines Unionsbürgers unter 21 Jahren ist oder Kind eines Unionsbürgers ist, dem der Unionsbürger Unterhalt gewährt und der Unionsbürger eine Berufstätigkeit in Deutschland ausübt, wobei Bürger eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines Vertragsstaates, dem Deutschland und die Europäische Gemeinschaft oder Deutschland und die Europäische Union vertraglich einen entsprechenden Rechtsanspruch eingeräumt haben, den Unionsbürgern gleichstehen.
Um Ihnen die Berufserlaubnis für die Klinik erteilen zu können, ist es erforderlich, dass die Stelle drei Monate öffentlich ausgeschrieben ist. Ihr Arbeitgeber wird hierzu gesondert informiert.
Da ich mich aber initiativ beworben habe, war die Stelle gar nicht ausgeschrieben. Und jetzt habe ich echt keine Ahnung wie ich weiter vorgehen soll??????? Hab schon tausend mal in Bulgarien angerufen, die sagen aber nur, der Einbürgerungsprozess dauert voraussichtlich bis Ende 2010 und ich kann gar nicht machen um den Prozess zu beschleunigen.
Kennt sich jemand damit aus??? Soll ich einen Anwalt einschalten? ich weiß wirklich nicht mehr weiter und was ich machen soll, bin am ende mit den Nerven!
Naja, eigentlich hört es sich an als müsstest du bloß ein Paar Monate weiter warten bis du anfangen kannst zu arbeiten, an sich nicht schlimm? Entweder mit Berufserlaubnis oder gleich mit Approbation. Ich glaube dein Arbeitgeber wartet einfach ab bis du eingebürgert bist und ne Approbation hast damit er nicht den ganzen Kram für die Berufserlaubnis machen muss. Persönlich glaub ich kaum dass ein Anwalt irgendwas beschleunigen könnte damit du am 1. Oktober anfängst aber eigentlich ist ja alles geregelt - spätestens Ende des Jahres hast du die Approbation. Aber du kannst dich beraten lassen, kostet ungefähr 100 Euro ... mit einem Anwalt für Medizinrecht. Höchstens, wenn dein zukünftiger Chef Leute in der Regierung kennt dass er was regeln kann dass du ohne 3 Monate Ausschreibung die Berufserlaubnis bekommst...
milcence
08.08.2010, 13:43
Das Problem ist aber, bei den bulgarischen Behörden weiß man ja nieeee, wann genau sie die Sache erledigen.In meinem Fall heisst es schon seit 3 Jahre, ja dauert noch 2Monate und dann noch 2Mo usw.... hab keine Lust wieder so lang rumzuwarten.
Dann die Route mit der Berufserlaubnis machen ... oder einen bulgarischen Rechtsanwalt einschalten damit es dort schneller geht?
Für alle die hieran interessiert sind, zitiert aus einem Schreiben vom bayrischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst:
Das Gesetz zur "Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen - sog. Anerkennungsgesetz -" liegt derzeit im Entwurf vor. Diesen wollten wir noch abwarten.
Im Zuge dieses Gesetzes werden alle Heilberufsgesetze nicht nur im Hinblick auf das Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse geändert. Eine weitere wesentliche Änderung ist die Abschaffung des Staatsangehörigkeitserfordernisses bei der Erteilung einer Approbation (z.B. als Arzt). Antragsteller aus Drittstaaten mit deutscher Ausbildung müssen künftig nur noch Allgemeine Anforderungen , wie z. B. gesundheitliche oder persönliche Eignung (Straffreiheit) erfüllen, um eine Approbation zu erhalten.
Das Gesetz soll im 1. Quartal 2012 Inkrafttreten.
Somit wäre womöglich der Irrsinn der Berufserlaubnis zu Ende. Ich sehe diese Entwicklung selbstverständlich sehr positiv.
medizininteressiert
01.05.2011, 09:26
deutscher Ausbildung
in seinem Fall dürfte damit geholfen sein. Nur haben viele diese Probleme, wie er sie hat/ hatte? Was ich hier verstärkt lese ist, dass Leute mit ausländischer Ausbildung in Deutschland eine Approbation beantragen wollen. Dazu bedarf es allerdings einen Test. Nach den Informationen des Forums bestehen den auch nicht gerade viele. Vielleicht gibts dazu ja auch irgendwann einen Gesetzesentwurf. :-music
in seinem Fall dürfte damit geholfen sein. Nur haben viele diese Probleme, wie er sie hat/ hatte?
Sein Problem existiert nicht mehr, weil Bulgare - und Bulgarien ist mittlerweile in der EU, also kein Problem mit der Approbation.
Doch, viele haben dieses Problem, die ganzen Leute mit türkischem Pass, weil die Türkei eben nicht in der EU ist. Da hilft erstmal das dt. Studium nichts - viele haben daraufhin die dt. Staatsbürgerschaft angenommen.
