Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versorgungswerk vs BUZ
alley_cat75
09.02.2008, 18:11
Davon kannst Du wohl ausgehen, dass ich das jedem selbst überlasse! Sonst wäre ich Versicherungsvertreterin, nicht Ärztin.
Eine BU Versicherung ist eine RISIKOabsicherung, jeder sollte das natürlich selber abwägen. Ich wäre vorsichtig damit zu behaupten, dass sie generell nutzlos ist.
Nicht nur Versicherungsmakler empfehlen BU Versicherungen sondern auch die Verbraucherzentrale und Stiftung Warentest/Finanztest.
Mir wäre auf jeden Fall nicht bekannt, dass die auch Tornado und Hochwasserversicherungen in gleichem Maße empfehlen. Laut Verbraucherzentrale zumindest ist die private BU neben der Haftpflicht eine der wichtigsten Versicherungen.
Wenn man alleine lebt und arbeitet bzw. einen arbeitenden Partner hat, kann man wahrscheinlich noch eher sagen, dass man dieses Risiko tragen möchte ohne BU und im Fall aller Fälle eben nach Verzehr der angesparten Reserven (erst dann gibt es Soziale Leistungen) eben von Hartz 4 leben möchte.
Wenn man jedoch Kinder und evtl. einen nicht oder nur Teilzeit arbeitenden Partner hat, ist es schon fraglich, ob man diesem dann das zumuten möchte.
Ich würde jedem der sich dafür interessiert empfehlen sich gründlich darüber zu informieren und dann eine Entscheidung zu treffen, ob es für einen sinnvoll ist oder eben nicht.
Dafür gibt es beispielsweise von der Verbraucherzentrale einen Ratgeber:
http://www.vzbv.de/start/index.php?page=themen&bereichs_id=3&themen_id=9&mit_id=284&task=mit&search_1=Berufsunf%E4higkeit&search_2=&hiliting=yes
Ansonsten gibt es auch zum Beispiel einen Vergleichstest von 2005 von finanztest:
http://www.test.de/themen/versicherung-vorsorge/test/-Berufsunfaehigkeits-Versicherung/1266058/1266095/1271540/
alley_cat75
09.02.2008, 20:04
Punkt 1: wir sind uns wohl einig, dass dieser thread keine Beratung ersetzt.
Punkt 2: dass die BU grundsätzlich sinnlos ist, hat hier, soviel ich weiß, keiner behauptet. Jedem Nicht-Mediziner würde ich sieh ohne Einschränkung empfehlen. Als Mediziner ist man jedoch in der glücklichen Lage, Teil eines Versorgungswerkes und darüberhinaus multitask-fähig zu sein. Ein Fliesenleger wird bei Verlust seiner beiden Beine wohl kaum noch einer gleichwertigen Arbeit nachgehen können.
John Silver
09.02.2008, 20:44
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John Silver
09.02.2008, 20:45
Du hast gerade meinen Lebenstraum zerstört. Und ich dachte, Versicherungsvertreter sind Gutmenschen, die sich um mich sorgen; die kein neuen A8 fahren und keinen Wert auf maßgeschneiderte Anzüge legen.
Tja, so is des Lebbe :-))
hennessy
11.02.2008, 07:13
ich kann nur nochmal wiederholen, dass ich die BU als notwendig erachte. Wie bereits gesagt sichert sie den Ausfall der Arbeitskraft im zuletzt ausgeübten Beruf ab. Evtl. ist das im Angestelltenverhältnis nicht gar so wichtig, als praktizierender Arzt/Zahnarzt in eigener Praxis ist es manchmal von existentieller Bedeutung, weil sie nicht nur (wie z.B. von alley cat angegeben) 800,- Euronen bringt, sondern mehrere tausend. Und das brauchst Du als niedergelassener Arzt/Zahnarzt auch, um nur z.B. den Praxis-Vertreter zu bezahlen. Es dienst als Ersatzeinkommen und nicht als Altersvorsorge.
Die BU leistet ab 50% vollumfänglich und nicht wie das Versorgungswerk erst ab 100%. Man kann sogar im eingeschränkten Umfang weiter arbeiten und muss seine Approbation nicht abgeben.
