Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf ein Arzt sich selbst BTMs verschreiben?
Coxy-Baby
10.03.2011, 18:49
Helft mir doch mal, denke ich mir nur (als dummer Student) dass es irgendwie mal bei Nachfragen kritisch werden könnte wenn man sich selbst Btms verschreibt ohne dass jemand mal definitiv ne Diagnose gestellt hat und dann noch off-Label arbeitet?Denn gerade Ritalin sollte doch eigentlich nur von Fachleuten verschrieben werden dürfen?(wurde dazu jetzt nicht sogar ne Änderung angeraten?)
Ich sehe allerdings nicht so viel Sinn darin, als Erwachsener mit einer Methylphenidattherapie zu beginnen - es ist bereits off-label bei seit der Kindheit weitergeführten Therapie und nicht so erfolgreich.
Es gibt zumindest einige erwachsene ADHSler, jenseits der 30, die sehr wohl auf das Medikament subjektiv positiv ansprechen.
Was meine Stimmungen angeht ist es eher ne normale Zyklotymie
1. Auch da hilft Lithium!
2. Kann sich unbehandelt zur handfesten bipolaren Psychose entwickeln!
3. Wird durch Methylphenidat u. ä. Stimulanzien garantiert schlimmer!
Gruß,
EKT
Keenacat
10.03.2011, 20:30
Was ist überhaupt eine "normale" Zyklothymie? Ist das sowas wie eine "normale" Depression? Ein "normales" Koronarsyndrom? Eine "normale" Infektionskrankheit? :-keks
Habe ich… was spricht dagegen ein freischaffender Arzt zu sein?Gar nichts! Dann musst du aber bei der LÄK dein "freies Schaffen" als Tätigkeit anmelden. Im Zweifelsfall heißt diese Unternehmung dann "Privatpraxis" mit allen steuerlichen und rechtlichen Vor- und Nachteilen.
Was ist überhaupt eine "normale" Zyklothymie? Ist das sowas wie eine "normale" Depression? Ein "normales" Koronarsyndrom? Eine "normale" Infektionskrankheit? :-keks
...Hier muss ich mich entschuldigen, hab den Begriff Zyklothymie falsch eingeordnet meinte natürlich keine Zyklothymie sonder ganz normale Stimmungsschwankungen mit zeitweise Verschiebung zum depressiven Affekt (negativer selbstbezug bedingt)
... aber beim ADHS bist Du Dir sicher?
Relaxometrie
10.03.2011, 23:20
Soweit ich das verstanden habe, ist er sich nicht sicher bzgl. der ADHS-Diagnose und möchte das Methylphenidat testen, um die Diagnose, je nach Wirkung des Medikaments, zu bestätigen oder zu verwerfen, da er sich im Falle der Wirkungslosigkeit des Medikaments nicht die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbauen möchte, was er tun würde, wenn er die Medikamentenverordnung offiziell laufen lassen würde, und die Verordnung aktenkundig werden würde.
Bei Feststellung eines positiven Einflusses des Medikaments auf das Krankheitsgeschehen, möchte der Fragesteller die Diagnose ADHS "öffentlich" machen und sich die weiteren Verordnungen über normale Verschreibungen besorgen.
Ich rate von diesem Vorgehen jedoch eher ab, da beim Fragesteller offensichtlich irgendwelche psychischen Probleme vorliegen, die behandlungsbedürftig sind. Bei somatischen, insbesondere aber auch bei psychischen Erkrankungen, sollte man sich als Arzt nicht selbst behandeln, oder sich im stillen Kämmerlein behandeln lassen, sondern sich einen behandelnden Arzt suchen.
FirebirdUSA
11.03.2011, 07:25
...nicht die Möglichkeit des Abschlusses einer privaten Krankenversicherung und einer Berufsunfähigkeitsversicherung verbauen möchte, was er tun würde, wenn er die Medikamentenverordnung offiziell laufen lassen würde, und die Verordnung aktenkundig werden würde.
Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen... in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.
Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen... in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.Wäre sicherlich das probateste Vorgehen :-meinung
Was BTM Rezepte betrifft:
Selbstverordung ist ohne weiteres möglich (Auskunft eines Apothekeninhabers).
Was den Missbrauch betrifft, werden die Abgaben durch das Gesundheitsamt überprüft, sodass eine hohe Abgabemenge(hohes Rezeptaufkommen (neben dem ungwöhnlich häufigen Bezug von Rezepten bei der Bundesopiumstelle) auffallen würde.
Was PKV und BU betrifft:
Eine psychiatrische Diagnose ist das schlimmste, was man bei nem Versicherungsantrag haben kann, weil man in der KV Zuschläge ohne Ende zahlt und in der BU nen Ausschluss bekommt, auf den sich der Versicherer im Leistungsfall egal bei welcher Erkrankung berufen wird und wie schwierig es ist zu beweisen, dass ne Erkrankung nicht auch ne psychische Komponente hat, kann sich sicher jeder der mal Medizin studiert hat vorstellen.
