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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Privatrezept- Privatadresse oder Arbeitsstellen-Adresse?



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Bille11
21.01.2010, 20:48
Ok danke!

Hab mir jetzt eine Vorlage Din A6 angefertigt.
sooo egal, soll aber ja profi-mässig aussehen
Kopf-> Name, Berufsbezeichnung, Adresse und Tel.
BRAV
Darunter "RP." und das Datum
RP. ist eigentlich sogar überflüssig, aber nett, datum notwendig
Dann das Medikament mit der Wirkstoffmenge und Packungsgrösse.
BRAV
dann

"für" und darunter den Namen des Patienten.
BRAV
ganz unten nochmal meinen Namen, Berufsbezeichnung und Adresse in kleiner Schrift und umrandet. Darüber setz ich dann meine Unterschrift.
BRAV

Muss echt noch das Geburtsdatum des Patienten hin?
JA

P.S. Ich bin nicht niedergelassen und habe meine Privatadresse eingetragen, geht das dann trotzdem?JA
Gibt es nicht eine online-Kartei, wo Apotheker gucken können, ob ein bestimmer Arzt existiert???NEIN

:-meinung

gnuff
21.01.2010, 21:03
... Ist dieses Procedere dafür gedacht, daß der Patient das Rezept erstens nicht fälschen kann, und zweitens in jeder x-beliebigen Apotheke einlösen kann?
Ich denke das der Hauptgrund der Wunsch nach der Elimination von Papier war. Darueberhinaus ist es so, dass ich nicht nur ein Medkament verordne, sondern auch Dosierung und Dauer der Einnahme usw. festlegen muss, das wird dann in der Apotheke als Klebchen ausgedruckt und auf die Packung gepappt. Und ja, die Rezepte können nicht manipuliert und in jeder Apotheke in Schweden abgeholt werden und zwar unmittelbar nachdem ich auf "OK" geklickt habe (vorausgesetzt natuerlich das Medikament ist vorrätig, bevor jetzt irgendein Schlaumeier damit ankommt ;-) )

Muriel
21.01.2010, 21:06
Und die Apotheke, die das Medikament dann ausgehändigt hat, streicht das Rezept dann sozusagen wieder aus dem System? Eigentlich eine recht geniale Erfindung :-top

Relaxometrie
21.01.2010, 21:10
Darueberhinaus ist es so, dass ich nicht nur ein Medkament verordne, sondern auch Dosierung und Dauer der Einnahme
Vor ein paar Tagen habe ich in der örtlichen Tageszeitung ein Interview gelesen, in dem -wer war es doch gleich.....ich glaube, Herr Köhler, der Vorstandsvorsitzende der KV?- gesagt wurde, daß ein Arzt eigentlich nur Wirkstoff, Dosierung und Einnahmedauer bestimmen soll. Den Rest (Generikum? Welches Präparat ist das günstigste? Verträge mit Krankenkassen?) soll dann der Apotheker erledigen. Das wäre zu schön, um wahr zu sein, wenn man sich bei den Verordnungen nur noch mit den rein medizinischen Sachverhalten auseinandersetzen müsste.

gnuff
21.01.2010, 21:18
Und die Apotheke, die das Medikament dann ausgehändigt hat, streicht das Rezept dann sozusagen wieder aus dem System?
Genau... bzw. das Medikament wird als augegeben markiert, bleibt im System und kann bei Bedarf verlängert/erneuert werden.

Sebastian Schneider
21.01.2010, 21:21
@Bille: Danke!

...Ich frage mich nur echt wie die Apotheker feststellen sollen, dass ich Zahnarzt bin...:-nix:-nix:-nix

Das geht ja eigdl. nur über das Aprrobationsamt oder die Bundeszahnärztekammer.

gnuff
21.01.2010, 21:29
...Den Rest (Generikum? Welches Präparat ist das günstigste? Verträge mit Krankenkassen?) soll dann der Apotheker erledigen. ...
Das ist eine der Sachen, die sich in Schweden gerade zum Schlechteren verändert. Bisher waren alle Apotheken staatlich, die Auswahl an Generika war minimal, so dass man damit eigentlich keine Probleme hatte. Das wird jetzt etwas gelockert, mal sehen wie es sich entwickelt.

ABER, das Allerbeste ist, es gibt nur EINE Krankenkasse, fuer alle, Punkt.

