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LieberInvasiv
24.06.2011, 21:03
Alle neuen Studien deuten ja auch darauf hin, dass ein Beatmen während der initialen CPR nicht notwendig ist (ohne Einfluss auf das Outcome!), daher reicht es, einfach nur zu drücken.

Dem ist nicht ganz so.
Es soll und wird in der Laienausbildung (LSM/EH-Kurs) so ausgebildet, da man sich erhofft, dass so mehr Ersthelfer auch tatsächlich anfangen zu drücken wenn sie Zeuge eines Herzklreislaufstillstandes sind. Ist ja auch klar. Die Mund-zu-Mund/Mund-zu-Nase Beatmung ist schließlich eine große Hemmschwelle. Ebenso wirken sich lange (Beatmungs)Pausen zwischen den Herzdruckmassagen deutlich negativ auf das Outcome aus.
Natürlich hat der Standartreanimationspatient mit kardialer Genese erst mal noch Sauerstoffreserven, da er ja kein primär respiratorisches Problem hat. Diese Sauerstoffreserven erschöpfen sich jedoch bei suffizienter HDM sehr schnell - und das kann sich auch negativ auf das Gesamtoutcome auswirken. (Dazu z.B. E. Dorph et al. / Resuscitation 60 (2004) 309–318).
Am besten ist also Drücken und Beatmen (30:2) - aber bevor gar nichts gemacht wird ist auch nur drücken völlig in Ordnung und kann die lebensrettenden Minuten rausholen.

Michael72
24.06.2011, 22:39
Am besten ist also Drücken und Beatmen (30:2) - aber bevor gar nichts gemacht wird ist auch nur drücken völlig in Ordnung und kann die lebensrettenden Minuten rausholen.

2004 ist lange her, also lies mal beispielsweise Lancet. (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20951422#) 2010 Nov 6;376(9752):1552-7


Medline and Embase were systematically reviewed for studies published between January, 1985, and August, 2010, in which chest-compression-only bystander CPR was compared with standard bystander CPR for adult patients with out-of-hospital cardiac arrest

(...)

In the primary meta-analysis, pooled data from three randomised trials showed that chest-compression-only CPR was associated with improved chance of survival compared with standard CPR (14% [211/1500] vs 12% [178/1531]; risk ratio 1·22, 95% CI 1·01-1·46). The absolute increase in survival was 2·4% (95% CI 0·1-4·9), and the number needed to treat was 41 (95% CI 20-1250). In the secondary meta-analysis of seven observational cohort studies, no difference was recorded between the two CPR techniques (8% [223/2731] vs 8% [863/11 152]; risk ratio 0·96, 95% CI 0·83-1·11).

Wobei natürlich klar sein dürfte, dass der im Blut noch gelöste Sauerstoff irgendwann erschöpft ist.

LieberInvasiv
25.06.2011, 00:19
2004 ist lange her, also lies mal beispielsweise Lancet. (http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed/20951422#) 2010 Nov 6;376(9752):1552-7


Die von Dir genannte Veröffentlichung ist mir bekannt und die in ihr getroffenen Schlüsse sind auch völlig nachvollziehbar. Jedoch interpretiere ich - im Gegesatz zur langläufigen Darstellung in den Medien - ihre Aussage anders und halte es da wie der ERC in Vertretung durch Böttiger, Koster und Bossaert:



By contrast with the main message dominating the media, the meta-analysis by Michael Hüpfl and colleagues (Nov 6, p 1552) (1) did not find any benefit of chest-compression-only cardio pulmonary resuscitation (CPR) compared with traditional CPR. The central evidence from this analysis is: it is simply not possible to teach untrained laypeople chest com pressions in combination with ventilation via the telephone in an emergency. This finding is no surprise: such attempts could just lead to markedly increased pauses between chest com pressions, without generating sufficient ventilation. Moreover, dispatcher-assisted instructions that include ventilations take 1–2 min longer than those that merely include chest compressions, (2) and each delay in starting CPR is detrimental. The new European Resuscitation Council Guidelines on CPR (3) clearly state that any delay in starting CPR and any unnecessary pauses in chest compression must be avoided, dispatcher-assisted telephone CPR should focus on chest compression only, and CPR with ventilation is useful when a bystander has been trained in it previously. Marketing of chest-compression-only CPR could decrease survival rates after cardiac arrest again. For regular lay instructions, teaching CPR including ventilations offers the best chance of survival for all cardiac arrest victims, especially those of asphyxial arrest and children (3). We definitely should rely on well educated laypeople.

