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Königspinguin
29.09.2007, 09:10
Ich frag nochmal... :-angel

Das geht nur, wenn Du eine Kassenzulassung hast. Ansonsten kannst Du nur Privatrezepte ausstellen, die dann aber voll bezahlt werden müssen. Ausser die KK übernimmt trotzdem kulanterweise die Kosten.

Relaxometrie
29.09.2007, 09:16
@Michi5880
Ja, ein Medikament, welches auf Kassenrezept nur 5€ kosten würde, musst Du voll bezahlen, wenn Du nur mit dem Arztausweis ankommst.
Die einzige Möglichkeit, das Geld erstattet zu bekommen, ist die, daß Du ein Kassenrezept nachreichst. Ob Dein Hausarzt das mitmacht, ist der entscheidende Faktor :-)
Ob Krankenhausärzte, die man im Laufe der Zeit so kennengelernt hat, ein Kassenrezept für ambulante Behandlung ausstellen dürfen, ist fraglich. Soweit ich das mitbekommen habe, darf da nur Notfallmedikation verordnet werden, für den Rest ist wieder der Hausarzt zuständig. Das bedeutet also, daß man die Quelle "Krankenhausarzt" für das Kassenrezept eher nicht anzuzapfen braucht.

Ich bin bei der TechnikerKK versichert und habe mal nachgefragt, ob mir Medikamente, die ich mit meinem Arztausweis für den Eigenbedarf kaufe, erstattet werden. Dem ist aber nicht so. Sollte ich also ein Medikament brauchen (ich denke da z.B. an ein Antibiotikum bei Nebenhöhlenentzündung...kommt blöderweise manchmal vor), welches ich eigentlich selbst anordnen würde, muß ich der Krankenkasse Extrakosten in Form eines Arztbesuches verursachen, um das Rezept zu bekommen.

Moorhühnchen
05.01.2009, 22:29
Ok, ich hab jetzt hier alles durchgelesen und hab manches immer noch nicht verstanden. Mal ganz abgesehen davon, daß ich noch keinen Arztausweis beantragt habe (wo und wie macht man das eigentlich?). :-nix

Meine beste Freundin fragte mich jetzt, wie es aussieht mit Rezepte-Ausstellen...
Hab ich es richtig verstanden, daß
- ich selbst mit diesem Ausweis in die Apotheke gehen kann, um mir viele Medikamente für den "Eigenbedarf" zum "Selbstzahlerpreis" zu kaufen?
- ich anderen Leuten, die nicht mit mir verwandt sind, ein Privatrezept ausstellen und denen formal dafür auch eine Rechnung nach GOÄ stellen muß? Da hätte dann ja keiner mehr einen Vorteil von...

Oder hab ich da jetzt was falsch verstanden?

Theoretisch könnte ich ja dann auch Medikamente für mich kaufen und an meine Freundin weitergeben......? (nicht so ganz legal, aber die geht zum Glück sowieso ganz gerne zum Hausarzt :-)))

Ich nix raff.... :-oopss

Lava
05.01.2009, 22:38
Mal ganz abgesehen davon, daß ich noch keinen Arztausweis beantragt habe (wo und wie macht man das eigentlich?). :-nix

Bezirksärztekammer. :-)

Moorhühnchen
05.01.2009, 22:45
Bezirksärztekammer. :-)
Kostet das was? ;-)
Wie sieht's aus mit der Rechnung nach GOÄ für Freunde nur wegen eines Rezeptes (hab das hier oder in einem anderen Thread irgendwo gelesen...)?

Lava
05.01.2009, 22:47
Nein, nur 2 Fotos. Jedenfalls war das bei mir so, wenn ich das noch recht in Erinnerung habe...

Weiß einer, was passiert, wenn man das Bundesland wechselt? Verliert das Ding dann seine Gültigkeit oder muss ich das neu abstempeln oder gar neu ausstellen lassen?

Moorhühnchen
05.01.2009, 22:55
@ Lava:

Ausstellen
Die Ausstellung eines Arztausweises ist aus folgenden Gründen allen Kammermitgliedern (auch den ärztlichen Rentnern) zu empfehlen:

Der Arztausweis weist den Inhaber im In- und Ausland als Arzt aus.
Der Ausweis berechtigt den Arzt in der Apotheke rezeptpflichtige Medikamente für den persönlichen Bedarf zu erwerben.
Voraussetzung für die Ausstellung eines Arztausweises ist die Vollständigkeit aller Berufsurkunden in amtlich, notariell oder durch die ausstellende Behörde beglaubigten Kopien in der Meldeakte.

