Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Krankenwagen
Froschkönig
28.01.2003, 10:45
Ich finde es ein wenig affig, sich um die Besatzung eines RTW/KTW wie auch immer zu streiten. Die wird ja nicht aus einer Laune heraus gebildet. Klar, laßt mal die Zivi´s fahren und das qualifizierte Personal sitzt im Stüberl und spielt Karten....
Die Zusammensetzung der Fahrzeugbesatzung wird ja wohl zu einem guten Teil von Personalangebot und Finanzmitteln bestimmt !
Original geschireben von Renkman
Nach den bisherigen Begriffsverwirrungen kommt nun mal endlich eine kompetente Antwort hinzu!
Die Besatzung eines RTW in Schleswig Holstein besteht grundsätzlich mindestens aus Rettungsassistent plus RS 200.
Nachdem Du ja hier der allerkompetenteste bist :
Bist Du Dir 100% Sicher, daß das für ALLE Rettungsdienste in Schleswig Holstein gilt ?
docmezzomix
28.01.2003, 10:54
;-) wären wir nicht alle gerne Schleswig Holsteiner, wo Rettung noch Rettung ist ;-)
Heinz Wäscher
28.01.2003, 11:02
Is ja schön zu wissen,daß ich mich hier in HL eher plattfahren lassen kann als anderswo,weil das Rettungsteam kompetenter ist!
Leute, hängt Euch da mal nicht zuweit aus dem Fenster... Das Thema ist nicht ohne Brisanz - und wenn man da mal manche Beiträge in einem RD- Forum gepostet worden wären...
Immerhin geht es hier letztlich um die Definierung eines relativ neuen Berufsbildes mit enorm hoher Verantwortung. Und wenn Renkmann dazu eine kompetente Antwort geben kann, ist das doch vollkommen in Ordnung!
Nochmal zum Thema: ich finde das Konzept des RS200 ebenfalls gut, selbst wenn ich selber nur RH bin (aber sicher auch mit locker mehr als 200 Einsätzen auf dem Buckel...). Allerdings stellt sich die Frage, wie die RS in Zukunft auf soviele belegbare Einsätze kommen sollen? Nebenbei, als dritter Mann? Dann doch gleich lieber richtig die RA- Ausbildung machen!
Rugger
Ps. Und ja, natürlich, sagt das Kürzel RA/ RS/ RH nicht zwangläufig etwas über die Kompetenz aus... Es gibt so einige RAs, die z.B. auch mit einfachsten EKG- Bildern überfordert sind... Habe es in einer Fortbildung sogar schonmal gesehen, daß einer im Eifer des Gefechts einen Sinusrhythmus defibrilliert hat...
Huiuiui! Auf all diese Reaktionen adäquat zu antworten fällt mir nicht sehr leicht! Aber Es ist interessant, mal die unterschiedlichsten Reaktionen zu lesen.
@Froschkönig:
Zitat aus dem gültigen Landesrettungsdienstgesetz Schleswig-Holstein §3 Abs. 1 (29.11.1991):
[...]
§ 3 Fachliche Anforderungen an das Personal bei der Notfallrettung und beim Krankentransport
(1) Krankenkraftwagen muessen im Einsatz mit zwei Personen besetzt sein, von denen eine die Erlaubnis nach § 1 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBI. I S. 1384) besitzen und die andere mindestens die Ausbildung zur Rettungssanitaeterin oder zum Rettungssanitaeter im Sinne von § 8 Abs. 2 Satz 1 RettAssG erfolgreich abgeschlossen haben muss. Eine in der Notfallrettung eingesetzte Rettungssanitaeterin oder ein dort eingesetzter Rettungssanitaeter muss zusaetzlich mindestens 200 Einsaetze abgeleistet haben.
[...]
Fahrzeuge, die darunter besetzt sind, sind also rechtswidrig und somit nicht zulässig. 100%ig sicher bin ich mir natürlich trotzdem nicht!
@Feuerblick:
Du beschreibst noch einmal sehr gut, wie die Situation an vielen Wachen derzeit ist. Der Ausbildungsstand der dort tätigen Mitarbeiter hängt häufig mehr vom Zufall, als von überdachten Ausbildungskonzepten ab. Und das ist, meiner Meinung nach ein Zustand, der mit anderen Berufen im Gesundheitssystem nicht mithalten kann. Der Sinn von Algoritmen liegt wie ich finde, in einer Standardisierung der Versorgung. Daher wurde erstmalig vor zwei Jahren vom Arbeitskreis der Hilfsorganisationen ein einheitlicher Reanimationsablauf festgeschrieben, damit ein ASBler aus München mit einem Malteser aus Hamburg gemeinsam die gleiche Reanimation durchführen - möglichst ohne ein einziges Wort dabei zu wechseln. Schon allein daraus folgt doch, dass beide eigentlich den gleichen Ausbildungsstand haben sollten!