RWK is Chairman of the Working Group on Basic Life Support/Automated External Defibrillation of the European Resuscitation Council (ERC); LB is Executive Director of the ERC; BWB is Chairman of the ERC.

*Bernd W Böttiger, Rudolph W Koster, Leo Bossaert,
on behalf of the Board of the European Resuscitation Council
[email protected]

1 Hüpfl M, Selig HF, Nagele P. Chest-compression-only versus standard cardiopulmonary resuscitation: a meta-analysis. Lancet 2010; 2010; 376: 1522–24.
2 Hallstrom A, Cobb L, Johnson E, Copass M. Cardiopulmonary resuscitation by chest compression alone or with mouth-to-mouth ventilation. N Engl J Med 2000; 342: 1546–53.
3 Nolan JP, Soar J, Zideman DA, et al. European Resuscitation Council guidelines for resuscitation, section 1: executive summary. Resuscitation 2010; 81: 1219–76.

The Lancet Vol 377, February 26, 2011

(Da es sich um eine offizielle Stellungnahme von Seiten des ERCs handelt denke ich, dass eine komplette Veröffentlichung des Beitrags an dieser Stelle gegen keine Copyrightbestimmungen o.ä. verstößt.)

Gute Nacht :-)

gnuff
25.06.2011, 00:46
Ist das Legen eines i.v. Zugangs Bestandteil des zahnärztlichen Studiums?

Gegenfrage: Ist es Bestandteil des ärztlichen Studiums? Also bei mir war es das nicht...

Michael72
25.06.2011, 08:39
The Lancet Vol 377, February 26, 2011

dispatcher-assisted telephone CPR should focus on chest compression only, and CPR with ventilation is useful when a bystander has been trained in it previously.



Diesen Kommentar kannte ich noch nicht, er fasst aber alles Gesagte wunderbar zusammen. Vielen Dank!

ehem-user-02-08-2021-1033
25.06.2011, 09:13
Gegenfrage: Ist es Bestandteil des ärztlichen Studiums? Also bei mir war es das nicht...

Nur rein aus Interesse:
Wo hast du famuliert? Und wo hast du PJ gemacht?
Und noch wichtiger: Was hast du dort gemacht?

;-)

gnuff
25.06.2011, 10:42
Nur rein aus Interesse:
Wo hast du famuliert? Und wo hast du PJ gemacht?
Und noch wichtiger: Was hast du dort gemacht?

völlig egal was man da macht, es ist nicht offizieller Bestandteil des Studiums, und das war die Frage... nur weil es bei einem Zahnarzt nicht im Curriculum steht, heisst das noch lange nicht, dass er/sie das nicht gemacht hat.

und mach Dir mal keine Sorgen was ich in meinen Famulaturen bzw. PJ gemacht habe... ich kam/komme zurecht

BananaJoe
25.06.2011, 11:35
Also ich habe auch im Studium Zugänge legen gelernt.

Stephan0815
25.06.2011, 12:25
Bei uns ist das, neben einigen anderen Dingen (zB. Katheter legen :-oopss), Bestandteil des OSCE und wird nicht nur gelehrt, sondern sogar abgeprüft.
Wenn man das nicht kann, kommt man gar nicht erst in die Innere, zumindest in Würzburg nicht.
Daneben bietet unser Skills Lab auch noch andere, aber freiwillige, Kurse für zB. ZVK´s legen, Ports anstechen usw. an.
Wobei ich nicht so recht weiß, wie das nun bei den Zahnis ist. Streng genommen darf doch eigentlich nur der approbierte, niedergelassene Arzt Blut abnehmen bzw. Personen bestimmen, denen er das lege artis zutraut.
(zB. Pflegepersonal mit entsprechender Fortbildung, Famulanten, PJ´ler)
Wer das auf eigene Faust ohne Arzt im Hintergrund macht, ist versicherungsrechtlich doch zu 100 % haftbar, wenn was schief geht, oder?

gnuff
25.06.2011, 12:26
Also ich habe auch im Studium Zugänge legen gelernt.

Ihr wollt mich nicht verstehen, oder?

