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dreamchaser
14.03.2011, 20:51
das ist sicher richtig. Man hätte dann 1,5 Jahre nur Theorie und extrem wenig Berührungspunkte mit der Medizin und dem späteren Beruf. Aber das wäre halt der Preis für ein System das grundsätzlich jeden zum Studium zulässt. Denn praktische Lehrinhalte kannst du bei 2000 Erstsemestern nicht mehr unterbringen.
Dafür weißt du sicher wann dein Studium beginnt und du weißt sicher, dass wenn du diese 1,5 Jahre geschafft hast, der Rest auch für dich machbar ist.
Ein faireres System fällt mir nicht ein und wird meines wissens auch nirgendwo auf der Welt praktiziert. Die fairste Alternative dazu ist das, was wir haben. und das bedeutet für jeden mit einer Abiturnote im Bereich ab ca. 1,9 mind. 6,5 Jahre warten, bevor man aus dem beruflichen Alltag zurückkehrt in ein verschultes Studium.
Ich sehe da dann nicht den allzu großen Unterschied zum Abitur: eine Prüfung über relativ fachfremde Inhalte wird als Maßstab abgelegt, ob jemand (weiter-)studieren darf (den volkswirtschaftlichen Unnutzen hat Rico ja schon dargestellt). Und jeder, der herausgeprüft wird, der wird sich dann entsprechend über dieses gemeine System echauffieren und diese unfaire Prüfung, an der man doch einfach nur einen schlechten Tag hatte.
Es wird nie eine Lösung geben, die alle glücklich macht, solange nicht jeder einfach studieren darf. Mir fällt kein besseres/gerechteres System, als das aktuell praktizierte ein - aber vielleicht kommt ja einer noch auf die zündende Idee.
Wahnsinn, dass ein Thema wirklich in so schöner Regelmäßigkeit diskutiert wird ;-)
Immerhin sind fast alle in ihren Meinungen konsistent.
konstantin
14.03.2011, 23:22
@Konstantin: guck dir mal diese Doku zu Med. Studenten in Frankreich an, was meinste wohl was es da für Nervenzusammenbrüche gab, beim endgültigen Einschreiben in die Studiengänge.....
Ehrlich gesagt weiss ich nicht, weshalb du mich da jetzt konkret ansprichst. Ich habe nichts ueber das franzoesische System geschrieben, es weder befuerwortet noch verspottet, noch irgendeinen Bezug dazu genommen, weil ich schlichtweg keine Ahnung davon habe, wie es bei denen ablaeuft.
Was mir vorhin noch bei einer kleinen Diskussion mit meiner Freundin in den Sinn gekommen ist: Hier wird ja immer gerne voran geschoben, dass man ein Recht auf freie Berufswahl haette, und demnach auch ein Grundrecht auf den Studienplatz in zum Beispiel der Medizin. Ist eigentlich noch niemandem von euch aufgefallen, dass das fuer unfassbar viele Bereiche ueberhaupt nicht gilt? Mit der Begruendung, jeder haette das Recht auf - weiss der Geier, wie juristisch der Anspruch auf einen Medizinstudienplatz geltend gemacht wurde - sein Wunschstudium, muesste dann ja jeder Bachelorabsolvent Zugang zum entsprechenden Masterprogramm erhalten, muesste dann ja jeder Ausbildungssuchende eine Stelle in dem von ihm angestrebten Bereich erhalten, muesste dann ja jeder sportlich noch so unbegabte den Zugang zu einem Sportstudium ermoeglicht bekommen, muesste... (*) Es ist einfach unfassbar, wie man sich an der Aussage auf "freie Berufswahl" so festsetzen kann, und natuerlich ist das irgendwie im Grundgesetz verankert, aber wie ich in einem frueheren Post schonmal geschrieben habe: Im Grundgesetz ist auch verankert, dass wir eine Freizuegigkeit hinsichtlich des Wohnortes und Arbeitsplatzes haben - der Umkehrschluss, man muesse aber zur Erfuellung dieses Grundrechtes auch in jeder x-beliebigen Stadt einen entsprechenden Job finden, um seinen Beruf dann auch auszuueben, tja das... ist wohl totaler Quatsch, und das wird hier wohl jeder so sehen...
