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RS-USER-DocMezzoMix
12.01.2005, 15:31
Ich würde da auch nochmal beim Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft nachfragen. Auch der Datenschutzbeauftragte könnte antworten wissen, weil meiner Meinung nach geht den Arbeitgeber nur an, was im "kleinen" Führungszeugnis steht (dieses macht ja durchaus Sinn).

jj
12.01.2005, 19:52
Steht im "großen Zeugnis" wirklich drin, dass ich mal falsch geparkt hab und mal mit 112 km/h auf der Autobahn geblitzt worden bin, wo 100 erlaubt war??? Das sind noch nur Verwarnungen und keine strafrechtlich relevanten Dinge???

nefgeländefahrer
12.01.2005, 21:01
Hamsterle ich würde sowas gibts nur in stoibiländle......

da soll alles anders sein ;)

RS-USER-rettungshamster
13.01.2005, 04:06
Original geschrieben von jj
Steht im "großen Zeugnis" wirklich drin, dass ich mal falsch geparkt hab und mal mit 112 km/h auf der Autobahn geblitzt worden bin, wo 100 erlaubt war??? Das sind noch nur Verwarnungen und keine strafrechtlich relevanten Dinge???

Diese Frage kann ich dann beantworten, wenn die ersten aufgrund dieser Tatsachen nicht zum 3. Examensabschnitt zugelassen werden.

Scherz beiseite....ich werde mal meine bessere Hälfte bitten, mir den Textauszug aus dem BZRG zukommen zu lassen wenn es dich ernsthaft interessiert.

RS-USER-Matze
13.01.2005, 06:38
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/szprecht/bzrg.htm

Unterscheidung ist Fürhungszeugnis udn Führungszeugnis für Behörden, § 32 Abs 2 und 3. So dramatisch ist die Ausweitung des Umfanges im letzten Fall nicht, mir ging es bei meiner ersten Antwort auch hauptsächlich um die Menge der verlangten Zeugnisse und damit verbunden die umfangreiche kenntnisnahme dritter die - m.E. - so gering wie Möglich zu halten wäre, sprich: Zeugnis nur dann wenn unbedingt erforderlich und nicht andauernd...

Gruß, otti

Rettershrek
13.01.2005, 06:40
OJE!!!


Da bin ich ja mal gespannt, ... möchte ja jetzt die FWB AnInt in Bayern machen!!
Mal schaun, wie viele Führungszeugnisse ich brauche!!!
Und was für welche!
Auch wenn ich lt Geburtsrecht selber einer bin, ... manchmal spinnen sie wirklich, ... die BAYERN!!! ;) :D

RS-USER-Bärentöter
13.01.2005, 07:04
was spricht eigentlich dagegen, die Ausgaben dem Arbeitgeber in Rechnung zu stellen?
Hmmm... naja... Probezeit

RS-USER-rettungshamster
13.01.2005, 13:48
Mein Arbeitgeber pfeift mir was wenn ich versuchen würde ihm das Zeugnis in Rechnung zu stellen (übrigens: es kostet auch 13 Euro). Meine Einrichtung hat nichts mit der Schule zu schaffen. Auch der Schule kann man es nicht in Rechnung stellen. Schließlich ist es ja meine eigene Entscheidung das ich diese Schule besuche :grins:

Rettershrek
13.01.2005, 16:31
AH, ... da fällt mir doch der Lieblingssatz meines Altenpflegeschulleiters wieder ein: "Sie sind alle freiwillig hier!"
lol
(btw. freiwillig früher gehen, wenn man was vor hatte ging aber trotzdem nicht!)

RS-USER-rettungshamster
14.01.2005, 04:29
Original geschrieben von Rettershrek
freiwillig früher gehen, wenn man was vor hatte ging aber trotzdem nicht!

Diesbezüglich hat man uns nie einen Stein in den Weg gelegt. Sind waren ja auch alt genug um den Lernstoffausfall zu verantworten...so, oder so ähnlich wurde es uns nahe gebracht - was ja auch stimmt ;)