Asasello
25.06.2011, 13:09
Zumindest Stephan hat dich verstanden. Denke heutzutage bei all den reformierten Klinik-Abschnitten gehört es auch ganz offiziell zum Pflicht-Teil des Studiums, d.h. es wird ausdrücklich in Seminar-Form gelehrt und anschließend abgeprüft. Denke aber, dass das noch nicht sehr lange der Fall ist...

ehem-user-02-08-2021-1033
25.06.2011, 13:59
Ihr wollt mich nicht verstehen, oder?

Du willst uns nicht verstehen, oder?

Das Legen von i.v. Zugängen im PJ oder in Famulaturen ist fast schon Gewohnheitsrecht für Studenten und vermutlich seit Erfindung der Braunüle üblich...
Von den neuen Curricula mal abgesehen...

Und es sei dir im Übrigen versichert, dass jeder Gutachter vor Gericht bescheinigen würde, dass er im Rahmen des Humanmedizinstudiums das Legen von i.v. Zugängen zumindest grundlegend erlernt hat und der Abschluss eines Humanmedizinstudiums hierfür auch eine fachliche Eignung darstellt.

Meine Frage war, ob derartige Praktiken auch Usus im Zahmedizinstudium sind.
Und diese Frage hast du nicht beantwortet, sondern fast schon provokativ an der Frage "vorbeigeredet".

Brutus
25.06.2011, 14:55
Bei uns ist das, neben einigen anderen Dingen (zB. Katheter legen :-oopss), Bestandteil des OSCE und wird nicht nur gelehrt, sondern sogar abgeprüft.
Wenn man das nicht kann, kommt man gar nicht erst in die Innere, zumindest in Würzburg nicht.
Daneben bietet unser Skills Lab auch noch andere, aber freiwillige, Kurse für zB. ZVK´s legen, Ports anstechen usw. an.
Wobei ich nicht so recht weiß, wie das nun bei den Zahnis ist. Streng genommen darf doch eigentlich nur der approbierte, niedergelassene Arzt Blut abnehmen bzw. Personen bestimmen, denen er das lege artis zutraut.
(zB. Pflegepersonal mit entsprechender Fortbildung, Famulanten, PJ´ler)
Wer das auf eigene Faust ohne Arzt im Hintergrund macht, ist versicherungsrechtlich doch zu 100 % haftbar, wenn was schief geht, oder?

Das war aber nicht immer so. Vor langer Zeit war das Zuganglegen, ja sogar das Blutabnehmen mitnichten Bestandteil des Studiums. Ich habe es mir in den Famulaturen erarbeitet, hätte es aber nicht machen müssen. Es gab bei uns wirklich Leute, die haben es geschafft, das komplette Studium incl. PJ ohne eine Blutentnahme / Viggo zu überstehen.

Übrigens: Wenn nur der approbierte, niedergelassene Arzt Blut entnehmen / Viggos legen dürfte, ... :-)):-)) dann dürfte ich das auch nicht, weil ich mitnichten niedergelassen bin.

Und jetzt mal ganz provokant gefragt:

Wer das auf eigene Faust ohne Arzt im Hintergrund macht, ist versicherungsrechtlich doch zu 100 % haftbar, wenn was schief geht, oder?
Aber der Zahnarzt ist ja auch ARZT, oder? Der darf sogar mit Medikamenten rumspielen, die durchaus in der Lage sind, Anaphylaxien auszulösen, und z.T. ist da ja auch Adrenalin mit in den LA's! Von den Antibiosen, die dort auch ordentlich rezeptiert werden mal ganz zu schweigen... Und haftbar ist der Zahnarzt genauso wie der "richtige" Arzt.

gnuff
25.06.2011, 15:09
Und diese Frage hast du nicht beantwortet, sondern fast schon provokativ an der Frage "vorbeigeredet".
Ich habe keine Ahnung wie das bei den Zahnmedizinern ist, ich bin Anästhesist... ich glaube ich darf...

