PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues von den "Körperwelten"



Seiten : 1 2 3 4 [5]

luckyblue
20.01.2004, 19:50
ob Ötzi öffentlich zur Schau gestellt werden darf
Es ist ja auch schon ein Unterschied, ob es sich um vollkommen entindividualisierte Fossilien aus einem anderen Erdzeitalter oder um Angehörige unserer Kulturepoche handelt. Streng genommen haben Moorleichen etc. ihre Totenruhe sowieso schon ausgiebigst genossen, zumindest, wenn man die traurige Kalamität auf unseren Friedhöfen als Maßstab zugrunde legt: Hier endet die Totenruhe nämlich kurz und schmerzlos mit dem Ablauf der Pachtzeit. Dann kommt der Bagger - und alles weitere auf den Kompost. Das mag man finden, wie man will.

luckyblue
20.01.2004, 19:56
Schade eigentlich, wenn plötzlich rauskommen sollte, dass die Verwendung von Exekutierten Leichen in China keine Straftat darstellt...
Zu deiner Beruhigung: Die Ausschlachtung und die gewinnbringende WEiterverarbeitung von HIngerichteten ist in China anscheinend üblich, nichtsdestotrotz aber illegal.

luckyblue
20.01.2004, 20:20
die Spiegel-Reporage hat mehr dein Eindruck einer Volkshetze gemacht, denn einer sachlichen Darstellung der Fakten.
Das sehe ich nicht so. Erstens geht jede gute Reportage über die Faktendarstellung hinaus und bezieht einen Standpunkt. Das ist nämlich das Differenzierungskriterium zwischen REportage und Bericht. Zweitens stützt sich die Reportage (Printausgabe) auf gründliche Recherchen, die umfassend und durchaus mehrdimensional aufbereitet wurden. So finden die Entgegnungen von Hut-Gunther auf die Vorwürfe immer ihre Berücksichtigung. Dass die vielleicht diskeditierende Darstellung der persönlichen Marotten des "lieben Führers" (Plastinieren in der heimischen Garage etc.) in gewohnt süffisanter Spiegel-Manier stilistisch diskutabel sind, steht auf einem anderen Blatt. Das hat aber m. E. nichts mit Volksverhetzung zu tun, sondern entspricht noch den Stilmitteln journalistischer Darstellung. Man muss hier auch berücksichtigen, dass die Reportage den Empfängerhorizont medizinischer Laien zugrunde legt, ja zugrunde legen muss, weil es bei ethisch umstrittenen Themen auch immer um "common sense" etc. geht.

Jetzt läuft die Ausstellung seit etlichen Jahren und plötzlich schreit einer "Feuer" und alle schreien mit. Warum wartet man nicht erstmal, was bei der ganzen Sache rauskommt und urteilt dann?
Die Vorwürfe gegen von Hagens sind ja nun nicht neu. Es kommen nur immer wieder neue hinzu, weil sich die Faktenlage verdichtet. Die gegen ihn erhobenen Vorwürfe sind dabei anhand des dokumentierten Schriftverkehrs diesmal erfreulich substantiiert und konkret.

airmaria
20.01.2004, 21:17
Original geschrieben von luckyblue
Es ist ja auch schon ein Unterschied, ob es sich um vollkommen entindividualisierte Fossilien aus einem anderen Erdzeitalter oder um Angehörige unserer Kulturepoche handelt. Streng genommen haben Moorleichen etc. ihre Totenruhe sowieso schon ausgiebigst genossen, zumindest, wenn man die traurige Kalamität auf unseren Friedhöfen als Maßstab zugrunde legt: Hier endet die Totenruhe nämlich kurz und schmerzlos mit dem Ablauf der Pachtzeit. Dann kommt der Bagger - und alles weitere auf den Kompost. Das mag man finden, wie man will.

Sorry, aber da komme ich nicht hinter: Mensch ist Mensch und Leiche ist Leiche.
Nochmal: wo ist die Grenze?