Was ich damit sagen will: So ein Gesetzestext kann immer verschieden ausgelegt werden. Es bedarf keine Aenderung des Grundgesetzes, damit das BVerfG fuer den Fall der Wartezeitquote heute zu einer anderen Auffassung kommt als vor einigen Jahrzehnten. Ganz im Gegenteil... Aber zum Glueck Vieler beschaeftigen die sich momentan mit ganz anderen Dingen.
:-party
(*) Und was ist eigentlich mit den ganzen Studiengaengen, die universitaetsintern ihre Kandidaten auswaehlen? Da gibt es in den aller, aller seltensten Faellen so etwas wie eine Wartezeitquote. Alles illegal? Sind die alle bloede? Ich dachte, ich habe ein Recht auf mein Wunschstudium Wirtschaftswissenschaften?! Wie? Nein? Mit Abitur von 3,5 werde ich da nirgends genommen? Skandal! Alle anzeigen!
Ist eigentlich noch niemandem von euch aufgefallen, dass das fuer unfassbar viele Bereiche ueberhaupt nicht gilt? Mit der Begruendung, jeder haette das Recht auf - weiss der Geier, wie juristisch der Anspruch auf einen Medizinstudienplatz geltend gemacht wurde - sein Wunschstudium, muesste dann ja jeder Bachelorabsolvent Zugang zum entsprechenden Masterprogramm erhalten, muesste dann ja jeder Ausbildungssuchende eine Stelle in dem von ihm angestrebten Bereich erhalten, muesste dann ja jeder sportlich noch so unbegabte den Zugang zu einem Sportstudium ermoeglicht bekommen, muesste... (*)Der Bachelor ist ja per se schon ein berufsqualifizierender Abschluss, somit ist der Beruf ja schon erfolgreich gewählt.
Ausbildungssuchende müssen ja einen Ausbilder finden, der sie bezahlt. Das kann der Staat natürlich keinem Arbeitgeber vorschreiben.
Ferner muss der Kandidat natürlich die Eignung zu dem Beruf mitbringen, die erforderlichen Kriterien können sich natürlich von Studiengang zu Studiengang unterscheiden. Ohne Hochschulreife wird man nicht Medizin studieren können, freie Berufswahl hin oder her(Ausnahme natürlich der Umweg über langjährige Berufserfahrung in einem medizinischen Beruf und dann über Immaturenprogramme). Deshalb auch die Einschränkung beim Sportstudium, bei dem es ja - wie auch bei Musik oder Kunst - Aufnahmeprüfungen gibt.
Außerdem gilt für nicht für viele Berufe eine so enge Bindung an das Studium wie bei Arzt und Medizinstudium. Wenn man Arzt werden will, dann hat man keine andere Wahl als Medizin zu studieren.
Wer z.B. Pressereferent werden will, der kann was mit Kommunikationswissenschaften studieren, aber auch Germanistik oder Anglistik oder Publististik oder irgendwas mit Mediengedöns oder sonstwas - eine Nichtzulassung in einem dieser Fächer führt nicht automatisch dazu, dass der angestrebte Beruf nicht ergriffen werden kann, weswegen die freie Berufswahl bei den meisten Berufen durch Zulassungsbeschränkungen in bestimmten Studiengängen nicht automatisch eingeschränkt ist.
Es ist einfach unfassbar, wie man sich an der Aussage auf "freie Berufswahl" so festsetzen kann, und natuerlich ist das irgendwie im Grundgesetz verankert, aber wie ich in einem frueheren Post schonmal geschrieben habe: Im Grundgesetz ist auch verankert, dass wir eine Freizuegigkeit hinsichtlich des Wohnortes und Arbeitsplatzes haben - der Umkehrschluss, man muesse aber zur Erfuellung dieses Grundrechtes auch in jeder x-beliebigen Stadt einen entsprechenden Job finden, um seinen Beruf dann auch auszuueben, tja das... ist wohl totaler Quatsch, und das wird hier wohl jeder so sehen...Genau, das ist Quatsch, Du verdrehst nämlich was:
Wenn das GG Dir Freizügigkeit einräumt, dann heißt dass, dass der Staat und seine Organe nichts tun dürfen um Dich aktiv an der Freizügigkeit zu hindern - das heißt allerdings nicht, dass der Staat dafür zu sorgen hat, dass Du auch überall hinkommst.
