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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeiten als Krankenpfleger um Studium zu finanzieren?



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altalena
18.09.2007, 19:55
'Ne Kollegin hat zu diesem WS auch 'nen Platz bekommen und hat in der zukünftigen Unistadt auch erstmal in KHs wegen einer Nachtdienststelle rumtelefoniert und hat prompt drei (!!) Einladungen zum Bewerbungsgespräch bekommen, ich hoffe, bei mir läuft das alles nächstes Jahr auch so glatt..... :-dafür

Skalpella
19.09.2007, 14:44
Hi Cassy,
bei mir war die Reduzierung auf 25% kein Problem. Allerdings hatte ich vorher einen unbefristeten Vertrag. Falls du auch unbefristet angestellt bist, stünde Dir Teilzeit sogar zu. Erkundige Dich doch nochmal beim Betriebsrat. In der Anästhesie zu arbeiten ist während des Studiums genial:-) :-top
Alles Gute, Kollegin:-)

Cassy
19.09.2007, 17:52
Leider war/ist mein Vertrag im Krankenhaus befristet und würde Ende nächsten Jahres auslaufen.... Da die Zeit bis Studienbeginn allerdings ja sehr knapp ist lass ich die Geschichte mit dem Betriebsrat und such mir etwas Neues. In dem Krankenhaus konnte der Betriebsrat leider auch nicht immer wirklich weiterhelfen :-(

Werde mich nächste Woche mal ans Telefon setzen und sämtliche mögliche Kliniken anrufen... vielleicht hab ich ja auch ein bisschen Glück :-nix

Vandroiy
21.09.2007, 22:57
Auch von mir nochmal: Es geht definitiv mit dem nebenher arbeiten.Ich hab zwar für die Vorklinik auch ein Semester mehr gebraucht,aber das kann ich nicht nur auf die Arbeit schieben,ich war einfach eine Biochemie-Null...
Ich hab damals auch von einer unbefristeten Vollzeitstelle reduziert;bei uns im Haus ist es aber so,dass neu keine 25%-Kräfte eingestellt werden.Dafür weiß ich aber auch ein KH in der Nähe,die extra Studenten beschäftigen,und an der Uniklinik gibt es auch Sitzwachen.Wenn gar nichts anderes geht,kannst du es ja auch in einem Altenheim oder Sozialstation versuchen,die sind (jedenfalls bei uns in der Kante) immer ganz dankbar.Dieser Spätdienst,den ich dort ab und zu mache,lässt sich wirklich ganz gut mit der Uni vereinbaren.Ist halt nicht so schön wie Krankenhaus- aber immer noch besser als kellnern,das wäre auch gar nicht mein Ding.Ich wünsche dir ganz viel Glück!Und ich denke,die Intensiverfahrung ist auch ein riesen Pluspunkt :-top

Cassy
21.09.2007, 23:00
Danke, sehr lieb von Dir!!!!! :-top

Ell
26.09.2007, 19:47
Hi Cassy,

ich bin zwar selber keine Krankenschwester, arbeite aber auch am UKT mit 50% und kenne einige studierende Schwestern. Also hier in TÜ ist das eigentlich kein größeres Problem, weiß zwar nicht, wie es zur Zeit aussieht, aber wie gesagt, ich kenne da einige.

Nun aber mal ne Frage an euch anderen: Mir wurde immer gesagt, ich darf maximal 20 Stunden die Woche arbeiten? Wie kommt ihr auf 75% und 200h/Monat??? Etwas mehr Geld könnte ich nämlich sehr gut gebrauchen!

Grüßle, El

schwarzwald
26.09.2007, 21:46
Nun aber mal ne Frage an euch anderen: Mir wurde immer gesagt, ich darf maximal 20 Stunden die Woche arbeiten? Wie kommt ihr auf 75% und 200h/Monat??? Etwas mehr Geld könnte ich nämlich sehr gut gebrauchen!



Dann musste halt Abgaben zahlen :-nix
Aber klar kannste mehr arbeiten, AUSSER bei bafög oder so.