"Mary" airmaria

luckyblue
21.01.2004, 00:21
Immerhin hatte Hut-Gunther prinzipiell die Möglichkeit, von seinen Exponaten vor deren Ableben eine Einwilligung in die Plastination einzuholen. Das hat er offensichtlich nicht getan, da es - wie aus den Dokumenten hervorgeht - in China noch keine einzige Körperspende gegeben hat, aber die Möglichkeit dazu war gegeben. Eine Einwilligung von den Moorleichen einzuholen ist dagegen aufgrund einiger Kommunikationsbarrieren mit unseren Vorfahren tendenziell eher schwierig. Daraus könnte man den Schluss ziehen, dass eine Ausstellung derselben tatsächlich eine Störung der Totenruhe darstellte und die Menschenwürde verletzte. Bei der Gleichsetzung einer MOorleiche mit einer herkömmlichen Leiche unserer Zeit müsste man in der Frage der öffentlichen Zurschaustellung auf den mutmaßlichen Willen des Verstorbenen abstellen. Dazu müssten zumindest die Lebensumstände und die (metaphysischen) Vorstellungen desselben bekannt sein. Im Einzelfall dürfte dieses Szenario aber wohl nicht mehr rekonstruktionsfähig sein, so dass man sich allenfalls mit folgendem Notweg behelfen kann: Wie die Existenz per se von Höhlenmalereien und Grabstätten ad oculos demonstriert, hat der Mensch schon früh ein Bedürfnis nach generationsüberschreitender Weitergabe kultureller Werte entwickelt. Dieser Drang nach kultureller Identität ist bis heute unverändert und kann daher als Basis für die Erschließung des mutmaßlichen Willens der Moorleiche zu Lebzeiten herhalten: Da der Zeitraum von mehreren tausend Jahren für das Individuum nicht vorstellbar ist und aufgrund des Millieu-Untergangs zu einem Verlust der Identität als Individuum führt, ist für das Individuum eine Störung der Totenruhe überhaupt nicht vorstellbar. Aufgrund der Intention nach kultureller Identität ist dann davon auszugehen, dass es der entindividualisierten Moorleiche recht ist, zu informativen Zwecken ausgestellt oder wenigstens zu wissenschaftlichen Zwecken untersucht zu werden.

Darüber hinaus kenne ich keine Ausstellung von Moorleichen oder Mumien, die so voyeuristisch aufgezogen ist wie Hut-Gunthers Leichenschau. Schließlich sind jene immer verhüllt und werden ohne Veränderungen ausgestellt (von konservierenden Eingriffen abgesehen). Letztere dagegen öffnen nicht nur jeden toten Winkel, sondern sie werden auch neben der bloßen Plastination noch weiter umfangreich verarbeitet (Stichwort:"Penisverlängerung"). So viel auch zu der von Doktor Tod gern proklamierten "Faszination des Echten".

Die Grenze verläuft also dort, wo das gesellschaftliche und wissenschaftliche Interesse an der Erfahrung der kulturellen Identität aus plausiblen Gründen das Rechtsgut der Totenruhe überwiegt. Eine Weiterverarbeitung und Vermarktung von Leichen unter dem Nimbus der wissenschaftlichen Exaktheit kann das nicht erfüllen.

Sanje
23.01.2004, 22:44
Hamburg - "Wenn er noch einmal in Dokumenten oder neu aufgelegten Publikationen in Deutschland seinen von der chinesischen Universität Dalian verliehenen Professorentitel verwendet, droht ihm laut Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen Missbrauchs von akademischen Titeln", sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums."

Der arme Herr v. Hagens, geb. Liebchen. Nu darf er nicht mal mehr seinen Professorentitel verwenden. :-))

Der ganze Artikel unter:

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,283360,00.html

Froschkönig
23.01.2004, 23:04
Original geschrieben von Sanje
Hamburg - "Wenn er noch einmal in Dokumenten oder neu aufgelegten Publikationen in Deutschland seinen von der chinesischen Universität Dalian verliehenen Professorentitel verwendet, droht ihm laut Strafgesetzbuch eine Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr wegen Missbrauchs von akademischen Titeln", sagte ein Sprecher des Düsseldorfer Wissenschaftsministeriums."


Ich halte ja nix von ihm, aber darf man ausländische akademische Titel bestrafen ????? Ganz egal, was man über den betreffenden weiß oder zu wissen glaubt ? Das ist doch schon wieder der falsche Ansatz ! So veräppelt der uns im nachhinein noch alle dank seiner Anwälte !!!!

Sanje
23.01.2004, 23:06
Nein, man darf das Führen ausländischer Titel nicht bestrafen. Er führt diesen Titel aber ohne den Zusatz "VRC", und das ist wohl strafbar.

Rico
23.01.2004, 23:17
Genau... es geht nämlich nicht darum das Führen des Titels einfach so zu verbieten, sondern - da es ja in verschiedenen Ländern unterschiedlich anspruchsvoll ist den entsprechenden Titel zu erwerben - auf diese "Qualitätsunterschiede" hinzuweisen.