Das von alley cat angegebene Beispiel einer Chirurgin kann ich mir nur so erklären, dass die betreffende Versicherung eben nicht auf die abstrakte Verweisung verzichtet hat. Inzwischen ist jedoch auch ein rechtskräftiges Urteil ergangen, wonach Versicherungen generell nicht mehr auf die abstrakte Verweisung pochen können und Versicherte in andere Disziplinen stecken dürfen. Näheres dazu ist mir aber unbekannt.
Ich finde, gerade als Mediziner, der ja jeden Tag mehr Stress auszuhalten hat als beispielsweise ein Finanzbeamter, lohnt die BU auf jeden Fall. Wichtig ist wie immer, das Kleingedruckte zu lesen. Denn immer öfter ist hier auch z.B. allgemeiner Kräfteverfall als Ursache für die Leistungserbringung der BU aufgeführt. Und auch psychische Ursachen werden immer mehr als Grund für eine BU erwähnt.
Selbstverständlich bleibt es jedem selbst überlassen, Versicherungen abzuschließen oder nicht. Wer z.B. beim Haus einen Elementarschaden abgesichert hat (was früher als absolut vernachlässigbar galt), der wird sich jetzt beruhigt auf den Wetterbericht konzentrieren können, wenn wieder mal Stürme in Orkanstärke oder Überschwemmungen angesagt werden.
Anderes Beispiel ist die Vollkaskoversicherung beim Auto: Wie schnell ist es passiert, dass man bei "dunkelgelb" noch über die Ampel fährt. = Fahrlässigkeit und kostet etliches an Geld, vor allem, wenn es dabei zum Unfall kommt. Die Vollkasko zahlt auch bei Fahrlässigkeit, die Haftpflicht nicht.
Apropos Haftpflicht: Ist man eigentlich während der Assizeit/Facharztausbildungszeit nicht über den Krankenhausträger versichert? Wozu dann Haftpflichtversicherung?
Die Niere
11.02.2008, 09:11
Auch wenn ich meine Meinung zur BU auch schon kund getan habe, kann ich henneys Worte nur unterstreichen. Wer heutzutage in einem Beruf wie unserem auf die BU verzichtet, handelt fahrlässig - vor allen Dingen, wenn im Hintergrund vielleicht noch eine Familie steht!
Zur Berufshaftpflicht. Als AA oder OA bist du über die Klinik versichert, aber bei all den Dingen die in der Freizeit geschehen, brauchst du eine eigene Versicherung...z.B. Erste Hilfe.
gruesse, die niere
Ich finde, gerade als Mediziner, der ja jeden Tag mehr Stress auszuhalten hat als beispielsweise ein Finanzbeamter, lohnt die BU auf jeden Fall. Wichtig ist wie immer, das Kleingedruckte zu lesen. Denn immer öfter ist hier auch z.B. allgemeiner Kräfteverfall als Ursache für die Leistungserbringung der BU aufgeführt. Und auch psychische Ursachen werden immer mehr als Grund für eine BU erwähnt.
Apropos Haftpflicht: Ist man eigentlich während der Assizeit/Facharztausbildungszeit nicht über den Krankenhausträger versichert? Wozu dann Haftpflichtversicherung?
Nur als Ergänzung, psychische Krankheiten sind sogar die häufigsten Erkrankungen, die zu einer Bewilligung einer privaten BU Rente, führen.
Bei der Berufshaftpflicht ist man als Assistenzarzt meines Wissens über den Träger höchstens nur für die Tätigkeiten im Krankenhaus versichert. Die eigene Berufshaftpflicht wäre wahrscheinlich auch trotzdem sinnvoll, da sie auch ärztliche Handlungen außerhalb der Klinik abdeckt, ist zwar nicht so wahrscheinlich, dass man da so viel hat als AA, aber für AÄe ist eine Berufshaftpflicht relativ günstig zu bekommen.
Ups das hatte Niere ja schon beantwortet. :-blush
Zur Berufshaftpflicht. Als AA oder OA bist du über die Klinik versichert, aber bei all den Dingen die in der Freizeit geschehen, brauchst du eine eigene Versicherung...z.B. Erste Hilfe.Das stimmt so pauschal nicht, die Berufshaftpflicht meiner Klinik schliesst zum Beispiel explizit Erste- Hilfe- Maßnahmen in der Freizeit mit ein (um sicher zu gehen würde ich einfach mal in der Personalabteilung anrufen und so lange nerven, bis dir jemand fundiert Auskunft gibt - oder am besten gleich per Mail, dann hat mans wenigstens schriftlich).
