PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : der ,,was tun bei verlorenem prüfungsanspruch?''-thread:



Seiten : 1 [2] 3 4 5

sylvahh77
23.11.2007, 14:37
ZB. in Giessen hast du doch noch einen Prüfungsanspruch.

Was soll die ZVS dagegen sagen?

schwarzwald
23.11.2007, 14:53
Man darf in Deutschland nicht mehr in Humanmedizin immatrikuliert sein, wenn man einmal wegen Verlust des Prüfungsanspruchs exmatrikuliert wurde.

Wenn man sich bei erneut bei der ZVS bewirbt --> Zusage --->sich einschreibt & das rauskommt wirds lustig :-? muss man ja eidesstattlich versichern, dass man noch nie in Med eingeschrieben war :-nix

sylvahh77
23.11.2007, 15:12
"...muss man ja eidesstattlich versichern, dass man noch nie in Med eingeschrieben war"

Das stimmt mit Sicherheit nicht. Du kannst zB dein Studium unterbrechen und später wieder über die ZVS einen Studienplatz bekommen.

Und wie gesagt, in Giessen hat er noch einen Prüfungsanspruch. Deshalb wäre es unlogisch den in Mainz verlorenen Anspruch als entgültig zu betrachten.

schwarzwald
23.11.2007, 15:24
Dann weisst du mehr als mein Anwalt für Unirecht :-nix

Hast du das denn gemacht, oder sind das nur Gerüchte ?
Selbst exmatrikuliert is übrigens was andres als exmatrikuliert worden.....

sylvahh77
23.11.2007, 15:32
In dem Fall den ich kenne war die Unterbrechung des Studiums allerdings freiwillig. Und dann wieder Erstsemesterstudienplatz über ZVS bekommen und hochgestuft.


Und nochmal, in Giessen hat er noch einen Prüfungsanspruch. Deshalb wäre es unlogisch den in Mainz verlorenen Anspruch als entgültig zu betrachten.

Ach ja, Schwarzwald, du hast da doch auch ein Problem. Hast du dich denn mal ausdrücklich bei kompetenten Leuten von Universitäten die mehr als 2 Wiederholungen erlauben bzw die ein komplettes Wiederholen eines Kurses erlauben erkundigt?

schwarzwald
23.11.2007, 15:38
Ach ja, Schwarzwald, du hast da doch auch ein Problem. Hast du dich denn mal ausdrücklich bei kompetenten Leuten von Universitäten die mehr als 2 Wiederholungen erlauben bzw die ein komplettes Wiederholen eines Kurses erlauben erkundigt?


Sylvahh ich habe mich bei so ziemlich jedem Dekan einer med. Fakultät in Deutschland erkundigt. Und zwar direkt und persönlich.

Hatte ein paar Unis mit mündlichen Zusagen , wo es leider doch noch am endgültigen Verlust des Prüfungsanspruchs gescheitert is. In so ziemlich jeder Studiordnung steht das als Passus drin. Ausserdem ist jetzt mehr oder weniger mitten im Semester und meine "Tauschuni" hat einen Rückzieher gemacht :-nix und warten bis zum SS geht net wegen Ex per Datum.
Also kann man dich zitieren : ja ich habe in der Hinsicht ein Problem.
Aber das lässt sich nicht so leicht lösen, wie das hier anklingt. (ich hab übrigens nur den Teilschein eines Teilscheins nich bekommen, kein großer Kurs oder so.)

sylvahh77
23.11.2007, 15:45
Und was haben die in Giessen gesagt? Da scheint es glasklar zu sein dass du in Giessen noch weitere Wiederholungsmöglichkeiten hast.

schwarzwald
23.11.2007, 15:46
Und was haben die in Giessen gesagt? Da scheint es glasklar zu sein dass du in Giessen noch weitere Wiederholungsmöglichkeiten hast.


In Giessen wurde mir mehrmals gesagt und auch geschrieben, dass ich nur mit Direktbewerbung eine Chance hätte, und einen letzten Prüfungsversuch schriftlich nachweisen lassen muss.

sylvahh77
23.11.2007, 15:57
"...und einen letzten Prüfungsversuch schriftlich nachweisen lassen muss."

Damit ist gemeint du musst nachweisen dass du an deiner alten Universität noch einen Prüfungsversuch frei hast? Das wäre natürlich ungünstig.

schwarzwald
23.11.2007, 16:06
"...und einen letzten Prüfungsversuch schriftlich nachweisen lassen muss."

