Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Patientenaufklärung
Die Zeiten mit "alles wird gut nach der OP" sind vorbei und weder von den Patientenvertretern noch von den div. Anwälten gewünscht.
Leider....:-heul
Ich vertraue meinen lieben Ärztlichen Kollegen mit den ich sonst zusammen Menschen rette und bin sehr froh das sie sich die Mühe gemacht haben meine Schulter zu operieren auch wen ich jetzt Höllen Schmerzen habe. Aber was macht meine GKV jetzt..... sie sucht ohne das ich es verlangt habe nach Behandlungsfehlern und das nur weil erst 12 Wochen nach dem Unfall operiert wurde.
Normal finde ich das nicht, aber das ewige Theater scheint in der heutigen Zeit normal. Klagt nicht der Patient klagt die GKV, klagt die GKV nicht klagt der Patient oder sonst wer.:-dagegen
10 Minuten bei einem (vermuteten) ASA I-II-Patienten?
Eindeutig 8 min zu lang:-)
Ja, wie Skandalös und das Gespräch hat auf beiden Seiten auch noch eindeutig Spaß gemacht und für Erheiterung gesorgt in Fachlicher Hinsicht. :-D
Juristisch muss es wasserdicht sein
Und genau das ist es, was mich an der ganzen Aufklärerei ankotzt: es geht niemandem darum, den Patienten zu informieren, sondern nur um juristische Sicherheit. :-(
Und genau das ist es, was mich an der ganzen Aufklärerei ankotzt: es geht niemandem darum, den Patienten zu informieren, sondern nur um juristische Sicherheit. :-(
Stimmt. Aber mit "Tod und Siechtum" ist man schon auf der ziemlich sicheren Seite - zumindest, was die AUFKLÄRUNG angeht:-))
hennessy
19.09.2010, 13:49
wenn ich allein über eine Leitungsanästhesie umfassend aufklären möchte, dann brauche ich keine mehr, denn bis dahin ist der Patient schon eingeschlafen. ;-)
gibts eigentlich Fälle, in denen man die Aufklärerei delegieren kann? Normalerweise muss dies ja ein Arzt tun.
wenn ich allein über eine Leitungsanästhesie umfassend aufklären möchte, dann brauche ich keine mehr, denn bis dahin ist der Patient schon eingeschlafen. ;-)
gibts eigentlich Fälle, in denen man die Aufklärerei delegieren kann? Normalerweise muss dies ja ein Arzt tun.
Definitiv nicht. Zumindest in Deutschland. In diesem, unseren Lande ist die Aufklärung per definitionem eine ärztliche Tätigkeit.
In den Niederlanden hingegen ist der Verwaltungskram sehr viel loyaler ausgelegt. Da wird bei der Aufklärung davon ausgegangen, daß der Aufklärungswisch gelesen und akzeptiert wurde, zusätzliche - wie in Deutschland gern von Medizinjuristen gefordert - handschriftliche Notizen durch den Arzt sind hier nicht notwendig.
Das Paradies ist nah:-)
Hypnos
Relaxometrie
19.09.2010, 15:38
Das Paradies ist nah:-)
Warum erkundigst Du Dich dann nach einem Klinikum in Essen :-))
Warum erkundigst Du Dich dann nach einem Klinikum in Essen :-))
Wer will schon immer gebratene Tauben? Und die wohlmöglich noch von holden, BMI<21 Jungfrauen gebracht bekommen???
Ich stehe ein wenig auf Selbst-Kasteiung:-))
Hypnos, dem wirklich keine Antwort zu blöd ist:-)):peace:
Annabell Lee
19.09.2010, 21:38
Meinst du die?
http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/14967081
immer diese Gläubigkeit an die Studien, ich glaube ja solchen Liveberichten wie dem von Schaf eher :-))
So viel zum Thema evidence vs eminence based medicine...
Kackbratze
19.09.2010, 21:56
Die Studie ist es nicht, welche gemeint wurde.
Leelaacoo
26.09.2010, 20:31
Hab mal versucht, bei einer banalen KM-Aufklärung eines geistig regen Patienten zu fragen: "Haben sie verstanden, was ich ihnen erklärt habe?"-"Ja, klar, bin ja nicht blöd!" Und weil er so frech war, fragte ich: "Können sie mir kurz die 3 wichtigsten Komplikationen von KM-Gaben wiederholen?"----Schweigen im Walde...und ich erklär mit EINFACHEN Worten, langsam und zum Mitschreiben, Tod hatte ich sogar erwähnt und nett war ich auch (für meine Verhältnisse;-) )....war nach 1 Minute wieder vergessen, und das dürfte fast representativ sein für unser Klientel...:-nix So ists halt.
LG Lee
Michael72
26.09.2010, 21:05
"Tod und Siechtum"
Das gefällt mir wirklich sehr gut. Über den Begriff Siechtum bin ich auf die wirklich schöne Auflistung aus §226, Abs. 1 StGB gestossen:
(...) daß die verletzte Person
1. das Sehvermögen auf einem Auge oder beiden Augen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert,
2. ein wichtiges Glied des Körpers verliert oder dauernd nicht mehr gebrauchen kann oder
3. in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder in Siechtum, Lähmung oder geistige Krankheit oder Behinderung verfällt, (...)
Das deckt auch so ziemlich alles ausser Tod ab :-)
Kackbratze
26.09.2010, 22:50
Hmm, wieder was dazugelernt. Begriff gespeichert.
Bin froh, wenn ich auch mal helfen kann:-))
Grüßle,
Hypnos
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