Was aber definitiv gesondert versichert werden muß, sind (bezahlte) Nebentätigkeiten, wo man von Vorneherein als Arzt engagiert wird (Notarzt, San- Dienste etc.).
R.
John Silver
11.02.2008, 17:24
Im Prinzip drehen wir uns im Kreis. Letztlich bleibt es bei dem, was ich bereits sagte: Jeder braucht genau die Menge an Versicherungen, die ihm/ihr das nötige Maß an Sicherheit im Alltag gibt.
Golfbaer
15.02.2008, 16:52
Das Versorgungswerk zahlt nur, wenn du den Beruf des Arztes nicht mehr ausführen kannst. Dazu gehört auch als Paraplegiker in einer Krankenkasse medizinische Gutachten zu schreiben, obwohl du davor als gut bezahlter Herzchirurg gearbeitet hast (Maximalversion). In einer guten BUZ wird immer die zuletzt ausgeübte Tätigkeit (Internist, Chirurg, usw.) versichert und dementsprechend kann man dich nicht an eine andere Ausübung verweisen.
Hi,
hatte viel von der Deutschen Ärzteversicherung als Spezialversicherer für Heilberufler gehört. Noch letztes Jahr hieß es dort in ihren Bedingungen für die Definition der BU: "...zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Arzt..." :-top
Hab mich also gefreut, denn ich wollte jetzt diese BU abschließen - doch nun heißt es auf einmal: "...zuletzt ausgeübten Beruf als Arzt..." :-(
Hmm, müßte ich also doch so etwas wie "Papierkram" machen, wenn ich bspw. als Chirurg keine ruhige Hand mehr habe (auch wenn es so eine Stelle in meinem Umfeld gar nicht gibt)? Offenbar schon... :-kotz
Schöner Mist! :-wand
Kennt zufällig einer eine andere Versicherung, die nicht innerhalb des Berufes verweist?
Danke!
Hi,
hatte viel von der Deutschen Ärzteversicherung als Spezialversicherer für Heilberufler gehört. Noch letztes Jahr hieß es dort in ihren Bedingungen für die Definition der BU: "...zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit als Arzt..." :-top
Hab mich also gefreut, denn ich wollte jetzt diese BU abschließen - doch nun heißt es auf einmal: "...zuletzt ausgeübten Beruf als Arzt..." :-(
Hmm, müßte ich jetzt also z.B. doch "Papierkram", wenn ich bspw. als Chirurg keine ruhige Hand mehr habe (auch wenn es so eine Stelle in meinem Umfeld gar nicht gibt)? Offenbar schon... :-kotz
Schöner Mist! :-wand
Kennt zufällig einer eine andere Versicherung, die nicht innerhalb des Berufes verweist?
Danke!
HAst du mal nachgefragt, warum und ob das wirklich für alle Versicherungen geändert wurde?
Bei Finanztest gab es ja einige Tests zu BUs da war genau diese Phrase zuletzt ausgeübte Tätigkeit statt Beruf ein Pluspunkt, ich glaube alle mit sehr gut bewerteten BUs haben das drin. Guck dir den Test doch mal an.
Golfbaer
15.02.2008, 17:01
HAst du mal nachgefragt, warum und ob das wirklich für alle Versicherungen geändert wurde?
Bei Finanztest gab es ja einige Tests zu BUs da war genau diese Phrase zuletzt ausgeübte Tätigkeit statt Beruf ein Pluspunkt, ich glaube alle mit sehr gut bewerteten BUs haben das drin. Guck dir den Test doch mal an.
Der Beitrag der Stiftung Warentest ist leider aus dem letzten Jahr. Inzwischen gab es eine Novelle im VVG, so daß mehrere Versicherer offensichtlich ihre Bedingungen umgeschrieben haben. Man kan den Test daher vergessen.
