Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Schwangerschaft, Berufsverbot, Anerkennung Weiterbildung
HuddelDuddel
20.03.2011, 16:53
Na klar, darfste!
Also die Betriebsärztin hat ein Beschäftigungsverbot für die gesamte Dauer der Schwangerschaft ausgesprochen. Sie hatte sich mit Infektiologen abgesprochen, die sagten, dass das Risiko zu hoch sei!
Die Betriebsärztin war sehr nett und hat mich in Schutz genommen. Die Gesetzeslage in Deutschland wegen CMV, Schwangerschaft und KInderklinik ist ziemlich uneinheitlich, was ich ungeheuerlich finde. Als wenn CMV an den Landesgrenzen halt machen würde!!!
Eine befreundete Erzieherin im Kindergarten (ebenfalls CMV-negativ) hat gerade aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Teilverbot bekommen: Sie musste aus ihrer eigentlichen U3-Gruppe in eine andere Gruppe mit Kindern ab 3 wechseln. Begründung: Bei älteren Kindern komme man nicht mehr mit Sekreten in Kontakt. Ist klar, aber drei schnoddert auf einmal keine Nase mehr :-notify
Ja das variert echt extrem.. Im Zweifel wohl wirklich auf Nummer sicher gehen.
@ Huddel
Wie geht es dir denn mit der ganzen Sache mittlerweile? Kam es noch mal zu irgendeinem Gespräch mit deinem Chef oder so??
Eine befreundete Erzieherin im Kindergarten (ebenfalls CMV-negativ) hat gerade aufgrund ihrer Schwangerschaft ein Teilverbot bekommen: Sie musste aus ihrer eigentlichen U3-Gruppe in eine andere Gruppe mit Kindern ab 3 wechseln. Begründung: Bei älteren Kindern komme man nicht mehr mit Sekreten in Kontakt. Ist klar, aber drei schnoddert auf einmal keine Nase mehr :-notify
Es gibt eine rechtlich Grundlage (Quelle s.o. dafür), die eben besagt, dass CMV-negativen in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot für die Arbeit mit unter Dreijährigen zu erteilen ist. Meines Wissens nach sind die Grundlagen u.a. der Kontakt mit Sekreten, wobei es nicht um Schnoddernasen, sondern vor allem ums Windeln wechseln/Einnässen geht, da die Viruslast im Urin am Höchsten ist sowie außerdem die Tatsache, dass die Infektion in der Altersgruppe auch am Häufigsten ist. Einige Kinder CMV-positiver Mütter werden (meist folgenlos) konnatal infiziert, wieder andere (vergleichsweise ist dieser Infektionsweg wohl sehr häufig) über Muttermilch infiziert und noch andere holen es sich von Geschwistern oder eben in Kita/Kiga. Das Problematische ist ja, dass CMV noch recht lange, vor allen Dingen über den Urin (deswegen bestimmt man es ja zusätzlich zu den Aks auch im Urin), ausgeschieden werden und somit andere infizieren kann.
Ob die Regelung jetzt sinnvoll ist, oder ob man die Grenze z.B. wie bei Röteln, Mumps oder PV B19 auf 6 Jahre setzen sollte, ist wohl schwer zu beurteilen. Würde mich aber auch interessieren, wie man auf solche Altersgrenzen kommt.
LG
Ally
PS: @HuddeDuddel: wenn Du sagst, dass das so länderspezifisch ist: Wo wohnst Du denn? Bei uns bekommen nämlich immer alle, Schwestern und Ärzte, ihr BV.
HuddelDuddel
21.03.2011, 17:56
Also mein Chef war natürlich nicht begeistert. Ich bin es auch nicht wirklich, weil ich ja gerne arbeiten wollte. Darum geht es aber schlussendlich nicht. Es geht einzig allein um den Schutz meines Kindes, und dabei muss mein "akademischer Wissenshunger" auch hinten anstehen :-)
Nun kümmere ich mich eben um meine Diss und Veröffentlichung!
Ich wohne in Sachsen und ein Kollege sowie meine Gynäkologin sagten, dass es von Bundesland zu Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. Dazu hängt es wohl von der Betriebsmedizin ab (wie sehr die Betriebsärzte vom Betrieb gelenkt und geleitet werden).
