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Kann jemand die Daten der letzten Jahre mal reinstellen?
Hab die CD schon verkauft! :-peng
Danke!
http://www.streeck.com/studmed/hammer.html
hier findest du die letzten Statistiken und kannst deine Note berechnen bei unterschiedlicher Bestehensgrenze.
Ihr meint also dass das IMPP seine eigenen Regeln zur Festsetzung der Bestehensgrenze aushebelt und die Grenze aus Boshaftigkeit willkürlich festsetzt? Find ich jetzt nicht sehr wissenschaftlich.
Es wäre vielleicht gut wenn Medilearn bekannt geben würde wie gross der ihnen bekannte Anteil der Referenzgruppe ist, im Vergleich zu den vergangen sehr genauen (:-top) Prognosen oder zur Gesamtzahl der Teilnehmer in der Referenzgruppe. Das wär echt super! :-angel
Speziell wegen der Notengrenzen habe ich jetzt nochmal in der ÄAppO nachgeschaut. Es werden also nicht einfach zur Bestehensgrenze 10% für die nächstbessere Note dazu addiert, sondern die restlichen Prozente über der Bestehensgrenze in vier Teile geteilt, im Beispiel (s.u.) bedeutet das jeweils plus 10,5% zur Bestehensgrenze dazu.
§14 (6) Der schriftliche Teil des Ersten und Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung ist bestanden, wenn der Prüfling mindestens 60 Prozent der gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat oder wenn die Zahl der vom Prüfling zutreffend beantworteten Fragen um nicht mehr als 22 Prozent die durchschnittlichen Prüfungsleistungen der Prüflinge unterschreitet, die nach der Mindeststudienzeit von zwei Jahren beim Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung und sechs Jahren beim Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung erstmals an der Prüfung teilgenommen haben.
"§14 (7) Die Leistungen in der schriftlichen Prüfung sind wie folgt zu bewerten:
Hat der Prüfling die für das Bestehen der Prüfung nach Absatz 6 erforderliche Mindestzahl zutreffend beantworteter Prüfungsfragen erreicht, so lautet die Note
* "sehr gut", wenn er mindestens 75 Prozent,
* "gut", wenn er mindestens 50, aber weniger als 75 Prozent,
* "befriedigend", wenn er mindestens 25, aber weniger als 50 Prozent,
* "ausreichend", wenn er keine oder weniger als 25 Prozent
der darüber hinaus gestellten Prüfungsfragen zutreffend beantwortet hat."
Hab´s als Beispiel für Bestehensgrenze 58% (=186 Fr.) ausgerechnet:
Das ergibt dann die Notengrenzen 58% / 68,5% / 79% / 89,5%.
Man sieht: oben wird die Luft dünn, da nützt einem der Bonus weniger...
Hallo!
Ich hatte Mathe-LK und wollte mal sehen wie gut die ML-Statistiker sind. Ich habe für mich auch die genauen Fehler (auch statitischen Fehler) berechnet, aber ich will keinen in seiner Meinung beeinflussen, daher hier nur die wirklichen Daten. In der letzten Spalte seht Ihr den prozentualen Anteil der Studenten der Referenzgruppe die ML erfasst hat. Das Examen H06 habe ich weggelassen, da es mehr Fragezeichen aufwerfen würde, als es Nutzen für Euch wäre.
Examen H08 - Teilnehmer 5737 - Ref-Gruppe 2978 - Ref-Gruppe bei ML 476 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 241/241 - 16%
Examen F08 - Teilnehmer 4577 - Ref-Gruppe 816 - Ref-Gruppe bei ML 138 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 253/256 - 17%
Examen H07 - Teilnehmer 4149 - Ref-Gruppe 2084 - Ref-Gruppe bei ML 257 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 247/247 - 9%
Examen F07 - Teilnehmer 2059 - Ref-Gruppe 631 - Ref-Gruppe bei ML 83 - Durchschnittsleistung Hoch/Real 241/241 - 13%
Angenommen unser Examen hätte 5000 als Frühjahrsexamen und eine Ref-Gruppe von ...
a) 1000 hätte ML eine Beteiligung von 21% bei 212 Ref-Gruppe laut ML
b) 800 hätte ML eine Beteiligung von 26% bei 212 Ref-Gruppe laut ML
Dazwischen denke ich wird sich die Referenzgruppe bewegen, wenn sie kleiner ist besser für uns :-). Hoffentlich haben alle unsere Kollegen richtige Daten bei Semester eingetragen!