Pherenike
21.01.2010, 21:29
das sind ja traumhafte Verhältnisse - ich glaub ich wander auch aus - nie wieder unleserliche Handschriften im Notdienst oder Verschreibung am Freitag morgen über eine N1 Schmerztbl, die 3-4x tägl. genommen werden sollen (sind dann meist nur 10 Tbl)


Vor ein paar Tagen habe ich in der örtlichen Tageszeitung ein Interview gelesen, in dem -wer war es doch gleich.....ich glaube, Herr Köhler, der Vorstandsvorsitzende der KV?- gesagt wurde, daß ein Arzt eigentlich nur Wirkstoff, Dosierung und Einnahmedauer bestimmen soll. Den Rest (Generikum? Welches Präparat ist das günstigste? Verträge mit Krankenkassen?) soll dann der Apotheker erledigen. Das wäre zu schön, um wahr zu sein, wenn man sich bei den Verordnungen nur noch mit den rein medizinischen Sachverhalten auseinandersetzen müsste.

Ab das ist ja im Grunde jetzt schon der Fall - ich kenne einige Ärzte, die stellen prinzipiell nur noch Wirkstoffverordnungen aus (niedergelassene Neurologen und Allgemeinmediziner vor allem) oder im Notdienst gibt es auch häufig Verschreibung wie z.b. Cefuroxim Saft 2x 125mg/d für 7 Tage.

KK-Verträge sind eh Sache der Apotheke (ich kenne außerdem keine Arztpraxis, die alle 2 Wochen ihre Software aktualisert, was nötig wäre um auf dem neusten Stand zu sein). Nett ist es, wenn tatsächlich die Dosierung mit aufgeschrieben wird, dann kann man auch Präparate auswählen, die z.B. gut teilbar sind.
Ich habe heute noch einen Artikel gelesen, wonach nur noch in 10% der Fälle das verordnete AM abgegeben wird (aufgrund von Rabattverträgen der KK).
Aber für die Patienten ist es nun mal Gesetz, was der Arzt verordnet und ich hab ihm das auszuhändigen. Mein Lieblingsspruch ist dann immer: "Ihr Arzt kennt auch die Regelungen und hätte das Aut-idem-Kreuz gesetzt, wenn die verordnete Firma notwendig ist, da er ist nicht gemacht hat, ist ihm egal, welche Firma sie bekommen."

So aber das ist ein anderes Thema und für die meisten von euch ja nicht von so großer Relevanz, da ihr ja wenig mit Kassenrezepte zu tun habt.

Pherenike
21.01.2010, 21:36
Das Geburtsdatum und Name reicht - Adresse des Pat ist nicht nötig.

Das Geburtsdatum darf "ich" ansonsten auch selber ergänzen, es geht darum, dass event. die Dosierung/Darreichungsform/Wirkstärke u.ä. auf Plausibilität überprüft werden kann.

Du darfst das alles auch gerne auf nen Bierdeckel schreiben.

Ansonsten ist das Problem wirklich die Kontrolle - ich behaupte mal, wenn man sich nicht ganz dumm stellt, kommt man leider mit gefälschten Rezepten durch.

Sebastian Schneider
21.01.2010, 22:52
Das sind ja eigdl. unfassbare Zustände!...

Ich dachte, dass es zumindestens eine website gibt, wo die Apotheker sich nach der Existenz/Zulassung des verschreibenden Arztes erkundigen kann...

Dann ist es also willkür, ob man z.B. in einer Hannover Apotheke ein Rezept eines Greifswalder Arztes "einlösen" kann oder nicht...

Relaxometrie
21.01.2010, 23:03
Dann ist es also willkür, ob man z.B. in einer Hannover Apotheke ein Rezept eines Greifswalder Arztes "einlösen" kann oder nicht...
Wenn das Rezept seriös wirkt, ist es egal, in welcher Stadt man es einlöst.
Ein handgeschriebenes, korrektes Rezept eines in der jeweiligen Stadt wohnhaften echten Arztes kann aber abgelehnt werden, weil es dem Apotheker als Fälschung vorkommt und er nicht zu viel Zeit darauf verschwenden will, die Echtheit des Arztes zu überprüfen, was mangels leichter Zugreifbarkeit des Apothekers auf ein vollständiges Arztregister auch nur schwer durchführbar zu sein scheint.

Sebastian Schneider
22.01.2010, 06:19
...würde andererseits bedeuten, dass ein, durch einen Nicht-Mediziner, professionell gestaltetes Rezept in einer weiter entfernten Stadt (Apotheker kann Arzt nicht kennen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingelöst werden kann, oder?!

Das ist ja eigdl. unfassbar!

Naja soll ja nicht mein Problem sein...


P.S. Nur nach dem Arzt zu googeln kann es aber auch nicht sein. Wenn man nicht niedergelassen ist und auf dem Rezept die Privatadresse angegeben ist, wird man wohl keine Treffer bekommen...

