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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für alle, die gerade ihr KPP machen



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pesanserinus
31.08.2012, 14:55
Verweigere sowas. Du musst dir nicht wegen einem unbezahlten (unfreiwilligen) Praktikum deine Gesundheit kaputt machen.

Ich mache das auch nicht alleine. Ich nehme mir dann immer eine andere Schwester mit. Ich bin sowieso zu klein geraten, um die Decken so aufzuschütteln, wie es sein soll. Zuhause stelle ich mich dafür aufs Bett, bzw. lasse das meinen Freund machen. :D

pesanserinus
31.08.2012, 14:56
Doppelpost danke schlechter Verbindung - kann man das löschen?

Kandra
31.08.2012, 16:19
Ich mache das auch nicht alleine. Ich nehme mir dann immer eine andere Schwester mit. Ich bin sowieso zu klein geraten, um die Decken so aufzuschütteln, wie es sein soll. Zuhause stelle ich mich dafür aufs Bett, bzw. lasse das meinen Freund machen. :D

das kenne ich irgendwoher :D

InterAdriano10
01.09.2012, 10:40
Ich habe mal gelesen, dass man sich das KPP schon vom LPA unterschreiben/bescheinigen lassen kann. Hat das schon jemand gemacht? Eigentlich eine gute Idee, damit man nicht kurz vorm Physikum merkt, dass da doch nicht was stimmt.

nessii_5
01.09.2012, 11:44
Bei solchen Kollegen brauchst du keine Feinde :-(( Zumindest weißt du jetzt, wo du weder Famulatur noch PJ absolvieren oder als Arzt arbeiten wirst.

da hast du wohl recht
zum glück studiere ich an einer anderen uni:) mache nur dort mein praktikum, weil ich erst ende september umziehe. von daher habe ich mit denen nach meinem praktikum eh nichts mehr am hut :)
noch 20 mal arbeiten, dann ist es geschafft! :D

Sticks
01.09.2012, 12:31
Ja klar. Alles hin senden und eine Bescheinigung bekommen, dass es abgeleistet wurde und dieser Schein wieder zur Anmeldung der ersten ärztlichen Prüfung vorgelegt werden muss. Am besten kurz anrufen und einen persönlichen Ansprechpartner fest machen. Es hat bei mir ca. 2 Monate gedauert bis ich die Bescheinigung hatte…

InterAdriano10
07.09.2012, 13:44
Eine Frage an euch:
Ich habe 30 Tage meines KPP im Zeitraum vom 4.6 bis zum 3.7 gemacht. Mein Abizeugnis habe ich am 28.6 erhalten. Da ich mich vorher nicht im Internet informierte, ob es möglich ist, vor Erhalt des Abizeugnisses ein Teil des KPP zu machen, habe ich bei der PDL nachgefragt. Die sagten, es sei kein Problem.
Nun erfahre ich durch ein Infoblatt vom LPA, dass man erst nach Erhalt des Abizeugnisses das KPP machen darf.
Allerdings habe ich ja ganztags gearbeitet, jedes 2.Wochenende, 38,5 h die Woche und alles auf einer allgemeinchirurgischen Station mit bettlägerigen Patienten. Also habe ich alles gemacht, wie man es im Rahmen der ärztlichen Ausbildung machen soll.

Sollte ich nun beim LPA direkt meine Situation schildern und fragen, ob man da eine Ausnahme bei mir machen kann und mir das dennoch bescheinigt oder ist dies eher kontraproduktiv? Sollte ich lieber zur PDL gehen und fragen, ob die mir vielleicht einen anderen Zeitraum (in dem ich nicht gearbeitet habe) nach dem Erhalt des Abizeugnisses bescheinigen können? Oder seht ihr eine andere Möglichkeit?
Ich würde nämlich ungerne diese 30 Tage verlieren, da ich noch weitere 60 Tage während des Studiums machen muss und das mir schon stressig genug erscheint.