Oder einfacher ausgedrückt: Nur weil ich Dir erlaube, Dich frei in meinem Garten zu bewegen muss ich Dich noch lange nicht überall in dem Garten hintragen wo Du hinwillst, für's Laufen bist Du immer noch selber zuständig. :-dance
Und wenn Du gerne in Stadt A arbeiten würdest und da einen Job in Aussicht hast, dann darf Dir der Staat den Umzug und die Annahme des Jobs nicht verbieten - wenn Du aber in Stadt A keinen Job findest, dann ist der Statt nicht verpflichtet, Dir dort einen zu beschaffen damit Du freizügig sein kannst. :-)
Deshalb darf Dir der Staat, der ja für die Arztausbildung zuständig ist, sofern Du die Anforderungen in Form der allgemeinen Hochschulreife erfüllst auch keine Steine in den Weg legen, die Dich trotz Hochschulreife dauerhaft vom Studium abhalten.
konstantin
15.03.2011, 00:16
Letzteres ist natuerlich tatsaechlich eine Crux, die ich nicht im Blick hatte und mir auch garnicht so bewusst gewesen ist. Zur ersteren Problematik allerdings hast du zwar das ein oder andere Gegenargument gebracht, allerdings zweifel ich da immernoch ein wenig an der Konsistenz: Wenn ich fuer eine Zulassung zum Musikstudium zu einer Aufnahmepruefung geladen werde, bei der ich zunaechst einen 90-minuetigen Theorietest ueber mich ergehen lassen muss, um anschliessend zwei Stuecke von Haendel vom Blatt auf dem Klavier vorzuspielen (mit einer ziemlich geringen Vorbereitungszeit von einer knappen halben Stunde), dann bringe ich das entweder fertig, oder ich versage. Ist letzteres der Fall, dann ist es fuer mich schlicht weg gelaufen und ich brauche keinen Illusionen nachhaengen, da in absehbarer Zukunft zu studieren.
Wenn nun die Vorraussetzung vieler Universitaeten ist, dass ein entsprechendes Abitur fuer einen Zugang zum Medizinstudium erforderlich ist, dann ist das voellig legitim. Allerdings frage ich mich, warum ich bei Medizin bei einer entsprechend nicht erbrachten Leistung (beispielsweise mit einem unterirdischen Abitur von 4,0) nach x Semestern einen Anspruch auf den Platz geltend machen kann, das aber hinsichtlich des Musikstudiums nicht funktioniert? Was ist da anders? Ist man da hemmungslos talentfrei? Schliesslich verhaelt sich das Abitur ja auch nicht wie ein guter Wein und wird besser, je aelter es wird.
Natuerlich koennte man nun argumentieren, dass man gerade im Bereich der Musik die Moeglichkeit haette, sich zu steigern, und dann koennte man es ja wieder und wieder versuchen, hingegen sei das Abitur aber eine erbrachte Leistung, die sich nicht wiederholen liesse. Das mag ja alles sein, aber es gibt dutzende Beispiele fuer Studiengaenge, die keine grosse Kunstfertigkeit wie die Musik verlangen, und einem dennoch verwehrt bleiben (wie ich schon ansprach: gerade die ganzen lokal zu vergebenen Studiengaenge sind davon betroffen).
Davon abgesehen frage ich mich, wie man dann noch Studenten zwangsexmatrikulieren kann? Ein Medizinstudent, der seine Chemieklausur drei (oder je nach Universitaet, vier, sechs, ...) mal vergeigt hat, der wird vielleicht schon nach zwei Semester exmatrikuliert. Besagter Mensch hat dann aber die Hochschulzugangsberechtigung, aber keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Wie kann man diesem Menschen nun den erneuten Zugang zum Medizinstudium verweigern? Er hat doch angeblich ein Grundrecht darauf.
Hat er seine Chance verwirkt? Mag sein, aber nicht im Sinne des Grundgesetzes, sondern im Sinne der Hochschulordnung. Steht nun letztere ueber dem Grundgesetz? Weiss der Geier.
Wenn ich fuer eine Zulassung zum Musikstudium zu einer Aufnahmepruefung geladen werde, bei der ich zunaechst einen 90-minuetigen Theorietest ueber mich ergehen lassen muss, um anschliessend zwei Stuecke von Haendel vom Blatt auf dem Klavier vorzuspielen (mit einer ziemlich geringen Vorbereitungszeit von einer knappen halben Stunde), dann bringe ich das entweder fertig, oder ich versage. Ist letzteres der Fall, dann ist es fuer mich schlicht weg gelaufen und ich brauche keinen Illusionen nachhaengen, da in absehbarer Zukunft zu studieren.Der Unterschied ist der, dass Medizinstudienplätze zentral vergeben werden, Musik nicht. Wenn Du an einer Uni nicht genommen wirst, dann kannst Du trotzdem Musiker werden, wenn Du an einer anderen Uni einen Platz kriegst. Scheiterst Du bei allen liegt es wohl doch an der Eignung...
