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WackenDoc
25.06.2011, 18:55
Naja, wenn er es kann, ist es auf jeden Fall besser, als daneben zu sitzen und Däumchen zu drücken.
Spart dann halt Zeit, wenn der Rettungsdienst/Notarzt kommt. Der müsste dann eben nicht erst die Viggo reinprokeln, sondern könnte direkt die Medis spritzen.
Stephan0815
25.06.2011, 20:43
Naja, wenn er es kann, ist es auf jeden Fall besser, als daneben zu sitzen und Däumchen zu drücken.
Spart dann halt Zeit, wenn der Rettungsdienst/Notarzt kommt. Der müsste dann eben nicht erst die Viggo reinprokeln, sondern könnte direkt die Medis spritzen.
Ich stell mir gerade den 0815-Opi vor, der auf dem Zahni-Stuhl kollabiert ist (mit Oberkörper nach oben) und alle vernünftigen Zugänge mit fehlgeschlagenem Viggo-Legen verbraucht wurden.
Wäre für mich als Notarzt auch nicht gerade erfreulich, irgendwie. :-oopss
Naja, Viggolegen ist wie Fahrradfahren. Erst eiert man herum und denkt, es wird nie klappen, und wenn es erst mal flutscht, dann tut es das auch dann, wenn man es nur sehr selten mal macht (letzte Viggos regelmäßig bis vor drei Jahren gelegt, dann zwei Jahre lang gar nicht mehr, jetzt sehr sporadisch und alle ohne Fehlversuch). Zur Not alle Zahnis mal in ein Viggopraktikum schicken für zwei Wochen ;-)
Michael72
25.06.2011, 21:45
In Heidelberg ist Viggolegen übrigens Teil eines verpflichtenden Skills-Labs und wird im Rahmen des Innere-OSCE geprüft (oder war's der Chirurgie-OSCE? Keine Ahnung mehr...).
Alzheimer
26.06.2011, 16:02
@ gnuff
Ja ist es. Wir haben dies bereits in einem Seminar in der Vorklinik gelernt und spätestens in dem Famulaturen ist es als Lernziel vorgesehen. Als Zahnarzt darf man meines Wissens diese Tätigkeit nicht durchführen, da sie weder im Studium noch in den Praktika ein Bestandteil ist.
Ich habe diese Frage außerdem gestellt, aus einem konkreten Beispiel heraus.
Wir haben in der Anästhesie eine Kollegin und damit diese in unserer Abteilung anfängt hat unser Chef, aus welchem Grund auch immer, ihren Mann (Zahnarzt) ebenfalls eingestellt. Dies galt zur Überbrückung bist 3 Monate später der Ehemann in der MKG im Klinikum anfangen konnte. Dieser besagte Ehemann hat nicht eine einzige Vigo gelegt oder irgendetwas anderes Invasives gemacht und dies mit der Begründung, dass er dies als Zahnarzt gar nicht dürfte. Zum Glück hat unser Chef dann eingesehen, dass es nicht sein kann, das ein Zahnarzt volles Gehalt erhält und nichts machen darf, auch keine prämed etc. und er musste gehen. In der MKG konnte er dann schneller eingestellt werden, so dass es für die Familie nicht so schlimm war.
Daher meine Frage, was darf ein Zahnarzt und was nicht. Hatte schon einige Notfälle in Zahnarztpraxen als NA und außer Laienmaßnahme wurde nichts gemacht und dies sage ich völlig wertungsfrei.
WackenDoc
26.06.2011, 16:27
Naja, wenn dieser Zahnarzt mit dem Ziel MKG eingestellt wurde, hätte man ihn im Rahmen eines Praktikantenstatus ja trotzdem Viggos legen lassen können (und auch andere Dinge die in der Anästhesie anfallen- Maskenbeatmung, Intubation etc. unter Aufsicht). Eben wie man es z.B. mit Famulanten macht. Zunächst unter Aufsicht und wenn man sich davon überzuegt hat, dass er es kann ggf. auch selbständig. Mit selbständigen Prämeds hätte ich dann aber auch meine Probleme gehabt, wenn die ein ZA durchführen soll.
Also als fast fertiger Zahni kann ich nur von der Uni Erlangen berichten.
1. Man braucht keinen Erste-Hilfe-Kurs vor dem Physikum! (wird im Moment überlegt, ob des eingeführt werden sollte, fände ich gut)
2. normales Blutabnehmen macht man ab und zu in vorklinischen Praktika und während den OP-Wochen in der Klinik
3. bei uns besteht theoretisch die Möglichkeit, im letzten OP-Abschnitt Zugänge legen zu lernen (bzw. mal auszuprobieren), kenne aber keinen, der des mal gemacht hätte
4. es wird überlegt, im 9. Semester mal ein Notfall-Seminar abzuhalten (von der Anästhesie aus)
Ich persönlich würde nicht auf die Idee kommen, mehr als die üblichen Erstmaßnahmen zu ergreifen :-oopss
Alzheimer
26.06.2011, 16:35
Ja das wäre sicher eine gute Alternative gewesen, aber natürlich ist es schöner volles Gehalt zu bekommen( aus dem Topf der Anä, hat quasi eine assistelle Anä besetzt). Er hat dann hospitiert bei uns und wurde auch angeleitet, also hat Praktikantentätigkeiten ausgeführt. Sauer aufgestoßen ist halt, dass er dafür Assistenzarztgehalt bekommen hat. Daher hatten unsere OA erwartet, dass er zumindestens allein die Pat für die Narkose vorbereitet (Vigo legt, ankabeln etc.). Das hat er aber nicht gemacht mit der "Ausrede", dass er das nicht dürfte.