Es war, und ich bin mir sicher, dass es nach wie vor so ist, durchaus möglich Arzt zu werden ohne eine einzige Vene punktiert zu haben. War in meinem Fall nicht so, aber trotzdem, gelernt habe ich das nicht im Studium, sondern vorher und im PJ hätte ich mich problemlos drum drücken können wenn ich gewollt hätte...
Was mir so unglaublich auf den Sack geht ist dieses Gehabe damit wer Löcher in Patienten machen darf und wer nicht... das darf nämlich grundsätzlich gesehen erstmal jeder bzw. keiner... zu mutmassen ob ein Zahnarzt einen Zugang legen darf oder nicht ist derart überflüssig... hier wird mit Halbwissen um sich geworfen, dass einem nur schlecht werden kann... habt Ihr nix zu tun?

ehem-user-02-08-2021-1033
25.06.2011, 15:47
"Not kennt kein Gebot."
Stechen darf, wenns drauf ankommt praktisch jeder, wenns denn nützt...

Meine Überlegung war nur, ob ein Zahnarzt von den Fertigkeiten bzw. Fähigkeiten her in der Lage wäre. Hat man als Zahnarzt Kontakt zu Braunülen?

Stephan0815
25.06.2011, 16:54
Das war aber nicht immer so. Vor langer Zeit war das Zuganglegen, ja sogar das Blutabnehmen mitnichten Bestandteil des Studiums. Ich habe es mir in den Famulaturen erarbeitet, hätte es aber nicht machen müssen. Es gab bei uns wirklich Leute, die haben es geschafft, das komplette Studium incl. PJ ohne eine Blutentnahme / Viggo zu überstehen.

Übrigens: Wenn nur der approbierte, niedergelassene Arzt Blut entnehmen / Viggos legen dürfte, ... :-)):-)) dann dürfte ich das auch nicht, weil ich mitnichten niedergelassen bin.

Und jetzt mal ganz provokant gefragt:

Aber der Zahnarzt ist ja auch ARZT, oder? Der darf sogar mit Medikamenten rumspielen, die durchaus in der Lage sind, Anaphylaxien auszulösen, und z.T. ist da ja auch Adrenalin mit in den LA's! Von den Antibiosen, die dort auch ordentlich rezeptiert werden mal ganz zu schweigen... Und haftbar ist der Zahnarzt genauso wie der "richtige" Arzt.

Also daß der approbierte Arzt auch niedergelassen sein muss, zieh ich mal zurück, da ich keine verlässliche Quelle dazu finde. :-peng
Und vorweg nochmal, meine Frage beruht rein auf juristischem Interesse, es ist mir völlig pillepalle, ob jemand meint der Arzt ist geiler, als der Zahni oder umgekehrt. Auch der Aufwand des Studiums oder welche Kurse absolviert werden müssen, steht für mich nicht zur Debatte.

Aber nun zu der provokanten Frage:

Ist der Zahnarzt auch ARZT? Ich denke nicht. Jedenfalls nicht ein Arzt im Sinne der Bundesärztekammer.
Der Zahnarzt ist wohl am ehesten ein Facharzt. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen:
Der Anästhesist ist ein Facharzt - er ist aber auch ein Arzt im Sinne der Bundesärztekammer. Der Zahnarzt ist auch ein Facharzt, zumindest im Sinne der Bundeszahnärztekammer, aber mehr nicht.
Da stellt sich schon die Frage, hat das Auswirkungen darauf, was man tun darf/kann?
Daß der Zahnarzt in seinem Bereich erforderliche medizinische Massnahmen leisten darf/soll, ist mir schon klar und daß es ihm nicht verboten ist zB. mit Spritzen zu hantieren auch. Ich hab allerdings noch nie beim Zahnarzt ne Viggo gelegt bekommen. Gibt es da keinerlei Einschränkungen zu dem, was ein "Arzt" darf?
Wenn ich zB. in die StPO kucke, bei der zwangsweisen Blutabnahme §81a I. 2, dann darf das nur ein Arzt machen und zwar ein approbierter Arzt im Sinne der Bundesärztekammer oder ein Facharzt nach dieser. Da steht explizit nichts davon, daß das ein Zahnarzt darf (im Kommentar wird aber der Badearzt noch als zulässiger Arzt aufgeführt - was für einen Juristen wohl so als kuriosester Arzttyp gilt) :-D
Darf sich ein Zahnarzt Medikamente selbst verschreiben?
Einer unser Rechtsmediziner hat mal erwähnt, daß er das recht gern macht... :-oopss

ehem-user-02-08-2021-1033
25.06.2011, 17:10
Zur Einleitung:
http://www.anwalt.de/rechtstipps/wenn-der-zahnarzt-zur-botox-spritze-greift_018077.html

Dann das "Gesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde":

§1 Abs.3
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche
Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und
Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im
Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien
der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.