Damit ist gemeint du musst nachweisen dass du an deiner alten Universität noch einen Prüfungsversuch frei hast? Das wäre natürlich ungünstig.


Genau. Und da sich der Thread darum dreht, dass man eben keinen Prüfungsversuch an seiner Uni mehr hat, ist Giessen damit auch raus.

sylvahh77
23.11.2007, 16:17
Oh weh, tut mir so leid für dich.

Nur Aeskolap scheint grundsätzlich in Giessen angenommen worden zu sein, er schreibt es gäbe nur Probleme auf der Seite seines Tauschpartners.

Aeskolap, kannst du bitte nochmal schreiben, haben die in Giessen dir grundsätzlich grünes Licht gegeben?

Aeskolap
24.11.2007, 09:41
Nein,noch nicht..muss das ganze noch anleiern..mein tauschpartner wollte sich in giessen persönlich erkundigen,ich wollte es nich am telefon machen,weil man meist abgewimmelt wird oder die die Unwahrheit erzählen..
in Mainz ist mein Härtefallantrag ,obwohl Prüfungsunfähigkeit beim 3.histo-versuch bestand,erstmal abgelehnt worden,ich versuche jetzt zu klagen...
Wenn alle Stricke reissen muss ich Histo eben als zahni nachholen und wieder quereinsteigen oder an ne uni wo ich als zahni die noch verbleibenden integrierten und klinischen seminare des 4.semesters besuchen darf,mir fehlen nämlich nur histo und die 4-semester seminare für biochemie und physio bis zum Physikum,nach dem Physikum interressiert das keine Sau mehr ob man in der Vorklinik irgendwo seinen Prüfungsanspruch verloren hat..ob man zum 1.klinischen irgendwo n platz kriegt,is natürlich ne andere frage..

sylvahh77
24.11.2007, 11:13
Das sind alles ziemlich ungenaue Angaben.

Ich poste hier in diesem Strang soviel weil es mich interessiert ob man diese Frage mal eindeutig beantworten kann. Sie taucht immer wieder auf und bisher ist sie noch nicht eindeutig geklärt worden.

Es müsste sich jemand melden der diese Sache schon erfolgreich durchgezogen hat.

Ich würde auch gerne von Schwarzwald wissen auf welchen Paragraphen in der Studien bzw Prüfungsordnung sich die Giessener bei ihrer Ablehnung bezogen haben.

Zitat aus der Prüfungsordnung Giessen:
Studierende, die die Hochschule gewechselt haben, sind bei der Einschreibung verpflichtet, Fehlversuche an anderen Hochschulen anzugeben. Diese Fehlversuche werden wie Fehlversuche am Fachbereich Medizin der Justus-Liebig-Universität bewertet.

Das bedeutet für mich, wenn du bei der Immatrikulation in Giessen 3 Fehlversuche an der vorherigen Universität angibst werden diese wie Fehlversuche in Giessen bewertet. Da man in Giessen in der Vorklinik insgesamt 6 Versuche pro Kurs hat, hast du dann also noch 3 Versuche.

sylvahh77
24.11.2007, 12:17
So, das habe ich noch gefunden für Giessen:

http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/formulare-sammlung/anlage-eins/file



Leistungsnachweise / begonnene bzw. abgelegte Prüfungen im Rahmen eines Studiums in Deutschland

Haben Sie in dem Studiengang, für den Sie sich an der Justus-Liebig-Universität Gießen bewerben, an einer Universität in Deutschland
keinen Prüfungsanspruch mehr, weil Sie einen Leistungsnachweis / eine Prüfung endgültig nicht bestanden haben?
�� ja �� nein (Haben Sie diese Frage mit ja beantwortet, müssen Sie sich mit dem für den Studiengang zuständigen Prüfungsamt, bzw. bei
Humanmedizin mit dem Dekanat des Fachbereichs der Justus-Liebig-Universität Gießen in Verbindung setzen und klären, ob
eine Fortsetzung des Studiums möglich ist.)


Das stammt aus der Anlage 1 zur Immatrikulation in Giessen.

Also scheint es prinzipiell möglich zu sein in Giessen weiterzustudieren.
Oder wollen die nur unbegründete Hoffnungen wecken?