Davon abgesehen frage ich mich, wie man dann noch Studenten zwangsexmatrikulieren kann? Ein Medizinstudent, der seine Chemieklausur drei (oder je nach Universitaet, vier, sechs, ...) mal vergeigt hat, der wird vielleicht schon nach zwei Semester exmatrikuliert. Besagter Mensch hat dann aber die Hochschulzugangsberechtigung, aber keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Wie kann man diesem Menschen nun den erneuten Zugang zum Medizinstudium verweigern? Er hat doch angeblich ein Grundrecht darauf.
Hat er seine Chance verwirkt? Mag sein, aber nicht im Sinne des Grundgesetzes, sondern im Sinne der Hochschulordnung. Steht nun letztere ueber dem Grundgesetz? Weiss der Geier.Naja, Prüfungen muss man halt auch bestehen, sonst könnten wir uns die ja auch schenken.
Wenn man bei "endgültigem Nichtbestehen" zwangsexmatrikuliert wird, dann hat man ja keine Möglichkeit mehr das Studium entsprechend der Studienordnung zu beenden und kann dann folglich den Beruf nicht mehr ergreifen.
langewartezeit
15.03.2011, 07:56
Wahnsinn, dass ein Thema wirklich in so schöner Regelmäßigkeit diskutiert wird ;-)
Immerhin sind fast alle in ihren Meinungen konsistent.
Ja, kommt irgendwie immer wieder auf.
Nun, klar steht das Abi bei der Zulassung mit an erster Stelle - aber einen Haken hat das ganze doch. Man kann zwar sagen, dass man es sich über einen Zeitraum von 2 Jahren selber erarbeiten kann, trotzdem sind die verschiedenen Schulen in ihren Schwierigkeitsgraden sehr unterschiedlich. An manchen Schulen ist es doch recht schwierig, während man an anderen Schulen die guten Noten nur so hinterhergeworfen bekommt. Es kommt halt auch immer auf die Lehrer drauf an.
Zudem darf man nicht vergessen, dass es vielleicht nicht an dem nötigen Fleiß oder Begabung gefehlt hat, sondern man das Problem woanders suchen muss (z.B. familiäre Probleme). :-dafür
Und klar, waren auch welche einfach faul- die müssen dann aber auch mit einer längeren Wartezeit rechen- ich weiß echt nicht, wo hier das Problem sein sollte, dass es eine solche Quote gibt- zumal es ja nun inzwischen auch so ist, dass es mehr oder weniger 80% Abibestenquote ist (weil man im AdH ja nun auch nur mit nem guten Zeugnis ne Chance hat). Das war auch mal anders...
konstantin
15.03.2011, 08:41
Der Unterschied ist der, dass Medizinstudienplätze zentral vergeben werden, Musik nicht. Wenn Du an einer Uni nicht genommen wirst, dann kannst Du trotzdem Musiker werden, wenn Du an einer anderen Uni einen Platz kriegst. Scheiterst Du bei allen liegt es wohl doch an der Eignung...
Der letzte Satz entkraeftet doch schon wieder deine eigene Aussage. Scheitert man fuer Medizin im Auwahlverfahren der Hochschulen oder in der Abiturbestenquote, dann kann das ja genau so an der mangelnden Eignung liegen...
Der letzte Satz entkraeftet doch schon wieder deine eigene Aussage. Scheitert man fuer Medizin im Auwahlverfahren der Hochschulen oder in der Abiturbestenquote, dann kann das ja genau so an der mangelnden Eignung liegen...
Das hatten wir schon, ein guter Abischnitt ist nötig um Medizin erfolgreich studieren zu können. Also bitte behaupte nicht so einen Quatsch.
Der letzte Satz entkraeftet doch schon wieder deine eigene Aussage. Scheitert man fuer Medizin im Auwahlverfahren der Hochschulen oder in der Abiturbestenquote, dann kann das ja genau so an der mangelnden Eignung liegen...Nein, denn die Eignung zum Medizinstudium besteht in der allgemeinen Hochschulreife und nicht in einem bestimmten Schnitt, dessen Höhe in Abhängigkeit von Bewerberzahl und Kapazitäten schwankt.