Der Zahnarzt ist auch kein Facharzt im Sinne der WBOs der jeweiligen Landesärztekammern.
Zahnärzte haben ihre eigenen Kammern und haben berufsrechtlich 0 mit den Humanmedizinern am Hut:
http://www.bzaek.de/

Brutus
25.06.2011, 17:27
Also daß der approbierte Arzt auch niedergelassen sein muss, zieh ich mal zurück, da ich keine verlässliche Quelle dazu finde. :-peng
Ich weiß es ziemlich sicher. Du brauchst die Approbation, dann darfst Du ganz offiziell als Arzt arbeiten! Und dazu bedarf es auf gar keinen Fall einer Niederlassung. Wenn dem so wäre, dürften die meisten Ärzte dieses Landes keine Viggos legen. Ich bin zum Beispiel Anästhesist, bin nicht Niedergelassen und darf das. Genauso wie der Assistent in der Klinik, egal welcher Fachrichtung. DIe sind alle nicht Niedergelassen, und arbeiten alle als Ärzte, und schieben jede Menge Viggos und machen die Blutentnahmen...


Aber nun zu der provokanten Frage:

Ist der Zahnarzt auch ARZT? Ich denke nicht. Jedenfalls nicht ein Arzt im Sinne der Bundesärztekammer.
Der Zahnarzt ist wohl am ehesten ein Facharzt. Um es mit einem Beispiel zu verdeutlichen:
Der Anästhesist ist ein Facharzt - er ist aber auch ein Arzt im Sinne der Bundesärztekammer. Der Zahnarzt ist auch ein Facharzt, zumindest im Sinne der Bundeszahnärztekammer, aber mehr nicht.
Da stellt sich schon die Frage, hat das Auswirkungen darauf, was man tun darf/kann?
Daß der Zahnarzt in seinem Bereich erforderliche medizinische Massnahmen leisten darf/soll, ist mir schon klar und daß es ihm nicht verboten ist zB. mit Spritzen zu hantieren auch. Ich hab allerdings noch nie beim Zahnarzt ne Viggo gelegt bekommen. Gibt es da keinerlei Einschränkungen zu dem, was ein "Arzt" darf?
Wenn ich zB. in die StPO kucke, bei der zwangsweisen Blutabnahme §81a I. 2, dann darf das nur ein Arzt machen und zwar ein approbierter Arzt im Sinne der Bundesärztekammer oder ein Facharzt nach dieser. Da steht explizit nichts davon, daß das ein Zahnarzt darf (im Kommentar wird aber der Badearzt noch als zulässiger Arzt aufgeführt - was für einen Juristen wohl so als kuriosester Arzttyp gilt) :-D
Darf sich ein Zahnarzt Medikamente selbst verschreiben?
Einer unser Rechtsmediziner hat mal erwähnt, daß er das recht gern macht... :-oopss

Wirklich was gefunden habe ich nur von den Ösis:

Zahnarzt: Venöser Zugang durch den Zahnarzt ...?

HOLZER: Vom Gesetz her ist das – bezogen auf alle erweiterten Erste-Hilfe-Maßnahmen – ein bisschen ein Problem: Im normalen Ärztegesetz gibt es einen Passus, dass ein Arzt die Erste Hilfe nicht verweigern darf, somit leisten muss. Diesen Passus gibt es beim Zahnarzt nicht mehr, weil Zahnärzte in der Notfallversorgung eigentlich Laien gleichgestellt sind. Wenn ein Zahnarzt Maßnahmen durchführt, die Komplikationen nach sich ziehen können, wie etwa eine anaphylaktische Reaktion, dann bin ich der Meinung, dass es auch zur zahnärztlichen Behandlung dazugehört, diese Komplikationen behandeln zu können. Wir suchen auch gemeinsam mit der Curriculum-Direktion in die Richtung hinzuwirken, dass sehr wohl Zahnärzte gewisse notfallmedizinische Maßnahmen setzen dürfen – es steht im Gesetz nicht, dass sie es nicht dürfen, aber dass Zahnärzte nur Tätigkei- ten verrichten würden, die mit ih- rer zahnmedizinisch-wissenschaftlichen Ausbildung zusammenhängen. Da ist natürlich die Frage, ob ein venöser Zugang dazugehört – die Juristen der Zahnärztekammer sind der Meinung, es gehört nicht dazu. Ein Argument war, dass sie es nicht gelernt haben. Jetzt in meinem Kurs lernen sie es an einem Übungsphantom.
Ganz zu lesen hier: http://www.springermedizin.at/artikel/2198-notfallmanagement-sollte-eine-selbstverstaendlichkeit-sein