Leider kriegt man die aktuellen Bedingungen der Versicherer nur mit großen Schwierigkeiten, denn Du hast immer sofort einen nervenden Makler am Hacken. Cool bei der DÄV war, daß man ohne weiteres 2000 Euro versichern konnte, auch bereits in der "Assi"-Zeit.
Ich bin sauer!!!
Also zumindest bei der Huk24 steht: "eine vergleichbäre Tätigkeit kommt nicht in Betracht....."
hier nachzulesen:
http://www.huk24.de/-snm-0177507458-1203086616-023880000d-0000000061-1203095286-enm-pdf/lv/LM7135.pdf
Hast du zufällig den genauen Wortlaut der Geschäftsbedingungen bei der DÄV?
Golfbaer
15.02.2008, 21:17
Also zumindest bei der Huk24 steht: "eine vergleichbäre Tätigkeit kommt nicht in Betracht....."
hier nachzulesen:
http://www.huk24.de/-snm-0177507458-1203086616-023880000d-0000000061-1203095286-enm-pdf/lv/LM7135.pdf
Hast du zufällig den genauen Wortlaut der Geschäftsbedingungen bei der DÄV?
Aber klar doch:
"Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 liegt vor, wenn die
versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall,
was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich sechs Monate
ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist, ihren vor Eintritt
der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf als
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut, so wie er
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch
auf diese Versicherungsleistungen."...
"Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung
oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche
Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut
konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Als entsprechend wird
dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich abweichenden
Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung
und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang
ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt."
Aber klar doch:
"Berufsunfähigkeit im Sinne von § 1 Absatz 1 liegt vor, wenn die
versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall,
was ärztlich nachzuweisen ist, voraussichtlich sechs Monate
ununterbrochen zu mindestens 50% außerstande ist, ihren vor Eintritt
der gesundheitlichen Beeinträchtigung zuletzt ausgeübten Beruf als
Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut, so wie er
ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, nachzugehen.
Bei einem geringeren Grad der Berufsunfähigkeit besteht kein Anspruch
auf diese Versicherungsleistungen."...
"Übt die versicherte Person jedoch eine andere, ihrer Ausbildung
oder Erfahrung und bisherigen Lebensstellung entsprechende berufliche
Tätigkeit als Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Psychotherapeut
konkret aus, liegt keine Berufsunfähigkeit vor. Als entsprechend wird
dabei nur eine solche Tätigkeit angesehen, die keine deutlich abweichenden
Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und auch in ihrer Vergütung
und Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau der bislang
ausgeübten beruflichen Tätigkeit absinkt."
Danke!
Also das klingt von der Formulierung für mich deutlich schlechter als das was in der HUK24 steht. Denn ein job beim MDK ist von der Vergütung vermutlich nicht deutlich schlechter und, wie will man schon die "Wertschätzung" einer Tätigkeit beurteilen. :-nix
Die Niere
16.02.2008, 07:31
Das klingt auch für mich nach ziemlich einschneidenen Veränderungen in der Bediungungen und ich würde einen solchen Vertrag nicht einfach unterschreiben. Nach den alten Bedinungen war es nämlich durchaus möglich bei einer Arbeitsunfähigkeit von sagen wir mal 50% als Chirurg die volle BU-Rente zu erhalten und trotzdem weiter als z.B. medizinischer Sachverständiger zu arbeiten oder vielleicht sogar Internist ;-)
Ich würde dir empfehlen, deinem Berater mal ganz klar darauf anzusprechen und die Antwort dann gerne hier einmal zu posten...würde mich sehr interessieren.
gruesse, die niere
Wobei man meines Wissens dann bei den meisten BU Versicherungen einen gewissen Höchstsatz hat, was man verdienen darf, sonst ist die BU Rente wieder weg.
Ist das bei deiner BU auch so?
Golfbaer
18.02.2008, 16:08
Zitat aus den Bedingungen der HUK:
"...außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten
Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
war, oder eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie auf Grund ihrer
Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen
Lebensstellung hinsichtlich Einkommen und sozialer Wertschätzung
entspricht (Verweisungsberuf). Eine Verweisung auf eine vergleichbare
Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinn kommt nicht in
Betracht, wenn diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird."