Ich denke, dass wenn man weiss, dass man CMV negativ ist und ausserdem weiss, dass es im pädiatrischen Bereich ein BV bei CMV-negativität ausgesprochen werden sollte, kann man sich selbst dafür einsetzen und wirds auch bekommen. Nur was ist mit den Leuten, die weder CMV-Status noch Gesetze kennen? Und das ganze gilt natürlich auch für die anderen Viren.
Bei der Schwangerschaftsvorsorge wird allerdings nicht einheitlich gescreent. Viele Gynäkologen bestimmen CMV nicht. Nach Ringelröteln musste ich auch gezielt fragen.
Ich denke, dass wenn man weiss, dass man CMV negativ ist und ausserdem weiss, dass es im pädiatrischen Bereich ein BV bei CMV-negativität ausgesprochen werden sollte, kann man sich selbst dafür einsetzen und wirds auch bekommen. Nur was ist mit den Leuten, die weder CMV-Status noch Gesetze kennen? Und das ganze gilt natürlich auch für die anderen Viren.
Bei der Schwangerschaftsvorsorge wird allerdings nicht einheitlich gescreent. Viele Gynäkologen bestimmen CMV nicht. Nach Ringelröteln musste ich auch gezielt fragen.
Ich dachte immer, dass sei Sache des Betriebsarzts? Wobei ich mir da bei unserem Honk nicht vorstellen kann, dass der alles bestimmt, was er sollte, auch in der Schwangerschaft nicht (Jahresuntersuchung findet nur so statt, dass er fragt, wie es einem geht, ob man mit Rauchen oder Trinken angefangen hat und dann macht er ne Routine-BE...). Ist echt nicht gerade der Held...
Dann wünsche ich Dir/Euch jetzt alles Gute! :-) Wie ist das jetzt eigentlich finanziell für Dich?
LG
Ally
Berufsverbot in der Schwangerschaft darf eigentlich nicht mit Gehaltseinbußen vergesellschaftet sein. Danke für Deine obigen Ausführungen, Ally.
Berufsverbot in der Schwangerschaft darf eigentlich nicht mit Gehaltseinbußen vergesellschaftet sein.
Aber soweit ich weiß, wird das Einkommen im BV nach den Gehältern der letzten (drei?) Monate berechnet. HuddelDuddel hat aber doch noch gar nicht gearbeitet, daher würde mich interessieren, wieviel man in diesem Fall bekommt.
LG
Ally
Jeannychen
22.03.2011, 20:41
Aber soweit ich weiß, wird das Einkommen im BV nach den Gehältern der letzten (drei?) Monate berechnet. HuddelDuddel hat aber doch noch gar nicht gearbeitet, daher würde mich interessieren, wieviel man in diesem Fall bekommt.
LG
Ally
Ja, es wird nach der letzten drei Monaten berechnet.
HuddelDuddel
06.05.2011, 09:42
Sorry, dass ich erst jetzt schreibe, ich hatte nicht mehr in den Thread reingekuckt ;-(
Also, ich bekomme mein normales Grundgehalt und ich denke, das wird bei anderen Ärzten auch nicht anders gehandhabt, egal wie lang man gearbeitet hat. Da man ja keine Dienste macht oder gar an Feiertagen arbeitet wird wirklich nur das im Arbeitsvertrag zugesicherte Grundgehalt gezahlt. Davon gehen ganz normal alle Steuern und Beiträge ab.
Anders ist es dann im Mutterschutz, wo man in etwa das Nettogehalt erhält (ohne Steuern, GKV oder andere Beiträge zahlen zu müssen).
fusselviech
15.04.2014, 20:08
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung zum Thema "schwanger und CMV negativ in der Neurologie"? Alles, was ich auf die Schnelle finde, bezieht auf Kontakt zu Kindern (< 3 Jahre)...
Danke schonmal!
Ich hatte im Kopf, dass man nicht behinderten arbeiten darf, bin aber nicht sicher, ob es auch um behinderte Erwachsene ging. Kann gerade am Handy nicht so gut suchen.
LG
Ally
fusselviech
16.04.2014, 10:46
wer muss denn das Beschäftigungsverbot überhaupt ausstellen/indizieren: der Arbeitgeber oder der Betriebsarzt?
FirebirdUSA
16.04.2014, 11:58
Hallo zusammen,
hat jemand Erfahrung zum Thema "schwanger und CMV negativ in der Neurologie"? Alles, was ich auf die Schnelle finde, bezieht auf Kontakt zu Kindern (< 3 Jahre)...