Puuh, ich hoffe ich habe keine Zahl falsch abgeschrieben von meinen Notizen!
Weiterhin allen viel Geduld beim Warten....
hallo
sich das hier anzusehen lässt einen doch echt träumen...
ich kann nicht glauben dass angeblich die bestehungsgrenze für dieses Hex 179 sein soll.....hab ich irgendwo gelesen..das der schnitt der Refrenzgruppe 212 p. gemacht haben soll.....
nun denn
die meisten meiner Freunde haben 191..190..189..188...und ich bin weit abgeschlagen
die Hoffnung stirbt zulässt...doch das ist einfach nicht möglich 179..das wäre viel zu schön um wahr zu sein
lg
wenn deine freunde zur refgruppe gehören ein gutes zeichen^^
aber bei 212 von bis zu 1000 is noch viel spielraum, meines erachtens...
wir gehören alle NICHT zur Referenz Gruppe....hmhmh....naja
doch wie ich das so höre, was in allen unis passiert ist...so scheint es ein Desaster zuwerden...vielleicht ist es doch wie hex 2006..naja
ACHTUNG:
Ich habe unter
http://www.medi-learn.de/medizinstud...797#post769797 (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?p=769797#post769797)
einen neuen Thread eröffnet.
Hier habe ich 12 Fragen mit begründeter Aussicht auf Rausnahme gepostet. Komplett mit fertiger Begründung.
Bitte schickt den Link an euer Kommilitonen weiter und schreibt auch selber ans IMPP.
Das könnte für viele von uns die entscheidenden Punkte zum Bestehen oder für eine bessere Note bringen.
Hallo,
ich bin überhaupt nicht dafür, dass Fragen rausgenommen werden. Was sollte uns das Positives bringen??? Nur für einige bringt das Vorteile, nämlich für diejenigen, die die nichtfavorisierte Lösungsmöglichkeit von angeblich 2 möglichen Lösungsmöglichkeiten angekreuzt haben. Aber komischerweise habe ich (wahrscheinlich auch die Masse der Prüflinge) jeweils in der Mehrzahl der von docwei1 aufgelisteten Fälle die vom IMPP favorisierte Lösung angekreuzt, also kann der Gedankengang ja nicht ganz falsch sein bzw. ist deckungsgleich mit dem Gedankengang des IMPP!
Man muss sich immer bewußt sein, dass mit Herausnahme jeder Frage sich die Bestehensgrenze anhand der Referenzgruppe neu berechnet wird und sich automatisch nach oben verschiebt, und zugleich auch die Notengrenzen. Also es kann nicht im Interesse der großen Mehrheit sein, dass sie schlechter abschneiden, nur um den Vorteil einiger weniger zu sichern.
Hat man nämlich die Lösung angekreuzt, die das IMPP für richtig hält, und die Frage wird rausgenommen, bringt einem das garnichts, außer Nachteile, denn die Bestehens- u. Noten-Grenzen verschieben sich nach oben, aber man erhält nicht automatisch einen Punkt gutgeschrieben!
Also lasst es lieber sein mit Fragenherausnahmevorderungen....es bringt nichts!!!
...und mal ehrllich...so abwägig waren die von docwei1 zitierten Fragen ja nun nicht.
prinz metal
26.04.2009, 08:53
@novoi: sorry, aber das ist totaler quatsch!
@novoi,
ich weiß jetzt nicht was dieser blödsinn soll?du meldest dich an und mit deinem ersten beitrag schreibst du solch ein "pseudo"wissen!
es ist absolut falsch,was du sagst und du weißt selbst auch ganz genau,dass es nicht der wahrheit entspricht.deswegen kann man sich nur fragen,was du damit bezwecken willst?
wenn die briefe erfolg haben,dann ist vielleicht einigen,die um ihr bestehen bangen geholfen!gönnst du das den leuten nicht?
jeder der die prüfungsordnung kennt,weiß,dass man KEINEN NACHTEIL durch rausgenommene fragen haben darf!
spricht nicht für dich,wenn du das bis jetzt nicht mitbekommen hast!
ich selbst bange nicht ums bestehen,hab genug punkte geholt,aber beteilige mich an der briefaktion,weil es eine faire sache ist und einen begründeten vorgang darstellt.
also wenn man keine ahnung hat,einfach mal die k..... ha....!
danke!