Kandra
07.09.2012, 13:48
Auf jeden Fall zuerst mit der PDL reden, am besten das Blatt vom LPA mitnehmen.

the.animal2009
07.09.2012, 15:01
Das LPA erkennt die zeit vor dem Abitur nicht an. Grund: Das Pflegepraktikum ist ein Teil deines Medizinstudiums und deshalb darf es erst nach dem Erlangen der Hochschulreife absolviert werden. MAn muss sich das gewissermaßen so vorstellen: Du darfst das Studium nicht beginnen (auch KPP), wenn du noch nicht die Allg. Hochschulreife erlangt hast, da sie ja eine Voraussetzung für das Medizinstudium ist.

demnach würde ich eher PDL fragen, ob sie dir vllt einen zeitraum nach dem Praktikum bescheinigen. Ob sie dann wirklich so nett sind....ich hoffe es für dich

the.animal2009
07.09.2012, 15:02
Das LPA erkennt die zeit vor dem Abitur nicht an. Grund: Das Pflegepraktikum ist ein Teil deines Medizinstudiums und deshalb darf es erst nach dem Erlangen der Hochschulreife absolviert werden. MAn muss sich das gewissermaßen so vorstellen: Du darfst das Studium nicht beginnen (auch KPP), wenn du noch nicht die Allg. Hochschulreife erlangt hast, da sie ja eine Voraussetzung für das Medizinstudium ist.

demnach würde ich eher PDL fragen, ob sie dir vllt einen zeitraum nach dem Praktikum bescheinigen. Ob sie dann wirklich so nett sind....ich hoffe es für dich

Stan.
07.09.2012, 15:50
Ich würde es auch mit der PDL abklären, das LPA versteht nicht so viel Spaß bei Formfehlern... Ich war in der gleichen Lage wie du, hab aber vorher nachgefragt und hab mein KPP dann noch nach das Abiturüberreichungsdatum (was fürn Wort ;-) ) gelegt.

lio
07.09.2012, 15:56
Eine Kommilitonin hatte dasselbe Problem. War natürlich total ätzend (ein paar Wochen vor'm Physikum), aber letztenendes wurde der Monat anerkannt (LPA NRW). Sie musste sich eigentlich nur eine Bestätigung von ihrer Schule ausstellen lassen, dass die Abi-Prüfungen schon vorbei waren und sie nur noch aufs Zeugnis gewartet

InterAdriano10
07.09.2012, 16:44
Eine Kommilitonin hatte dasselbe Problem. War natürlich total ätzend (ein paar Wochen vor'm Physikum), aber letztenendes wurde der Monat anerkannt (LPA NRW). Sie musste sich eigentlich nur eine Bestätigung von ihrer Schule ausstellen lassen, dass die Abi-Prüfungen schon vorbei waren und sie nur noch aufs Zeugnis gewartet

Ehrlich? Das beruhigt mich aber, danke. Ich werde zwar trotzdem nochmal mit der PDL reden, nur weiß ich nicht, wie kooperativ sie sich zeigen, mir einen Zeitraum zu bescheinigen, in dem ich nicht gearbeitet habe.

InterAdriano10
10.09.2012, 10:00
So, habe gerade bei der PDL angerufen. Die zeigen sich wenig kooperativ und wollen mir auf keinen Fall einen anderen Zeitarum bescheinigen, da sie eine "Behörde" seien. Merkwürdigerweise waren es genau die Leute bei der PDL, die ich gefragt hatte, ob mir das Praktikum vorm Abitur anerkannt wird (hatte vorher irgendwo gelesen, dass es in manchen Bundesländern Schwierigkeiten gibt), und die hatten bejaht. Falls es doch Probleme geben sollte, solle ich sie anrufen, hat ja super geklappt, bis auf eine Entschuldigung habe ich nichts gekriegt, und die hilft mir auch nicht weiter.

Jetzt werde ich erstmal zur Schule gehen und mir eine Bescheinigung holen, dass die Abiprüfungen zum Zeitpunkt meines Praktikums vorbei waren. Ich weiß aber nicht so recht, ob mir der Monat letztendlich doch bescheinigt wird...mir kommen schon 60 Tage zu viel vor, die ich während des Studiums schaffen muss, 90 Tage wären allerdings verdammt hart, vor allem, nachdem ich mich schon durch die ersten 30 Tage quälen musste.

roxolana
10.09.2012, 10:19
Hast du die Möglichkeit, den fehlenden Zeitraum noch in diesen Ferien nachzuholen? Aber frag vorher beim LPA (und am besten schriftlich...) nach, ob das Praktikum dann als zusammenhängend gewertet werden würde. Beim LPA Berlin würde es reichen, wenn man die 30 Tage innerhalb der Semesterferien und auf einer Station gemacht hat, es wäre dann egal, wenn da 1 Monat dazwischen liegt.