Sebastian Schneider
22.01.2010, 06:41
Hier-> http://www.netdoktor.de/Medikamente/Rund-ums-Medikament/Rezept-fuer-Arzneimittel-10643.html

steht, dass man nur innerhalb seines Tätigkeitsbereichs verschreiben darf.
Stimmt das?
Das war früher ja eindeutig nicht der Fall...
Ich kenne z.B.viele Zahnärzte, die Verhütungsmittel verschreiben.

Pherenike
22.01.2010, 07:11
Ein Rezept ablehnen, dass darf man nicht - da besteht Kontrahierungszwang. Aber es müssen vor der Abgabe jegliche Unklarheiten, Zweifel usw. ausgeräumt sein.

Seid ihr eigentlich bei der Äk gemeldet, wo wir arbeitet oder wo ihr wohnt (oder vllt. sogar wo eure erste Stelle war)

Meine bisher einzige Fälschung war übrigens eine Stammkundin mit einem Benzo-Rp (privat) obwohl sie gesetzl versichert war - gut, dass ist mittlerweile auch ncihts besonders mehr, aber das Rp war angeblichbirgendwo in Süddeutschland von einem Arzt ausgestellt. Außerdem und daher viel es auf - es hatte das Datum vom gleichen Tag und sie wollte es morgens um 10 Uhr im Ruhrpott einlösen.

FirebirdUSA
22.01.2010, 07:46
Hier-> http://www.netdoktor.de/Medikamente/Rund-ums-Medikament/Rezept-fuer-Arzneimittel-10643.html

steht, dass man nur innerhalb seines Tätigkeitsbereichs verschreiben darf.
Stimmt das?
Das war früher ja eindeutig nicht der Fall...
Ich kenne z.B.viele Zahnärzte, die Verhütungsmittel verschreiben.

Das gilt auch nür für Kassenrezepte. Privatrezepte (und darunter fallen ja auch die Verhütungsmittel) kann jeder Arzt ausstellen.

Nur wenn Susi Mustermann dann nachher eine Thrombose durch das Verhütungsmittel bekommt, weil anamnestisch eine Thromboseneigung bekannt war und man nicht danach gefragt hat, dann kann man dafür belangt werden. Nur gilt hier wie fast immer wo kein Kläger...

@Pherenike: Ja sind wir, du kannst bei der Landesärztekammer bzw. Bezirksärtekammer theoretisch nachfragen.

Sebastian Schneider
22.01.2010, 17:39
Ok also geht privat auf jeden Fall, nur Kasse nicht?

Espressa
22.01.2010, 18:08
...würde andererseits bedeuten, dass ein, durch einen Nicht-Mediziner, professionell gestaltetes Rezept in einer weiter entfernten Stadt (Apotheker kann Arzt nicht kennen) mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingelöst werden kann, oder?!

Das ist ja eigdl. unfassbar!

Naja soll ja nicht mein Problem sein...


P.S. Nur nach dem Arzt zu googeln kann es aber auch nicht sein. Wenn man nicht niedergelassen ist und auf dem Rezept die Privatadresse angegeben ist, wird man wohl keine Treffer bekommen...

Find ich jetz grad auch krass; wenn ich denke, dass ein gut gefälschtes Privatrezept angenommen würde... Man kann es ja von einem Arzt fälschen, den es tatsächlich gibt, und auch noch die notwendige Fachrichtung macht. Somit kriegt man eigentlich alles - solang keiner da anruft und nachfragt...

Klar ist es Urkundenfälschung, aber wie willst die Person finden, wenn sie einen falschen Namen angibt und u.U. schon über alle Berge ist?

Muriel
22.01.2010, 19:09
Einer Kollegin ist in der Klinik der Stempel entwendet worden, dieser wurde dann für Kassenrezepte, diese waren ebenfalls aus unserer Klinik entwendet worden, benutzt. Es wurden irgendwelche Benzos damit "verordnet". Die Apotheke, in der der "Patient" sich zunächst vorstellte, hatte diese nicht vorrätig, hat den Typen dann weitergeschickt zu einer bestimmten anderen Apotheke. Es kam der Apothekerin aber irgendwie spanisch vor und hat auch gleich die Polizei dorthin geschickt, so dass der Typ auch direkt gefasst werden konnte. Er hatte das Rezept wohl auf dem Schwarzmarkt erstanden. Tja, besser auf alles guuuuuuuuut aufpassen.

Sebastian Schneider
23.01.2010, 09:36
Also geht es jetzt doch, dass man als Zahnarzt auf Privatrezept ß-Blocker, die Pille etc. verschreibt, oder ist das seit kurzem nicht mehr möglich?

Relaxometrie
23.01.2010, 09:42
Also geht es jetzt doch, dass man als Zahnarzt auf Privatrezept ß-Blocker, die Pille etc. verschreibt, oder ist das seit kurzem nicht mehr möglich?
Wurde doch in Beitrag #35 gesagt.