Ell
26.09.2007, 21:53
Also zu mir hieß es, ich dürfte nicht mehr arbeiten, sonst würde ich exmatrikuliert. So vom Studentensekretariat angemerkt. Ok, ich würd momentan eh nicht mehr als die 4 Stunden täglich schaffen, aber später dann evtl.

schwarzwald
26.09.2007, 22:05
Also zu mir hieß es, ich dürfte nicht mehr arbeiten, sonst würde ich exmatrikuliert. So vom Studentensekretariat angemerkt. Ok, ich würd momentan eh nicht mehr als die 4 Stunden täglich schaffen, aber später dann evtl.

Also das können die sowieso nich machen, ohne driftigen Grund :-nix
Was die können is, wenn du plötzlich extrem schlecht wirst dich auffordern das Jobben zu lassen. Das Arbeiten verbieten kann die Uni als solche nicht.

Musst halt dann mit Lohnsteuerkarte arbeiten und Steuern zahlen :-nix (die man fast vollständig zurück bekommt :-top)

Skalpella
26.09.2007, 22:09
Solange das Studium ohne Probleme absolviert wird, dürfte es der Uni relativ egal sein, wie viel ein Student arbeitet. Wenn allerdings Probleme auftauchen, die das Studium deutlich in die Länge ziehen, wird unter Umständen mal nachgefragt.

Ich persönlich finde nicht, dass in der Vorklinik deutlich mehr Anwesenheitspflicht war. Diese Geschichten von Ärzten, die nach alter AO studiert haben und nach dem bösen P fast nicht mehr an der Uni waren sind erstens mit Vorsicht zu genießen und zweitens lange vorbei.

Versteuern muss man sein Gehalt erst, wenn man den Freibetrag von 7664€ zzgl. 920€ Werbungskostenpauschale überschreitet. Bafög zählt nicht als Einkommen.
Derzeit darf man 4205€ verdienen. Wenn man mehr verdient, wird das Bafög entsprechend gekürzt.

25% zu arbeiten geht meiner Meinung nach dann ohne Probleme, wenn man einen kooperativen Chef hat, der das mitmacht und den Dienstplan entsprechend schreibt :-)

SuperSonic
27.09.2007, 13:47
Also zu mir hieß es, ich dürfte nicht mehr arbeiten, sonst würde ich exmatrikuliert. So vom Studentensekretariat angemerkt.
So ein Quark, auf welcher Rechtsgrundlage sollte eine Exmatrikulation erfolgen, wenn man > 20 Stunden pro Woche arbeitet? Die einzige Konsequenz dessen ist, dass man voll sozialversicherungspflichtig wird (Kranken-, Pflege-, Renten-, Arbeitslosenversicherung). Und das kann ganz schön teuer werden. :-(
Online-Rechner: http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html



Beim Jobben während des Semesters allerdings können wenige Euros, Stunden oder Tage darüber entscheiden, ob Beiträge zu entrichten sind oder nicht. Spielen wir einmal alle denkbaren Möglichkeiten durch:

- Sie gehen während der Vorlesungszeit einer Beschäftigung von nicht mehr als 20 Stunden in der Woche nach:
Es besteht keine Versicherungspflicht in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung. Jedoch werden Beiträge zur Rentenversicherung fällig, wenn der Verdienst 400,- EUR im Monat übersteigt. Die Beiträge werden jeweils grundsätzlich zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Liegt der Verdienst zwischen 400,01 EUR und 800,00 EUR (Gleitzone) wird der Arbeitnehmeranteil von einem linear abgesenkten Betrag berechnet. Innerhalb dieser Gleitzone werden die Beiträge zur Sozialversicherung mit einer Formel progressiv ermittelt. Dadurch zahlt der Arbeitnehmer weniger als seinen üblichen Anteil und erhält deshalb ein höheres Nettoentgelt. Die Besteuerung erfolgt individuell.