Die Abläufe werden ständig optimiert und weiterentwickelt und zwar aufgrund evidenzbasierter Forschung größtenteils der American Heart Association. Ich würde es nicht wagen, diese Ergebnisse in Zweifel zu ziehen, ohne ebenfalls eigene Forschungsergebnisse präsentieren zu können. Und zudem lebt dieses System doch von Menschen, die die Algoritmen anwenden, etwaige Schwachstellen in der praktischen Anwendung offenlegen und diese Schwachstellen dann kundtun. Wenn jede Wache einen eigenen Ablauf erstellt, der auf den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten basiert, so kann es keine repräsentativen Ergebnisse geben, die dann effektive Verbesserungen bringen.
Das Thema Motivation und "hochgeadelte" RettAss ist mir selbst ein Dorn im Auge. Auch die von Dir beschriebenen Qualitätsschwankungen treffen so ziemlich ins Schwarze. Aber meine Logik sagt mir: Die Wahrscheinlichkeit, das ein Mensch in 2800 h Ausbildung mehr Wissen sammelt als ein Mensch in 360 h ist durchaus gegeben. Und Ausnahmen bestätigen die Regel.
@docmezzomix:
Siehstemalwohl! Da kommt doch ein interessanter Begriff ins Spiel: Die Regelkompetenz. Ein Begriff, der in der Krankenpflege schon längst etabliert ist und den Pflegern und Schwestern Rechtssicherheit bietet. Eine Regelkompetenz besagt, dass man einem Berufsstand aufgrunde seiner gesetzlich festgelegten Ausbildungszeiten und -inhalte Kompetenzen zugesteht, die eigentlich anderen Berufsständen zueigen sind. Da dem RS eine gesetzliche Grundlage fehlt (dafür ist die Dauer der Ausbildung einfach zu gering), ist die ausschließliche Beschäftigung eines einzigen Berufsstandes in einem Arbeitsfeld die Voraussetzung für die Einführung der Regelkompetenz.
Und die alteingesessenen Erfahrungsraketen werden auch immer älter. Irgendwann sind sie dann komplett aus dem RD verschwunden - da muss man, glaube ich geduldig sein und abwarten (auch wenn's weh tut).
Um nicht immer nur auf denselben hochspezialisierten Bereich zu schauen:
Im Jahre 2001 demonstrierten die niedersächsischen ErzieherInnen erfolgreich gegen eine Novellierung Ihres Berufsrechts: Laut Antrag der CDU sollten nicht mehr nur ausgebildete ErzieherInnen (Ausbildungsdauer 2800 h), sondern auch angelernte Hilfskräfte in Kindergärten arbeiten dürfen - allein aus Gründen der Kostendämpfung. Dieselben Prinzipien gelten übrigens auch an Rettungswachen: Ein Großteil der RA ist als RS angestellt (und vergütet), obwohl sie ja die Arbeit eines RA leisten. Über diesen Zustand sind viele angestellte Mitarbeiter alles andere als glücklich. Eine bundesweite Regelung der personellen Ausstattung im RD würde wieder ein Stück weit mehr Gerechtigkeit bedeuten.
Viele Grüße aus Hannover an alle Beteiligten!
renkman
docmezzomix
28.01.2003, 22:24
Also meiner Meinung nach ist es in Deutschland schon so, dass im Prinzip die einzelnen Bundesländer auf dem selben Level liegen.
Ich denke überall sollte ein RA und ein RS auf dem RTW sitzen. Und auch die Ausbildungsinhalte sind einigermaßen einheitlich.
Auch über die Ausstattung lässt sich nicht viel sagen, gut die einen haben Kästen, die anderen bevorzugen die Normalversion, die einen haben nen Bruker, die anderen ein 0816 Fakt ist doch alle machen wir den selben Job, in München beim D(B)RK genauso wie in Lübeck beim ASB oder in Berlin bei der JUH oder den Privaten. Und solange wir (die untersten) uns noch gegenseitig Vorwerfen, die besseren zu sein egal ob Sachsen gegen Hessen oder DRK gegen MHD, solange wird es schwer werden, einheitlich gegen Politik, KraKas und auch die Bevölkerung anzutreten.
Daher rufe ich hiermit auf: Sanis aller Firmen und Organisationen, aller Kreise und Länder, vereinigt euch! Miteinander und nicht gegeneinander, Friede auf Erde ( ;-) und alle auf die Feuerwehr! ;-) )
:-top Beste Grüße Euer dMM :-top
dito!
Genau aus diesem Grunde sollte es auch nicht 16 verschiedene Rettungsdienstgesetze geben. Und glücklicherweise ist dieses Organisationengeklüngel aus diesem Thread ja herausgeblieben!