Zum Glück wurde dieser Zustand schnell beendet. Hätte er kein Gehalt oder nur eine Aufwandentschädigung erhalten hätte es sicher anders ausgesehen und man hätte nichts von ihm erwartet.
Feuerblick
26.06.2011, 16:39
Meines Wissens sind doch Blutentnahmen und auch das Legen von Viggos delegierbare Aufgaben. Insofern war die Ausrede des zahnärztlichen Kollegen ein klein wenig fadenscheinig, oder?
Während meines Studiums war übrigens in keinem Curriculum das Nadellegen vorgesehen. Hätte man sich also in Famulaturen geschickt in nadelfernen Abteilungen rumgetrieben, hätte man frühestens im PJ überhaupt mal Nadeln legen müssen...
WackenDoc
26.06.2011, 16:54
Das war bei mir auch so- für´s Viggolegen gab´s keinen Extra-Kurs.
SuperSonic
26.06.2011, 16:57
Ausübung der Zahnheilkunde ist die berufsmäßige auf zahnärztlich wissenschaftliche Erkenntnisse gegründete Feststellung und Behandlung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten. Als Krankheit ist jede von der Norm abweichende Erscheinung im Bereich der Zähne, des Mundes und der Kiefer anzusehen, einschließlich der Anomalien der Zahnstellung und des Fehlens von Zähnen.
Die Diagnose und Therapie sonstiger Erkrankungen gehört nicht zum Kompetenzbereich eines Zahnarztes. Man kann die Behandlung einer anaphylaktischen Reaktion von einem Zahnarzt genauso wenig verlangen wie die Einstellung der Hypertoniemedikation (obwohl Zahnärzte die entsprechenden Medikamente wohl auch verschreiben dürfen). :-nix
Feuerblick
26.06.2011, 17:07
Nun, aber wenn ein Zahnarzt im Rahmen seiner Tätigkeit z.B. Lokalanästhetika einsetzt, sollte er schon über Wirkungen und Nebenwirkungen nicht nur Bescheid wissen sondern letztere auch behandeln können - hiermit meine ich insbesondere anaphylaktische Reaktionen. Kann er das nicht, wäre eine Anwendung dieser Mittel ohne anwesenden Anästhesisten mehr als fahrlässig. Wie ist das eigentlich geregelt?
SuperSonic
26.06.2011, 17:25
OK, die anaphylaktische Reaktion hätte ich nicht als Beispiel anführen sollen, denn auch Heilpraktiker dürfen nach Neuraltherapie mit LA im Notfall Adrenalin per Autoinjektor applizieren.
WackenDoc
26.06.2011, 17:34
Also ich fände das gut, wenn ein Zahnarzt das Beherrschen von häufigen Notfällen in der Praxis im Rahmen des Studiums lernen würde und dann auch behandlen düfte. (Vor allem Anaphylaxie- mit den entsprechenden Medis und Hypotonie- da wohl dann die Viggo und Gabe von Flüssigkeit).
Und eben solche Maßnahmen wie Viggolegen bei sonstigen Notfällen (Myokardinfarkt etc.)
@Alzheimer: Was ich nicht verstehe, ist, wie ein Zahnarzt, der ja nun mal keine Approbation als Arzt (=Humanmediziner) besitzt, eine humanmedizinische Stelle antreten konnte. Eine Einstellungsvoraussetzung ist ja nun mal verständlicherweise diese Approbation. Ich kann mich ja auch nicht um eine zahnärztliche Stelle bewerben und dann sagen "Ätschibätsch, ich kann gar keine Zähne behandeln, bin doch Humanmediziner" Etwas kurios das Ganze.
Was ist mit Friseuren, die ja ständig hochallergene Stoffe einsetzen. Warum müssen die keine Viggos legen können?
Feuerblick
26.06.2011, 18:25
Bißchen weit hergeholter Vergleich... Immerhin injizieren Friseure meines Wissens ihre "hochallergenen" Stoffe nicht in irgendwelche Körperteile oder schlimmstenfalls Blutgefäße, oder?
Bißchen weit hergeholter Vergleich... Immerhin injizieren Friseure meines Wissens ihre "hochallergenen" Stoffe nicht in irgendwelche Körperteile oder schlimmstenfalls Blutgefäße, oder?
I hope so.:-))
Feuerblick
26.06.2011, 18:35
Wenn meine Friseurin erstmals zu irgendwelchen Nadeln greifen sollte, wäre sie die längste Zeit meine Friseurin gewesen :-oopss
Alzheimer
26.06.2011, 18:45
@ Muriel
Da hast du wohl recht. Das haben wir uns auch alle gefragt, außer unser Chef. Der hat halt eingewilligt ihn zu bezahlen, bis eine Stelle in der MKG frei wurde und er von dieser Abteilung bezahlt werdern würde, was ja nun der Fall ist.
Es war als Überbrückung gedacht. Unsere OÄ`s und auch wir Assis hatten halt erwartet, dass er zumindest Dinge wie Vigo legen etc. machen würde. Dies hat er aber nicht getan halt mit der Aussage das er dies nicht dürfte. Alles sehr obskur und zum Glück erledigt. Wahrscheinlich muss man die Gedankengänge seines Chefs nicht immer verstehen;-).
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