Also wenn ich mir die Bedingungen der HUK so durchlese, erkenne ich gegenüber der DÄV keinen deutlichen Vorteil. Auch hier stecken wir im allgemeinen Berufsbild (eines meinetwegen Arztes) fest. Der Begriff Tätigkeiten bezieht sich definitiv nicht auf bspw. ärztliche Tätigkeiten, sondern meint sicher viel eher Erwerbstätigkeit im Allgemeinen. Was die "bisherige Lebensstellung" bzw. "soziale Wertschätzung" ist, ist nicht definiert und wird dann im Zweifel im Streit zu klären sein.
Ein weiteres Problem sehe ich bei der "vorvertragliche Anzeigepflicht" (hier wohl §7), denn die HUK setzt kein zeitliches Limit!!!
Bei der DÄV haben wir nach 10 Jahren keine Möglichkeit mehr durch den Versicherer, vom Vertrag zurück zu treten oder ihn finanziell umzugestalten.
Die Geier werden im Versicherungsfall sowie alles tun, um nicht zu zahlen, von daher muß diesbezüglich und in jeder Hinsicht eine Begrenzung her.
Früher war die Grenze bei der DÄV 5 Jahre, jetzt sind es allerdings 10...
Was die Höhe der Versicherungssumme angeht, finde ich aber schon deren 2000 Euro (ohne Nachweise bei der DÄV) nicht schlecht, zumal Du ja weiter dynamisieren kannst, ohne nachfolgende Gesundheitsprüfungen.
Zitat aus den Bedingungen der HUK:
"...außer Stande ist, ihren zuletzt ausgeübten
Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet
war, oder eine andere Tätigkeit auszuüben, zu der sie auf Grund ihrer
Ausbildung und Fähigkeiten in der Lage ist und die ihrer bisherigen
Lebensstellung hinsichtlich Einkommen und sozialer Wertschätzung
entspricht (Verweisungsberuf). Eine Verweisung auf eine vergleichbare
Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinn kommt nicht in
Betracht, wenn diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird."
Also wenn ich mir die Bedingungen der HUK so durchlese, erkenne ich gegenüber der DÄV keinen deutlichen Vorteil. Auch hier stecken wir im allgemeinen Berufsbild (eines meinetwegen Arztes) fest. Der Begriff Tätigkeiten bezieht sich definitiv nicht auf bspw. ärztliche Tätigkeiten, sondern meint sicher viel eher Erwerbstätigkeit im Allgemeinen. Was die "bisherige Lebensstellung" bzw. "soziale Wertschätzung" ist, ist nicht definiert und wird dann im Zweifel im Streit zu klären sein.
Ein weiteres Problem sehe ich bei der "vorvertragliche Anzeigepflicht" (hier wohl §7), denn die HUK setzt kein zeitliches Limit!!!
Bei der DÄV haben wir nach 10 Jahren keine Möglichkeit mehr durch den Versicherer, vom Vertrag zurück zu treten oder ihn finanziell umzugestalten.
Die Geier werden im Versicherungsfall sowie alles tun, um nicht zu zahlen, von daher muß diesbezüglich und in jeder Hinsicht eine Begrenzung her.
Früher war die Grenze bei der DÄV 5 Jahre, jetzt sind es allerdings 10...
Was die Höhe der Versicherungssumme angeht, finde ich aber schon deren 2000 Euro (ohne Nachweise bei der DÄV) nicht schlecht, zumal Du ja weiter dynamisieren kannst, ohne nachfolgende Gesundheitsprüfungen.
Der Passus:
"Eine Verweisung auf eine vergleichbare
Tätigkeit (Verweisungsberuf) im vorgenannten Sinn kommt nicht in
Betracht, wenn diese Tätigkeit nicht konkret ausgeübt wird.""
Klingt für mich aber schon eindeutig, wie kann man mit so einem Passus denn einen chirurgen auf einen MDK Job verweisen? Also da finde ich, klingt das schon besser als das was du von der DÄV gepostet hast.
Dynamisierung bis zu 5% pro Jahr geht bei der HUK24 übrigens auch. Das mit Der Verjährungsfrist war mir noch nicht aufgefallen.
Hast du denn inzwischen schon von anderen BUs die neuen Bedingungen im Vergleich gesehen?
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