Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Netto vom Brutto
Leelaacoo
15.01.2011, 11:03
Also, egal wo du arbeitest, Vermittler... es wird dort offensichtlich nicht viel Wert auf eine korrekte Schriftsprache gelegt. Das macht das Ganze doch ein wenig unglaubwürdig...aber nennt mich kritisch:-wow
LG Lee
Feuerblick
15.01.2011, 11:46
Wenn ich mir den Nick und das Gehalt anschaue würde ich fast wetten, das "vermittler" als Honorararzt tätig ist und hier fleißig Leute anwerben möchte... ;)
Da würde mich allerdings interessieren, wie sich "Honorararzt" und Weiterbildungsordnung vertragen, DENN für die Anrechnung zum Facharzt benötigt man ja eigentlich mindestens sechs Monate am Stück an einem Haus bzw. bei einem Weiterbildungsermächtigten. Und so hohe Gehälter bei einem Nicht-Facharzt im zweiten WBJ kommen mir auch ein klein wenig spanisch vor...
Hab das hier in nem anderen Thread gefunden:
Als Leiharzt kann man auch schon mit 1 oder 2 Jahren Erfahrung als Assistenzarzt arbeiten, kommt aber drauf an wie man sich bei der jeweiligen Klinik einbringt. Denn wenn die Klinik sich bei deiner Vermittlungsagentur beschwert, dann kann es im schlimmsten Fall zum Vermittlungsausschluss kommen. Ich habe letztes Jahr nach nur 1.5 Jahren Berufserfahrung für 2 Wochen als Leiharzt gearbeitet und nun arbeite ich seit März Vollzeit als Leiharzt. Habe die Tätigkeit auch der jeweiligen Ärztekammer angemeldet und die Zeit die ich dort verbringe (vorausgesetzt ich bleibe in derselben Klinik 6 Monate und darüber) wird, wenn ich etwas Glück hab, auch noch anerkannt. Mich macht es grundsätzlich Spaß und assistiere täglich im OP. Verdienstmöglichkeiten kann man bei weitem nicht mit einem Festangestellten vergleichen. Als Ass-Arzt, je nach Vermittlungsagentur erhält man ein Honorar von 50-60 Euro Tagdienst und 40-50 Euro Bereitschaftsdienst. Als Facharzt liegt man 10-15 Euro drüber. Ich bin in diesem kleinen Nest so gut integriert und komme mit allem Prima klar, vom Chef bis zum kleinsten Pfleger dass ich mich entschieden haben bis Ende des Jahres freiberuflich zu arbeiten. Bei 40 Stunden die Woche und ca 10 Bereitschaftsdiensten (natürlich freiwillig und ohne Abzüge) sowie Zuschlägen für Feiertage kommt man locker auf ein Chefarztgehalt (kleines Haus) mit Liquidationseinnahmen. Ob ihr es glaubt oder nicht mein Aprillgehalt lag bei 18000 Brutto. ;-)
Mancher von Euch wird denken dass ich ausbildungsmässig nicht weiter kommen werde! Zum Teil stimmt ja auch, aber ich sehe und lerne auch sehr viel und werde sehr geschätzt und je mehr Dienste ich übernehme freut sich der Chef. Ich mach eigentlich alles was sich zu einer Ass-Arbeit gehört. Letztes durfte ich sogar eine Kniearthro unter Anleitung durchführen. Im letzten Haus als festangestellter durfte ich nur die Ambulanz mahen und kam auch kaum ins OP was mich zur Kündigung des Vertrags gezwungen hat.
Aktuell bin ich froh und hab nen Vertrag bis von März-Juli (zwei mal verlängert) und werde vermutlich bis Ende des Jahres bleiben. Unterkunft (Ferienwohnung) und Verpflegung inklusive. :-oopss:-D
Scheint sich wohl doch miteinander vereinbaren zu lassen. Ob das sinnvoll ist steht auf einem anderen Blatt.
LasseReinböng
15.01.2011, 13:19
Wahrscheinlich zweites WBJ zum Investmentbanker... :-nix
Haha, im Krankenhaus der heiligen Lehman Brüder :-D
@Vermittler
In welchem Fachgebiet arbeitest Du denn ? Ist das eine Rehaklinik ? Oft sind es doch Kliniken in den NB oder Rehakliniken, die derartige Summen zahlen, weil sie sonst aufgrund von Personalmangel schließen müssten.
Moorhühnchen
15.01.2011, 17:44
Wieviel habt ihr im 1. und 2.WBJ am Ende des Monats bei Steuerklasse I auf eurem Konto?
Steuerklasse I bei 4 bis 5 Diensten/Monat im 2. WBJ zwischen 2500 und 2900 Euro/Monat netto, keine Uni, kein kirchliches Haus, kein VKA, aber 42h/Woche.