Für die Ausstellung eines Arztausweises wird eine Gebühr in Höhe von 15 Euro erhoben. Der Gebühreneinzahlungsbeleg wir Ihnen nach Eingang des ausgefüllten Antragsformulars per Post übersandt.

Der Arztausweis wird für die Dauer von fünf Jahren ausgestellt. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer wird der Ausweis von der Ärztekammer verlängert, in deren Bereich Sie gerade ärztlich tätig bzw. gemeldet sind. Die Verlängerung eines Arztausweises ist gebührenfrei.
Ist zwar LÄK Brandenburg, aber wenn da steht, der sei im In- und Ausland gültig, müßt Du ihn wohl nicht neu beantragen. :-)
Der hessische Ausweis kostet wohl nix und es gibt ihn im schicken Scheckkartenformat. Link LÄKH (http://www.laekh.de/index-b-637-4061.html)

Schnatti
05.01.2009, 23:28
Hallo,

um die Rezeptthematik kurz anzureißen, vom Rest habe ich keine Ahnung:


Meine beste Freundin fragte mich jetzt, wie es aussieht mit Rezepte-Ausstellen...
Hab ich es richtig verstanden, daß
- ich selbst mit diesem Ausweis in die Apotheke gehen kann, um mir viele Medikamente für den "Eigenbedarf" zum "Selbstzahlerpreis" zu kaufen?

ist gar kein Problem, kann so gehandhabt werden.
Alles gegensätzliche was dir in der Apotheke deines Vertrauens an Meinungen dazu entgegenschwappen könnte ist veraltet. Es ist schriftlich nichts notwendig an Rezept für den Eigenbedarf.


Theoretisch könnte ich ja dann auch Medikamente für mich kaufen und an meine Freundin weitergeben......?
Das hingegen ist wohl etwas für die Gewissensfrage in der Süddeutschen Zeitung. ;-)

Grüße,
Schnatti

Moorhühnchen
05.01.2009, 23:33
Das hingegen ist wohl etwas für die Gewissensfrage in der Süddeutschen Zeitung. ;-)
Naja, das mit der Gewissensfrage ist in Hessen ja ganz gefährlich, manche entdecken ihre Gewissen erst einen Tag vor der Wahl der Ministerpräsidentin... :-D

lala
06.01.2009, 12:57
Weiß einer, was passiert, wenn man das Bundesland wechselt? Verliert das Ding dann seine Gültigkeit oder muss ich das neu abstempeln oder gar neu ausstellen lassen?

Steht zwar irgendwo drauf, von welcher LÄK der Ausweis ausgestellt wurde - aber wen interessiert das ob du in der Kammer auch noch arbeitest oder in einer anderen? Den Apotheker nicht! Der sieht nur "Arzt" und denkt sich doch nichts weiter wo du genau arbeitest! Kannst ja auch im Urlaub überall damit Apotheken leerkaufen... Ich habe seit 2 Jahren eine andere LÄK-Zugehörigkeit und nutze den ersten Ausweis regelmäßig (damals musste man den nach dem AiP verlängern lassen..)...wozu den Stress machen?

Grombühlerin
06.01.2009, 16:42
Bei mir steht auf dem Arztausweis nicht nur die falsche Ärztekammer (die von der alten Stelle) sondern auch der falsche Name, weil ich zwischendurch geheiratet habe.

Hatte neulich mal kurz schlechtes Gewissen als ich damit in der Apotheke stand, allerdings nutze ich das Ding maximal 3mal pro Jahr, wozu also der Aufwand, einen neuen zu beantragen!

Die Gewissensfrage der SZ ist mir eh immer zu moralisch beantwortet, neulich hat der Typ mal ernsthaft behauptet, man dürfte die von der letzten Grillparty noch herumstehenden Tupperschüsseln von Freunden nicht benutzen, weil sie einem nicht zur Benutzung überlassen wurden.... Das mach ich immer, klar geb ich die auch zurück, man hat ja nicht ewig Platz aber bis dahin kann man ja auch mal was reinfüllen.

Das war jetzt sehr OT....aber beim Arztausweis sehe ich es auch nicht soooo eng....

alley_cat75
06.01.2009, 17:10
Wichtig für das Privatrezept für andere Leute ist, dass Du via Stempel Deinen Namen + Telefonnummer rauf drückst. Ich wurde schon das ein oder andere Mal von der Apotheke zurückgerufen. Die wollten sehen, ob es mich wirklich gibt und ob ich spontan und fließend den Substanznamen nennen könnte. Am einfachsten ist ein Stempel der eigenen Klinik. Das klappt am einfachsten. Arztausweis funktioniert sogar in Übersee. Hatte bisher diesbezüglich keine Probleme. Personalausweis muss ich immer zeigen.