Letztenendes begehst Du aber jetzt schon eine Verletzung der sog. vorvertraglichen Anzeigepflicht, da Du ja bereits quasi in ärztlicher Behandlung warst. Ich persönlich rate entschieden von einer solchen Verletzung ab!!!
Der Vollständigkeit halber sei trotzdem darauf hingewiesen, dass eine Verischerungsgesellschaft eine Behandlung die nirgends dokumentiert ist (und daher auch bei späteren Konsultationen eines Facharztes unerwähnt bleiben sollte!) sicher nicht so leicht bis garnicht nachweisen kann und man auch nur die ersten 10 Jahre Angst um den Versicherungsschutz haben muss, da dann die Verletzung verjährt ist. Trotzdem, wer es nicht angibt, begeht eine sog. arglistige Täuschung. Wann der beste Zeitpunkt für ein solches Vergehen wäre, ergibt sich bei aufmerksamen Lesen der anderne Beiträge.
Nebenbei wundert mich übrigends, dass Dein Bekannter wegen "leichtem" Heuschnupfen nur erschwerten BU-Schutz bekommen hat, wenn das ganze gut diagnostiziert und ausführlich befundet ist und man das dem Versicherer so schickt, gibt das eher keine Probleme, aber das ist jetzt sehr off-topic.
Zur Frage mit den BTM-Rezepten gibt es eine ganz klare Aussage:
Jeder Arzt (egal ob niedergelassen, in der Forschung tätig,...) kann BTM-Rezepte beziehen...
Danke für die konkrete Aussage
Soweit ich das verstanden habe...
Dito! auf den Punkt gebracht.
Ich rate von diesem Vorgehen jedoch eher ab, da beim Fragesteller offensichtlich irgendwelche psychischen Probleme vorliegen, die behandlungsbedürftig sind. Bei somatischen, insbesondere aber auch bei psychischen Erkrankungen, sollte man sich als Arzt nicht selbst behandeln, oder sich im stillen Kämmerlein behandeln lassen, sondern sich einen behandelnden Arzt suchen.
Auch hier ganz deiner Meinung... Ist leider immoment ne reine Güterabwägung, Täufel gegen Belzebub. Da ich aber ganz gut eingebettet bin in meinem Umfeld und bereits lange mit der Thematik umgehe, geht es jetzt um die richtige Strategie. Meine festgelegte Grenze liegt da wo ich durch eigene Strukturierung ohne medikamentöse unterstützung meinen Alltag nicht mehr gemeistert bekomme und damit meine ich einen gewöhnlichen Arbeitsalltag und nicht eine 70Std. Woche mit 120% Leistung.
Von nicht aktenkundig kann man aber bei BTM-Rezepten nicht sprechen...
..daran hab ich nicht gedacht, aber in wiefern Verischerer Zugang zu BTM Rezeptdaten haben bin ich auch nicht sicher. Wenn ich das richtig verstanden habe, muss der Apotheker und Arzt die nur 3 Jahre aufheben. In dieser wird in zweifelsfällen nur auf Konkrete Nachfrage der BfarM auskunft geben, eine zentrale Dokumentation gibts da nicht... Aber vielleicht geht diese Frage hier jetzt auch zu weit und sollte lieber unkommentiert bleiben.
in diesem Fall würde ich auch eher vorschlagen BU abschließen, bei PKV Anwartschaft beantragen und dann offiziell zu einem entsprechenden FA zu gehen.
...das ist sicher das Prozedere welches ich einschlage wenn sich mein persönlicher Verdacht ohne feststehende Diagnose erhärtet.
Selbstverordung ist ohne weiteres möglich (Auskunft eines Apothekeninhabers).
Was den Missbrauch betrifft, werden die Abgaben durch das Gesundheitsamt überprüft, sodass eine hohe Abgabemenge(hohes Rezeptaufkommen (neben dem ungwöhnlich häufigen Bezug von Rezepten bei der Bundesopiumstelle) auffallen würde.
....Eine psychiatrische Diagnose ist das schlimmste, was man bei nem Versicherungsantrag haben kann, ....
....Letztenendes begehst Du aber jetzt schon eine Verletzung der sog. vorvertraglichen Anzeigepflicht..
Danke für die konkreten Aussagen, waren sehr hilfreich und bestätigend.
Nebenbei wundert mich übrigends, dass Dein Bekannter wegen "leichtem" Heuschnupfen nur erschwerten BU-Schutz bekommen hat, wenn das ganze gut diagnostiziert und ausführlich befundet ist und man das dem Versicherer so schickt, gibt das eher keine Probleme, aber das ist jetzt sehr off-topic.
Denke das lag auch daran das irgendwo noch eine kindliche Neurodermitis aktenkundig war, und "leicht" ist mehr meine subjektive Einschätzung, denke er nimmt schon gelegentlich antihistaminika.