Die Eignung darf ja nicht willkürlich festgelegt werden, sondern muss nachvollziehbar durch fachliche Kriterien festgestellt werden. Und es gibt keinen fachlichen Grund, wieso einer mit 1,7 nicht mehr Medizin studieren soll, mit 1,6 aber schon.
Wenn Du hingegen Flöte studieren willst, dann ist es fachlich dringend erforderlich, dass Du weißt, welches Ende in den Mund gehört und wie man wohlklingende Töne darauf produziert.
JanK, mich würde interessieren, wie Dein Lösungsvorschlag lautet. Was fändest Du gerecht? Es wird ja immer viel mehr Bewerber als Studienplätze geben.
Puh, böse Frage ;-).
Das momentane System ist *hust* suboptimal. Um es mal ganz arg diplomatisch zu formulieren.
Jeder, der sich mit der Wartezeitquote rumärgert oder knapp im AdH scheitert, wird das unterschreiben. Retrospektiv... hätte ich nicht zum WS 09/10 meinen Platz gekriegt, würde ich heute immer noch warten.
Die einzigen, die das System wohl wirklich fair finden können, sind die 1.0-Abiturienten und diejenigen, die nahe dran sind. Top Abitur = sofortige Zulassung.
Für wohl fast alle anderen ist es ein Krampf.
An sich ist das Abitur ja kein schlechtes Auswahlkriterium, aber als alleiniges Kriterium taugt es nicht. Ich will nicht die unnütze Sozialkompetenz-Debatte vom Zaun brechen, die wird durch ständige Wiederholung nicht sinnvoll. Die Wartezeit alleine taugt btw auch nicht als Kriterium.
Aber egal. Du hast nach meiner Vorstellung eines gerechten Systems gefragt.
Erst mal einschränkend: "gerecht" geht nicht. "gerechter" vermutlich schon.
Meine Vorstellung davon sieht so aus: Die bisherige strikte Dreiteilung des Zulassungsverfahrens wird aufgegeben.
Abiturnote, Wartezeit, Dienste, Berufsausbildungen etc (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) werden - in unterschiedlicher Gewichtung - genutzt, um einen einzelnen Punktwert zu berechnen, anhand dessen die Zulassung erfolgt. Das ganze Verfahren strikt transparent und nachvollziehbar. D.h. ich weiß - bis auf ausgewiesene Sonderfälle - im Regelfall bereits im Voraus, wie viele Punkte mir meine Kombination aus Abitur, Zuvieldienst und bspw. Krankenpflegeausbildung bringt.
Die Abiturnote als "Leitkriterium" würde ich beibehalten. Nur halt "externe" Faktoren wie medizinische Berufsausbildungen sollten m.M.n. wesentlich mehr Gewicht bekommen als sie das im Moment haben.
Sicherlich nicht perfekt, als Idee auch nicht wirklich ausgereift, aber sowas in der Richtung könnte - vernünftig ausgearbeitet - vermutlich unterm Strich fairer und gerechter sein als das momentane System. Kritik plx.
answerai
17.03.2011, 04:35
Puh, böse Frage ;-).
Das momentane System ist *hust* suboptimal. Um es mal ganz arg diplomatisch zu formulieren.
Jeder, der sich mit der Wartezeitquote rumärgert oder knapp im AdH scheitert, wird das unterschreiben. Retrospektiv... hätte ich nicht zum WS 09/10 meinen Platz gekriegt, würde ich heute immer noch warten.
Die einzigen, die das System wohl wirklich fair finden können, sind die 1.0-Abiturienten und diejenigen, die nahe dran sind. Top Abitur = sofortige Zulassung.
Für wohl fast alle anderen ist es ein Krampf.
An sich ist das Abitur ja kein schlechtes Auswahlkriterium, aber als alleiniges Kriterium taugt es nicht. Ich will nicht die unnütze Sozialkompetenz-Debatte vom Zaun brechen, die wird durch ständige Wiederholung nicht sinnvoll. Die Wartezeit alleine taugt btw auch nicht als Kriterium.
Aber egal. Du hast nach meiner Vorstellung eines gerechten Systems gefragt.
Erst mal einschränkend: "gerecht" geht nicht. "gerechter" vermutlich schon.
Meine Vorstellung davon sieht so aus: Die bisherige strikte Dreiteilung des Zulassungsverfahrens wird aufgegeben.