Ich hab übrigens alle 3 Monate in 2 Semesterferien gequetscht (hab zwischen Winter- und Sommersemester durchgearbeitet). Eine Kommilitonin hats sogar nur in die langen Ferien zwischen Sommer- und Wintersemester geschoben. Das ist zwar hart, aber auch kein Weltuntergang.

PrinzessinAmygdala
10.09.2012, 10:54
Das ist ganz schön beschissen mit dem KPP. Bekomme das bei uns in der Klinik auch immer mit. Zum Glück habe ich bei Studienbeginn schon eine abgeschlossene Berufsausbildung, die mir anerkannt wird.

Gesocks
15.09.2012, 22:40
KPP vorbei. Schade, war in jeder Hinsicht eine super Sache :-)!

Weiter geht's demnächst hoffentlich als Nachtwache.

Dino111
16.09.2012, 14:19
in 10 tagen bin ich auch fertig mit meinen Praktikum, ein paar fragen hätte ich noch^^

1. 3 tage war ich krank- auf der bescheinigung für den krankenpflegedienst steht in einer spalte ""die ausbildung ist unterbrochen worden ja/nein"- zählen die krankheitstage als unterbrechung ? so gesehen wär jedes zweite wochenende ja eine unterbrechung der ausbildung für 4 tage ! ich will nicht wegen 3 läppischen tagen wieder 30 tage opfern, war schon so hart genug^^ am besten gar nicht ansprechen, oder irgendwie verhandeln ?^^

2. sollte ich das praktikum im LPA in der stadt bestätigen lassen wo ich das gemacht habe, oder in der stadt in der ich später studiere ? und je früher ich es mache desto besser oder ?

schonmal vielen dank im voraus, ich weiß es sind viele fragen^^ ich hoffe ihr könnt mir helfen

Sticks
16.09.2012, 14:52
in 10 tagen bin ich auch fertig mit meinen Praktikum, ein paar fragen hätte ich noch^^

1. 3 tage war ich krank- auf der bescheinigung für den krankenpflegedienst steht in einer spalte ""die ausbildung ist unterbrochen worden ja/nein"- zählen die krankheitstage als unterbrechung ? so gesehen wär jedes zweite wochenende ja eine unterbrechung der ausbildung für 4 tage ! ich will nicht wegen 3 läppischen tagen wieder 30 tage opfern, war schon so hart genug^^ am besten gar nicht ansprechen, oder irgendwie verhandeln ?^^

2. sollte ich das praktikum im LPA in der stadt bestätigen lassen wo ich das gemacht habe, oder in der stadt in der ich später studiere ? und je früher ich es mache desto besser oder ?

schonmal vielen dank im voraus, ich weiß es sind viele fragen^^ ich hoffe ihr könnt mir helfen


Das Dingen heißt nicht umsonst Landesprüfungsangst. Zuständig ist das LPA des Bundeslandes, in dem dein Geburtsort liegt.

Nurbanu
16.09.2012, 15:17
3 tage war ich krank- auf der bescheinigung für den krankenpflegedienst steht in einer spalte ""die ausbildung ist unterbrochen worden ja/nein"- zählen die krankheitstage als unterbrechung ? so gesehen wär jedes zweite wochenende ja eine unterbrechung der ausbildung für 4 tage ! ich will nicht wegen 3 läppischen tagen wieder 30 tage opfern, war schon so hart genug^^ am besten gar nicht ansprechen, oder irgendwie verhandeln ?^^

Die Wochenenden zählen nicht als Unterbrechung. Die 3 Tage, die du gefehlt hast, hängst du hintendran, sodass du insgesamt 33 Kalendertage KPP mit 3 Fehltagen, also schlussendlich den geforderten 30 Tagen absolviert hast.

Beim einem KPP mit 30 Tagen arbeitest du max. 22 Tage (30 - 8 Tage (4 Wochenenden*2 Tage). Bei dem unbezahlten Praktikum würde generell keine Wochenenden oder Feiertage arbeiten und sie mitzählen.