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Fazit:
- Jeder Arzt ob Klinik niedergelassen oder Freiberuflich kann mit einer begalubigten Approbationsurkunde (nicht älter als 3M) BTM-Rezepte Bestellen
- Ein Arzt kann sich selber ohne weiteres BTM-Rezepte ausstellen, sollte aber idealerweise mit Arztausweis in der Apotheke erscheinen.
- Sollange die Verschreibung in einem normalen Therapeutischen Rahmen bleibt (genaue Abgabenmengen pro Präparat durch BfarM festgelgt s. Website) und dem Gesundheitsamt kein erhötes Rezeptaufkommen od. häufiger Bezug von BTM-Rezepten auffällt ist keine Sonderüberprüfung zu erwarten.
- Wenn man eine BU oder PKV abschliest ohne Angabe einer standgehabten Selbsttherapie begeht man eine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht"
- Liegt bei Vertragsschluss eine Erkrankung 5-10 Jahre (je nach Versicherer) zurück besteht besteht dann keine "Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht" mehr.
- Psychiatrische Diagnosen in der Eigenanamnese machen den Abschluss einer BU oder PKV nahezu unmöglich.
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WhiteMountains
15.01.2016, 10:54
na jetzt aber...
DrSkywalker
15.01.2016, 13:09
Manchmal wünschte ich mir, dieses Forum wäre komplett von der öffentlichkeit gesperrt. Zutritt nur mit Arztausweis oder Imma-Bescheinigung. Vor dem Studium gerne öffentlich...
Manchmal wünschte ich mir, dieses Forum wäre komplett von der öffentlichkeit gesperrt. Zutritt nur mit Arztausweis oder Imma-Bescheinigung. Vor dem Studium gerne öffentlich...
Ohja... :-)
Bestimmte Begriffe ("BTM") durch Googles Datenkrake aufgesaugt und wieder ausgespruckt wirken magnetisch auf bestimmtes Klientel ;-)
Verwirren wir Google doch einmal:
alte Socken, Goethe, Sex, Opel, Maschendrahtzaun, Schlamm-Catchen, Astronaut
;-) ;-)
mountainview
15.01.2016, 13:55
gelöschter Beitrag
zu geil…
Kackbratze
15.01.2016, 14:57
Ist das hier eigentlich schon Darknet oder doch bloss eine Online-Drogen-Markt? Vielleicht kann mal jemand Google sagen, dass man hier nicht Waffen kaufen (z.B. AK47, Uzi oder DesertEagle) kann und auch nicht an gefälschte Kreditkarten oder geklaute Kredikartendaten kommen kann.
CrytalMeth ist auch gerade aus.
Aber Stomaporn kann man auf Anfrage im Darkroom finden. Als Stream. Auf der Erde.
die Verwirrung wäre natürlich auch dadurch zu lösen, dass man mit der Approbations-Urkunde einfach ein DIN A4 Blatt mitgeschickt bekommt, auf dem diese rechtlichen Fragen in der jeweils aktuellen Fassung verständlich und eindeutig zusammengefasst sind. Man kriegt ja schließlich auch sonst zig Seiten irgendwelchen (wesentlich unwichtigeren) Firlefanz um die Ohren geworfen.
edit: da fällt mir noch was ein
wie wäre es denn nun, wenn man bereits eine PKV abgeschlossen hat, dann später an sich selbst eine neu aufgetretene Erkrankung (von mir aus Schlafstörungen) diagnostiziert und sich selbst zur Therapie dann wiederholt Bedarfsmedikation (von mir aus Zopiclon) rezeptiert?
Hätte man sich dann gegenüber der PKV irgendwas zu Schulden kommen lassen? Muss ich dann quasi jedes Mal meiner PKV einen Brief mit Rezept und genauer Diagnose schicken, selbst wenn ich das Medikament einfach selbst zahle?!
Kommt dann nach 6 Monaten Post vom Staatsanwalt von wegen Drogenhandel?
Obiges Beispiel trifft jetzt nicht auf mich zu, aber ich finde das alles als Berufsanfänger ehrlich gesagt schon etwas verwirrend.
Ich habe heute meinen ersten Dienst in einer BDZ. Bei der Einführung wurde mir gesagt, dass ich BTM-Rezepte mitbringen soll bzw. dass es hilfreich sei.
Ich bin noch kein Facharzt und habe auch keine LANR. Was trage ich denn bei Arzt-Nr ein? Frei lassen? Die Betriebsstättenummer ist ja die der BDZ, oder?
Oh, habe gerade gemerkt, dass der Titel nicht so ganz zu meiner Frage passt.
Wir (SPZ) tragen eine Pseudoarztnummer ein. Ich würde das erfragen, Du wirst ja nicht der erste und einzige Arzt dort sein.
Alles Gute!
LG
Ally
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