So ein großes Geheimnis ist es nun auch nicht....
McDreamy
17.01.2011, 21:59
Ich habe über zwei Jahre niemandem gesagt, wieviel ich verdiene, sondern immer nur mit "genug" geantwortet und im Zweifel auf die Internetseite des Marburger Bundes verwiesen. Inzwischen weiß zumindest meine Mutter, was ich verdiene.
Sehr brav. So machst du´s den Arbeitgebern leichter, sich nicht mit "unverschämten" Gehaltsforderungen rumschlagen zu müssen, weil man eh nie erfährt, was der Kollege verdient...
Eine derartige Einstellung hab ich noch nie verstanden. Warum sollte man denn sein Gehalt nicht offenlegen?
emergency doc
17.01.2011, 22:26
bin im 2 WBJ , in monat 12320 euro brutto bei 40 h/Woche ,das sind netto ca. 6776 euro, ohne wochenende, die werden auch bezahlt falls ich am wochenende arbeite.
wieviel bekommt ihr denn brutto und netto raus? mich würden die zahlen interessieren und nicht tabellen...
Sach wo, da komm ich auch hin!!!
Hat man den " Vermittler " eigentlich noch einmal hier gesehen nach seinem letzten Post?:-oopss
Feuerblick
17.01.2011, 22:38
Sehr brav. So machst du´s den Arbeitgebern leichter, sich nicht mit "unverschämten" Gehaltsforderungen rumschlagen zu müssen, weil man eh nie erfährt, was der Kollege verdient...
Eine derartige Einstellung hab ich noch nie verstanden. Warum sollte man denn sein Gehalt nicht offenlegen?
Da die meisten hier nach Tarif bezahlt werden, bringt es halt wenig Informationsgewinn...
Ehemaliger User 05022011
18.01.2011, 07:34
Sehr brav. So machst du´s den Arbeitgebern leichter, sich nicht mit "unverschämten" Gehaltsforderungen rumschlagen zu müssen, weil man eh nie erfährt, was der Kollege verdient...
Eine derartige Einstellung hab ich noch nie verstanden. Warum sollte man denn sein Gehalt nicht offenlegen?
und vorallem auch, warum soll man es der eigenen Mutter nicht sagen ? (hast du Angst, dass sie was abhaben will - bevor sie fragt, überleg du doch, was du ihr zukommen lassen will - hat dich großgezogen und aus dir das gemacht, was du bist )
Homer297
18.01.2011, 20:00
Hallo,
hab am 1.1.11 an der uni angefangen zu arbeiten. gibts eigentlich nach tv-ärzte auch weihnachtsgeld?
soweit ich weiß (avr, gerade in umstellung auf tv-ärzte) nicht...ist im monatlichen gehalt aber dafür schon berücksichtigt... :-)
hab am 1.1.11 an der uni angefangen zu arbeiten. gibts eigentlich nach tv-ärzte auch weihnachtsgeld?Nein. :-nix
Hallo!
Habe zwar noch nicht mal angefangen, aber es ist ja nie verkehrt sich frühzeitig zu informieren! ;-)
Frage: Als Arzt frisch von der Uni läuft man ja in Ä1 Stufe1, soweit so gut...wie ist das mit dem 2., 3. usw. Jahr? Steigt man da automatisch auf oder nur, wenn man sich in einer Facharzt Ausbildung befindet!? Sprich: Wenn man, sagen wir nach dem Studium erst noch seine Doktorarbeit schreibt und vielleicht keine FA Stelle bekommt und erst nach 2 Jahren, also zum 3. Jahr ne FA Ausbildung beginnt, wird man dann nach Stufe 3 bezahlt oder immer noch nach 1?
Steigt man denn auch in die nächste Stufe, wenn man das KH/Arbeitgeber wechselt? Oder muss man bei jedem Arbeitgeber wieder von 0 anfangen?
Entschuldigt die komischen Fragen, aber da ich bis dato immer in der freien Wirtschaft gearbeitet habe, blick ich durch diese Gehaltstabellen, Entgeltgruppen usw. im ÖD nicht so richtig durch... :-wow
Gruß,
Arutha
WalterSobchak
19.01.2011, 14:45
Angerechnet werden nur Arbeitsjahre. D.h. du musst auch wirklich 2 Jahre arbeiten, um in die entsprechenden Stufen aufzusteigen. Alles andere wäre ja auch unfair. Das steigende Gehalt mit den Jahren bildet ja in gewisser Weise auch die steigenden Fähigkeiten und Kenntnisse ab.
Stell dir vor, du arbeitest seit 4 Jahren an ner Klinik, hast somit 4 Jahre Berufserfahrung; dann kommt einer, der nach der Uni erstmal 4 Jahre Doktorarbeit schrieb oder sonstwas gemacht hat und steigt mit null Berfserfahrung in deine Gehaltsgruppe ein...:-notify
Hi...