- Sie arbeiten während des laufenden Semesters an nicht mehr als 20 Wochenstunden und während der Semesterferien ohne Beschränkung der wöchentlichen Arbeitszeit: Auch hier gilt das gleiche wie oben.

- Sie üben während der Vorlesungszeit eine Beschäftigung von mehr als 20 Stunden wöchentlich aus: Jetzt werden auch Sozialversicherungsbeiträge zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.
Ausnahmen: Der Job ist von vorneherein auf maximal zwei Monate befristet oder aber so konzipiert, dass die Arbeit überwiegend an Wochenenden oder in den Abend- bzw. Nachtstunden gemacht wird.

- Sie haben im Laufe von 365 Tagen (Zeitjahr*) mehrere Jobs mit einer Arbeitszeit von jeweils mehr als 20 Wochenstunden und sind insgesamt mehr als 26 Wochen beschäftigt: Jetzt sind Sie versicherungsrechtlich zum Arbeitnehmer geworden, der Studentenstatus tritt gewissermaßen zurück, an der Versicherungspflicht zu allen Zweigen der Sozialversicherung gibt es nichts mehr zu deuteln.

- Arbeitnehmer, die ein Studium aufnehmen und das bestehende Beschäftigungsverhältnis den Erfordernissen des Studiums anpassen (Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit auf nicht mehr als 20 Stunden), werden mit Aufnahme des Studiums kranken-, pflege und arbeitslosenversicherungsfrei. Die Rentenversicherungspflicht bleibt bestehen – Ausnahme: Das monatliche Arbeitsentgelt beträgt regelmäßig nicht mehr als 400 € monatlich. Versicherungspflicht besteht allerdings fort, wenn Sie als Arbeitnehmer für die Dauer eines Studiums unter Fortzahlung von Arbeitsentgelt beurlaubt werden – allerdings nur, wenn diese monatlichen Bezüge 400 € überschreiten.

* Kalenderjahr: 01.01. – 31.12.
Zeitjahr: zurückliegende 365 Tage
http://www.unilife.de/bund/rd/29095.htm


Gruß,
SuperSonic

Ell
27.09.2007, 22:10
Hi SuperSonic,

das mit der Versicherungspflicht gilt aber alles nur, solange du jünger als 30 bist. Danach bist du eh versicherungspflichtig. Zumindest hätte ich nur für ein halbes Jahr etwas ändern können, deshalb hab ich das bleiben lassen. Also war die Auskunft falsch. Cool, mein Doktorvater will mich nämlich bezahlen, ich hab aber gesagt, danke, ich darf nicht, lassen wir das. Ist ja toll wenn das doch geht, dann sag ich ihm das gleich mal!

You made my day!!!

MAnchmal sollte man einfach mehr nachfragen, ich hab das mit den 20 Stunden einfach so hingenommen...

Danke, Ell

jirona
02.10.2007, 21:11
Hey,

wollte mich jetzt auch mal kurz zu Wort melden...bin auch ex. kranke Schwester.
Cassy, ich denke, das ist schon machbar...
Natürlich weiss ich nicht, wie es bei Euch so genau mit Stellen aussieht. Aber härter als in München dürfte es wohl kaum sein.
Und ich habe auch immer was gefunden und während des gesamten Studiums mind. 25% gearbeitet.
Allerdings habe ich in harten Zeiten auch "berufsfremd" gearbeitet, sprich 4-5 Dienste im Monat im Kh und 8-10 Dienste im Verkauf.
Aber das ist echt ok, wirklich. Du musst Dir nur immer vor Augen halten, wofür Du das machst!
Vielleicht sollte man da etwas flexibel sein.
Und mir hat es auch mal gut getan, irgendwie raus aus der Medizin zu kommen. Hoffe, Du verstehst, was ich mein. :-nix
Im Endeffekt hab ich alles überstanden, möchte diese Erfahrungen nicht missen und pflaume seither fast keine Verkäuferin/Verkäufer mehr an :-D ,
na gut, hab ich vorher auch schon nicht.
Wünsche Dir viel Glück und Spass!
LG, Jirona