@all ,
entschuldigt meine wortwahl,aber ich kann das nicht mit ansehen,wenn jemand anderen menschen nichts gönnt und sich denkt,ich bin durch,lasst die anderen ersaufen....tz
So großer Quatsch ist das gar nicht, weil sich die vom IMPP veröffentlichte Bestehensgrenze auf die Prüflinge bezieht, die alle herausgenommenen Fragen falsch (d.h. keine der mehreren richtigen Antwortmöglichkeiten) beantwortet haben.
Hast du eine der vom IMPP als richtig angenommenen Antwortmöglichkeiten gewählt, so trifft auf dich mit großer Wahrscheinlichkeit eine höhere Bestehensgrenze zu. Der Grund liegt in der Gesamtzahl der Fragen. Im ersten Fall zählen die herausgenommenen Fragen nicht in die Gesamtzahl rein. Wenn du aber eine der richtigen Antwortmöglichkeiten hattest, bekommst du den Punkt, allerdings hast du damit auch eine höhere Gesamt-Fragenzahl. Daher kommt es zur Verschiebung der Bestehensgrenze -> nach oben!
Alles gerecht, alles mathematisch begründet - das Problem ist nur, dass alle nach dem Auszählen mit der 'einfachen' Bestehensgrenze vergleichen und durch den sog. Nachteilsausgleich (d.h. das Anerkennen von richtigen Antworten in den beanstandeten Fragen) mit einer höheren Bestehensgrenze leben müssen.
Diese Diskussion entwickelt sich jedes Semester von neuem hier im Forum, es gibt auch immer einen speziellen Thread hierzu. (Trotzdem verstehen es die meisten nicht...)
prinz metal
26.04.2009, 09:31
@thawk:
völlig richtig - allerdings ein bischen irreführend formuliert.
wenn man deine antwort liest und sich nicht mit dem nachteilsausgleich vertraut gemacht hat, dann kann man durchaus zu dem schluss kommen, dass die elimination einer frage zum subjektiven nachteil führen kann - und gerade das ist ja eben nicht der fall.
wird eine frage eliminiert, die man nicht richtig beantwortet hat, dann sinkt natürlich die zahl der gewerteten aufgaben - und auch die "bestehensgrenze"
wird eine frage eliminiert, die man richtig beantwortet hat, so erhält man den punkt, die frage wird zur berechnung des individuellen ergebnisses dann aber auch nicht abgezogen, d.h. es ändert sich gar nichts - und insofern besteht auch kein nachteil
beispiel:
in einem examen liegt die bestehensgrenze bei 192 punkten
es wird eine aufgabe eliminiert, so dass nur 319 aufgaben gewertet werden
die bestehensgrenze liegt jetzt nur noch bei 191 punkten
was bedeutet das im einzelfall?
A hat 191 punkte erreicht. die eliminierte frage war von ihm falsch beantwortet worden. im ergebnis hat er nach der neuen berechnung bestanden
B hat 191 punkte erreicht. die eliminierte frage war von ihm richtig beantwortet worden. der punkt wird ihm "gutgeschrieben", allerdings wird die eliminierte frage in die berechnung seiner individuellen note dann auch miteinbezogen - mit dem ergebnis, dass B leider nicht bestanden hat
C hat mit 256 punkten gerade so die zwei erreicht. die eliminierte frage hatte er natürlich richtig ;-) - für ihn ändert sich gar nichts
beispiel:
in einem examen liegt die bestehensgrenze bei 192 punkten
es wird eine aufgabe eliminiert, so dass nur 319 aufgaben gewertet werden
die bestehensgrenze liegt jetzt nur noch bei 191 punkten
was bedeutet das im einzelfall?