Abiturnote, Wartezeit, Dienste, Berufsausbildungen etc (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) werden - in unterschiedlicher Gewichtung - genutzt, um einen einzelnen Punktwert zu berechnen, anhand dessen die Zulassung erfolgt. Das ganze Verfahren strikt transparent und nachvollziehbar. D.h. ich weiß - bis auf ausgewiesene Sonderfälle - im Regelfall bereits im Voraus, wie viele Punkte mir meine Kombination aus Abitur, Zuvieldienst und bspw. Krankenpflegeausbildung bringt.
Die Abiturnote als "Leitkriterium" würde ich beibehalten. Nur halt "externe" Faktoren wie medizinische Berufsausbildungen sollten m.M.n. wesentlich mehr Gewicht bekommen als sie das im Moment haben.
Sicherlich nicht perfekt, als Idee auch nicht wirklich ausgereift, aber sowas in der Richtung könnte - vernünftig ausgearbeitet - vermutlich unterm Strich fairer und gerechter sein als das momentane System. Kritik plx.
Das würde ich so unterschreiben, v.a. die Höhergewichtung v. Berufsausbildungen mit anschliessender Berufserfahrung fände ich sehr sinnvoll.
Puh, böse Frage ;-).
Das momentane System ist *hust* suboptimal. Um es mal ganz arg diplomatisch zu formulieren.
Jeder, der sich mit der Wartezeitquote rumärgert oder knapp im AdH scheitert, wird das unterschreiben. Retrospektiv... hätte ich nicht zum WS 09/10 meinen Platz gekriegt, würde ich heute immer noch warten.
Die einzigen, die das System wohl wirklich fair finden können, sind die 1.0-Abiturienten und diejenigen, die nahe dran sind. Top Abitur = sofortige Zulassung.
Für wohl fast alle anderen ist es ein Krampf.
An sich ist das Abitur ja kein schlechtes Auswahlkriterium, aber als alleiniges Kriterium taugt es nicht. Ich will nicht die unnütze Sozialkompetenz-Debatte vom Zaun brechen, die wird durch ständige Wiederholung nicht sinnvoll. Die Wartezeit alleine taugt btw auch nicht als Kriterium.
Aber egal. Du hast nach meiner Vorstellung eines gerechten Systems gefragt.
Erst mal einschränkend: "gerecht" geht nicht. "gerechter" vermutlich schon.
Meine Vorstellung davon sieht so aus: Die bisherige strikte Dreiteilung des Zulassungsverfahrens wird aufgegeben.
Abiturnote, Wartezeit, Dienste, Berufsausbildungen etc (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) werden - in unterschiedlicher Gewichtung - genutzt, um einen einzelnen Punktwert zu berechnen, anhand dessen die Zulassung erfolgt. Das ganze Verfahren strikt transparent und nachvollziehbar. D.h. ich weiß - bis auf ausgewiesene Sonderfälle - im Regelfall bereits im Voraus, wie viele Punkte mir meine Kombination aus Abitur, Zuvieldienst und bspw. Krankenpflegeausbildung bringt.
Die Abiturnote als "Leitkriterium" würde ich beibehalten. Nur halt "externe" Faktoren wie medizinische Berufsausbildungen sollten m.M.n. wesentlich mehr Gewicht bekommen als sie das im Moment haben.
Sicherlich nicht perfekt, als Idee auch nicht wirklich ausgereift, aber sowas in der Richtung könnte - vernünftig ausgearbeitet - vermutlich unterm Strich fairer und gerechter sein als das momentane System. Kritik plx.
Generell würde ich es gut finden, wenn Berufsausbildungen höher boniert werden, zumindest höher als der TMS. Der TMS fällt nach meiner Meinung an manchen Uni's viel zu stark ins Gewicht, denn mit einem Bonus bis zu 0,8 verliert das Abi immer mehr an Bedeutung.
Es mag vielleicht sein, dass diejenigen, die knapp am AdH scheitern, oder warten müssen, deine Theorie unterstützen, doch ich denke, das wäre nur eine Problemverschiebung. Denn dann würde es Leute geben, die mit ihrem Schnitt im AdH eigentlich einen Platz bekommen würden, doch auf einmal von extrem vielen Leuten mit Wartezeit, Beruf und TMS überholt werden. Genau diese Leute würden dann deine Theorie nicht unterschreiben, und es würde ein gleiches Problem entstehen.