Danke schonmal!
Also, meine Frau durfte in der HNO in der Ambulanz als CMV negative Schwangere eingesetzt werden. Nur Kinder, Notfälle und V.a. infektiöse Patienten (Halsschmerzen, unklare LK Schwellung, etc.) wurden von ihr nicht angesehen.
Hallo ich hätte diesbezüglich auch noch zwei Fragen:
- Im Falle einer Schwangerschaft bin ich doch auch in der Probezeit unkündbar oder gibts es da doch irgendwelche Schlupflöcher für den Arbeitgeber ( vor allem im ambulanten Bereich, kleine Praxis usw...)?
- Bei Stellenwechsel: Ich erfahre nach Vertragsabschluss aber leider noch vor Stellenantritt, dass ich schwanger bin. Hat der Arbeitgeber dann andere Rechte...sprich kann den Vertrag für ungültig erklären/kündigen und ich stehe dann ganz ohne Job da? Die alte Stelle ist schließlich schon gekündigt...Oder sollte ich vorsorglich erst nach Stellenantritt von der Schwangerschaft berichten?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!
FirebirdUSA
30.08.2014, 00:05
Hallo ich hätte diesbezüglich auch noch zwei Fragen:
- Im Falle einer Schwangerschaft bin ich doch auch in der Probezeit unkündbar oder gibts es da doch irgendwelche Schlupflöcher für den Arbeitgeber ( vor allem im ambulanten Bereich, kleine Praxis usw...)?
- Bei Stellenwechsel: Ich erfahre nach Vertragsabschluss aber leider noch vor Stellenantritt, dass ich schwanger bin. Hat der Arbeitgeber dann andere Rechte...sprich kann den Vertrag für ungültig erklären/kündigen und ich stehe dann ganz ohne Job da? Die alte Stelle ist schließlich schon gekündigt...Oder sollte ich vorsorglich erst nach Stellenantritt von der Schwangerschaft berichten?
Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!!
Frage 1:
Probezeit: Hier kommt es auf deinen Vertrag drauf an. Je nach Formulierung kann es sein, dass du direkt nach der Probezeit gekündigt werden kannst. Dies ist dann der Fall wenn der Vertrag automatisch mit dem Ende der Probezeit endet (ist eine häufige Formulierung!) und nur fortgeführt wird wenn der Arbeitgeber nicht widerspricht.
Frage 2:
Warum willst du es deinem neuen Arbeitgeber überhaupt sagen bevor dein Job anfängt? Ich denke er ist an den Vertrag gebunden wenn du unterschrieben hast. Hier gilt aber natürlich genauso die Antwort zu Frage 1.
Espressa
30.08.2014, 10:06
Man kann praktisch jede Ärztin ins BV schicken, wenn man sich auf die Klausel "Kontakt mit Patienten unbekannter Diagnose" beruft. Denn sozusagen jeder der einem begegnet kann einen mit irgendwas für den Embryo potentiell schädlichem anstecken...
Colourful
30.08.2014, 10:39
mal eine andere Frage, wie seht ihr das mit dem Berufsverbot für die geschlossene psychiatrische Akutstation? Unsere Schwestern werden reihenweise ins bv geschickt, uns könnte man theoretisch noch indie Tagesklinik schicken, aber das ist für Anfänger auch nur bedingt sinnvoll. Mir geht es da nicht umdie Infektiösität, sondern eher darum, dass wir doch relativ vielen tätlichen Angriffen ausgesetzt sind, und obwohl ich da bisher nur von einer dementen Oma geschlagen wurde, da ein ungutes Gefühl habe. Gestern istz.B.ein Pfleger mit der Faust im Stationszimmer angegriffen worden. Ist zwar nichts passiert, abet geschockt hat mich das schon etwas.
LG!
Es heißt übrigens Beschäftigungsverbot. ;-) Berufsverbot hast Du, wenn man Dir die Appeobation entzieht.
In dem Fall halte ich ein BV auch für sinnvoll, wenn keine Versetzung möglich ist. Und im psychiatrischen Bereich muss man wohl überall mit Angriffen rechnen. In der Kinder- und Jugendpsychiatrie bekommen die Kolleginnen bei uns auch in allen Bereichen ein BV.
Alles Gute! :-)
LG
Ally
Wird in D CMV routinemässig getestet in der Schwangerschaft?
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