Zudem studieren viele Ausländer aus dem nicht-EU-Ausland in Deutschland, ebenfalls dann ohne Approbation im Anschluss, wenn sie hierbleiben möchten.
in seinem Fall dürfte damit geholfen sein. Nur haben viele diese Probleme, wie er sie hat/ hatte? Was ich hier verstärkt lese ist, dass Leute mit ausländischer Ausbildung in Deutschland eine Approbation beantragen wollen. Dazu bedarf es allerdings einen Test. Nach den Informationen des Forums bestehen den auch nicht gerade viele. Vielleicht gibts dazu ja auch irgendwann einen Gesetzesentwurf. :-music
Also ich habe dieses Problem! Ich kenn die Zahlen nicht genau aber so vom Gefühl her sind knapp ein halbes Dutzend pro Jahrgang pro Uni betroffen - also Drittstattler die in Deutschland studiert haben und die danach bleiben wollen. Ich nehme an dass dieses Gesetz auch die Anerkennung ausländischer Abschlüsse anspricht aber ich weiß nicht ob in Zukunft Leute um die Gleichwertigkeitsprüfung kommen werden.
Hallo Ihr zusammen Brauche Rat !! Ich habe die mündliche Prüfung noch vor mir , die schriftliche lief gut.. Nun meine deutsche Mitstudierende haben sich längst für die Assistenzarztstellenbeworben Aber ich stehe mehr oder weniger ratlos da.. Kann mir jemand bitte den aktuellen Ablauf und Reihenfolge der Sachen schreiben, die ich als Nicht EU Bildunginländerin verfolgen soll. Soll man sich zuerst bewerben und dann Berufserlaubnis beantragen oder andersrum ? Brauche ich einen Arbeitvertrag für die Bezirksregierung? Wie gesagt bin ratlos und weiß nicht wo ich anfangen soll. Würde mich freuen von Euch zu hören. Danke :-love
Hallo Ihr zusammen Brauche Rat !! Ich habe die mündliche Prüfung noch vor mir , die schriftliche lief gut.. Nun meine deutsche Mitstudierende haben sich längst für die Assistenzarztstellenbeworben Aber ich stehe mehr oder weniger ratlos da.. Kann mir jemand bitte den aktuellen Ablauf und Reihenfolge der Sachen schreiben, die ich als Nicht EU Bildunginländerin verfolgen soll. Soll man sich zuerst bewerben und dann Berufserlaubnis beantragen oder andersrum ? Brauche ich einen Arbeitvertrag für die Bezirksregierung? Wie gesagt bin ratlos und weiß nicht wo ich anfangen soll. Würde mich freuen von Euch zu hören. Danke
SuperSonic
19.10.2011, 18:17
Das mag von Bundesland zu Bundesland variieren (was ich in diesem Fall allerdings für eher unwahrscheinlich halte), aber in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen benötigst du eine Einstellungszusage des künftigen Arbeitgebers, um die Berufserlaubnis nach § 10 BÄO zu beantragen:
http://www.sachsen-anhalt.de/fileadmin/Elementbibliothek/LVwA-Bibliothek/Familie-Ges-Jug-Vers/607/Berufserlaubnis/Merkblatt-Nicht-EU.pdf
http://www.aekn.de/web_aekn/home.nsf/ContentView/5D37A32AE0C2D548C125723B004F10DE/$File/Checkliste_Unterlagen_Berufserlaubnis_Aerzte.pdf
Herzkasperl
20.10.2011, 21:19
Um mal mit einem Missverständnis des TE aufzuräumen: Der deutsche Staat und insbesondere der deutsche Steuerzahler hat kein Interesse an importierten Ärzten. Medizinische Forschung ja, Zulassung zur Ärzteschaft nein. Der Grund ist simpel: Die Kosten. Mehr Ärzte bedeuten mehr Honorare und Operationen, das haben inzwischen auch zahlreiche Studien gezeigt. Jetzt wieder aktuell im Spiegel der Bericht über die viel zu vielen Rücken-OPs in DE.
Und Deutschland hat auch nicht zu wenige Ärzte sondern allenfalls eine Fehlallokation oder eine falsche geographische Verteilung der Ärzte.
Es gibt einfach keinen Grund, außer einem Gleichberechtigungsgedanken, dafür, Nicht-EU-Ausländer (die haben einen Anspruch auf Gleichbehandlung, wie Deutsche im EU-Ausland auch) zuzulassen. Zumal das auch eine Aushebelung aller Zuwanderungsgesetze wäre und damit unweigerlich juristische Reibungspunkte und Konflikte bescheren würde.
Just nice to know it and that you took time to write down your opinion and making the point clear. In fact nobody (specially we Foriegners) had any idea about it !!!
Anscheinend ist nun die Problematik mit Bildungsinländer und Approbation vorbei! Seit ein Paar Monaten können Drittstaatler die in Deutschland studiert haben und die einen Aufenthaltstitel besitzen die eine Erwerbstätigkeit gestattet eine Approbation beantragen. Ich werde wohl eine in ein Paar Monaten wenn ich wieder in Deutschland bin beantragen. Bin sehr begeistert, finde ich eine sehr positive Entwicklung!
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.