Heinz Wäscher
28.01.2003, 23:17
Jep:Unterstützt das sanitätische Manifest
Alles andere ist doch Opium fürs Volk :-))
Froschkönig
28.01.2003, 23:18
Original geschrieben von Heinz Wäscher
Alles andere ist doch Opium fürs Volk :-))
Extrem-Abschweifing :
Und ich dachte, das träfe nur auf die Religion zu :-D
Heinz Wäscher
28.01.2003, 23:21
Für manche Leute ist das hier vergleichbar
... ich habe mich mal bei den Maltesern in Berlin erkundigt und die meinten, dass sie die Ausbildung vollständig bezahlen, wenn ich dann für eine gewisse Zeit bei denen ehrenamtlich tätig bin, aber was der Typ da mit gewisse Zeit meinte, weiss ich noch nicht. Er antwortete nur: Ein paar Stunden... na ja... hört sich doch nicht so viel an ;-)
Hat jemand von euch denn die Ausbildung zum RS während der Schulzeit gemacht? Ich habe das nämlich jetzt vor...
docmezzomix
07.06.2003, 02:47
Ja, hab ich,
der super Tip vorneweg:
Deine Lehrer werden dich lieben! Meine Biolehrerin hat für
"Tatsachenberichte aus dem OP4-9 Teil" ma locker 15 Punkte springen lassen.
Der 2te Tip MACH DAS KLINIKPRAKTIKUM am STÜCK.
Bekomme meines nicht anerkannt, weil ich das in den Sommerferien nach dem M1 2Wochen und dann im Herbst nochmal 2 Wochen gemacht habe. Wüüürg.
3 Plus Punkt
In keinem anderen Job kannst du a) in soviele Bereiche der Medizin (von der Chirurgie über Inneres bis zur Urologie ist alles dabei) hineinschnuppern b) in soviele soziale Schichten vom reichen TV Star bis zum Junkie und Penner, der Hausfrau etc.
hineinkucken.
Hilft dir ungemein bei deinen Überlegungen will ich jetzt die die (gefühlten) 142 Semester studieren um für nen Appel ohne Ei zu arbeiten?!
Nachteil: Ehrenamtliche Orgs sind manchmal Ausbeuter Lass dir die Stunden genau erklären und wenn du kannst leg den Vertrag nem Befreundeten Anwalt vor, ob dieser im Notfall (wohnortwechsel, nicht das richtige etc. was dagegen machen kann (hab auch so einen Pseudo vertrag unterschrieben, den ich zwar gerne einhalte, aus dem ich aber immer wieder rauskomm)
So neben der Schule ist das eigentlich echt locker zu schaffen, gehen halt viele Ferientage ( 3 Monate!) flöten. Vor dem Semestern evtl. das letzte mal, noch mal sooo richtig Urlaub zu machen. (oder man studiert halt so wie ich, so nebenbei halt :-D )
Fazit:
MACH ES!
Gruß dMM
docmezzomix
07.06.2003, 02:51
Ich vergaß:
Ganz nebenbei hat es mir noch nen Job gesichert welcher mir so manchen Euro im Schlaf gebracht hat. (Zumindest als ich vor allem Rettung gefahren bin :-D )
dMM
Hallo!
So jetzt hab ich endlich meinen Registrierungscode und kann schreiben :-blush
Ich werde nächstes Jahr ebenfalls Zivildienst machen und könnte mir das im Rettungsdienst sehr gut vorstellen. Allerdings möchte ich das nicht in meiner Heimatstadt in Niedersachsen machen, sondern wahrscheinlich in Hamburg :-??? Ich habe bereits versucht soviele Infos wie möglich im Internet zu finden :-lesen und habe herausgefunden, dass die BF Zivis im Rettungsdienst 'nur' auf dem Baby-Notarztwagen und GRTW (oder so, solche Spezialfahrzeuge für Großveranstaltungen) einsetzt. Aber es gibt ja auch noch viele andere Rettungsunternehmen u. Organisationen, wie Malteser, ASB, DRK oder Johanniter, leider findet man auf deren Seiten kaum Infos über Zivildienst.
Wenn ganz zufällig jemand sich in Hamburg auskennt, würde ich mich freuen wenn er mir ein paar Infos geben könnte, wo man den RD in Hamburg auch machen kann :-?
Also ich möchte nämlich nicht nur im Krankenwagen Leute von A nach B fahren, weil dann könnte ich letztlich gleich in den Pflegedienst gehen (nicht falsch verstehen, aber es sollte schon etwas interessanter sein). Da ich gerne anderen Menschen helfe wäre es ideal auch im RTW mitzufahren, ich weiß jedoch nicht ob das in Hamburg 'erlaubt' ist?!
In anderen Foren sagten einige auch, dass sie im RD auch den RTW im EInsatz fahren durften (also mit Blaulicht und Martinshorn). Ich denke das ist zwar sehr anspruchsvoll, könnte mir das aber auch sehr gut vorstellen. ANdere sagen aber auch das das nicht erlaubt ist. Würde mich sehr interessieren wenn ihr mir das mal genauer sagen könntet. Falls das 'erlaubt' ist, braucht man dafür dann irgendwelche besonderen Berechtigungen (Personenbeförderungsschein, eine zusätzliche Klasse zu B?).
Also wer weiß wie das ganze mit Zivi-RD in Hamburg aussieht oder
mir sagen kann, ob man als Zivi auch Krankenfahrzeuge (bzw RTWs) im Einsatz fahren darf, der soll mir BITTE schreiben :-love :-D
Vielen vielen Dank!
Raphi :-winky :-wow
Powered by vBulletin® Version 4.2.3 Copyright ©2026 Adduco Digital e.K. und vBulletin Solutions, Inc. Alle Rechte vorbehalten.