Meine Meinung dazu: Ich kriege eine ziemlich dicke Krawatte, wenn ich als NA in eine Praxis komme und Patienten, die iatrogen zu Notfällen gemacht wurden, nicht adäquat anbehandelt sind. Dazu gehört für mich auch eine Zahnarztpraxis. Wenn ein Zahnarzt im Mundraum mit Lokalanästhetika hantiert, und der Patient anaphylaktisch darauf reagiert mit Ödem, Kreislauf, Atmung, dann erwarte ich, dass eine adäquate Notfallversorgung stattfindet. Dies wird auch in dem verlinkten Artikel deutlich gemacht. Und das die Juristen der Zahnärztekammer der Meinung sind, venöse Zugänge gehören nicht zur zahnärztlichen Kompetenz, nun ja, darüber kann man ja notfalls vor Gericht streiten.
Denn letztendlich gilt doch: Wer heilt hat Recht! Egal ob Zahnarzt, Rettungssanitäter, Schwester oder Bruder oder ich... :-)):-)):-))

WackenDoc
25.06.2011, 18:44
Gibt´s bei den Zahnis nen Kurs (oder was auch immer): Notfälle für Zahnis?
Also ich meine jetzt nicht, Notfälle, die die Beisserchen betreffen, sondern eben Notfälle, die bei der Behandlung auftreten können.
Als Hauptproblem wohl die Anaphylaxie.

Viggo-Legen durch den Zahnarzt seh ich jetzt nicht als Problem ab. Aber z.B. die Behandlung eines Myokardinfarktes in seiner Praxis, das fällt dann doch eher nicht in sein Fachgebiet. Da kennt sich (bis auf wenige Ausnahmen) wohl der gemeine Rettungsassistent besser mit aus.

Aber um auf die Ursprungsfrage zurück zu kommen:
Kommt wohl drauf an, wo nach Hilfe gefragt wird: Wenn im Flugzeug nach einem Arzt gefragt wird, ist davon auszugehen, dass wirklich ein Arzt (und nicht Medizinstudent, Rettungshelfer, Ersthelfer) gesucht wird, da die Flugbegleiter ganz gut in den Erstmaßnahmen geschult sind.
Als z.B. Rettungsassistent würde ich mich wohl eher zu erkennen geben und einfach nachfragen, ob meine Hilfe gebraucht wird.
Als Medizinstudent kommt es wohl drauf an, in welchem Semester man ist und wie gut man sich mit Notfällen vertraut fühlt. Nach meinem Rechtsverständnis ergeben sich aber für Studenten keine Pflichten, die über die eines Ersthelfers hinaus gehen. Aber hier könnte man z.B. den ersten Aufruf abwarten und dann Bescheid geben, wenn sich kein anderer meldet.

Wenn jetzt in nem Restaurant etc. nach nem Arzt gefragt wird, ist ja nicht davon auszugehen, dass ein kompetenter Ersthelfer schon am Werke ist. Also kann hier auch ein Medizinstudent mit EH-Kenntnissen, Rettungshelfer etc. gebraucht werden. Man kann sich mit den anderen Anwesenden dann ja entsprechend über die Qualifikation austauschen.

Grombühlerin
25.06.2011, 18:52
Aber die interessante Frage ist doch, was hat der Zahnarzt davon, dass ein Loch in der Vene ist?

Wie soll er denn den Myocardinfarkt diagnostizieren ohne EKG und was soll er dann in den iv-Zugang spritzen?

Mir ist mal schwarz vor Augen geworden beim Zahnarzt, da hat der beim Behandlungsstuhl den Oberkörper HOCH gestellt und den Raum verlassen...

Generell zu der Frage "wer darf/kann/macht was im Notfall": Ich sag auf das ständige "na zum Glück haben eine Ärztin dabei!" immer, dass ich ohne Werkzeug auch nur das machen kann, was jeder für den Führerschein gelernt hat.