Neee so meint ich das nicht! :-)) Schon klar, dass man für 4 Jahre Doktorarbeit (zu Hause) schreiben nicht in Stufe 4 landet! Das war als Beispiel gemeint, dass jemand z.B. nicht gleich nach dem Studium ne FA Ausbildung anfängt, weil er halt noch seine Diss fertig schreiben möchte aber dennoch nebenbei arbeitet. (Oder arbeitet und nebenbei die Diss fertig macht, sich aber nicht noch mit dem WB rumschlagen möchte) :-peng)
Aber ich denke meine Frage ist dennoch beantwortet, es geht also wirklich um Berufserfahrung und nicht darum, dass man sich in der Weiterbildung befinden muss!
Danke!
Gruß,
Arutha
Soweit ich weiß gelten zum bisher gesagten folgende Einschränkungen:
- Das Aufsteigen von Stufe zu Stufe innerhalb der Entgeltgruppen findet nur statt, wenn Du innerhalb des FAches aufsteigst. Angenommen, ich meine nach vier Jahren Chirurgie, nun doch in die Psychiatrie wechseln zu wollen, dann bin ich nicht Entgeltgruppe 1, Stufe 5, sondern rutsche wieder runter (Liebe Fachwechsler, hallo Bille :-winky, korrigiert mich bitte, wenn ich nciht richtig liegen sollte!)
- Gemäß AVR rutscht man sogar wieder in die Eingangsstufe des Gehaltes, wenn man z.B. von einem öffentlichen KH nach mehreren Jahren in ein kirchliches wechselt, auch wenn man die ganze Zeit in der WEiterbildung zum gleichen Facharzt bleibt. Derartige Fälle sind mir tatsächlich schon untergekommen.
WalterSobchak
19.01.2011, 20:02
- Gemäß AVR rutscht man sogar wieder in die Eingangsstufe des Gehaltes, wenn man z.B. von einem öffentlichen KH nach mehreren Jahren in ein kirchliches wechselt, auch wenn man die ganze Zeit in der WEiterbildung zum gleichen Facharzt bleibt.
Also hier darf ich aus eigener Erfahrung mal kurz widersprechen, wechsle jetzt aus nem VKA-Haus in ein AVR-Haus und werde entsprechend des 3. WBJ eingestuft.
Allerdings auch erst durch Nachhaken...
Geplant wars tatsächlich so wie du schreibst. Auf meine Nachfrage meinte man zwar, es sei ein Versehen, mich wie null Berufserfahrung einzustufen, aber so ganz trau ich dem Frieden nicht... Probieren kann man es an Stelle der Arbeitgeber ja einfach mal... :-keks
Hoffe, dass das nun auch wirklich so ist. Na werd ich ja mit der ersten Lohnabrechnung sehen...
Also hier darf ich aus eigener Erfahrung mal kurz widersprechen, wechsle jetzt aus nem VKA-Haus in ein AVR-Haus und werde entsprechend des 3. WBJ eingestuft.
Allerdings auch erst durch Nachhaken...
Geplant wars tatsächlich so wie du schreibst. Auf meine Nachfrage meinte man zwar, es sei ein Versehen, mich wie null Berufserfahrung einzustufen, aber so ganz trau ich dem Frieden nicht... Probieren kann man es an Stelle der Arbeitgeber ja einfach mal... :-keks
Hoffe, dass das nun auch wirklich so ist. Na werd ich ja mit der ersten Lohnabrechnung sehen...
Danke für die Info! Scheint also auch anders zu gehen....Kenne wie gesagt Beispiele, in denen die Rückstufung tatsächlich bei Wechsel VKA -> AVR erfolgt ist.
Würd mich jedenfalls interessieren, welche Stufe du nun letztendlich auf deiner Gehaltsabrechnung findest!
Trage mich nämlich auch mit dem Gedanken, mich in den nächsten Jahren in einem kirchlichen Haus zu bewerben - allerdings nur, wenn die Gehaltseinbuße allenfalls minimal ausfällt.
WalterSobchak
19.01.2011, 20:18
Fang im März dort an, kann dir also erst Anfang April berichten.
Hoffe, ich denke dann auch dran :-blush
Wenns wirklich so ist, wie versprochen, ist die Gehaltseinbuße im Grundgehalt so 200€ Brutto glaub ich. Durch Schichtdienst dürfte ich dann monatlich aber auf nen ähnlichen Betrag kommen, wie jetzt; zudem gibts Weihnachtsgeld, das im VKA-Tarifvertrag ja auf die Monate umgelegt wurde.
Da ich im Moment aber ne Fernbeziehung führe, würde die gewonnene Nähe zur Liebsten (der Grund für den Wechsel...) aber auch ne kleine Gehaltseinbuße aufwiegen ;-)
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