Ich finde, es gibt jetzt schon viele Möglichkeiten, seinen Durchschnitt zu verbessern, doch ab einer gewissen DN muss einfach ein Schlussstrich gezogen werden. Ich meine, man kann sich ja mittlerweile Bonierungen holen, die ein großzügiges Abi erlauben. Wenn es dann halt immer noch nicht reicht, dann sollte man eigentlich froh sein, dass es sowas wie die Wartezeitquote gibt, oder nicht?
Meine Vorstellung davon sieht so aus: Die bisherige strikte Dreiteilung des Zulassungsverfahrens wird aufgegeben.
Abiturnote, Wartezeit, Dienste, Berufsausbildungen etc (die Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit) werden - in unterschiedlicher Gewichtung - genutzt, um einen einzelnen Punktwert zu berechnen, anhand dessen die Zulassung erfolgt. Da bring ich den Standarteinwand, dass dass maximal grauenvoll für die Leute mit schlechtem Abi ist.
Die Abinoten verteilen sich ja auf einer Gauskurve und wer ein Abi von 3,5 hat, der ist schlechter als ca. 95% seines Jahrgangs.
Da er nach dem Abi sonst weder Wartezeit noch Dienst noch Ausbildung hat reiht er sich logischerweise ganz unten ein in die Schlange der Wartenden.
Im nächsten jahr ist sein Punktwert geringfügig besser durch 2 WS, aber trotzdem reiehen sich vom nächsten Abijahrgang bestimmt nochmal 90% vor dem ein, und da die ja auch alle mit jedem Semester besser werden, werden die für immer und ewig vor ihm bleiben. Da es AFAIK mehr Erstbewerber als Studienplätze gibt, wird sich der arme Kerl erstmal ein paar Jahre tendenziell "rückwärts" auf der Warteliste bewegen.
Nach ein paar Jahren kann er mal mit der abgeschlossenen Ausbildung einen kleinen Hüpfer vor machen, aber das war es dann auch - solange sich der "dicke Bauch" der Abiturientengauskurve vor ihm einsortiert kommt der nicht vorwärts - und wenn es mal soweit ist, dann sind bereits soviele Jahrgänge vor ihm einsortiert, dass er selbst dann noch ewig warten muss.
Das ist extrem ungerecht, deshlab darf die Wartezeit nie mit der Abinote vermischt werden, da beissen einen echt die Hunde mit nem schlechten Abi.
Außerdem sorgen die guten Abis mit etwas Wartezeit dann dafür, dass auch irgendwann sie sehr guten nicht mehr sofort zugelassen werden, die dann ihrerseits wieder Wartezeit sammeln, bis der nötige Punktwert dann irgendwann 1,0+6WS+Ausbildung entspricht - für schlechtere Abis entsprechend länger.
Das ganze Verfahren strikt transparent und nachvollziehbar. D.h. ich weiß - bis auf ausgewiesene Sonderfälle - im Regelfall bereits im Voraus, wie viele Punkte mir meine Kombination aus Abitur, Zuvieldienst und bspw. Krankenpflegeausbildung bringt.Damit weißt Du aber immer noch nicht wann Du zugelassen wirst, denn das hängt ja davon ab wieviele Leute sich mit welcher Punktzahl jeweils bewerben - und so wie die Bewerberzahlen über die Jahre schwanken sowie eingedenk meiner These, dass früher oder später praktisch alle eine gewisse Zeit warten müssen, ist das genauso unkalkulierbar wie bisher.
Das würde ich so unterschreiben, v.a. die Höhergewichtung v. Berufsausbildungen mit anschliessender Berufserfahrung fände ich sehr sinnvoll.
Generell würde ich es gut finden, wenn Berufsausbildungen höher boniert werdenDa stellt sich doch mal die Frage: Warum sollte das einen Vorteil bringen, bzw. wieso sind diese Bewerber "geeigneter" als andere ohne Ausbildung?
Klar, die haben schon ein bisserl Erfahrung im medizinischen Sektor gesammelt - aber ingesamt ein überschaubarer Gewinn für die drei Jahre, die dafür verwendet wurden.