A hat 191 punkte erreicht. die eliminierte frage war von ihm falsch beantwortet worden. im ergebnis hat er nach der neuen berechnung bestanden
B hat 191 punkte erreicht. die eliminierte frage war von ihm richtig beantwortet worden. der punkt wird ihm "gutgeschrieben", allerdings wird die eliminierte frage in die berechnung seiner individuellen note dann auch miteinbezogen - mit dem ergebnis, dass B leider nicht bestanden hat
Ich war wie Thawk auch immer der Meinung, dass der Nachteilsausgleich auch ein Nachteil sein kann, weil evt. beim einzelnen die Anzahl der in die Wertung genommenen Fragen steigt. Man kann also wegen des Nachteilsausgleichs durchfallen oder die bessere Note verpassen!!
Warum sagst Du dann, dass Thawks Ansicht falsch ist, obwohl Du das Beispiel mit B bringst?
Hellequin
26.04.2009, 16:27
Warum sagst Du dann, dass Thawks Ansicht falsch ist, obwohl Du das Beispiel mit B bringst?
Und worin besteht der Nachteil für B? Wäre die Frage nicht herausgenommen worden, wäre B ebenfalls durchgefallen. D.h. für ihn entsteht kein Nachteil.
B hat ohne die eliminierte Frage 190 Punkte erreicht.
Andersherum gesagt:
Wenn man 190 Punkte hat und die Bestehensgrenze 191 ist bei 319 Fragen in der Wertung und man hat die eliminierte Frage richtig, bekommt man zwar 191 Punkte, die Bestehensgrenze wird aber ebenfalls neu berechnet und kann durchaus 192 Punkte betragen - man ist dann weiterhin durchgefallen, obwohl man 191 Punkte und damit eigentlich genug hat.
Einen Nachteil hat man nicht, wenn man die rausgestrichene Frage richtig hat, aber eben (meist) auch keinen Vorteil. Den haben paradoxerweise letztlich vor allem die, die keine der (meist beiden) richtig gewerteten Antworten bei den rausgestrichenen Fragen hatten. Beispiel:
Frage 320 ist A und E richtig, sie wird gestrichen, Bestehensgrenze sinkt auf 191 Punkte.
A hat 191 Punkte erreicht und bei Frage 320 C angekreuzt. A hat bestanden.
B hat 190 Punkte erreicht und bei Frage 320 A angekreuzt. B ist durchgefallen, denn auch wenn er im Nachteilsausgleich jetzt 191 Punkte hat, liegt für ihn die Bestehensgrenze jetzt auch bei 192 Punkten.
C hat 191 Punkte erreicht und bei Frage 320 E angkreuzt. A hat bestanden, denn im Nachteilsausgleich hat er jetzt 192 Punkte bei einer für ihn geltenden Bestehensgrenze von 192.
Anders sähe es aus, wenn Frage 320 gestrichen wird, die Bestehensgrenze aber bei 192 Punkten bleibt (60% von 319=191,4=192 Fragen, siehe HEX F08):
In diesem Fall hätte nur C bestanden, der Nachteilsausgleich war ein Vorteil.
Und worin besteht der Nachteil für B? Wäre die Frage nicht herausgenommen worden, wäre B ebenfalls durchgefallen. D.h. für ihn entsteht kein Nachteil.
Du hast völlig recht, ich lag falsch :-blush. Kann die Regelung tatsächlich nie ein Nachteil sein? Es gab da früher mal so ein Rechenbeispiel hier im Forum, aber vielleicht war es da derselbe Denkfehler...
Hellequin
26.04.2009, 16:51
Du hast völlig recht, ich lag falsch :-blush. Kann die Regelung tatsächlich nie ein Nachteil sein? Es gab da früher mal so ein Rechenbeispiel hier im Forum, aber vielleicht war es da derselbe Denkfehler...
Meines Wissens nicht. Das wäre ja auch juristisch angreifbar.
Einen Nachteil hat man nicht, wenn man die rausgestrichene Frage richtig hat, aber eben (meist) auch keinen Vorteil. Den haben paradoxerweise letztlich vor allem die, die keine der (meist beiden) richtig gewerteten Antworten bei den rausgestrichenen Fragen hatten.
Danke, Du hattest inzwischen meine Frage im Prinzip beantwortet.
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