Haru
30.11.2007, 16:07
ich stoße immer deutlicher auf ein entscheidendes Problem bei meiner Suche nach einer Uni, wo ich das BC Praktikum machen kann :

Die Unis kennen offensichtlich den Status "Gasthörer" nicht mehr, stattdessen, verweisen sie darauf, dass zwar eine Kursbelegung möglich ist, aber nur bei voller Immatrikulation

Wie soll das denn gehen ? Kann ich an zwei Unis gleichzeitig eingeschrieben sein ? Mich an meiner Heimatuni zu exmatrikulieren wäre doch wahnsinn, da ich so schnell nie wieder einen studienplatz bekomme, egal wo - und außerdem müsste ich dann ja wieder an meine Heimatuni zurückwechseln können....

irgendwie scheint es keine Lösung zu geben... :-nix

Doctöse
30.11.2007, 16:13
Doch, das geht an manchen Unis. Du schreibst dich für ein NC-freies Fach als Ersthörer ein. Das muss deine Medizinuni ja nicht wissen. So haben es viele Leute in Magdeburg gemacht, die bei uns BC, Psycho und dergleichen gemacht haben (die kamen von mehreren Unis, u.a. München, Halle, Leipzig, Berlin, Hamburg, Mainz).

Haru
30.11.2007, 17:30
ja, aber muss ich denn nicht in MEDIZIN als Ersthörer an einer Uni eingeschrieben sein ? die lassen mich ja wohl sonst kaum an einem kurs Praktikum für Biochemie teilnehmen, wenn ich nicht in Medizin eingeschrieben bin

Jauheliha
30.11.2007, 19:42
Als Gasthörer kann man ja sowieso keine Scheine machen, wenn dann als Zweithörer.
Das mit dem zweiten Studiengang hatte ich mir auch schonmal überlegt, es geht schon, aber dann ist man ja quasi auch "extern" und hat in solchen Fächern wie Biochemie oftmals keine Schnitte (bis auf Magdeburg anscheinend, wie Öse sagt :-) ).
Außerdem kommen je nach Uni dann doppelte Studiengebühren auf dich zu, das hatte mich abgeschreckt.
An deinem Ersthörerstatus an "deiner" Uni ändert sich aber nix...

Haru
03.12.2007, 16:47
nochmal ne andere Frage :

wenn man an seiner heimatuni in einem ersten gespräch eine absage bezüglich der genehmigung von weiteren prüfungsversuchen bekommen hat, macht es dann sinn sich nochmal persönlich an den Dekan zu wenden ( vielleicht einen Brief zu schreiben ) um es nochmal zu probieren , denn abgelehnt wurde mein ersuchen "nur" von einer mitarbeiterin des dekanats, die für solche fälle zuständig ist und das auch "nur" mündlich, ich habe also nichts eingereicht
oder ist das eher unangebracht und wird vom dekan gleich in den papierkorb geworfen ?

denn an anderen unis stoße ich immer weiter auf granit :-nix

Aeskolap
03.12.2007, 22:43
tja haru,wenn ich das nur wüsste...genau für so kram is ja dieser thread da
ich hab in diesem forum hin und wieder gelesen,dass leute geklagt haben ,um ne klausur nochma schreiben zu können oder das leute es intern mit der rechtsabteilung geklärt haben..
dass es in marburg n anwalt gäbe,der auf so sachen spezialisiert sei..
hab mich ma mit nem medi-student aus göttingen unterhalten,der meinte,bei ihm wars physiologie.er hat mit dem dekan geredet,der meinte machen se ma alle anderen scheine,dann sehen wir ma...und durfte dann nochma schreiben..
kann glaub ich net schaden,noch ma zum dekan zu gehen
bei mir liefs folgendermassen:
schreiben vom dekanat ich hätte meinen prüfungsanspruch verloren(innerhalb von 4 wochen kann widerspruch gegen das schreiben eingelegt werden..
hab ich gemacht,schriftlich mit attest..
schreiben vom dekanat,,widerspruchsbescheid'',in dem stand,mein widerspruch sei abgelehnt(innerhalb von 4 Wochen kann KLAGE erhoben werden)
Ich klag also jetzt mit anwalt,d.h. ich informier mich ma bei nem Hochschulrechtler und seh dann weiter
Zieht sich noch ne weile hin,aber ich sag dir dann sofort bescheid,wie das gelaufen ist bzw was so nen jurist dazu sagt..
Ich kann mir nich vorstellen,dass der dekan persönlich die schreiben verfasst die das dekanat verschickt,der unterschreibt so zeugs nur,is eben n typischer chef mit referentin,sekretärin und so weiter..auf dem rechtsweg kannst du glaub ich mehr erreichen(kost natürlich ne stange geld,aber wenn man nix zu verlieren hat..
würde an deiner stelle persönlich zum dekan (ganz lieb betteln )und wenn der sagt nix zu machen,dann klagen..