Es gibt soweit ich weiß keinen Anhalt dafür, dass die erfolgreicher studieren oder "bessere" Ärzte wären (was immer man darunter versteht), wenn da jemand eine anderslautende Studie oder sowas hätte, das würde mich sehr interessieren. Auch dass die Pflege-Ärzte irgendwie sozialkompetenter sind ist IMHO eher Autosuggestion der Pflege, die meinen, dass sie die Leute irgendwie sozialisieren würden mit ihrer Ausbildung - ist zumindest meine Meinung. :-meinung
Auf der anderen Seite der Medallie steht dafür, dass ein Haufen verhinderte Medizinstudenten nun in die Pflegeberufe drängen, dort aber gar nicht arbeiten wollen, sondern nur ihre Unibewerbung aufmöbeln wollen. Dafür gehen dann andere (z.B. Realschüler), die dort mutmasslich länger arbeiten wollen, leer aus.
Von den Kosten einer solchen Ausbildung mal ganz zu schweigen.
Deshalb die Frage, ob der Staat dieses Verhalten wirklich fördern soll indem er die Ausbildung noch besser boniert und damit diesen Weg für noch mehr Leute attraktiv macht.
Das würde nur dann Sinn machen wenn die Ausbildung einen Zusatznutzen für das Studium hätte und dafür gibt es - nach meinen Kenntnisstand zumindest - keinen einigermaßen soliden Hinweis.
dem Stimme ich voll zu. Die Entwicklung der letzten Jahre ist für Arbeitgeber in der Gesundheitsbranche sicher nicht allzu positiv.
Wenn du als Krankenhausleiter Krankenschwestern brauchst, diese einstellst und ausbildest und mit den Leuten planst aber vielen gehts es nur um den Bonus fürs AdH und sind paar Monate nach Ende der Ausbildung wieder weg. Da würd ich mich auch fragen, ob das nun tatsächlich sein muss und ob die die Studienplätze nicht irgendwie anders verteilen können...
Palimpalim
17.03.2011, 14:16
Ich fände es wäre kein schlechter Ansatz, bei Berufsausbildungen auch den erreichten Schnitt zu berücksichtigen. Denn da es sich bei fast allen um med. oder naturw. Ausbildungen handelt, finde ich, kann man da weniger das Argument bringen "Das hat mich nicht interessiert"
Ich finde ganz allgemein, wenn man bis zu 0,8 Bonus für den TMS bekommt, dann muss der Bonus für Berufsausbildungen angepasst werden, denn an manchen Uni's beträgt der 0.1
Die Abbrecherquote ist gering, und deshalb weiß ich nicht, ob man so pauschal sagen kann, dass, wenn man den TMS gemacht hat, man dann besser durchs Studium kommt bzw. besser dafür geeignet ist.
Da nützt einem dann eine medizinische Ausbildung vielleicht doch mehr als der TMS, oder vielleicht sagen beide gleich viel (wenig) über das erfolgreiche Studieren aus. Da ist die Kluft zwischen 0.1 und 0.8 nach meiner Meinung dann doch zu hoch.
Interessant, mal wieder eine solche Diskussion zu verfolgen und dabei unglaublich erleichtert, nicht mehr selbst davon betroffen zu sein.
Auch wenn ich es selbst nie geglaubt hätte und vor einem Jahr mit Sicherheit noch dagegen argumentiert habe (frei nach Adenauer:"was kümmert mich mein Geschwätz von gestern?"), rückblickend finde ich unser Vergabesystem wirklich gut.
Rückblickend auf Berufsausbildung und 2,5 Jahre Berufstätigkeit kann ich nur sagen: hätte ich statt Rettungsassistent nun Bäcker, Schlosser, Bankkaufmann oder sonstwas gelernt, es hätte glaube ich keinen großen Unterschied gemacht.
Deshalb halte ich eine stärkere Bonierung für Berufsausbildungen für sinnfrei, da, wie Rico bereits schrieb, noch mehr potenzielle Medizinstudenten in die Gesundheitsfachberufe drängen und die Fluktuation in den jeweiligen Einrichtungen noch mehr zunimmt.
Das Argument "ich wusste zu Abizeiten nicht, was ich machen will", spiegelt auch nur die zu diesem Zeitpunkt dagewesene Unreife wieder. Man sollte halt keine Türen zuschlagen, durch die man später mal noch gehen will.
Wobei ich das zugegebenermaßen auch des öfteren anführe, obwohl sich mein Berufswunsch bereits in Kindertagen manifestiert hat. Aber hört sich immer noch besser an als zu sagen "Ich wusste, was ich machen will und war trotzdem eine faule Sau!"
DeSeal, der sich jetzt über den Zeeck hermacht Oo
"Ich wusste, was ich machen will und war trotzdem eine faule Sau!"
hahaha
hab mich da grad selbst wieder erkannt ^^
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